Hallo zusammen...
also, ich versuch mal etwas Klarheit in die Sache zu bringen:
Es geht hier tatsächlich um Eingangsrechnungen, also um Aufwandsbuchungen, was ich ja auch geschrieben habe. Bei der EÜR gilt das Zufluß-/Abfluß Prinzip, was bedeutet, daß immer der Zahlungsausgang bzw. bei Gutschriften der Zahlungseingang maßgebend ist. Hier gibt es keinen Unterschied zwischen der Soll- und der Ist-Versteuerung.
Obwohl das nicht vorgeschrieben ist, buche ich alles gegen Personenkonten, also Erträge gegen Debitoren und Aufwände gegen Kreditoren. Also buche ich Rechnungseingänge und Zahlungsausgänge separat gegen ein Personenkonto. Auch buche ich alles direkt über die Buchungsmaske.
Was die GoB betrifft, verhält es sich in der Realität etwas anders als beschrieben. Es gibt eine ganze Menge von Regeln und Automatismen, die ich als Benutzer der Software nicht beeinflussen kann, es sei denn ich mache alles zu Fuß, also ohne Software. Ich muss mich darauf verlassen, daß das Programm korrekt arbeitet. Wenn jedes Buchhaltungsprogramm GoB(D) konform wäre, könnte man auch mit Excel arbeiten... Außerdem werden GoB konforme Systeme (von der Finanzverwaltung) zertifziert und entsprechen dann den GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme) die inzwischen von den GoBD abgelöst wurden.
Den Datev-Export benutze ich ausschließlich für die Datenübertragung zum Steuerberater. Daß die CSV-Datei modifiziert werden kann, ist dabei völlig unerheblich... es geht letztlich nur um die Übertragung der Buchungsdaten, die der Steuerberater in das von ihm benutzte Datev-System importiert und auf dieser Basis dann den (echten) Abschluß macht. Eine Veränderung dieser Daten wäre ziemlich sinnlos... zumal der Steuerberater alle Buchungen gegen die Belege prüft bevor er seine Unterschrift unter den Abschluss setzt...
BTW: in den vergangenen Jahren gab es keine Warnungen und ich habe meine Arbeitsweise nicht geändert...
aber letztlich ist das alles gar nicht relevant, wenn das Problem bekannt ist und mit der nächsten Version (2024) behoben wird