Anlagespiegel

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Erstellt einen Brutto-Anlagespiegel in Kurzform (ohne Entwicklung der Abschreibungen) für die Wirtschaftsjahre vor 2017 (freiwillige Übermittlung).

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, ist die Übermittlung des Brutto-Anlagenspiegels mit Entwicklung der Abschreibungen Pflicht.

 

Die eingetragenen Buchwerte zum Ende der Periode müssen dabei mit den Werten übereinstimmen, die sich aus den E-Bilanz-Zuordnungen der Anlagekonten ergeben.

 

 

 

Anlagespiegel übermitteln:

Der Spiegel wird nur mit der E-Bilanz übermittelt, sofern diese Einstellung aktiviert ist.

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, ist die Einstellung immer aktiviert.

 

Anlagespiegel  ohne Werte übermitteln, da er sich nicht sich aus der Buchführung nicht ableiten lässt:

Grundsätzlich ist der Brutto-Anlagespiegel ein Pflichteil, der ab dem WJ 2017 übermittelt werden muss.

Sofern sich der Anlagespiegel nicht mit Werten füllen lässt, weil die Position in der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht geführt wird oder aus ihr nicht ableitbar ist, wurde in Elster die Möglichkeit offen gelassen, die E-Bilanz ausnahmsweise auch ohne Anlagespiegel zu übermitteln.

Ob sich z.B. daraus eine Außenprüfung o.ä. ergeben kann, können wir Ihnen nicht sagen, Ansprechpartner dazu könnten z.B. Ihr Finanzamt oder das BMF sein.

 

Im Auswahlfeld Anlagen werden die zu belegenden Zuordnungspositionen im Anlagespiegel aufgelistet, diese wurden aus den Kontenzuordnungen der Buchungen für Anlagekonten ermittelt.

Durch die Auswahl eines Eintrags in der Liste wird die jeweils passende Position im Anlagespiegel ausgewählt.

 

Um einem Eintrag des Anlagevermögens Werte zuzuweisen, muss der entsprechende Eintrag in der Baumansicht ausgewählt werden.

Mit dem Schalter Zuordnung bearbeiten wird entweder eine neue Zuordnung angelegt, oder eine bestehende Zuordnung bearbeitet.

Wurden bereits Zuordnungen erstellt, kann die Ansicht mit dem Schalter Nur zugewiesene Einträge anzeigen danach gefiltert werden.

 

 

Werte aus der Anlagenverwaltung übernehmen:

Es werden alle bisherigen Zuordnungen gelöscht und die Werte aus der Anlagenverwaltung eingetragen.

Evtl. Überleitungen bei einer Handelsbilanz müssen manuell erstellt werden.

Sofern nicht alle Anlagen im Programm erfasst wurden, müssen die Werte manuell ergänzt werden (siehe Manuelle Abschreibungswerte eintragen).

 

Zuordnungen sichern:

Sichert alle Zuordnungen in einer Datei.

Diese Funktion ist sinnvoll, falls automatisch berechnete Werte mit manuell eingetragenen Werten kombiniert werden und es nachträglich Änderungen an den automatisch berechneten Werten gibt.

Dabei sollten zuerst einmalig alle manuellen Werte eingetragen und in der Datei gesichert werden.

Dann werden die automatisch berechneten Werte ermittelt (Werte aus der Anlagenverwaltung übernehmen).

Danach werden die zuvor gesicherten Werte mit dem Schalter Zuordnungen laden importiert, die Abfrage 'Sollen die bisherigen Daten gelöscht werden?' wird mit 'Nein' bestätigt.

 

Korrektur RBW:

Im Normalfall sollte diese Einstellung nicht aktiviert werden.

Das Programm unterstützt derzeit nur Erinnerungsbuchwerte von 1.

Bei (nicht notwendiger) manueller Änderung des Erinnerungsbuchwerts, kann es bei einem evtl. Abgang zu einer Abweichung in der Berechnung der Daten für den E-Bilanz-Anlagespiegel kommen, die mit dieser Einstellung korrigiert wird.

 

Der Anlagespiegel wird in der E-Bilanz-Zusammenfassung detailliert ausgegeben.

 

Wertentwicklung eines Eintrags des Anlagespiegels:

 

Sofern eine Handelsbilanz eingestellt wurde, ist eine Überleitungsmöglichkeit der Werte zur Steuerbilanz vorhanden, ansonsten sind die Felder Überleitungswert und Wert Steuerrecht deaktivert.

Der Wert Buchwert zum Ende der Periode wird vom Programm aus den vorhergehenden Werten errechnet.

Unter Private Notiz kann eine Notiz eingegeben werden, die nicht mit der E-Bilanz übermittelt wird.

 

Hinweis: Mit dem Schalter Zusammenfassung drucken Register Kontenzuweisung können die Werte des Anlagespiegels ausgedruckt werden.

 

Prüfen der Werte des Anlagespiegels:

Der Schalter Test erstellt eine Liste möglicher Probleme.

Mit dem Schalter Druckansicht des Protokollfensters können die Hinweise entweder ausgedruckt oder als PDF exportiert werden:

 

Um die einzelnen Anlagen zu überprüfen, bei denen in der Summe eine Abweichung zu den gebuchten Werten auftritt, sollte beim Ausdruck des Anlagespiegels die Einstellung: E-Bilanz-Position anstelle des Kontentitels anzeigen aktiviert werden, dadurch werden die Anlagen nach der E-Bilanz-Position, anstelle des Kontos gruppiert.

 

Probembehebung: Sofern Ihnen eine Abweichung der Werte aus dem E-Bilanz-Anlagespiegel und den gebuchten Werten als Fehlermeldung angezeigt wird, lesen Sie bitte nachfolgend nach:

Kontrolle des E-Bilanz-Anlagespiegels.