Beiträge von thomas81

    Ich möchte eine CashFlow Rechnung, oder Kapitalflussrechnung.


    Typischerweise würden eher Bilanzierer eine Kapitalflussrechnung machen, das stimmt. Aber auch bei einer EÜR macht eine Liquiditätsanalyse für mich gedanklich Sinn, da auch in einer EÜR zahlungsunwirksame Posten enthalten sein können. Prominentestes Beispiel wäre wohl AfA.


    EDIT: Zur Klarstellung: Es ging mir im Ausgangspost nicht darum für einen EÜR'ler eine KFR zu erstellen, bitte nicht auf meine Signatur verweisen. Es ging mir um darum, ob Taxpool prinzipiell eine KFR (für Bilanzier) ausgeben kann. Dies ist wohl nicht der Fall.

    Danke für Deinen Post. Du hast völlig recht, ich habe Einzahlungen und Auszahlungen gedacht, also Vorgänge, die sich auf den Zahlungsmittelbestand auswirken. Der Report heißt aber Einnahmen/Ausgabe. Mea culpa.


    Meine Idee/Wunsch war es, auf Knopfdruck eine -ggf. periodenübergreifende- Auswertung zu erstellen, welche die Veränderung, die Herkunft und Verwendung der Zahlungsmittel (Geld) zeigt. D.h. zum Beispiel Abschreibung, aktivierte Eigenleistung, Rückstellungen bleiben unberücksichtigt.

    Zur Zeit bietet Taxpool glaube ich keine solche Auswertung.

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Testfirma angelegt und probiere mit dem Bericht Einnahmen und Ausgaben herum. ("Berichte" --> Einnahmen und "Ausgaben".

    Die Testfirma ist der Einfachheit halber ein Einzelunternehmer, SKR04, Umsatzsteuerfrei.

    Die verwendete Programmversion ist Bilanz/Portabel 17.05.


    Wenn ich die Funktion richtig verstehe, sollte dieser Bericht eine CashFlow-Rechnung ausgeben, d.h. nur zahlungswirksame Vorgänge berücksichtigen.


    Die beigefügten Screenshots zeigen die Einstellungen beim generieren des Reports, den Report-Out (Buchungstexte habe ich manuell gelöscht in der Nachbearbeitung) sowie meine report-ea.xml.txt.

    Die report-ea.xml.txt wird laut Anleitung anscheinend nur relevant wenn in den "Ausgabeeinstellungen: Einnahmen/Ausgaben" der Haken bei "Neue Ausgabe" gesetzt ist, und sollte daher in meiner Beispiel irrelevant sein. Nachrichtlich habe ich sie trotzdem angehangen.


    Ergebnis:

    Der generierte Report berücksichtigt auch das Konto 6221 "Abschreibung auf Gebäude". Abschreibungen sind aber nicht zahlungswirksam. Der Report generiert also ein unerwartetes Ergebnis.


    Ein Blick ist die Anleitung Seite 477 verrät, dass unter Verwalten --> Konten eingestellt werden kann. In den Standardeistellungen ist das Konto ("Kontotyp") als "Ausgabe" markiert.

    Die Anleitung, Seite 135 zum Feld "Kontotyp" habe ich auch als Screenshot angefügt.


    Frage:


    Ist die Voreinstellung des Kontotyps falsch? Muss die Einstellung auf "Neutral" geändert werden?

    Die Hilfe auf Seite 135 klingt so, als solle die Einstellung "Neutral" für Bestandskonten verwendet werden. Das Konto 6221 "Abschreibung auf Gebäude" ist jedoch ein Aufwandskonto.


    Danke.

    Danke für die Erläuterung. Wie bucht man dann sinnvollerweise die 13b-Steuer, wenn sie dann mit der nächsten Voranmeldung tatsächlich abfließt? Auf dem Ertragskonto 3837 im Soll (und an Bank Haben)?

    Es ist kein neuer Sachverhalt. Der Threaderöffner fragte im 1. Post einerseits ob er die ausgewiesene USt. als VSt. geltend machen kann und im Folgesatz, ob 13b ein Thema ist. Auf beide Frage hast Du genantwortet. Auf die 13b Frage habe ich dann noch mal Bezug genommen.


    Ob Kleinunternehmer oder nicht spielt für den Threaderöffner in der Tat keine Rolle. Diese Nine Nebenbemerkung hatte ich nur gemacht, da 13b bie Kleinunternehmern wirklich einen Nachteil darstellt.

    Hallo zusammen,


    folgenden Sachverhalt will ich in Taxpool EÜR abbilden:


    Ein Kleinunternehmer bezieht sonstige Leistungen aus dem EU-Ausland (Software-Abo). Er verwendet ggü. dem Leistenden seine UST.-ID um die Leistung ohne USt. in Rechnung gestellt zu bekommen. Die Steuerschuldnerschaft liegt beim Kleinunternehmer wg. §13b. Die 13b-Steuer ist natürlich nicht als VSt. abziehbar, wegen der Besteuerung als Kleinunternehmer.


    In Taxpool wird diese Rg. auf dem Kto. 5943 "Sonstige Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmens ohne VSt und 19% USt." erfasst. (Beispiel: 100€)


    In dem Bericht "EÜR" werden nun folgende Buchungen gezeigt:


    Betriebseinnahmen:

    3837 "Umsatzsteuer nach 13b UStG 19%" 19€


    Betriebsausgaben:

    5943 "Sonstige Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmens ohne VSt und 19% USt." 100€

    6871 "Nicht abziehbare Vorsteuer 19%" 19€


    Die Buchungen der Betriebsausgaben sich nachvollziehbar.

    Aber wieso wird eine Buchung als Betriebseinnahme generiert?


    Velen Dank vorab!

    Nicht wirklich, denn Du hast ja gerade nicht als Unternehmer (UStID) gekauft. Der Vorsteuerabzug, der Dir jetzt nicht möglich ist (weil die ausgewiesene Steuer nicht gesetzlich geschuldet ist) ist in § 15 UStG geregelt.

    Du bebuchst Dein Aufwandskonto (Bruttobetrag, also ohne Vorsteuer zu ziehen) an Dein Finanzkonto.

    Bist Du dir da sicher? Nach §13b schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er Unternehmer ist. Nur weil er dem leistenden Unternehmer nicht nachgewiesen hat, dass er Unternehmer ist (durch Verwendung einer USt.-ID), wird er nicht zur Privatperson. Es ist eher ein Nachweisproblem.

    Ist natürlich für Kleiunternehmer blöd, weil auf die Brutto-Rechnung nochmal §13b-Steuer käme.

    Vor kurzem musste ich mich auch damit beschäftigen.