Ich bin gerade wieder unterwegs und am Handy. Daher habe ich nur kurz hineingelesen, was zu dem Österreicher angegeben ist.
Daraus lese ich...
xxx wird die Abrechnung der Leistungen auf eigene Rechnung und eigenes Risiko gegenüber den E-Mobility Providern und Endkunden
durchführen und eine monatliche Gutschrift der durchgeführten Ladeverträge mit einem Einzelladenachweis an den Mandanten erstellen.
... dass der Österreicher den Strom in eigenem Namen an die Endkunden liefert, was nur geht, wenn er den Strom selbst zuvor von Dir bezogen hat.
Dann ist er für Dich ein Kunde, an den Du den Strom verkaufst. =Debitor
Andererseits ist er in bezug auf die Abrechnungs- und Inkasso-Leistung ein Lieferant. = Kreditor
Das bedeutet, dass der Strom an den Österreicher geliefert wird, wobei der Ort der Lieferung in Österreich liegt. Wenn der Österreicher seine USt-ID angibt hast Du eine Rechnung ohne USt an den Österreicher auszustellen.
Da Du keine Rechnung ausstellst, stellt der Österreicher eine Gutschrift aus, die Du zu prüfen hast als hättest Du sie geschrieben.
Gleichzeitig verrechnet der Österreicher offenbar seine von ihm an Dich erbrachte "sonstige Leistung" im selben Dokument "Gutschrift".
Diese sonstige Leistung erbringt der Österreicher Dir gegenüber. Der Leistungsort ist Deutschland. Seine sonstige Leistung (§ 13b-Fall) kann er unter Angabe Deiner USt-ID ohne USt abrechnen.
Ohne einen Blick auf die Abrechnung (Gutschrift) des Österreichers zu werfen will ich mich nicht dahingehend festlegen, ob ich das richtig erkannt habe.
Wenn der Fall so ist, wie ich nun vermute liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung von Dir an den Österreicher vor und eine sonstige Leistung der Österreichers an Dich.
Die notwendigen Buchungen zu dem Beleg (ich habe die passenden Konten nicht im Kopf) sind zu splitten.