Beiträge von kilobyte7

    Hallo wiko-services.de


    vielen Dank für Deine Ausführungen.

    Mir fällt noch auf, dass gerade im Fall der Monitorhalterung eine Lieferung und eben nicht eine sonstige Leistung wie in allen anderen Fällen zu untersuchen ist. Dann gilt der Ort wohl nach § 3c (2) oder (3) UStG.

    Mir ist es jetzt aber echt zu spät, das nachzuvollziehen.

    Richtig. Hier wurde eine Monitorhalterung durch "Amazon" nach Deutschland geliefert.

    Schöne Grüße
    Heinz

    Hallo Taxoloop,


    tut mir leid, dass sich unsere Antworten überschnitten haben. :saint:
    Wenn der Hinweis in der Online-Hilfe "falsch" ist, dann wäre es doch super, wenn dieser korrigiert werden würde.



    Beim Thema "Amazon Marketplace" (s.o.) komme ich bisher leider überhaupt nicht auf einen grünen Zweig. :/

    Dann ist die kaufmännische Entscheidung doch ganz klar: Das sind keine geeignete Lieferanten.

    Wenn es für die Leistung/Software keinen anderen Lieferanten gibt, dann hat man leider keine Wahl :|

    Schöne Grüße
    Heinz

    Hallo Taxoloop,


    meine Frage zu Konto 3145 hat sich evtl. geklärt.
    Das Konto ist wohl für einen Kleinunternehmer der Reverse-Charge-Leistungen empfangen hat und diese umsatzversteuern muss aber keinen Vorsteuerabzug hat.


    Ich wäre Dir dankbar, wenn Du mir noch einen hilfreichen Tipp zum Amazon Marketplace - Kauf einer Monitorhalterung für die eigene geschäftliche Nutzung - geben würdest. ;)

    Zu der weiteren Frage

    Wenn Du schon begonnen hast Deinen Fehler (keine USt-ID anzugeben) nicht weiter fortzuführen, würde ich beginnen, korrekte Abrechnungen zu verlangen.

    Ich bemühe mich. Leider ist es bei einigen Anbietern nicht möglich eine UStID anzugeben und bei Anderen beißt man sich die Zähne aus, wenn mal eine korrekte Abrechnung haben möchte. Oft steht der Aufwand in keinen sinnvollen Verhältnis. Leider!

    Vielen Dank für Deine Unterstützung. :thumbup:
    Ich hoffe, dass auch noch andere Mitleser von den Beiträgen profitieren können.


    Schöne Grüße
    Heinz

    Hallo Taxoloop,


    herzlichen Dank für die super ausführliche Antwort.

    Für die Buchhaltung bedeutet dies am Fall "Udemy":

    "Einkauf bei Auslandsunternehmer ohne eigene UStID" 9,99 €, 3125 (SOLL) an "z.B. 1200 BANK" (HABEN)

    Hierbei werden die korrekten UST-VA Einträge brücksichtigt und auch die abziehbare VSt aus der 13b-USt berücksichtigt.

    Das Konto 3145 hat einen anderen Hintergrund. Warum solltest Du mit "§13b 19% ohne VSt" buchen, wenn Du doch gerade eben 19% abzuführende USt ermittelt hast? :)

    Deine Aussage zum Konto 3145 verwirrt mich.

    In der TaxPool-Online-Hilfe ( https://www.taxpool.net/HTML/i…leistungen_an_oder_vo.htm ) stehen Beispiele und dort u.a.:


    "Der Empfänger ist Unternehmer in der EU seine USt-ID diese wurde jedoch *nicht* beim Dienstleister in den Kundendaten eingetragen, er erhält eine Rechnung mit der Umsatzsteuer seines Landes:

    Konten 3145 (SKR03) bzw. 5945 (SKR04) (Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer).


    Klingt für mich - als Laien - so, als wenn dieses Konto genau für "meinen" Fall (keine UStID angegeben und Rg mit USt erhalten) gedacht ist.
    Wo liegt mein Denkfehler? :/


    Schöne Grüße
    Heinz

    Hallo zusammen,


    ich möchte meine Fragen um eine weitere ergänzen.


    FastSpring

    Kauf einer Software-Lizenz, angegebene eigene UStID wurde nicht berücksichtigt

    Rechnungssteller: FastSpring, CA, USA, VAT EU372017645
    Rechnung wird mit 19% Tax erstellt.


    Ich würde mit "§13b 19% ohne VSt" buchen (Alternativ Konto 3145).


    Bsp. Lizenz kostet netto 100 Euro. Rechnung über 119 Euro.
    Bankkonto wird mit 119 Euro belastet.


    Wenn ich die Online-Hilfe richtig verstehe, dann soll in der Buchungsmaske der Netto-Betrag (hier 100 Euro) angegeben werden; dieser passt dann aber nicht zu den 119 Euro mit denen das Bankkonto (1200) belastet wurde.

    Muss man hier von Hand einen Split ( vereinfacht ausgedrückt Bank an Software 100 Euro und Bank an USt 19 Euro) buchen? :/


    Wäre prima, wenn mir jemand helfen würde den Knoten in meinem Kopf zu lösen. ?(
    Vielen Dank im Voraus!

    Schöne Grüße
    Heinz

    Hallo zusammen,


    offen gesagt hoffe ich, dass es nicht nur mir so geht, dass mich die korrekte Verbuchung mancher Rechnungen von ausländischen "Anbietern" in den Wahnsinn treibt.


    Teilweise wohl auch selbst verschuldet - wenn man z.B. bei Amazon über einen privaten Account fürs "Geschäft" bestellt, keine eigene UStID hinterlegen kann und eine Rechnung von Amazon Luxemburg erhält.


    Es gibt aber auch immer wieder Fälle bei denen man keine Chance hat eine UStID zu erfassen und/oder die UStID wird einfach nicht berücksichtigt und USt ausgewiesen.


    Ich denke, dass es hilfreich wäre, wenn wir hier eine kleine Sammlung mit den versch. Fällen und der korrekten Buchung aufbauen. Vielleicht wird die Sammlung so gut, dass TaxPool sie in die Online-Hilfe übernimmt? https://www.taxpool.net/HTML/sonstige_leistungen.htm


    Bei meinen Betrachtungen gehe ich immer davon aus, dass ich als (Einzel-)Gewerbetreibender für die geschäftliche Nutzung bestelle, zum Vorsteuerabzug berechtigt bin, eine EÜR (Ist-Versteuerung) mache, den SKR03 nutze und der Geschäftssitz/Lieferadresse in Deutschland ist.


    Außerdem buche ich die Kosten gern auf die entsprechenden Konten (z.B. 4930, 4945, ...) und nicht auf die (Spezial-)Konten (z.B. 3123, 3125, 3145, ... ). Dazu lasse ich in TaxPool zusätzlich den Steuersatz "§13b 19% ohne VSt" anzeigen.



    Online-Schulungsanbieter udemy:

    Bei "privatem" Account keine Angabe einer UStID möglich.

    Rechnungsteller: Udemy, San Francisco, US, VAT EU372008054

    Rechnung wird mit 19% Tax erstellt.


    Bsp: SalePrice: 8,39 Euro 1,60 Euro (Tax 19%) Total: 9,99 Euro


    Hier würde ich 8,39 Euro mit "§13b 19% ohne VSt" buchen (Alternativ Konto 3145). Die auf der Rechnung ausgewiesene Steuer darf ich mMn nicht als Vorsteuer geltend machen, trotzdem schulde ich die 19% Umsatzsteuer. Ist dies richtig? :/


    Die 19% Vorsteuer landen in diesem Fall durch TaxPool automatisch auf dem Konto "2176 Nicht abziehbare Vorsteuer 19 %".
    Was mich hier irritiert ist, dass dieses Konto in der EÜR unter Betriebsausgaben aufgeführt wird. Ist dies richtig? Wenn ja - warum? :/



    Online-Softwareanbieter Creative Bloq Deals

    Rechnungsersteller: Creative Bloq Deals, Venice, CA 90291, USA, VAT EU372009671

    Rechnung wird mit 19% Tax erstellt.


    Würde ich wie udemy mit "§13b 19% ohne VSt" buchen (Alternativ Konto 3145).

    Ist dies richtig? :/



    Amazon "Marketplace"

    Ware (z.B. Monitorhalterung) eines chinesischen Herstellers bei Amazon über privaten Account ohne Angabe der eigenen UStID bestellt.

    Verkauft von "ShenzenShi ....., CN".

    Umsatzsteuer erklärt durch Amazon Services Europe S.a.r.L UStID LU19647148"

    Rechnung-Fusstext: "Umsatzsteuer erklärt durch Amazon im Lieferland".

    Rechnung wird mit 19% USt. erstellt.


    Auch hier würde ich mit "§13b 19% ohne VSt" buchen (Alternativ 3143).

    Ist dies richtig? :/



    Amazon

    Kauf einer Software-Lizenz von Amazon über privaten Account ohne Angabe der eigenen UStID bestellt.

    Rechnungsteller: Amazon Media EU S.a.r.l., Luxemburg, LU20944528"

    Rechnung wird mit 19% USt erstellt.


    Hier würde ich wieder den Nettobetrag mit "§13b 19% ohne VSt" buchen (Alternativ 3143).

    Ich bin der Meinung, dass ich hier - obwohl ohne Angabe der eigenen UStID und Bestellung über einen "privaten" Account - als "Unternehmer" bestelle, da die Software geschäftlich genutzt und die Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und ich deshalb die 19% Umsatzsteuer schulde, aber die auf der Rechnung "falsch" ausgewiesene USt nicht als Vorsteuer geltend machen darf. Ist dies richtig? :/



    Ich freue mich auf hilfreiche Antworten. :)
    Vielen Dank!


    Schöne Grüße

    Heinz

    Hallo Taxoloop,


    vielen Dank für die superschnelle Antwort.


    Ich hätte nicht gedacht, dass es so einfach ist, sondern angenommen, dass §13b eine Rolle spielt, die entsprechenden USt.Konten bebucht werden müssen - auch wenn sie sich gegenseitig "aufheben" - und die VSt. nicht gezogen werden darf.


    Dann buche ich Brutto 89,99 Euro und "Steuern" "ohne USt." . Die Buchung erscheint dann in der Kontrollausgabe UStVA unter "Buchungen ohne Zuordnung" und gut ist. [4935/1200 89,99 Euro]


    Besten Dank!


    Schöne Grüße
    Heinz

    Hallo zusammen,


    ich bitte um eure Hilfe bei folgendem "Problem":


    Ich habe bei Amazon (Prime) über einen privaten Account (kein Amazon-Business-Account) Software für meinen gewerblich genutzten Computer gekauft. In diesem privaten Amazon-Account ist keine UStID hinterlegt. Amazon Media, Sitz Luxemburg, hat somit eine Rechnung mit ausgewiesener 19% USt. erstellt.


    Angaben auf der Rechnung:

    --------------------------

    Amazon Media EU S.à r.l.

    38 avenue John F. Kennedy

    L-1855

    Luxemburg

    UST-ID: LU20944528


    Artikelbeschreibung:
    "Software .... Aktivierungscode per EMail "
    Stückpreis 75,62 Euro ohne USt.

    USt. 19%

    Stückpreis inkl. USt. 89,99 Euro

    Gesamtpreis: 89,99 Euro


    USt. Detail:
    Zwischensumme ohne USt: 75,62 Euro
    USt. % : 19%

    Umsatzsteuerbetrag: 14,37 Euro

    --------------------------


    Vom Geschäftskonto abgebucht wurden 89,99 Euro.


    Nach meinem Kenntnisstand darf ich in diesem Fall die ausgewiesene USt. nicht als Vorsteuer geltend machen. Ist hier §13b ein Thema?


    Wie buche ich diesen Fall in Taxpool korrekt?

    [Sollkonto wäre bei mir ein extra angelegtes Konto für "Software unter 100 Euro" Konto 4935 (Kopie von 4930 Bürobedarf)]



    Vorab - besten Dank für die Unterstützung!


    Schöne Grüße
    Heinz