Wir nähern uns der Klarheit.
Ich hatte mich oben vertippt. Das Programm hat es richtig gemacht und das Konto 1791 verwendet, denn die Erstattung in 2022 war für die USt. in 2020, also "früheres Jahr".
Um es nochmal zu sortieren - und zu prüfen, ob ich es richtig verstanden habe:
Das Konto 1781 "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11" nutze ich für Zahlungen oder erstattungen, die ich monatlich oder quartalsweise aufgrund der USt-Voranmeldungen erhalte oder zahle.
1789 "Umsatzsteuer laufendes Jahr" benutze ich, wenn ich bis/innerhalb der ersten zehn Tage im neuen Jahr Erstattungen für das Vorjahr erhalte oder Zahlungen leiste.
1790 "Umsatzsteuer Vorjahr" kommt zur Anwendung, wenn ich nach dem 10. Tag im Januar USt.-Zahlungen leiste oder Erstattungen erhalte, die das Vorjahr betreffen.
1791 "Umsatzsteuer frühere Jahre" kommt zum Zuge, wenn das Ganze für davor liegende jahre passiert (also hier in meinem obigen beispiel, wenn ich in 2022 Erstattungen erhalte oder zahlungen leiste, die 2020 oder vorher betreffen.
Alle drei genannten Konten bebucht das Programm selbsttätig korrekt, wenn ich [Berichte] -> [Umsatzsteuervoranmeldung-Übersicht] verwende und dort die Buchungen erzeuge (siehe Screenshot).
Habe ich das soweit bis dorthin richtig verstanden?
Wenn ich solche Buchungen nicht über die Maske (Screenshot) erledige, sondern manuell über die normale Buchungsmaske, dann sind die Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten danach auch ordnungsgemäß gegeneinander verrechnet - richtig?
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Ergänzungsfrage(n):
Ich habe ja nun das FA gefragt und die haben mir gesagt, dass ich - weil ich nun jährlich veranlagt bin - keine Voranmeldungen mehr abgebe, sondern nur noch die Umsatzsteuer-Erklärung.
Dann ist doch aber die im Screenshot gezeigte Übersicht dann für dasjenige Jahr falsch, denn dort werden ja nur die Voranmeldungen weiterverarbeitet...?
Muss ich dann die Jahres-Erstattung oder -zahlung aus der Umsatzsteuer-Erklärung manuell verbuchen oder gibt es dafür auch so eine bequeme Maske? Eine solche habe ich leider bisher nicht gefunden. (ich komme mir manchmal richtig deppert vor...)
Zusatzfrage:
Wenn ich (monatlich oder quartalsweise) USt-Voranmeldungen gemacht habe und dann eine Umsatzsteuer-Erklärung (fürs ganze Jahr) und dann bei der Erklärung eine Differenz noch zu zahlen ist oder erstattet wird, buche ich diese Differenz dann auch dort, wo ich mit meiner "nur-Erklärung" (ohne Voranmeldungen) buchen muss/kann.
Ist das richtg? Wenn nicht: Wie dann?