Hallo zusammen,
so weit ich informiert bin reicht es nicht die Rechnung zu archivieren. Vielmehr muss jede auftragsrelevante E-Mail, also auch die Rechnungs-Mail inklusive Rechnung im Anhang, revisionssicher archiviert werden. Das gilt aber schon seit Jahren (2017)! Das sollte schon beim Eingang im Postfach geschehen. Dafür bieten Webhoster extra rechtssichere Archivierung an. Alternativ kann man z.B. Mailstore verwenden, was aber genau nach Vorschrift installiert werden muss. Die Rechnung im Taxpool zu "archvieren" hilft da nicht weiter wenn der Steuerprüfer kommt. Übrigens genausowenig wie der "gute alte" Ausdruck, der nur als steuerrechtlich irrelevante Kopie gilt, weil beliebig veränderbar.
Anmerkung (Moderator Taxoloop)
Eine generelle Verpflichtung zum Archivieren von E-Mails gibt es nicht. Auch der Schluss, dass von einer E-Mail mit einer Rechnung im Anhang außer dem Anhang auch die E-Mail zu archivieren sei, ist ein Trugschluss. Die E-Mail stellt in diesem Fall nichts anderes dar, wie zu früheren Zeiten der Briefumschlag. Neben dem eigentlichen Beleg (Rechnung im Anhang) ist der "Briefumschlag" nicht von einer Archivierungspflicht betroffen.
Übrigens ist eine Kopie einer Rechnung durchaus geeignet steuerrechtlich relevant zu sein. Schließlich läßt sich auch mit einer Kopie in bestimmten Fällen immerhin ein möglicher Vorsteuerabzug retten.
Das Thema allgemeine Archivierungspflichten ist zu weitläufig um auf dabei auftretende Fragen einzugehen - zumal eingeschoben in das Thema E-Rechnung, dieses gekapert werden würde.