Beiträge von Taxoloop

    Ich habe nun mal bei einem Testmandanten das Vorjahr als USt-befreit markiert. Dort werden dann die Buchungen wie erwartet ohne Steuer vorgeschlagen und beim "buchen" auch so eingetragen.

    Im aktuellen Jahr (ohne Haken bei USt-befreit) wird weiter der jeweilige USt-Satz vorgeschlagen und auch gebucht.


    Ich kann also den Fehler so nicht nachvollziehen.


    Da auch Buchungen ohne Buchungsvorlage betroffen sein sollen, wird auch das Prüfen der Steuer-Einstellung in den Buchungsvorlagen kaum zum Ziel führen.

    Zuletzt fällt mir nur noch ein, dass der jeweilige Steuersatz-Vorschlag aus den jeweiligen Konteneinstellungen herrührt. Wenn also der richtige St-Satz zunächst angezeigt wird dürften die Konteneinstellungen richtig (unverändert) sein.


    Ob und warum bei der neuen Einstellung "nicht USt-befreit" im aktuellen Jahr, diese offenbar nicht korrekt beim Buchen verwendet wird kann ich nicht nachvollziehen.

    Hallo Yukyra,


    wie oben in #3 erwähnt ist dieses Vorgehen jenes, was ich mit "hin und her Bucherei" meinte.

    Wenn in Deinem Fall mit dauerhaft nur wenigen Buchungen zu rechnen ist, bleibt dies praktikabel und ist vollkommen richtig.


    Ob das doppelte Erfassen dieser Zahlungen in zwei Gewinnermittlungen tatsächlich eine Vereinfachung darstellt und ob der dabei entstehende höhere Buchungsaufwand die eingesparten Kontoführungsgebühren wert ist, wird am Einzelfall zu entscheiden sein. erox800 wird das für sich bestimmt schon entschieden haben.

    Nur kurz, was ich soeben erkenne:


    Bitte die genauen Einstellungen Vorher/Nachher nennen oder Screenshot des Fensters "Eigenschaften des Wirtschaftsjahres ..." zu beiden Jahren hochladen.

    Ich sehe jetzt die Einstellungen von 2022 und 2020. Ich sehe nicht 2021.

    In 2020 war "Umsatzsteuerbefreit" angehakt, in 2021 keine Ahnung, in 2022 nicht mehr. Das macht mich stutzig, auch wenn dies in 2022 wohl korrekt ist und der Haken nur für das jeweilige Jahr Wirkung entfaltet. Eine USt-Befreiung (z. B. Umsätze von Blinden) endet ja nicht wegen Überschreitung der Grenzen des Kleinunternehmers. Wärend wiederum Kleinunternehmer ja nicht per se USt-befreit sind.


    Ich teste das morgen mal aus.

    Ich habe gerade keinen Mandanten, den ich als Kleinunternehmer mal schnell "wechseln" könnte. Daher kann ich nicht prüfen, ob sich allein durch den Wechsel etwas am Buchungsverhalten ändert.

    Bei den Übrigen funktioniert alles wie gewohnt, auch bei Splitts.


    Ein Beispiel mit Angabe der verwendeten Konten und Splitts wäre schön, dass man das mal nachstellen kann.

    Buchst Du im Einfach- oder im Expertenmodus?


    Das habe ich auch in den Stammdaten hinterlegt.

    Bitte die genauen Einstellungen Vorher/Nachher nennen oder Screenshot des Fensters "Eigenschaften des Wirtschaftsjahres ..." zu beiden Jahren hochladen. Dann bastel ich mir das an einem Testmandanten nach.

    nur bei den Splittbuchungen

    Sind dies evtl. Splittbuchungen, zu denen Buchungsvorlagen existieren? Dann ggf. diese Prüfen.

    Hallo dr.janssen


    es ist sinnlos, Dein 2. Problem anzugehen, bevor nicht die dafür notwendigen Korrekturen der falschen Buchungen aus Problem 1 erfolgt sind.

    Dazu sind grundlegende Kenntnisse des Buchens der 10-Tage-Regel unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten (EÜR/IST-Versteuerung) zu berücksichtigen. Diese Buchungen lassen sich nur im Experten-Modus machen, was auch bedeutet, dass entsprechendes Wissen erforderlich ist.


    Dazu gehört, dass der Aufwand, welcher nach den Regeln der EÜR tatsächlich erst im nächsten Jahr angefallen (gezahlt) ist, bereits im alten Jahr erfasst wird. Dabei (im alten Jahr) wird auch die enthaltene Vorsteuer (unabhängig von SOLL- oder IST- Versteuerung) auch im alten Jahr geltend gemacht.

    Buchungssatz: Aufwandskonto und Vorsteuerkonto an Verbindlichkeitenkonto


    Wenn dann im neuen Jahr die Ausgangszahlung erfolgt, wird (ohne nochmals irgendwelche Steuerbeträge zu buchen!) das Verbindlichkeitskonto ausgeglichen und die tatsächlich erfolgte Zahlung auf dem entsprechenden Finanzkono (z.B. Bank) erfasst.

    Buchungssatz: Verbindlichkeitenkonto an Finanzkonto (Bank)


    Wenn ich aus den gegebenen Infos/Ausdrucken richtig herausgelesen habe, war am 30.12.21 mit Beleg 1 der Aufwand "Anteilsabrechnung Notargebühren" Brutto 10.126,16 € korrekt als Nettoaufwand (4909 8.509,38) und Vorsteuer (1616,78) an Verbindlichkeiten (1704 10.126,16) gebucht.


    Warum beim Zahlungsausgang Deiner Meinung nach nochmals irgendwelche Steuer geltendgemacht werden sollte ist nicht nachvollziehbar.

    Konkret: Ich nehme an, dass der Zahlungseingang über den gleichen Bruttobetrag obiger Aufwandsrechnung folgender ist:

    06.01.2022 mit Beleg Voba-10 über 10.126,16 €.


    Dieser Zahlungsausgang war zuerst fast schon korrekt gebucht:

    1704 (haben) 10.126,16 € an 1200 (soll) 10.126,16 €

    Wie vermutet war Soll und Haben vertauscht.

    Statt dies zu korrigieren wurde weiter verschlimmbessert, nun zwar Soll und Haben korrigiert, aber plötzlich soll Umsatzsteuer gebucht werden, die hier ja nicht nochmals gezogen werden kann.


    Nachdem die Buchung nunmehr eigentlich korrekt ist mit Steuer, ist in der Kontrollausgabe zur Umstazsteuer zu sehen, dass der Beleg Voba 10 vom 6.1. falsch aufgeführt ist.

    Nein, die Buchungen sind schlicht falsch, weshalb alle weiteren Schlussfolgerungen in die Irre führen.

    Im Vorjahr wurde identisch gebucht, also mit Umsatzsteuer in 12/20 und in 1/21 ebenfalls mit Umsatzsteur. Dort trat das Problem nicht auf.


    Wenn im Vorjahr genau so falsch gebucht wurde, liegt das "Nichtauffallen" des Problems - bitte nicht falsch verstehen! - höchstwahrscheinlich daran, dass die Fehler mangels Verständnis der Zusammenhänge nicht erkannt wurden. Evtl. gleichen sich dabei auch die Fehler der Vorjahre mit Fehlern der Folgejahre aus, was ich aber von hieraus nicht bestimmt sagen kann.


    Eine Einführung in Buchungstechniken, insbesondere nicht zu Abschussbuchungen oder zu abschussvorbereitenden Buchungen könnte ich hier schon wegen des Umfangs nicht geben. Dies wird um so unmöglicher, je weniger Fachbegriffe, grundlegendes Verständnis von Buchungssätzen und "Soll und Haben" vorausgesetzt werden können.


    Für solch umfangreiche Kontrollen und Korrekturen empfehle ich, sich an entsprechende Fachleute zu wenden. Wenn die benötigte Hilfe nun schon "dringend" ist, dürften die dabei entstehenden Kosten vielleicht auch geringer sein als die zu erwartenden Sanktionen, falls Termine "gerissen" werden.

    Vielen Dank schon mal für die Hinweise

    Und wurden diese mal ausprobiert?

    Versuch:

    Nach einer kompletten Datensicherung auf dem alten Rechner(!) würde ich die dort vorhandenen gesamten Daten (2016 bis letzter Stand Buchhaltung auf altem Rechner, was ja die Daten ab 2019 beinhalten muss) auf den neuen Rechner übertragen. Evtl. kann es helfen, auf dem alten Rechner nicht vollzogene Jahresupdates noch vor der Übertragung zur (neuen?) Version auf dem neuen Rechner nachzuholen.

    Mit etwas Fleiß findet sich die letzte unter XP lauffähige Version aus 2019 (Version 13.29) auf der Downloadseite.

    Ich würde diese versuchen, auf dem alten Rechner zu installieren.

    Dann sind schon mal 3 Jahre jüngere Programmdateien da, die ggf. die Daten in evtl. neue Struktur für die weiteren Updates bringen.


    Ich habe nie upgedated, da ich bisher auf Windows XP gearbeitet habe.

    Warum keine Updates zwischen 2016 bis 2019 gemacht wurden erklärt das aber nicht. ?(



    ... Computer mit Windows 11. Auf diesen neuen Computer habe ich zunächst die jetzt neueste Version von Taxpool Mini aufgespielt, da es die alten gar nicht mehr gibt.

    Wie Du siehst, gibt es dann aber die Version 13.31 (letzte Version 2019) die (auf dem neuen Rechner installiert) eventuell beim Einlesen der Daten des alten Rechners diese in die geänderten Strukturen bringt.

    liegt daran, daß 2019 eine neue Version herauskam von Mini Taxpool.

    Es gibt laufend neue Versionen dabei wurden auch interne Strukturen verändert und die Daten ggf. daran angepasst. Wenn man solch ein Update dann überspringt, kann das neue Programm die geänderten Strukturen nicht mehr in den alten Daten berücksichtigen.

    Ich verstehe aber nicht, wieso er die Daten von 2016-2018 koomplett ohne weitere Probleme übernommen hatte.

    Das muss man auch nicht verstehen. Es könnte genügen, wenn Du wie beschrieben vorgehst. Datensicherungen nicht vergessen!

    Viel Glück!

    Bei meinen Mandanten habe ich keine Probleme mit der Kontrollausgabe.

    Evtl ist der Zeitraum der Kontrollausgabe falsch eingestellt? Siehe Hilfe

    Bitte genau hinsehen:

    Jahresbasis, korrekt eingestellt?

    Monat oder Quartal korrekt markiert und der entsprechende Zeitraum zum angegebenen Jahr ausgewählt?


    Achtung! Bei angehaktem Kästchen zu "Globale Datumsauswahl nutzen" wird für den, in der Buchungsmaske eingetragenen Zeitraum ausgewertet, bzw. dieser Zeitraum vorgeschlagen, was leicht übersehen wird.

    Wenn es dort vielleicht keine Buchungen gab? Also besser weg mit dem Häckchen.


    Wenn das nicht hilft und die Kontrollausgabe leer bleibt wird man in die Tiefe der Buchungen und Einstellungen gehen müssen.


    Das Foto sieht übrigens kein Stück so aus, als wenn ich eine Kontrollausgabe aufrufe zu einem Zeitraum in dem nichts gebucht ist. Sieht das wirklich so aus oder soll mich das nur verwirren?


    Nachtrag: Ergibt denn die UStVA (Elster-Vorschau) zum selben Zeitraum die erwarteten Werte?

    Bleiben wir bitte zuerst bei Problem Nr. 1.

    Ich bin überzeugt, dadurch wird sich Nr. 2 in "Luft" auflösen.


    Wenn meiner Bitte nachgekommen wird, die "Häufig benötigte Infos zu gestellten Fragen.." in die Signatur aufnehmen, muss ich mir nicht bei jedem Beitrag die Daten aus Deinem Profil heraussuchen oder danach in allen Beiträgen suchen.


    Die Buchung

    30.12.21, Nr.5, Beleg 1, Anteilsabrechnung Notargebühren, Brutto 10.126,16 € ist korrekt

    4909 8.509,38 und Vorsteuer (1616,78) an 1704 10.126,16

    (Es wurde also wohl doch kein eigenes Konto 4904 außerhalb der Standard-Konten angelegt - prima!)

    Die Vorsteuer ist in 2021 gezogen und tatsächlich ist auch der Mehrwertsteueranteil der Rechnung im Konto 1704 enthalten. Siehe in der Spalte "Bestand", dort wird deutlich, dass der Bruttobetrag der Buchung als Verbindlichkeit offensteht.

    Wenn man sich nun wirklich die Buchung (genauer: den Buchungssatz in der Buchungsmaske) anschauen würde (nicht nur das Kontenbuch des Verbindlichkeiten-Kontos) wäre dies deutlicher. Vergleiche auch das Kontenbuch zu 4909, wo der Nettobetrag des Aufwands gelandet sein muss.


    Auch wenn nun dieser Betrag ausgeht (z.B. von Dir per Bank bezahlt wird) wird der Zahlbetrag auf dem Verbindlichkeiten-Konto brutto erscheinen unabhängig davon wann (in welchem Jahr) die Zahlung erfolgt. Der Vorsteuerabzug wurde schließlich beim Einbuchen des Aufwandes auf Konto 4909 auf das entsprechende Vorsteuerkonto gebucht.

    Wie bekommt man die Steuer in das Konto 1704 mit übertragen?

    Soweit ich sehe, ist der Steueranteil im Konto 1704 enthalten.

    Ich verstehe insoweit nicht, was das Problem sein soll.

    Aus dem nach 10-Tageregel eingebuchtem Aufwand nebst Vorsteuer ergibt sich ein Vorsteuererstattungsanspruch - der ggf auch in der USt-Erklärung noch sichtbar ist, auch ohne, dass die Zahlungen des entsprechenden Aufwands bis dahin erfolgt sind.

    Auch hieran sehe ich nichts besonderes. Ob sich bei Verrechnung der fälligen USt mit dem Vorsteuererstattungsanspruch ein Guthaben ergibt hängt von den entsprechenden Zahlen des Einzelfalls ab. Auch dies (ergibt sich ein Guthaben) ist für sich nichts besonderes.


    2. Problem

    Taxpool hat die Buchung nach dem Jahreswechsel 1704 Soll auf 1200 Bank nicht auf die Verbindlichkeit gebucht...

    Wenn auf 1704 gebucht wurde, was ja das Verbindlichkeiten-Konto ist, dann verstehe ich nicht, was es bedeuten soll, es wäre nicht auf die Verbindlichkeit gebucht. Es läßt sich doch leicht prüfen, was nun tatsächlich gebucht wurde. Entsprechende Buchung in der Buchungsmaske markieren und anschauen.


    Die weiteren recht knappen Darstellungen zu dem Problem und angedeuteten Buchungen lassen mich vermuten, dass hier Fehler bei den Buchungen, durch weitere evtl. falsche Buchungen ausgeglichen werden sollten, deren Wirkung auf die verschiedenen Auswertungen nicht bedacht wurde.


    Bei korrekten Einstellungen der Firmendaten, der Standard-Konten und bei - nach den Sachverhalten - korrekten Buchungen, sollten sich korrekte Ergebnisse in allen Auswertungen (Gewinnermittlung, UStVA, USt-Erklärung, etc.) ergeben. Sind die Ergebnisse der Auswertungen nicht wie erwartet, sind entweder die Buchungen falsch oder die Erwartungen. Nur sehr selten sind die Auswertungslogiken falsch.

    Ich empfehle daher, die Buchungen von einem sachverständigen Buchhalter überprüfen zu lassen und insbesondere wo der Bereich der "laufenden Buchungen" überschritten wird, vielleicht doch einen StB hinzu zu ziehen. Auch geht es ja hier nicht um Knopf und Klicker, sondern um nicht unerhebliche Beträge. :)

    sondern rechnet den gesamten Betrag bei der Berechnung der Umsatzsteuervorauszahlung als Ausgabe und zieht diesen von den steuerpflichitgen Umsätzen ab, allerdings erst nachdem ich eine Änderungsbuchung vorgenommen hatte. Ich hatte zuvor die Ausgabe ohne Mwst. gebucht.

    Dass eine Buchung auf 1704 in der UStVA zu einer Verringerung der steuerpflichtigen Umsätze führt halte ich für einen Trugschluss. Vielleicht wurden bei der vorgenommenen Änderungsbuchungen entsprechende Umsatz-Konten angesprochen, ggf. mit verdrehten Soll/Haben-Konten.

    Jedenfalls dürfte der vermutliche Versuch, nun bei der Zahlung die Vorsteuer zu ziehen, welche wohl bei der Aufwandsbuchung vergessen wurde, das Problem eher verschlimmbessern.


    Auch hier kann nur eine Prüfung der Buchungen das Rätsel lösen.

    Ob sich das Forum für die dabei notwendige Offenlegung der Daten eignet halte ich für fragwürdig.

    Außerdem die Kontrollausgabe für die UstVA 1 /22 auf der das Problem des Abzugs von den Einnahmen zu sehen ist.

    Aus der Kontrollausgabe zur UStVA kann ich nicht auf die Buchungen schließen, die deren Grundlage bilden.

    Hier ist insbesondere die Buchung ...

    06.01.2022, Beleg Voba-10, Anteilsabrechnung Notargebühren (gleicher Betrag wie oben bei der Aufwandsbuchung, bei der bereits die Vorsteuer berücksichtigt war!)

    ... zu prüfen, insbesondere weil offenbar der Zahlungsausgang falsch, nämlich mit USt gebucht wurde.

    Nur abschließend noch folgende Info.

    Tatsächlich lassen sich beide Auswertungen (die EÜR selbst unter Berichte / Einnahme/Überschuss und die Anlage EÜR unter Elster / Anlage EÜR separat beeinflussen. Siehe Hilfe-Seite.


    Es ist also möglich, die betreffenden Konten aus den berücksichtigten Konten der EÜR herauszunehmen. Sie werden dann unter "Kontennachweis sonstiger Konten" dargestellt und nicht mehr in den Einnahmen oder Ausgaben berücksichtigt. Dennoch werden sie in der Anlage EÜR dann noch korrekt verwendet.


    Ich bleibe aber dabei, von derartigen Änderungen an Standardkonten des jeweiligen SKR abzusehen. Dies führt später- besonders wenn nicht alle Zusammenhänge dem weniger bewanderten Anwender klar sind - leicht zu Verwirrungen, da man sich i. d. R. auf die korrekten einstellungen der Standard-Konten verlassen kann, was nun aber nicht mehr gegeben ist und womöglich in späteren Jahren nicht mehr erinnert wird.

    Hallo kleinkariert


    die nur steuerlich nichtabziehbaren Verspätungszuschläge werden in der Anlage EÜR korrekt als nichtabziehbar aus dem Ergebnis dieser Auswertung herausgehalten. In der EÜR hingegen bleiben sie richtigerweise enthalten.


    Ich warne davor, hieran etwas herumzubiegen. Beides sind eben tatsächlich unterschiedliche Auswertungen, weshalb ein Vergleich zwischen ihnen fehlschlägt wenn nicht deren Unterschiede außerhalb der Berichte nachvollzogen werden.


    Eine Lösung wäre evtl. die besagten Posten welche steuerlich nicht den Gewinn mindern dürfen, gleich als Privatentnahme zu buchen.

    Hallo dr.janssen


    zunächst eine Bitte. Die "Häufig benötigte Infos zu gestellten Fragen.." bitte in die Signatur aufnehmen.


    Buchungssätze bitte möglichst in allgemein üblicher Form, bzw. Reihenfolge

    SOLL-Konto an HABEN-Konto

    angeben.


    Wenn "zum Jahresende widerkehrende Ausgaben" jene meint, welche mangels Zahlung im Altjahr nicht, aber wegen der 10-Tageregel doch dort berücksichtigt werden sollen, ist das Haben-Konto 1704 (SKR 03) korrekt. Siehe auch dazu die Hilfe.

    Das Aufwandskonto 4904 ist offenbar selbst angelegt. Dort bitte die Zuordnungen kontrollieren, bzw. bei den betreffenden Buchungen die eingestellte Steuer, welche als Vorsteuer gebucht werden soll.


    Mir kommt es so vor als würde evtl. doch Soll und Haben der Aufwandsbuchung (also im Altjahr) vertauscht sein.

    Im Zweifel bitte mal einen Screenshot einer solchen Buchung posten.

    Problem: Neuer Computer jetzt Juli 2022 angeschafft. Taxpool neu downgeloaded. Buchhaltungsdaten über USB Stick 2016 bis 2018 problemlos übertragbar auf das neu installierte Taxpool auf neuem Computer.

    Bis hier her verstehe ich alles.

    Aber Buchhaltungsdaten ab 2019 können vom USB Stick

    Woher (aus welcher Version, von welchem PC) stammen diese Daten auf dem Stick?

    Wurde eine Sicherung über den gesamten Zeitraum (2016 bis letzter Stand Buchhaltung auf altem Rechner) zum neuen Rechner übertragen? Oder wie wurde vorgegangen?


    nicht mehr auf Taxpool übertragen werden.

    Wie äußert es sich, dass nur ein Teil der Daten (ab 2019) nicht übertragen werden?

    Ist etwa eine eigene Datei für den Zeitraum angelegt?

    Ich vermute, daß hat damit zu tuen, daß ab 2019 eine neue Version existiert, die ich jetzt auf dem neuen Computer habe,

    welche ist denn nun die aktuell genutzte Version auf dem neuen Rechner? Eine aus 2019?

    Mit welcher Version wurde auf dem alten Rechner die weiteren Daten (ab 2019) bearbeitet?


    Versuch:

    Nach einer kompletten Datensicherung auf dem alten Rechner(!) würde ich die dort vorhandenen gesamten Daten (2016 bis letzter Stand Buchhaltung auf altem Rechner, was ja die Daten ab 2019 beinhalten muss) auf den neuen Rechner übertragen. Evtl. kann es helfen, auf dem alten Rechner nicht vollzogene Jahresupdates noch vor der Übertragung zur (neuen?) Version auf dem neuen Rechner nachzuholen.


    Wenn das nicht hilft, bitte mal die genaue Vorgehensweise auf dem alten Rechner beschreiben. Auf diesem sollten ja zumindest alle dort erfassten Daten vorhanden sein und sich auch auswerten lassen (inkl. Daten ab 2019).

    Dann bitte klar darstellen wie die Daten auf den Stick gebracht wurden, um sie dann wie auf den neuen Rechner zu kopieren.

    Und schließlich kann es hilfreich sein, die einzelnen verwendeten Versionen klar zu benennen, also: (Mini, EÜR, Bilanz), (Standard, Portabel), Versionsnummer.

    Evtl. wurden beim Installieren auf dem neuen Rechner auch andere Daten zu den Pfaden als auf dem alten Rechner gesetzt. Über Datei / Systeminfo bitte mal prüfen.

    Hallo Starlight82,


    wenn ich nicht irre kenne ich diese "Rabatte" in der Art, dass Paypal (bei Nutzung der entsprechenden Bezahlfunktion) einen Teil des Kaufpreises bei bestimmten Händlern erstattet. Damit liegt eine Zuzahlung von dritter Seite (bei Dir also Ebay) zum unveränderten Kaufpreis des Händlers vor. Andernfalls hätte der Händler den Rabatt auf der Rechnung abgezogen.


    Der Aufwand und die korrekt ausgewiesene USt (172,85 inkl. 27,60 USt = Vorsteuer) sind also genau in dieser Höhe entstanden und zu buchen.


    Interessant ist der Ertrag aus der Zuzahlung des Dritten, bei dem ich keinen Leistungstausch sehe. Ohne Leistung ist davon auch keine USt abzuführen.


    Wenn Du wie in der Hilfe dargestellt vorgehst, klappt es auch.

    Zuerst die Paypal-Zahlung

    1210 Paypal (haben) 155,56

    dann die Splitts

    4980 Betriebsbedarf (soll) 172,85

    2700 sonstige Erträge (haben) 17,29

    Vielleicht liegt ja doch kein technisches Problem vor, als eher ein Missverständnis der Buchungen bei gleichzeitiger USt und VSt in gleicher Höhe.


    Beispiel: Innergemeinschaftlicher Erwerb (kurz: IGE) 1000,00 € netto.

    Das ist zwar kein § 13b-Fall, die gleich hohe USt und VSt welche im Einkauf entsteht führt aber zu gleicher Buchungslogik wie in gleich gelagerten Fällen nach § 13b.


    Für den Einkauf wird 19% USt fällig, gleichzeitig darf diese als Vorsteuer abgezogen werden. Siehe Innergemeinschaftlicher Erwerb


    Dabei werden die Buchungen auf

    Haben: 1774 (SKR03) bzw. 3804 (SKR04), Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb 1900 €

    und

    Soll: 1574 (SKR03) bzw. 1404 (SKR04), Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 1900 €

    in der EÜR korrekt als Einnahme und als Ausgabe ausgewiesen (siehe dort). Im Ergebnis resultiert daraus kein Gewinn.

    In der Anlage EÜR werden auch beide Buchungen in der Zeile 63 (Anlage EÜR Position 9925-185) berücksichtigt. Siehe "Formulareditor für die Elsterübermittlung" (Link in #2) bei der Position "... Buchungen anzeigen". Diese führen da deren Summe zwangsläufig Null ergibt keinen Saldo aus den beteiligten Konten-Salden.


    Alles ist anders, wenn USt und VSt bei anderen Fällen nicht in gleicher Höhe zu buchen ist.


    Eine Diskussion um angebliche Erstattungen (Zahlungen) erübrigt sich, da es hier keinerlei Zahlung gibt. Die USt (hier Erwerbsteuer) ergibt sich aus § 1 (1) Nr. 5 UStG und der VSt-Abzug aus § 15 (1) Nr. 3, mithin aus dem verwirklichtem Sachverhalt unabhängig von jeder Zahlung.

    Hallo Yukyra


    der im Kontoauszug dargestellte Verwendungszweck sollte besser nicht als Buchungstext bezeichnet werden, da damit i. d. R. der Buchungstext in der Buchung der Buchhaltung gemeint ist und nicht der (ggf. im Kontoauszug auch als "Buchungstext" bezeichnete) Verwendungszweck des Abbsenders, bzw. Verwendungszweck bei der Buchung der Bank.

    Dass der Verwendungszweck an der Stelle des Logos im Programm erscheint ist kein Programmfehler. Da der davon grundsätzlich unabhängige Buchungstext nach wie vor in seinem auch so bezeichneten Feld erscheint und dort auch bearbeitet werden kann, der Verwendungszweck jedoch (unveränderbar, weil so von der Bankbuchung vorgegeben) daneben ersichtlich sein soll, bot sich der Platz des (oft auch garnicht genutzten) Logos an.


    So konnte der veränderbare Buchungstext neben dem erläuternden und feststehenden Verwendungszweck in der Datei angezeigt werden.


    Da es dem Buchhalter gestattet bleiben soll einen eigenen, ggf. vom Verwendungszweck abweichenden Buchungstext zu verwenden wird es sicher auch in folgenden Versionen dabei bleiben, dass es einen feststehenden Verwendungszweck und einen veränderbaren Buchungstext geben wird. Daher wird es kaum vernünftig sein, dass Feld des Verwendungszwecks bearbeitbar (im Sinne von änderbar) zu gestalten. Hingegen wäre wünschenswert, dieses Feld so zu gestalten, dass dort markiert und kopiert werden kann, um Teile daraus leichter für den Buchungstext zu verwenden, was derzeit nicht möglich ist.


    Entsprechende Änderungswünsche sind - wie oben schon beschrieben - registriert und dürften in die neue Oberfläche eingehen.

    Danke für die Erinnerung daran und Deinen Vorschlag.

    Zu den technischen Details und möglichen Änderungen der Programmierung bei Updates kann ich zwar nicht besser Beitragen, als aus jahrelanger Erfahrunng als Anwender, vielleicht gibst Du aber gleich unten aufgeführte Infos mit, was die Eingrenzung des Problems bestimmt leichter macht.

    modular kann dann sicher schneller helfen.


    Wegen der unterschiedlichen Datenhaltung bitte die Version (EÜR/Bilanz) nebst genauer Versionsnummer vor und nach dem Update, dass Du ausgeführt hast angeben.

    Wenn Du tatsächlich neu Installiert hast, was zu vermuten ist, da Du unter "Installation" schreibst und mit mehreren Rechnern unterschiedlicher Betriebssysteme auf Mandanten-Ordner auf einem NAS zugreifst, kann es nützlich sein, die Konstellation genau zu beschreiben. Besonders auch, was Du evtl. beim Installieren geändert hast.


    Unter Datei / Systeminfo werden ja die Pfade zu dem Datenordner und Mandantenordnern, etc. angezeigt. Vergleiche die doch mal unter den verschiedenen Rechnern und ggf. auch zu Datensicherungen, als alles O. K. war.

    Wenn jetzt (nach Update) nicht mehr die gleichen Daten verfügbar sind, welche Daten sind denn jeweils da?

    Hallo,


    warum aus der csv-Datei in Datev keine Texte erscheinen, kann zum einen daran liegen, dass aus unerfindlichen Gründen, die Buchungstexte nicht in der exportierten Datei sind.

    Bitte schau mal in die csv-Datei, ob dort die Texte enthalten sind.


    Sind sie nicht enthalten müssen wir dem nachgehen.

    Sind sie enthalten, liegt es am Import beim StB, dass sie nicht eingelesen werden.


    Zu Kursen bezügl. Taxpool gibt es keine direkten Angebote seitens des Programmanbieters. Dafür sind externe Dienstleister anzusprechen.

    Da hier im Forum Werbung grundsätzlich nicht erlaubt ist, kann ich Empfehlungen dazu gern per persönlicher Mitteilung (Konversation) geben.

    Dazu schreibe ich Dich gleich noch an.

    Du schreibst aber im Forenbereich "Daten (per Email) weitergeben". Das irritiert mich, denn "Dies setzt voraus, dass auf dem Zielsystem eine Taxpool®-Buchhalter-Installation vorhanden ist, die die Daten weiterverarbeiten kann." (siehe Hilfe)


    Verwende statt dessen bitte: Datei / Export / Datev Buchungsdaten-DATEV Format (csv)

    Die dort erstellten Dateien bitte von Hand in die Mail an den StB legen. (Ich weiß nicht ob hierbei eine Mail vom Programm erzeugt wird, nutze E-Mail nicht für Buchhaltungsdaten)

    Wenn dies so doch zu Dateien ohne Buchungstexten führt, müßte man einen Blick auf die Buchungen und die erstellten Dateien werfen. Als ggf. bitte nochmals melden.


    Ich habe das Thema entsprechend verschoben.