Beiträge von Wilhelm.Nottbohm

    Ohne auf die vielen Widersprüche Ihrer Ausführungen einzugehen, wird doch aber an Ihrer Vorstellung, die neue GbR könne Gewinn- oder Verlustvorträge aus der Ltd bei einer mutmaßlich* im Wege des Formwechsels durchgeführten Umwandlung "übernehmen" ziemlich deutlich dass hier ein völliges Unverständnis der Vorgänge und Sachlage besteht, was - trotz mehrfacher vergeblicher Versuche der Erklärung in einfacher Sprache - von Ihnen ignoriert wird.

    Danke Wiko-Services. Viele meiner Ausführungen liegen einfach nur an der Rückmeldungen von meinem Finanzamt, es ist ja nun wahrlich nicht die erste ltd. die ich in eine GbR umwandeln mußte - unter anderem die Übernehme des Verlustvortrages ist so zustande gekommen, da die Dame im Finanzamt eben genau darauf bestand. Und ich diskutiere nicht mit dem Finanzamt - was die wollen mache ich.


    Und ja, meine Ausbildung liegt sehr lange zurück und mein beruflicher Werdegang lag weit außerhalb der praktischen Buchhaltung, wahrscheinlich verstehe ich damit die augenscheinlich für Andere offensichtlichen Hinweise nicht, wiewohl auch die meinen Ausführungen anscheinend nicht ankommen - oder einfach falsch sind.

    Was leider nix daran ändert, daß ich die Fehlermeldung in einer GbR nicht habe - in den anderen schon, wiewohl ich keinen weiteren Unterschied zwischen den einzelnen Gesellscften sehe.

    Woher hatte denn die angeblich neu angelegte GbR einen Verlustvortrag?

    Na aus der umgewandelten td. Ich habe die GbR nur in Taxpool neu angelegt, da ich in den letzten Jahren Probleme hatte, wenn ich versucht habe, die Datensätze der umgewandelten ltds in Taxpool weiter zu bearbeiten, wenn ich nur ltd durch GbR ersetzt habe. Ich erinnere mich nicht mehr, ob es Sie oder ihr Kollege waren, der mir das damals empfohlen hatte: Die GbR einfach mit der Eröffnungbilanz als neue Firma anzulegen. Das hatte damals geklappt und so habe ich es jetzt auch bei dieser Umwandlung hier gemacht.


    Und wie ich geschrieben habe, habe ich den Fall mit dem verrechnen von Verlust- und Gewinnvortrag schon in den Eröffnungbuchungn nur testweise gemacht, um zu sehen, ob das Problem bei der von Ihnen als so schlimm angesehenen Entnahme liegt (- was mir immer noch nicht in den Kopf will - Entnahmen düften doch eher der Regelfall, als die Ausnahme sein). Und das war ja dann wohl auch hier nicht der Fehler. Schreibe ich eigentlich so undeutlich, daß man meine Texte nicht verstehen kann?


    In der Tat, durch die Umfirmierung ändert sich das Steuersubjekt - deshalb auch die notwendige Eröffnungsbilanz zur Erteilung der neuen Steuernummer. Damit ändert sich aber weder der Verlust- noch der Gewinnvortrag noch irgendwelche anderen Bilanzbestandteile. Insofern stellt mich ihr folgendes Zitat


    - Eine Übertragung des Gewinns der Ltd auf die GbR kann ich mir aus vorgenanntem Grund schon nicht vorstellen, darüber hinaus stellt der festgestellte Gewinn für sich m. E. keinen Vermögenswert dar, der übertragen werden könnte.

    vor große Probleme. Die Steuersachbearbeiterin beim Finanzmat legt immer besonderen Wert darauf, daß die Bilanzen inhaltlich deckungsgleich sind.


    Und davon unabhängig ist der Betrag des Gewinns und seine "Wegrundung" durch den Finanzamtbeschid - wäre z.B. der Gewinn bei 1,01 oder auch 1,99€ gewesen, hätte der Steuerbescheid das auf einen Euro gerundet (übrigens nur bei Kapitalgesellschaften - bei GbRs wird ct-genau an die Beteiligten zugewiesen, aber das ist eine andere Geschichte)


    - Ich spreche von Buchungen und nicht von Datensätzen.

    Und die Buchungen erzeugen in Ihrer Datenbank Datensätze und diese Datensätze werden in der Überprüfung bei der eBilanz herangezogen. Und ja, ich muß ja anscheinend bei den Buchungen einen Fehler haben, denn nur mit Buchungen kann ich Taxpool befüllen.


    Aber was ich da falsch gemacht habe, weis ich nicht, Bilanz und GuV sehen perfekt aus, USt-, GwSt-Erklärung und Zerlegung wären kein Problem - aber ich muß die eBilanz auch haben.


    Meine Frage, was Sie denn brauchen würden um mir helfen zu können wurde überlesen oder ist nicht beantworbar.


    Gibt es denn zufällig hier im Forum jemanden, der sich mit GbRs auskennt und mir den Balken aus dem Auge ziehen kann?

    Ob, was und wie korrigiert wurde oder was beim "nur in den Eröffnungsbuchungen "verschwinden" lassen" vollzogen wurde ist mir unklar.

    Ich habe einfach den Datensatz ohne den Gewinnvortag und mit entsprechend verringertem Verlustvortrag in den Eröffnungbuchungen vorgenommen - wie gesagt, nur testweise. Denn natürlich kann ich eine einmal beim Finanzamt abgegebene Eröffnungsbilanz nicht im Nachhinein einfach mal anders machen.

    Da wurden auch nicht Gewinne einer anderen Firma, sondern der selben Firma ausgeschüttet.

    Was sich an der Firma geändert hat, ist nur die Firmierung - sie ist umgewandelt und sonst weiter die gleiche Firma. Nur wollte das Finanzamt dazu eine Eröffnungsbilanz, die deckungsgleich mit der Schlußbilanz des Vorjahres ist.

    Aber auch diese Diskussion ist fruchtlos, da ich das Problem inzwischen in drei weiteren (älteren, nicht durch Umwandlung neu entsrandenen) GbRs habe, während eine "durchgeflutscht" ist ohne daß eine Fehlermeldung in der eBilanz aufgetaucht ist. Einziger Unterschied, den ich bisher sehe - die problemlose GbR hatte keine Bewirtungen - aber das wird es wohl nicht sein.

    Der "RegelName>/Kontext/hgb/BVEndeVorjBilanzUngleichBVEndeVorjBVVBeiPG" weist doch recht deutlich darauf hin, dass Differenzen beim BV zum Ende des Vorjahres in der Personengesellschaft bestehen.

    Wie Sie schon ganz korrekt vermuten, bin ich kein ausgebildeter Buchhalter und versuche hier nur ein paar Pillepalle Familengesellschaften abzuwickeln.

    So ist es mir nicht verständlich, wie eine Gesellschaft, die ich neu in Taxpool eingegeben habe, Differenzen zum BV (Betriebsvergleich?) zum Vorjahr haben kann? Behält taxpool alte gelöschte Jahre und bezieht die (gelöschten) Daten mit ein? Oder meinen Sie die Eröffnungsbuchungen?


    Ich verstehe schon, daß die Profession der Buchhalter Spezialwissen hat - allerdings hätte ich vermutet, daß hier bei Taxpool mehr "Selfmade" Leute unterwegs sind - unser Steuerberater hat mir vor längerer Zeit schon gesagt: "Den Kleinkram können Sie locker alleine machen, da ist ja nichts dabei - ich müßte das zu üblichen Sätzen in Rechnung stellen und das lohnt sich nicht - weder für Sie noch für uns".

    Und als ich jetzt um Hilfe gebeten habe, sagte er, daß man in seiner Kanzlei mit dem DATEV-System arbeite und gar nicht sagen könne, was da im Hintergrund in der Taxonomie passiere, das laufe alles automatisch....


    Ich werde jetzt nochmal versuchen, mir das notwendige Wissen anzueignen. Wäre nett, wenn Sie diesen Task noch nicht abschließen, ich befürchte, daß ich nochmal darauf zurück kommen werde...

    1. Das Zitat war nur eine Anwort auf ihre Anmerkung, daß eine Entnahme nicht gut gehen kann.


    2. Ich habe regelmäßig Rundungsdifferenzen im ct-Bereich aus den Steuerbescheiden (auch USt) resultierend - bei den ltds. und UG war es nie ein Problem, die im laufenden Jahr zu entnehmen und damit einfach und zeitpunktbezogen zu erledigen ohne ein altes GJ oder wie in diesem Fall sogar eine alte Firma nochmal anzufassen. Wenn Sie einen bessere und einfachere Idee wissen, wie das man so kleine Differenzen ohne großen Aufwand ausbucht - her damit!


    3. Trotzdem und weil ich noch änderbare Kopien dieses Datensatzes hatte, habe ich mal rumgespielt und die 99ct schon in den Eröffnungsbuchungen "verschwinden" lassen - und bin vom Resultat baff - siehe Anlagen - der erste Fehler ist unverändert, der zweite ist jetzt der nicht absetzbare Bewirtungsteil.

    Anscheinend war meine Vermutung mit den 99ct als Problem nicht richtig und mein Fehler liegt an einer anderen Stelle - aber ich weis nicht, wo ich den gemacht habe.

    Die Information <Text>Die Angabe zur Position 'BVV.profitLoss.assetsPreviousYear.assets' entspricht nicht der Summe der für 'table.kke.sumEquityAccounts.sumYearEnd.begin' [Anfangsbestand Kapitalkonto (Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften)] berichteten Steuerbilanzwerte.</Text> mag für Sie eindutig sein, mich bringt Sie zur Verzweifelung - wo nimmt die Überprüfung die Werte her, an welcher Stelle habe ich denn bloß den Bock geschossen? Wo muß ich die Werte korrekterweise eingeben / ändern?


    Welche Informationen brauchen Sie noch, damit Sie mir wirklich helfen können?

    Die GbR habe ich komplett neu eingegeben. Den Gewinn wollte ich nicht entnehmen, mußte bei der Eröffnungsbilanz aber dabei sein, weil die deckungsgleich mit der Schlußbilanz der ltd sein mußt. Und dann teilte mir das Fianzamt - leider nach Einreichung der Eröffnungsbilanz - mit dem Steuerbescheid zur ltd. mit, daß der Gewinn auf null gerundet wurde - ich mußte ihn also ausbuchen. Deshalb habe ich ihn entnommen.


    Was könnte ich sonst damit machen?

    durch Umwandlung von ltd neu entstandene und angelegte GbR, zwei Gesellschafter mit jeweils einem Euro Einlage, sämtliche Altlasten (Verlustvortrag) werden von einem Gesellschafter getragen, Kostenausgleich durch andere Gesellschaft vollständig erfolgt, Diffenrenz zu null nur der nicht ansetzbare Teil der Bewirtungsaufwendungen. Im letzten Jahr als ltd 99ct Gewinn - und der scheint jetzt das Problem zu sein - zumindest verstehe ich ericfehler.txt so.


    Frage: wo muß ich die "Entnahme des Gewinns" korrekt eintragen, um den Fehler loszuwerden - anhängend, was ich gemacht habe...


    Vielleicht liegt ja der Fehler auch ganz woanders und komme nicht drauf - Tips wären schön

    bei dieser Gesellschaft war das im Jahr davor und es war keine GmbH sondern eine ltd, bevor es zur GbR wurde.


    Das ändert aber nichts daran, daß die dunkelgrauen Felder in jedem Jahr neu ausgesucht werden müssen, oder erinnere ich mich da falsch? Oder vielleicht mache ich auch nur was falsch? Gibt es vielleicht einen Schalter, der die Werte aus dem Vorjahr übernimmt? Der Buton "Standardwerte setzen" füllt bei mir jedenfalls nur die Vorjahreswerte im Wirtschaftsjahr.


    Ergänzung: habe gerade die Bearbeitung der nächsten Firma gestartet - habe mich korrekt erinnert. Siehe Bild - zumindest bei mir werden keine Vorjahreswerte übernommen.

    Wann bekommt der Button eine Funktion?


    Während ich im restlichen Programm inzwischen recht gut zurande komme, treiben mir die Probleme der Taxonomie regelmäßig die Schweißperlen auf die Stirn und ich wünschte, der Button würde mal so gut funktionieren, wie die Übernahme der Daten aus der Anlagenbuchhaltung...

    nach der Umwandlung von ltd in GbR ist jetzt der erste Bescheid (die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen) angekommen. In dem Bescheid fehlt der Verlustvortrag, Anruf beim Finanzamt ergab, daß der nur hätte mir zugeteilt werden können, wenn ich das in der Kapitalzuordnung in der E-Bilanz auch so angegeben hätte; der Verlustvortrag bestehe weiterhin, sein aber nicht zugeteilt. Ich war fest davon überzeugt, das gemacht zu haben, ist aber wohl nicht der Fall. Wer kann mir weiterhelfen, hat jemand eine Idee, wie ich den Verlustvortrag "in einen normalen Verlust" umwandeln kann? Bzw wo ich taxpool das sage?

    In dem zitierten Artikel geht es um die BilanzierungsPFLICHT. Die WAHL zur Bilanzierung ist vor vielen Jahren so getroffen, es besteht kein Grund zur Änderung. Das IST geklärt und angegeben.


    Tatsächlich ist die Kapitalertragssteuer (als auch der Soli) vom Dividendenzahler einbehalten worden (die GbR hält den Genossenschaftsanteil) und reduziert so den zu versteuernden Gewinn vor Verteilung - wird so auch in der Bilanz dargestellt - aber halt nicht bei der eBilanz. Ich würde es (bei den Beträgen) am liebsten einfach weglassen, aber leider stehen auf dem Beleg alle drei Positionen drauf - und da auf dem Kontoauszug vorhanden, kann ich nicht einfach das ganze Ding unter den Tisch fallen lassen.


    Einen Steuerberater gibt es nicht - die Bilanzerstellung ist ein Klacks bei den wenigen Buchungen, lediglich die Umsetzung in die Taxonomie ist ein Horror - dabei bin ich von WiSo auf Taxpool umgestiegen, um dem zu entgehen.


    Wenn es also daran liegt, daß ich anscheinend noch an einer anderen Stelle die falsche Gesellschaftsform gewählt habe, teilen Sie mir bitte mit, welche Einstellung wo die korrekte wäre.

    Danke! Genauso hatte ich gehofft, daß es gehen würde. Aber vermutlich hat ihr Kollege recht und das geht nicht mit den Einstellungen in einer GbR. (Leider habe ich nicht verstanden, wohin ich dann buchen sollte - ich verteile den Gewinn / Verlust der GbR auf die Einzelpersonen immer im nächsten Jahr nach Anerkennung duch das Finanzamt)


    Oder habe ich nur irgendwie die zur Verfügung stehenden Steuern eingeschränkt? In meiner Liste tauchen über die Textsuche beide nicht auf. Würden Sie mir ggf. die beiden Taxonomien nennen, die Sie bei sich angezeigt bekommen (in dem Feld Info)? Oder mir verraten, wie ich die Anzeige bei [Alle Einträge] auf Ihre Anzeige eweitern kann?

    (alte) GbR, Bilanz, Ist-Versteuerung, SKR04

    gemäß Fehlermeldung muß ich den beiden Konten 7630 und 7633 eine über is.netIncome.tax hinausgehende Zuordnung verpassen. Nutze ich den Schalter "Zuornung eingeben", wird mir genau is.netIncome.tax angeboten - und ich habe leider keine Ahnung, was ich darüber hinaus eingeben muß. Wo kann ich das finden? Kennt jemand die korrekten Zuornungen?

    nein, ist eine andere Firma, diese war schon immer GbR. Die beiden im letzten Jahr durch Umwandlung entstandenen GbRs habe ich noch nicht weiter bearbeitet, wie sich rausgestellt hat, muß mir das FA je eine neue Nummer vergeben und das zieht sich anscheinend, also hab ich da keine Eile.


    Die Anlage in dieser GbR hat nie Probleme gemacht - ich habe diese GbR erst sehr spät von wiso in Taxpool übertragen und gleich neu angelegt, statt es wie bei anderen mit Übernahme zu versuchen.


    Buchungssätze habe ich zwar theoretisch vor langer Zeit irgendwann mal gelernt, sagen mir aber bis heute leider nix.


    Welche Unterschiede in einer Splittbuchung ergeben sich denn, die abhängig von Kontenrahmen, Versteuerung und Auswertung sind?


    In dieser Buchung ist nicht der Stomzähler berechnet (das war nur der Grund, warum Stadtwerke Debitor und Kreditor sind und wie korrekt vermutet genau deshalb nicht angelegt sind) sonder nur der Strom. Vorjahresbuchung Stromerlöse auf Forderung, dort mit USt.

    Sollte bei Ist-Vertsteuerung nicht sein, macht aber die USt-Erklärung leichter und ist in den letzten Jahren immer durchgelaufen. Diese Jahr ist die Abrechnung bei den Stadtwerken so spät erfolgt, weil die in ihrem Abrechungsprogramm Probleme mit der USt hatten und so spät fertig wurden, daß beide Zahlung in einer Überweisung vorgenommen wurden.


    Inzwischen habe ich längst zwei Einzelbuchungen gemacht und diese Firma abgeschlossen.


    Ich hätte aber schon gerne gewußt, wie das mit den unterschielichen Steuersätzen in einer Splittbuchung geht, vielleicht kommt es ja mal wieder....

    bei dieser Firma: Kontrahmen SKR04, Ist-Vertsteuerung, Bilanz, GbR, betreibt Solaranlage zur Stromprodunktion, sonst nix, deshalb überweist Stadtwerke Geld, nur die Stadtwerke sind Debitor und Kreditor in einem (weil Sie auch den Zähler in Rechnung stellen) Deshalb habe ich direkt über 1200 gebucht. Forderung für Dezember-Stromlieferung ist im Vorjahr mit USt verbucht, jetzt kommt einmalige Buchung von Überweisung auf 1800 Bank, der Zahlungsanteil von diesem Jahr enthält USt; auf Stromerlöse 4001.

    Wenn die Splittbuchung mit unterschiedlichem Steuersatz möglich ist, wie mache ich es dann richtig?

    Stadtwerke hat Endabrechnung vom letzten Jahr und Abschlagszahlung von diesem Jahr in einem überwiesen. Der Anteil vom letzten Jahr ist im letzten Jahr schon mit USt verbucht, muß also in diesem Jahr nur noch netto ausgeglichen werden, während der Anteil für dieses Jahr noch die USt enthält und entsprechend mit USt gebucht werden muß. Aber anscheinend kann ich innerhalb einer Splittbuchung nicht mit verschienden UST-Sätzen buchen.