Hallo, ich habe den ähnlichen Problem.
Die Lösung von dir:
Eine jetzt erfolgende Überleitung muss also die Werteanpassungen aus dem ersten und dem Folgejahr berücksichtigen und das muss händisch geschehen.
Verstehe ich richtig, die EB-Werte vom Vorjahr eingetragen werden müssen?
Vielen Dank