Hallo Andi-Muc,
Ich kann zwar leider zu dem konkreten Problem nichts beitragen, möchte aber kurz zwei andere Hinweise zu eurem Wechsel EÜR -> Bilanz geben, da ich diesen auch gerade vollziehe (jedoch als Einzelunternehmer). Da das vielleicht auch für andere über die Suchfunktion interessant ist, antworte ich mal direkt hier statt als Privatnachricht. Ich hoffe, das ist ok.
(Disclaimer: Ich bin aber auch kein Steuerberater und habe mir das nur angelesen.)
- Der Gewinn aus Vorjahr 2024 macht meiner Meinung nach in der Eröffnungsbilanz (in gewissem Sinne ja eine Firmenneugründung) keinen Sinn, da kenne ich es so, dass das Eigenkapital (für das es ja nach Rechtsform dann ja verschiedene "Ausprägungen" gibt (Eigenkapital, Variables Kapitel, etc.)) diese Dinge mit "aufnimmt".
- In die Passiva gehören idealerweise noch Rückstellungen für Gewerbesteuer 2024 und IHK-Beitrag 2024. (Die können ja beide aus dem Gewinn schon recht genau berechnet werden.) Dann muss in der Bilanz 2025 nicht periodenfremder Aufwand gebucht werden. Stattdessen wäre die IHK-Rückstellung im Übergangsgewinn zu berücksichtigen. (Die Gewerbesteuer ist ja keine abziehbare Betriebsausgabe.)
- Habt ihr ggf. noch Sachanlagen in den Aktiva? (Bei mir sind es z.B. 2 Notebooks, die nur noch mit Erinnerungswert eingehen.)
Viele Grüße
Tobias