Hallo in die Runde,
ich habe verstanden, dass ich gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe geltend machen kann. Ich bin aber selbständig, so dass die KSt. immer erst mit der EKSt. rückwirkend festgelegt und nicht monatlich abgezogen wird. Muss ich den Betrag nach Feststellung meines steuerpflichtigen Einkommens händisch ausrechnen und dann in den entsprechenden Vordruck eintagen?
THX, Clemens
P.S: Habe mein Profil ergänzt: Also immer SKR03.