Hallo zusammen,
ich habe (hatte) seit ca. 3 Jahren ein gewerblich (Bereich Softwareentwicklung) tätiges Einzelunternehmen (nicht im HR eingetragen).
Dieses habe ich nun Ende August rückwirkend zum 1.1.25 nach § 20 UmwStG mit allen Aktiva und Passiva in meine wenige Wochen zuvor gegründete GmbH eingebracht, per Barkapitalerhöhung mit dem Einzelunternehmen als Sachagio.
Dabei ist (in meinem Fall) bei der Gesellschaft zunächst eine Verbindlichkeit gegenüber dem einbringenden Gesellschafter (mir) in Höhe von 50000 Euro (Zahl fiktiv) einzustellen, eine sogenannte „sonstige Gegenleistung“ (§ 20 Abs. 2 Nr. 4 UmwStG). Ein überschießender Betrag ist als korporationsrechtliches Agio in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB einzustellen.
Mich beschäftigen hierzu nun die Buchungen, bzw. die "praxisnahe" Umsetzung, da im Prinzip alle Buchungen seit Jahresbeginn vom Einzelunternehmen auf die GmbH übergehen.
Sowohl für Einzelunternehmen als auch GmbH (seit ihrer Gründung) habe ich die Buchhaltung in separaten Mandanten in Taxpool.
1.) Die Kapitalerhöhung habe ich mit Tag des Notartermins bzw. der Überweisung mit
1000 Euro
1298 (Ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital) an 2900 (Gezeichnetes Kapital)
und
1000 Euro
1800 (Bank) an 1298 (Ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital)
gebucht.
2.) Für die Verbuchung der "Sonstigen Gegenleistung" (Verbindlichkeit über 50000 Euro) in der GmbH bin ich mir nun beim Konto und beim Gegenkonto unsicher:
Beim Konto kämen ja 3510 (Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern) und 3640 (Verbindlichkeiten ggü. GmbH-Gesellschaftern) in Frage, oder? Gibt es zwischen diesen Unterschiede (so richtig habe ich keine ergoogeln können)?
Wäre das Gegenkonto dann zunächst 2900 (Gezeichnetes Kapital), als Buchung also z.B.
50000 Euro
2900 (Gezeichnetes Kapital)
an 3510 oder 3640
(Aufgelöst würde die Verbindlichkeit dann irgendwann bei Überweisung an mich als Gesellschafter ja einfach mit 3510 oder 3640 an 1800 (Bank) .)
3.) Jetzt folgt die Einbuchung der Kapitalrücklage (bzw. der gesamten Aktiva und Passiva).
Würde/könnte/sollte ich hier in der Praxis einfach (natürlich in Kopie) den Taxpool-Einzelunternehmen-Mandanten nehmen und alle Buchungen des GmbH-Mandanten dazu importieren (weil diese mangels Geschäftsbetrieb vor der Einbringung natürlich recht wenige sind)? Ggf. mit neuen Kontennummern bei schon bestehenden Konten, wie 1800 Bank. Und natürlich so, dass das Eigenkapital des Einzelunternehmens dann das 2900 Gezeichnete Kapital wieder ins Positive zieht bzw. der Überschuss dann in 2920 Kapitalrücklage landet?
(Bzw. das ganze von mir aus auch andersherum, d.h. die Einzelunternehmen-Buchungen exportieren und im GmbH-Mandanten importieren?)
Oder sollte ich das noch anders machen, und z.B. nur die in der Bilanz ausgewiesenen Salden auf ihren Konten (auch recht überschaubar) "dazu buchen"? Und das dann z.B. mit 9000 als Gegenkonto?
Vielen Dank für jegliche Hinweise, die ihr für mich habt!
Viele Grüße
Tobias