Beiträge von Taxoloop

    Mir geht es hier nicht um irgendwelche rechtlichen Einschätzungen sondern ausschließlich um die Einlesbarkei der GDPdU durch das Finanzamt.

    Zu der Verwertbarkeit des Exports für das Finanzamt (FA) bestehen (neben der Einlesbarkeit dort) weitere Anforderungen an die Daten des Exports. Da die Exportdatei aus Taxpool zum Ausdruck bringt, dass die Buchhaltung von damals erst im aktuellen Jahr (Journaldatum!) festgeschrieben erscheint. Sollte die alte Buchhaltung zuminmdest für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist nicht ersetzt werden.

    Die alte Buchhaltung soll daher durch den TAX-Buchhalter ersetzt weerden,

    Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass der "Ersatz" der alten Buchhaltung evtl. keine so gute Idee ist.


    Zur Einlesbarkeit des Exports beim FA:

    Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum eine Einlesbarkeit im Falle einer erstmaligen orginalen Buchung im Taxpool Buchhalter möglich sein soll, im Falle über einen Export jedoch Probleme bereiten soll.

    Das die Einlesbarkeit beim FA unter den geänderten Daten (siehe oben, ggf. um Jahre späteres Erfassungs-, bzw. Journaldatum) zu Einleseproblemen führe wurde ja nicht behauptet. Es leidet evtl. nur der Nachweis einer zeitnahen Buchhaltung.


    Wo das Problem des FA liegt die von Dir empfangenen Daten überhaupt Einlesen zu können, müßte schon das FA sagen können. Das die Export-Dateien lesbar sind hast Du ja selbst festgestellt und auch ich habe mir einen GDPdU-Export angesehen und kann die Dateien problemlos öffnen und verarbeiten.

    Sollten sich in Deinen Daten innerhalb der Exportdateien Unschlüssigkeiten (z.B. fehlerhafte Buchungsnummern) befinden oder Daten unvollständig sein so müssen die Dateien dennoch vom FA geöffnet werden können.


    Man kann es sich so vorstellen, wie bei einem Textverarbeitungsprogramm, dass eben auch einfache TXT-Dateien einlesen kann. Egal welcher Kauderwelsch in den Texten steht, wird der nach dem Einlesen einfach angezeigt. Und nun werden die Daten (im Beispiel der Text) geprüft. Dabei weist etwa eine Rechtschreibprüfung auf allerlei Fehler hin; es kann also die Datei lesen obwohl es Unstimmigkeiten im Text, bzw. Rechtschreibfehler gibt.


    Was Du mit "veraltete Programme" meinst weiß ich nicht. Du wirst ja wohl die Dateien nicht mit irgendwelchen Programmen verändert haben.


    Und jedenfalls mir liegen keinerlei Erfahrungen dazu vor, nach denen die Exporte aus Taxpool nicht eingelesen werden können.

    In der exportierten Datei Journal.txt ebenfalls 186 Einträge (lesbar).

    Wenn die Dateien lesbar sind und nur beim FA nicht einlesbar sind, liegt es nahe, dass da auf dem Transport etwas schief läuft. Das wird sich aber kaum klären lassen, wenn das FA die Prüfung bereits abgeschlossen hat und vermutlich kein Interesse hat, weitere Dateien zu prüfen/einzulesen.


    Das schon die originale Buchhaltung in einem anderen Programm "Probleme machte" den GDPdU Export vorzunehmen macht mich zwar hellhörig, kann aber auf ein vermeintliches Problem in Taxpool eher nicht hinweisen.


    Da die nachträglich erstellte Buchhaltung von Altjahren (egal in welchem Programm) kaum mit den Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen vereinbar sein dürfte, gehe ich davon aus, dass eine neuerstellte "Kopie" der alten Buchhaltung (nun in Taxpool) schon vom Grundsatz die GoBD nicht erfüllt. Die Exporte daraus könnten für eine Prüfung untauglich sein. Aber das soll besser ein StB einschätzen.

    Der Prüfmodus ist unter Verwalten / Einstellungen dort im Reiter Verschiedenes zu finden.


    Dazu aus der Hilfe:

    Mittels der Einstellung Prüfmodus kann der Kontostand bis zu einer ausgewählten Buchung (Doppelklick) zwecks Überprüfung angezeigt werden, alle nachfolgenden Buchungen werden dann nicht mehr berücksichtigt.

    Damit in der Buchungsmaske zu einer Buchung immer der gleiche Saldo wie im Kontenbuch angezeigt wird, sollte die Anzeige von Stornobuchungen (zeigen/nicht zeigen) im Kontenbuch und in der Buchungsmaske gleich eingestellt werden.

    Bei der Anzeige mehrerer Wirtschaftsjahre in der Buchungsmaske (jahresübergreifender Datumsfilter) ist die Funktion nicht nutzbar.

    Hinweis: Diese Einstellung kann die Kontostands-Berechnung bei einer großen Anzahl von Datensätzen verlangsamen.



    Die Kontostandsanzeigen in der Buchungsmaske werden aber auch beeinflusst durch das Iniktivieren von Buchungen.

    In der Buchungsmaske den Schalter Extras / Inaktiv (Prüfmodus), bzw. Extras / aktivieren klicken.

    Bei einer inaktiv geschalteten Buchung wird die Kontostandsanzeige aktualisiert, sobald diese (erneut) angeklickt wird.

    Bei mir funktioniert das.

    Bei "sonstigen" Fragen bitte beachten!


    Ich weiß nicht, wo ich anfangen soll.

    - Ist denn das alte System so unbrauchbar, dass aus den bisherigen Buchungen keine Auswertungen oder Datenexporte möglich sind? Dann müssen ja in Taxpool alle Buchungen (auch der bezahlten Rechnungen) erfolgen.

    - Was ist denn derzeitiger Stand der Übernahme der Buchhaltung auf Taxpool?

    Ohne weitere Kenntnis zu den Randbedingungen:

    Die offenen Rechnungen könnten unter Verwalten / Kunden/Lieferanten eingepflegt werden, wobei dies dann bei den Salden zu berücksichtigen wäre, die ja aus dem Vorsystem zu übernehmen wären.


    Bitte lege Dir eine Signatur an, wie in meiner Signatur angeregt.

    Ob es Auffälligkeiten in einer Auswertung der Buchhaltungsdaten (hier der EÜR) gibt, hat keine Aussagekraft dazu, ob der GDPdU-Export einlesbare Daten beim FA liefert. Auch aus falschen Buchungen (einer fehlerhaften EÜR) entstehen i. d. R. einlesbare Exporte.


    Schau doch einfach mal in die Exportdateien.

    Da in der Buchhaltung das Datum einer Buchung, nicht aber deren Uhrzeit die Hauptrolle spielt wird meines Wissens nach außer dem Belegdatum und dem Buchungsdatum, sowie weiterer Datumsangaben keine Uhrzeit mitgeführt.

    Sollte doch eine Uhrzeit vom Programm bei den Buchungen erfasst werden, ist mir keine Variable bekannt unter der diese ausgegeben werden könnte.


    Ein Kassenbuch kann unter Berichte / Kontenbuch ausgegeben werden, wenn dort als Ausgabetyp "Kassenbuch" gewählt wird.

    Die Daten der Auswertung "Kassenbuch" lassen sich dann auch in verschiedenen Formaten ausgeben, so dass diese ggf in einem anderen Programm verwendet werden können. Allerdings wird auch hier kein Datum ausgegeben, denn das ist für ein Kassenbuch unbeachtlich.


    Vielleicht willst Du aber etwas ganz anderes, etwa Kassenbelege mit Uhrzeit erstellen? Dann bitte genauer beschreiben.


    Die Links in meiner Signatur sind immer hilfreich. :)

    Da es sich hier wohl um einen Rechtsformwechsel nicht durch Formwechsel (= identitätswahrend) sondern um zwei (nicht nur technisch unterschiedliche) Firmen handelt, kann man sich so das "Grundgerüst" der neuen Firma erstellen. Selbstverständlich sind dann noch Änderungen in den übernommenen Stammdaten zu berücksichtigen.


    Die Debitoeren/Kreditoren in die neue Firma zu übernehmen ist damit erfolgt, weshalb ich das Thema schließe.

    Das ist wenig verwunderlich, da das Konto 9141 zu Recht keinem Bilanzposten zugeordnet ist.


    Wogegen wurde denn gebucht?

    Was stellt diese "Privateinlage" tatsächlich dar?

    Hallo geldfuchs,


    offenbar wurden einige Zubehöre, Ausstattungen und/oder Nachrüstungen über das selbe Konto (320) gebucht, diese aber nicht zum PKW hinzuaktiviert.

    Ob es richtig war, dafür jeweils eigene Anlagen zu verwenden, statt diese bei Anschaffung der Anlage PKW diesem zuzuschreiben oder später hinzuzuaktivieren, lässt sich nicht ohne Details dazu sagen. Ich zweifele jedoch, dass dies richtig war.

    Die Verwendung eines anderen Anlagekontos (z. B. 380) für derartige Hinzuschreibungen die wohl dennoch zur Anlage PKW gehören hätte die unstimmige Behandlung der Anlage PKW nicht korrigiert.


    Um die Sachen korrekt zu Buchen und auch in der Anlageverwaltung stimmig abzubilden müßten die Sachverhalte ggf. bis hin zur Anschaffung des PKW und der zugehörigen Zubehör/Ausstattung/Nachrüstung bekannt sein. Das lässt sich hier nicht in aller Öffentlichkeit darstellen.


    Wenn schon in 2020 keine EB-Werte vorhanden sind, wurden die Abschlussarbeiten in 2019 nicht richtig erledigt, bzw. die Salden nicht vorgetragen. Ob dies auch in Vorjahren schon so gehandhabt wurde kann man von hieraus nicht feststellen.


    Wenn Du Dich selbst an die Aufarbeitung machen willst, mußt Du zuerst verstehen, dass die Anlageverwaltung ein eigener Teil im Programm ist, der lediglich (wenn korrekt bedient) die entsprechenden Buchungen für den anderen Teil des Programms (die Buchhaltung) bereitstellt.

    Eine stimmige Anlage in der Anlageverwaltung bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Anlagekonto in der Buchhaltung ebenso stimmig ist.

    Wenn dann noch Buchungen in der Buchhaltung nicht ausgeführt werden (auch solche, die nicht von der Anlageverwaltung herrühren) wird die Fehlersuche immer komplizierter.


    Da auch jahrelange Verwendung des Programms keine Gewähr dafür bietet, dass die buchhalterischen Zusammenhänge und Grundlagen der Anlagebuchhaltung beachtet werden, bzw. wurden, solltest Du vielleicht doch einen kompetenten Buchhalter zu Rate ziehen, dem Du vertraust und dem Du Deine Unterlagen offenlegst. Eine kurzfristige Lösung nur weil "jetzt einfach weiter" gemacht werden "muss" vervielfältigt die zu korrigierenden Sachverhalte evtl. nur noch.

    Vielen Dank für Ihren Hinweis per eMail!

    Es ist für Mitlesende nur sehr schwer nachzuvollziehen, welche Ursachen zu welchen Fehlern führen, wenn weder die Buchungen, noch die Hinweise dazu öffentlich sind.


    Wenn ich also in Berichte / Kontenbuch bevor ich das Konto mit seinen Buchungen auflisten lasse, vorher bei "Ausgabetyp Kontenbuch allgemein" das Häkchen "Neue Ausgabe Version 7.1" entferne, wird der EB-Wert der Bank korrekt angezeigt.

    Bedeutet das, dass es ein Problem mit der "neuen Ausgabe 7.1" gibt?

    Ich habe das bei mir nachgestellt und auch mit der neuen Ausgabe werden korrekte Salden im Kontenbuch dargestellt.


    Zum 2. Problem, Saldenanzeige der Konten in der Buchungsmaske.

    Auch dieses funktioniert bei mir wie erwartet.

    Hier sollten die Einstellungen unter Einstellungen / Verschiedenes kontrolliert werden. Siehe dazu auch den Hilfelink.


    Siehe dazu auch im Forum: Warum zeigt Taxpool einen falschen Kontostand an?

    Elmi79

    Jetzt ist meine Frage: muss ich mir das beim Anlegen einer Firma alles selbst von Hand zusammenfrickeln? Sprich muss ich mir tatsächlich alle nicht zulässigen Konten selbst deaktivieren, so dass die nicht versehentlich bebucht werden?

    Genau das ist die Aufgabe beim Erstellen eines Kontenplans zu einer ganz speziellen Firma. Hier müssen für den der die Buchungen tätigen soll entweder die Konten klar sein, so dass er weiß welche Konten zu verwenden sind und welche nicht oder man muss entsprechendes vorgeben.


    Die Einstellung unter "Eigenschaften des aktuellen Wirtschaftsjahres" zu Firmentyp/Kontenfilter (wie von modular aufgezeigt) geben dazu das Grundlegende vor.


    Für besondere individuelle Vereinbarungen wie z. B., dass für alle GWG die Sofortabschreibung genutzt werden soll und keine Sammelposten verwendet werden sollen, müssen die entsprechenden Konten von Hand bearbeitet werden.

    Zusätzlich gibt es auch die Einstellung:

    Konto ist aktiv:

    Nur aktive Konten lassen sich in Buchungsmasken auswählen.

    Um die Eigenschaft einfach bei mehreren Konten zu ändern, kann das Datenfeld auch in die Listenansicht eingefügt werden.

    https://www.taxpool.net/HTML/kontenverwaltung.htm

    Das schrieb ich doch:

    Will man das Konto von jeglicher Buchung ausschließen kann es deaktiviert werden. Dazu ist die Spalte "Aktiv" zunächst in der Listenansicht einzublenden und dann das Häckchen beim entsprechenden Konto zu entfernen.

    Hallo Lorette,


    da Du Eingangsrechnungen nach Deiner Signatur zu urteilen wohl nicht über Kreditorenkonten buchst, ist meine Darstellung oben für Dich nur bedingt tauglich.

    Wenn Du aber ohnehin mit Deinem StB besprichst wie Du die Vorgänge für Ihn richtig erfassen sollst, spare ich mir weitere Ausführungen, die ggf. wieder nicht zu Deinem Vorgehen passen würden.


    Falls dann noch Fragen übrig sind, melde Dich gerne wieder.

    Hallo Elmi,


    im Grunde sprichst Du das Erstellen eines Kontenplans an, in dem die Konten eines Kontenrahmens ausgewählt sind, welche in der Buchhaltung einer Firma im Einzelfall verwendet werden. Das ist nur mit genauer Kenntnis der tieferen Zusammenhänge zu den einzelnen Konten und der jeweiligen Firma möglich.


    Ich verschiebe mal zum Forenbereich Verwalten / Konten. Dort bitte auch die Hilfe-Seite beachten.



    Für die Fälle in denen Du ein Konto des Kontenrahmens von seiner Verwendung ausschließen möchtest, kann es im Programm unter

    Verwalten / Konten in der Spalte "Anzeigen" deaktiviert werden.

    Dies führt dazu, dass das Konto (Kategorie) in der Auswahl der Buchungsmaske nicht mehr angezeigt wird. Bei direkter Eingabe der Kontonummer kann es jedoch weiterhin bebucht werden.


    Will man das Konto von jeglicher Buchung ausschließen kann es deaktiviert werden. Dazu ist die Spalte "Aktiv" zunächst in der Listenansicht einzublenden und dann das Häckchen beim entsprechenden Konto zu entfernen.


    Bitte nicht auf die Idee kommen, Konten zu löschen, da bei einigen Konten eine vorgegebene Struktur vom Programm erwartet bleibt.