Beiträge von Trimension

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    Die Eingangsbuchungen wurden im letzten Jahr korrekt gebucht. Leider hat Taxpool aus den Buchungen des Vorjahres keine OPs angelegt. Das habe ich seit zwei Jahren immer wieder gemeldet und das wurde immer wieder ignoriert. Wenn ich für das letzte Jahr eine EÜR mit Taxpool erstelle, dann rechnet das Programm alle Erträge des Jahres korrekt zusammen, läßt aber die offenen Forderungen des Vorjahres weg, weshalb die EÜR schließlich falsche Ergebnisse liefert. Bei der Ist-Versteuerung müssen diese Forderungen berücksichtigt werden!!! Die Behauptung, daß das nicht notwendig sei, ist schlichtweg falsch, da hier Umsätze unterschlagen werden....


    Beispiel: eine Rechnung wird im Dezember erstellt und im Januar bezahlt. Gemäß AO gilt bei der EÜR das Zufluß- und Abflussprinzip. Das bedeutet, daß der Rechnungsbetrag im Folgejahr versteuert werden muss - Was hier der Forderung aus dem Vorjahr entspricht... egal wie man das dreht, der Sachverhalt ändert sich nicht, auch wenn das Problem hier wegdiskutiert wird


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    Das seh ich anders! und wie es scheint, reden wir ein wenig aneinander vorbei...


    Die Verantwortlichkeit liegt natürlich immer beim Steuerpflichtigen! Aber es gibt eine Vielzahl von Regelungen und Anforderungen, die der Buchführende mit Hilfe der Software erledigt und wenn diese die Regeln und Vorgaben der Finanzverwaltung ignoriert, weil ja der Steuerpflichtige verantwortlich ist, dann ist die Software eben nicht GoB-konform und man sollte die Buchführung dann besser ohne Software machen!


    Es gibt Anforderungen an Buchführung, die in der Abgabenordnung und im EStG beschrieben sind. Wenn ich z.B. eine EÜR erstelle und die Software die offenen Forderungen aus dem Vorjahr vergißt, wie Taxpool das tut, dann ist die EÜR schlichtweg falsch und als Benutzer habe ich keine Möglichkeit, das zu ändern, außer ich mach das ohne Taxpool... oder eben mit einer anderen Software, die das richtig macht... Als Benutzer muss ich darauf vertrauen, daß die Software richtig (!!!) arbeitet und alle Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung erfüllt. Es gibt Software die das tut und Software die das nicht tut... das ist ein Fakt!


    Weiterhin stellt sich die Frage, wieso große Firmen und auch die Steuerberater sehr viel Geld für die Nutzung von Datev ausgeben, wenn doch jedes Wald- und Wiesen-Programm das auch kann?


    Aber lassen wir das... diese Diskussion ist sinnlos... weil jeder natürlich nur sieht, was er sehen will und wir hier wohl keine Einigkeit erreichen werden...

    Hallo zusammen...


    also, ich versuch mal etwas Klarheit in die Sache zu bringen:


    Es geht hier tatsächlich um Eingangsrechnungen, also um Aufwandsbuchungen, was ich ja auch geschrieben habe. Bei der EÜR gilt das Zufluß-/Abfluß Prinzip, was bedeutet, daß immer der Zahlungsausgang bzw. bei Gutschriften der Zahlungseingang maßgebend ist. Hier gibt es keinen Unterschied zwischen der Soll- und der Ist-Versteuerung.


    Obwohl das nicht vorgeschrieben ist, buche ich alles gegen Personenkonten, also Erträge gegen Debitoren und Aufwände gegen Kreditoren. Also buche ich Rechnungseingänge und Zahlungsausgänge separat gegen ein Personenkonto. Auch buche ich alles direkt über die Buchungsmaske.


    Was die GoB betrifft, verhält es sich in der Realität etwas anders als beschrieben. Es gibt eine ganze Menge von Regeln und Automatismen, die ich als Benutzer der Software nicht beeinflussen kann, es sei denn ich mache alles zu Fuß, also ohne Software. Ich muss mich darauf verlassen, daß das Programm korrekt arbeitet. Wenn jedes Buchhaltungsprogramm GoB(D) konform wäre, könnte man auch mit Excel arbeiten... Außerdem werden GoB konforme Systeme (von der Finanzverwaltung) zertifziert und entsprechen dann den GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme) die inzwischen von den GoBD abgelöst wurden.


    Den Datev-Export benutze ich ausschließlich für die Datenübertragung zum Steuerberater. Daß die CSV-Datei modifiziert werden kann, ist dabei völlig unerheblich... es geht letztlich nur um die Übertragung der Buchungsdaten, die der Steuerberater in das von ihm benutzte Datev-System importiert und auf dieser Basis dann den (echten) Abschluß macht. Eine Veränderung dieser Daten wäre ziemlich sinnlos... zumal der Steuerberater alle Buchungen gegen die Belege prüft bevor er seine Unterschrift unter den Abschluss setzt...


    BTW: in den vergangenen Jahren gab es keine Warnungen und ich habe meine Arbeitsweise nicht geändert...

    aber letztlich ist das alles gar nicht relevant, wenn das Problem bekannt ist und mit der nächsten Version (2024) behoben wird :)

    Ich bekomme für so ziemlich jede exportierte Buchung eine Warnmeldung und somit ein endlos langes Fehlerprotokoll... Offensichtlich betrifft das jeden Rechnungseingang und jeden Zahlungsausgang. Die Warnmeldung lautet:


    "Die Zahlung wurde als Sollversteuerung gebucht. Eingestellt ist: Ist" oder

    "Die Rechnung wurde als Sollversteuerung gebucht. Eingestellt ist: Ist"


    Dazu gibt es noch den Hinweis: "Die Einstellung 'Versteuerungsart aktivieren' ist nicht aktiv"


    In der Hilfe steht dazu, daß diese Einstellung nur aktiviert werden soll, wenn beim Empfänger der Daten (Steuerberater) eine andere Versteuerungsart eingestellt ist, was hier nicht der Fall ist.


    Ich kann die Warnung nicht nachvollziehen!!!!

    Woran wird das festgemacht?


    Wie mir scheint, versucht das Programm hier schlauer zu sein, als der User... Liegt es daran, daß hier gegen Personenkonten gebucht wird? Das ist bei EÜR durchaus zulässig und hat mit Soll- und Ist-Versteuerung nichts zu tun... im Gegenteil... Bei Rechnungseingängen gibt es zwischen beiden Versteuerungsarten überhaupt keinen Unterschied... Die Warnungen sind also sehr fragwürdig.


    Ist das ein Bug? oder ist das ein Feature, dann ist die Software nicht GoB konform!