Die ersten automatischen Abschreibungsbuchungen wurden bereits für November 2023 und Dezember 2023 vom Programm erstellt.
Die AfA ist grundsätzlich ein Jahresbetrag, der nur wo wirklich erforderlich monatlich gebucht werden sollte. Daneben sind AfA-Buchungen vernünftigerweise erst mit dem Abschluss festzuschreiben, da man sich sonst Probleme schafft, die bis zum Abschluss mögliche Wahl der AfA auch tatsächlich zu treffen.
Tipp 1:
Bei Anlagen nur wenn tatsächlich nötig, den Haken bei Jährlich verbuchen herausnehmen.
Tipp 2:
Für die UStVA zum letzten Voranmeldungszeitraum (bei Dir offenbar das Quartal) buche ich den Stapel nur eingeschränkt aus. Unter anderem gibt es beim Ausbuchen extra die Option (Automatische Anlegnbuchungen) bei der man das Häckchen entfernen kann. Schließlich haben die Buchungen für die UStVA keine Bedeutung, da ohne USt.
Ohne auf Deine Versuche im einzelnen einzugehen, musst Du Dich mit der Anlagenverwaltung und den Automatiken dort vertraut machen um künftig gleich richtig zu erfassen, bzw. um die Möglichkeiten der Änderung von Anlagen und deren (automatische) Buchungen zu verstehen. Bitte gehe auch die Unterpunkte in der verlinkten Hilfe mal durch.
Kann man die bereits fesgeschriebenen Buchungen nochmal irgendwie aktualisieren?
Festgeschriebene Buchungen können nicht geändert (aktualisiert) und nicht gelöscht aber storniert werden. Bei Anlagebuchungen sollten aber die Beziehungen zur Anlageverwaltung beachtet werden, damit es nicht nach Storno der Buchungen zu Unstimmigkeiten mit den Werten der Anlageverwaltung kommt.
Um alles nicht komplizierter zu machen, würde ich nun die Anlage in der Anlageverwaltung löschen und die Buchungen zu der Anlage stornieren. Danach würde ich die Anlage neu erstellen. Davor solltest Du vielleicht Deinen Berater fragen, ob nicht die Abschreibung für Computer (voll im Anschaffungsjahr) möglich ist. Und auch die USt-frei bezogenen Zubehöre berücksichtigen.
Bitte lies auch die Hinweise in meiner Signatur.