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Als Lösungsvorschlag wurde angeboten, die Soll- und Habenseiten bei negativen Beträgen zu vertauschen.
Das ist bei Stornobuchen aber unüblich, die Buchungen werden da als Generalumkehr gebucht (Datev-Kennzeichen G) und die Beträge mit Minuszeichen versehen.
Scheinbar ein Fehler in Taxpool, oder gibt es eine andere zutreffende Lösung?
Quelle Haufe Premium Office:
3 Die Jahresverkehrszahlen werden nicht beeinflusst
Die Generalumkehr ist eine Methode der Stornierung, mit der fehlerhafte Buchungen in der doppelten Buchführung korrigiert werden. Das Storno wird durch das erneute Erfassen des Buchungssatzes mit umgekehrten Vorzeichen durchgeführt. Anschließend wird die Buchung erneut mit den richtigen Daten erfasst.
Obwohl es oft möglich ist, das gleiche Ergebnis mit einer Nach- oder Umbuchung vorzunehmen, verbietet sich das nach den Regeln der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, insbesondere dem Grundsatz der Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit.
Da bei Übermittlung einer E-Bilanz auch die Konten mit rechnerischen Nullwerten im Kontennachweis übermittelt werden, empfiehlt sich auch unter diesem Aspekt eine Generalumkehr. Sollte das betreffende Konto nämlich nach Änderung einen Null Saldo aufweisen, wird es so nicht mit übermittelt.
4 Stornobuchungen sind nicht mit Umbuchungen zu verwechseln
Eine Umbuchung nehmen Sie dann vor, wenn Sie entweder zuerst auf ein falsches Konto gebucht und diesen Fehler später bemerkt haben oder wenn z. B. die Umsatzsteuer falsch war oder nicht ausgewiesen wurde.
Außerdem zählen zu den Umbuchungen Berichtigungen der einzelnen Kontenbestände und Jahresabschlussbuchungen, soweit sie die Saldenübertragungen der Bestands- und der Erfolgskonten auf das Schlussbilanz- bzw. GuV-Konto betreffen.