Bleiben wir bitte zuerst bei Problem Nr. 1.
Ich bin überzeugt, dadurch wird sich Nr. 2 in "Luft" auflösen.
Wenn meiner Bitte nachgekommen wird, die "Häufig benötigte Infos zu gestellten Fragen.." in die Signatur aufnehmen, muss ich mir nicht bei jedem Beitrag die Daten aus Deinem Profil heraussuchen oder danach in allen Beiträgen suchen.
Die Buchung
30.12.21, Nr.5, Beleg 1, Anteilsabrechnung Notargebühren, Brutto 10.126,16 € ist korrekt
4909 8.509,38 und Vorsteuer (1616,78) an 1704 10.126,16
(Es wurde also wohl doch kein eigenes Konto 4904 außerhalb der Standard-Konten angelegt - prima!)
Die Vorsteuer ist in 2021 gezogen und tatsächlich ist auch der Mehrwertsteueranteil der Rechnung im Konto 1704 enthalten. Siehe in der Spalte "Bestand", dort wird deutlich, dass der Bruttobetrag der Buchung als Verbindlichkeit offensteht.
Wenn man sich nun wirklich die Buchung (genauer: den Buchungssatz in der Buchungsmaske) anschauen würde (nicht nur das Kontenbuch des Verbindlichkeiten-Kontos) wäre dies deutlicher. Vergleiche auch das Kontenbuch zu 4909, wo der Nettobetrag des Aufwands gelandet sein muss.
Auch wenn nun dieser Betrag ausgeht (z.B. von Dir per Bank bezahlt wird) wird der Zahlbetrag auf dem Verbindlichkeiten-Konto brutto erscheinen unabhängig davon wann (in welchem Jahr) die Zahlung erfolgt. Der Vorsteuerabzug wurde schließlich beim Einbuchen des Aufwandes auf Konto 4909 auf das entsprechende Vorsteuerkonto gebucht.
Wie bekommt man die Steuer in das Konto 1704 mit übertragen?
Soweit ich sehe, ist der Steueranteil im Konto 1704 enthalten.
Ich verstehe insoweit nicht, was das Problem sein soll.
Aus dem nach 10-Tageregel eingebuchtem Aufwand nebst Vorsteuer ergibt sich ein Vorsteuererstattungsanspruch - der ggf auch in der USt-Erklärung noch sichtbar ist, auch ohne, dass die Zahlungen des entsprechenden Aufwands bis dahin erfolgt sind.
Auch hieran sehe ich nichts besonderes. Ob sich bei Verrechnung der fälligen USt mit dem Vorsteuererstattungsanspruch ein Guthaben ergibt hängt von den entsprechenden Zahlen des Einzelfalls ab. Auch dies (ergibt sich ein Guthaben) ist für sich nichts besonderes.
2. Problem
Taxpool hat die Buchung nach dem Jahreswechsel 1704 Soll auf 1200 Bank nicht auf die Verbindlichkeit gebucht...
Wenn auf 1704 gebucht wurde, was ja das Verbindlichkeiten-Konto ist, dann verstehe ich nicht, was es bedeuten soll, es wäre nicht auf die Verbindlichkeit gebucht. Es läßt sich doch leicht prüfen, was nun tatsächlich gebucht wurde. Entsprechende Buchung in der Buchungsmaske markieren und anschauen.
Die weiteren recht knappen Darstellungen zu dem Problem und angedeuteten Buchungen lassen mich vermuten, dass hier Fehler bei den Buchungen, durch weitere evtl. falsche Buchungen ausgeglichen werden sollten, deren Wirkung auf die verschiedenen Auswertungen nicht bedacht wurde.
Bei korrekten Einstellungen der Firmendaten, der Standard-Konten und bei - nach den Sachverhalten - korrekten Buchungen, sollten sich korrekte Ergebnisse in allen Auswertungen (Gewinnermittlung, UStVA, USt-Erklärung, etc.) ergeben. Sind die Ergebnisse der Auswertungen nicht wie erwartet, sind entweder die Buchungen falsch oder die Erwartungen. Nur sehr selten sind die Auswertungslogiken falsch.
Ich empfehle daher, die Buchungen von einem sachverständigen Buchhalter überprüfen zu lassen und insbesondere wo der Bereich der "laufenden Buchungen" überschritten wird, vielleicht doch einen StB hinzu zu ziehen. Auch geht es ja hier nicht um Knopf und Klicker, sondern um nicht unerhebliche Beträge.
sondern rechnet den gesamten Betrag bei der Berechnung der Umsatzsteuervorauszahlung als Ausgabe und zieht diesen von den steuerpflichitgen Umsätzen ab, allerdings erst nachdem ich eine Änderungsbuchung vorgenommen hatte. Ich hatte zuvor die Ausgabe ohne Mwst. gebucht.
Dass eine Buchung auf 1704 in der UStVA zu einer Verringerung der steuerpflichtigen Umsätze führt halte ich für einen Trugschluss. Vielleicht wurden bei der vorgenommenen Änderungsbuchungen entsprechende Umsatz-Konten angesprochen, ggf. mit verdrehten Soll/Haben-Konten.
Jedenfalls dürfte der vermutliche Versuch, nun bei der Zahlung die Vorsteuer zu ziehen, welche wohl bei der Aufwandsbuchung vergessen wurde, das Problem eher verschlimmbessern.
Auch hier kann nur eine Prüfung der Buchungen das Rätsel lösen.
Ob sich das Forum für die dabei notwendige Offenlegung der Daten eignet halte ich für fragwürdig.
Außerdem die Kontrollausgabe für die UstVA 1 /22 auf der das Problem des Abzugs von den Einnahmen zu sehen ist.
Aus der Kontrollausgabe zur UStVA kann ich nicht auf die Buchungen schließen, die deren Grundlage bilden.
Hier ist insbesondere die Buchung ...
06.01.2022, Beleg Voba-10, Anteilsabrechnung Notargebühren (gleicher Betrag wie oben bei der Aufwandsbuchung, bei der bereits die Vorsteuer berücksichtigt war!)
... zu prüfen, insbesondere weil offenbar der Zahlungsausgang falsch, nämlich mit USt gebucht wurde.