Posts by thomas81

    Da ein GWG i. d. R. keinen Restwert mehr hat, müßte die Möglichkeit einen Restwert bei einem GWG anzuklicken meiner Ansicht nach vom Programm ausgegraut werden, damit man nicht ein GWG als gewöhnliche Anlage behandeln kann.

    Um eine Anlage zu entnehmen muss es einen Wert geben, zu dem diese Anlage entnommen wird (Entnahmewert), welcher mit dem Restbuchwert zu verrechnen ist. Ist eine bestehende Anlaga auf den Wert 0,00 abgeschrieben, dann wurde sie offenbar bereits dem Betriebsvermögen entnommen, bzw. stellt wertmäßig kein Vermögen mehr dar, welches entnommen werden kann. Da GWG i. d. R. voll im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden, kann man sie im Grunde später dem Betriebsvermögen nicht mehr entnehmen, denn sie sind nach der Abschreibung kein Betriebsvermögen mehr.

    "Sind kein Betriebsvermögens mehr" klingt für mich etwas missverständlich. Wenn ein GWG in Folgejahren entnommen oder verkauft wird (mit anderen Worten: das Wirtschaftsgut verlässt das Betriebsvermögen), muss dieser Vorgang doch trotzdem erfasst werden. Ohne Restbuchwert des GWG wäre m.E. (Beispiel Verkauf) Forderung/Bank an Umsatz oder sbE zu buchen.


    Ich habe nun die Einstellungen in der Anlagenverwaltung ausprobiert:

    Bei digitalen WGs (DWG), die im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben wurden, kann man Abgänge/Verkäufe abbilden. Dabei spiet es keine Rolle, ob ein Erinnerungswert erfasst wurde oder nicht.

    Bei GWGs kann die Veräußerung/Entnahme etc nicht über die Anlagenverwaltung abgebildet werden, auch hier spielt es keine Rolle ob mit/ohne Erinnerungswert erfasst wurde.

    Diese Eigenart finde ich irgendwie unschlüssig. Wenn ich in Folgejahren ein GWG verkaufe, müsste ich also manuell Bank an Ertrag buchen und das GWG aus der Anlagenbuchhaltung mit dem Knopf "Löschen" entfernen? Das klingt für mich weniger "elegant", als es über die Anlagenverwaltung abzubilden.

    Danke für die Erläuterung und sorry für die späte Rückmeldung. Der Hinweis funktioniert insoweit, dass im Anlagenspiegel die Anlage nicht mehr ausgewiesen wird.

    Das bedeutet, einmal aktivierte Sachanlagen, oder wie in diesem Fall, GWGs die über die Anlagenverwaltung verwaltet wurden, bleiben dort bestehen, solange das Unternehmen existiert? Jedenfalls bei GWGs kann das relativ schnell unübersichtlich werden. Wenn ich die Hilfe richtig versteht ist der vorgeschlagene Workflow um das vermeiden, GwGs nicht über die Anlagenverwaltung zu buchen, sondern direkt 6260 "Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter" an Bank. Soweit, so gut.


    Unabhängig davon scheint mir die Maske im Bereich Abgang aber nicht plausibel. Ich habe etwas herumprobiert: Wenn eine Anlage mit RBW 1 in der Anlagenbuchhaltung erfasst ist, öffnet sich bei Auswahl einer "Aktion" im Teil "Abgang" das entsprechende Fenster bei Privatentnahme oder Verkauf. Hat die Anlage jedoch einen RBW von 0, bleiben die Felder "Bearbeiten" und Deaktivieren" ausgegraut. Falls das bewußt so designed ist, verstehe ich den Grund nicht.

    Hallo,

    ich habe einen Laptop in 2018 angeschafft, in Anlageverwaltung als "historischen" GWG angelegt (Bruttopreis <800 EUR Netto) und sofort abgeschrieben.

    Nun wird der Laptop ins PV entnommen. Der Laptop soll nciht mehr im Anlagesspiegel erscheinen. Die Knöpfe "Bearbeiten" und "Deaktivieren" sind ausgegraut. Wie g ehe ich vor? Die Hilfe-Funktion war leider nicht hilfreich.

    Danke für Hinweise.

    Ich möchte eine CashFlow Rechnung, oder Kapitalflussrechnung.

    Typischerweise würden eher Bilanzierer eine Kapitalflussrechnung machen, das stimmt. Aber auch bei einer EÜR macht eine Liquiditätsanalyse für mich gedanklich Sinn, da auch in einer EÜR zahlungsunwirksame Posten enthalten sein können. Prominentestes Beispiel wäre wohl AfA.

    EDIT: Zur Klarstellung: Es ging mir im Ausgangspost nicht darum für einen EÜR'ler eine KFR zu erstellen, bitte nicht auf meine Signatur verweisen. Es ging mir um darum, ob Taxpool prinzipiell eine KFR (für Bilanzier) ausgeben kann. Dies ist wohl nicht der Fall.

    Danke für Deinen Post. Du hast völlig recht, ich habe Einzahlungen und Auszahlungen gedacht, also Vorgänge, die sich auf den Zahlungsmittelbestand auswirken. Der Report heißt aber Einnahmen/Ausgabe. Mea culpa.

    Meine Idee/Wunsch war es, auf Knopfdruck eine -ggf. periodenübergreifende- Auswertung zu erstellen, welche die Veränderung, die Herkunft und Verwendung der Zahlungsmittel (Geld) zeigt. D.h. zum Beispiel Abschreibung, aktivierte Eigenleistung, Rückstellungen bleiben unberücksichtigt.

    Zur Zeit bietet Taxpool glaube ich keine solche Auswertung.

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Testfirma angelegt und probiere mit dem Bericht Einnahmen und Ausgaben herum. ("Berichte" --> Einnahmen und "Ausgaben".

    Die Testfirma ist der Einfachheit halber ein Einzelunternehmer, SKR04, Umsatzsteuerfrei.

    Die verwendete Programmversion ist Bilanz/Portabel 17.05.

    Wenn ich die Funktion richtig verstehe, sollte dieser Bericht eine CashFlow-Rechnung ausgeben, d.h. nur zahlungswirksame Vorgänge berücksichtigen.

    Die beigefügten Screenshots zeigen die Einstellungen beim generieren des Reports, den Report-Out (Buchungstexte habe ich manuell gelöscht in der Nachbearbeitung) sowie meine report-ea.xml.txt.

    Die report-ea.xml.txt wird laut Anleitung anscheinend nur relevant wenn in den "Ausgabeeinstellungen: Einnahmen/Ausgaben" der Haken bei "Neue Ausgabe" gesetzt ist, und sollte daher in meiner Beispiel irrelevant sein. Nachrichtlich habe ich sie trotzdem angehangen.

    Ergebnis:

    Der generierte Report berücksichtigt auch das Konto 6221 "Abschreibung auf Gebäude". Abschreibungen sind aber nicht zahlungswirksam. Der Report generiert also ein unerwartetes Ergebnis.

    Ein Blick ist die Anleitung Seite 477 verrät, dass unter Verwalten --> Konten eingestellt werden kann. In den Standardeistellungen ist das Konto ("Kontotyp") als "Ausgabe" markiert.

    Die Anleitung, Seite 135 zum Feld "Kontotyp" habe ich auch als Screenshot angefügt.

    Frage:

    Ist die Voreinstellung des Kontotyps falsch? Muss die Einstellung auf "Neutral" geändert werden?

    Die Hilfe auf Seite 135 klingt so, als solle die Einstellung "Neutral" für Bestandskonten verwendet werden. Das Konto 6221 "Abschreibung auf Gebäude" ist jedoch ein Aufwandskonto.

    Danke.

    Es ist kein neuer Sachverhalt. Der Threaderöffner fragte im 1. Post einerseits ob er die ausgewiesene USt. als VSt. geltend machen kann und im Folgesatz, ob 13b ein Thema ist. Auf beide Frage hast Du genantwortet. Auf die 13b Frage habe ich dann noch mal Bezug genommen.

    Ob Kleinunternehmer oder nicht spielt für den Threaderöffner in der Tat keine Rolle. Diese Nine Nebenbemerkung hatte ich nur gemacht, da 13b bie Kleinunternehmern wirklich einen Nachteil darstellt.

    Hallo zusammen,

    folgenden Sachverhalt will ich in Taxpool EÜR abbilden:

    Ein Kleinunternehmer bezieht sonstige Leistungen aus dem EU-Ausland (Software-Abo). Er verwendet ggü. dem Leistenden seine UST.-ID um die Leistung ohne USt. in Rechnung gestellt zu bekommen. Die Steuerschuldnerschaft liegt beim Kleinunternehmer wg. §13b. Die 13b-Steuer ist natürlich nicht als VSt. abziehbar, wegen der Besteuerung als Kleinunternehmer.

    In Taxpool wird diese Rg. auf dem Kto. 5943 "Sonstige Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmens ohne VSt und 19% USt." erfasst. (Beispiel: 100€)

    In dem Bericht "EÜR" werden nun folgende Buchungen gezeigt:

    Betriebseinnahmen:

    3837 "Umsatzsteuer nach 13b UStG 19%" 19€

    Betriebsausgaben:

    5943 "Sonstige Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmens ohne VSt und 19% USt." 100€

    6871 "Nicht abziehbare Vorsteuer 19%" 19€

    Die Buchungen der Betriebsausgaben sich nachvollziehbar.

    Aber wieso wird eine Buchung als Betriebseinnahme generiert?

    Velen Dank vorab!

    Nicht wirklich, denn Du hast ja gerade nicht als Unternehmer (UStID) gekauft. Der Vorsteuerabzug, der Dir jetzt nicht möglich ist (weil die ausgewiesene Steuer nicht gesetzlich geschuldet ist) ist in § 15 UStG geregelt.

    Du bebuchst Dein Aufwandskonto (Bruttobetrag, also ohne Vorsteuer zu ziehen) an Dein Finanzkonto.

    Bist Du dir da sicher? Nach §13b schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er Unternehmer ist. Nur weil er dem leistenden Unternehmer nicht nachgewiesen hat, dass er Unternehmer ist (durch Verwendung einer USt.-ID), wird er nicht zur Privatperson. Es ist eher ein Nachweisproblem.

    Ist natürlich für Kleiunternehmer blöd, weil auf die Brutto-Rechnung nochmal §13b-Steuer käme.

    Vor kurzem musste ich mich auch damit beschäftigen.