Da ein GWG i. d. R. keinen Restwert mehr hat, müßte die Möglichkeit einen Restwert bei einem GWG anzuklicken meiner Ansicht nach vom Programm ausgegraut werden, damit man nicht ein GWG als gewöhnliche Anlage behandeln kann.
Um eine Anlage zu entnehmen muss es einen Wert geben, zu dem diese Anlage entnommen wird (Entnahmewert), welcher mit dem Restbuchwert zu verrechnen ist. Ist eine bestehende Anlaga auf den Wert 0,00 abgeschrieben, dann wurde sie offenbar bereits dem Betriebsvermögen entnommen, bzw. stellt wertmäßig kein Vermögen mehr dar, welches entnommen werden kann. Da GWG i. d. R. voll im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden, kann man sie im Grunde später dem Betriebsvermögen nicht mehr entnehmen, denn sie sind nach der Abschreibung kein Betriebsvermögen mehr.
"Sind kein Betriebsvermögens mehr" klingt für mich etwas missverständlich. Wenn ein GWG in Folgejahren entnommen oder verkauft wird (mit anderen Worten: das Wirtschaftsgut verlässt das Betriebsvermögen), muss dieser Vorgang doch trotzdem erfasst werden. Ohne Restbuchwert des GWG wäre m.E. (Beispiel Verkauf) Forderung/Bank an Umsatz oder sbE zu buchen.
Ich habe nun die Einstellungen in der Anlagenverwaltung ausprobiert:
Bei digitalen WGs (DWG), die im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben wurden, kann man Abgänge/Verkäufe abbilden. Dabei spiet es keine Rolle, ob ein Erinnerungswert erfasst wurde oder nicht.
Bei GWGs kann die Veräußerung/Entnahme etc nicht über die Anlagenverwaltung abgebildet werden, auch hier spielt es keine Rolle ob mit/ohne Erinnerungswert erfasst wurde.
Diese Eigenart finde ich irgendwie unschlüssig. Wenn ich in Folgejahren ein GWG verkaufe, müsste ich also manuell Bank an Ertrag buchen und das GWG aus der Anlagenbuchhaltung mit dem Knopf "Löschen" entfernen? Das klingt für mich weniger "elegant", als es über die Anlagenverwaltung abzubilden.