ohne Taxpool ausschalten und einschalten zu müssen?
Soll das ein Hinweis darauf sein, dass sich die Darstellung nach aus- und einschalten ändert?
Etwas mehr Info, wie es zu dieser Darstellung gekommen ist, wären hilfreich.
ohne Taxpool ausschalten und einschalten zu müssen?
Soll das ein Hinweis darauf sein, dass sich die Darstellung nach aus- und einschalten ändert?
Etwas mehr Info, wie es zu dieser Darstellung gekommen ist, wären hilfreich.
Damit habe ich einen Lastschriftbeleg, der bei Zahlungseingang sehr einfach wieder meinem Debitorenkonto zugeordnet werden kann.
Das Verbuchen von eingehenden Zahlungen, insbesondere von selbst generierten Lastschriften lässt sich in Taxpool automatisiert gestalten. Es ist nicht notwendig, die Lastschriften in Taxpool zu erstellen um den Zahlungseingang sicher dem Personenkonto zuordnen zu können auf dem beim Kontoauszugsimport gebucht werden soll.
Ich kenne eure Bankingsoftware nicht, gehe aber davon aus, das wiederkehrende Überweisungen/Lastschriften dort viel einfacher in Form von Listen hinterlegt werden können. die monatlich oder in anderen Intervallen ausgelöst werden.
Das monatlich händische Ausfüllen der Lastschriften in Taxpool dürfte fehleranfälliger sein als auf einmalig angelegte Lastschriftvorlagen zurück zu greifen.
Du kannst jede App verwenden, die ...
diese Buchungen effizient ...
erfassen kann und sie per csv-, DATEV-Datei, etc. zur Verfügung stellt. Siehe unter Datei / Import ...
Eine automatisierte Belegetfassung in Taxpool ist schon seit geraumer Zeit angekündigt, ein Termin aber nicht in Sicht.
Vereins- und Mietverwaltungsprogramme haben i. d. R. die Möglichkeit derartiger Sollstellungen.
In Taxpool stelle ich solche Dinge innerhalb der Buchhaltung nach und habe dann einen Überblick über fehlende Zahlungseingänge.
Dazu nutze ich je nach Umfang (Anzahl der Mieter) die Abobuchungen.
Da sich aus den Buchungen keine OPs ergeben, bedient man sich der Auswertungen innerhalb der Personenkonten und nicht der OP-Verwaltung.
Hier kann es verschiedene Ansätze geben, die ich nicht alle ausführen will. Auf jeden Fall läßt sich feststellen, ob ein unausgeglichenes Debitorenkonto besteht.
Bei Lastschriften, die ggf. über externe Quellen gesteuert werden (bei geringem Umfang geht das auch in den Onlinezugängen der Banken) sollten die Konten ohnehin nach Lastschrifteinzug ausgeglichen sein. Sollte eine LS zurückgehen, fällt das bei der Rücklastschrift auf, so dass dann ohnehin eingegriffen werden muss.
Für die "Selbstzahler" ist obige Kontrolle der Zahlungseingänge also durchaus brauchbar.
Was im Falle eines überfälligen Zahlungseingangs zu tun ist, bleibt im Einzelfall zu entscheiden.
Bis die in Aussicht gestellte Funktion "Batch-Rechnungen" kommt, ist die Sollstellung in der Buchhaltung in Taxpool die einfachste Alternative.
Ich hoffe, die Batch-Rechnungen können dann auch für derartige Dauerschuldverhältnisse eingesetzt werden, bei denen es eines jeweiligen (etwa monatlichen) Beleges mit eigener Belegnummer bisher nicht bedarf, da ja i. d. R. Dauerbelege vorliegen.
Anmerk zu Lastschriften:
Überweisung/Lastschrift erstellenDazu gehst Du in Kunden-und Lieferanten in das Register 'Auswahl', einen Eintrag auswählen, dann auf den Schalter 'Überweisen', 'Auftrag im XML-Format erstellen', dort Lastschrift nutzen aktivieren und die Gläubiger-ID und Mandantsreferenz eintragen.
Und das funktioniert ohne zuvor für die Beiträge oder Mieten jeweils auch OPs zu erstellen?
wie es aussieht ist die Festplatte hin.
Dann ist wohl auch keine Datensicherung auf einem anderen Datenträger erfolgt und man muss tatsächlich alles neu einrichten.
Mir wurde nun ein Labor zum auslesen ausgesprochen.
Datenrettung einer Festplatte hatte ich mal für einen befreundeten Buchhalter gemacht. Es ging da aber nur um die Buchungen der letzten 2 Monate. Eine ältere Datensicherung auf externer Platte war vorhanden.
Am Ende wäre man schneller gewesen, nachzubuchen, als die Daten zu retten.
Seit dem ist er (und ich) schlauer.
... abgesehen von den anderen Daten. Aber das bekomme ich auch hin.
Ich drücke die Daumen.
Vielleicht kannst Du Deine Erkenntnisse dann hier mit uns teilen.
Einen Kontenrahmenwechsel hatte ich bei meinen EÜR-Mandanten noch nicht, da eine EÜR nach meiner Erfahrung in beiden SKR (03/04) gleichermaßen einfach ist. Mir scheint der Wunsch zu wechseln kommt eher aus persönlichen Vorlieben. Dies mag zwar Deine Fragen nicht beantworten, aber vielleicht erledigen sie sich, weil der Wechsel ggf. zu deutlich mehr Schwierigkeiten führt, als er einspart.
Bis zum 01.01.2025 ist ja noch ausreichend Zeit, um sich mit den Funktionen des Programms ausgiebig zu befassen.
Das Übertragen von Daten zwischen Mandanten ist i. d. R. über Import/Export von Dateien möglich. Unter Datei/Import bzw. Datei/Export wirst Du im Menü fündig, wie auch bei der Suche im Forum mit passenden Stichworten, wie etwa "Import Artikel" oder "Import Kunden".
Auch möglich ist das "Datei/speichern unter..." bei dem ausgewählt werden kann, welche Datenbereiche nicht im neuen Mandanten berücksichtigt werden. Ebenso "Extras/Datenbanken aus anderer Firma importieren", wobei ausgewählt werden kann welche Datenbereiche (Tabellen) berücksichtigt werden sollen.
Probiere einfach aus und berichte.
Ich fürchte jedoch dass beispielsweise bei Artikeln auch Konten hinterlegt sind, die unter dem neuen SKR nicht mehr stimmen oder nicht existieren und zu Fehlern führen.
Wenn der Aufwand des Einpflegens der nicht mit Bordmitteln übertragbaren Datenbereiche es rechtfertigt, kann ggf. ein Dienstleister helfen, dies doch zu automatisieren.
Auch beim buchen der Beträge auf individuellen Konten werden nur die Beträge des Lieferanten auswertbar.
Wieviel beim Lieferanten bestellt wurde kann auch dann nur nach Beträgen ermittelt werden. Wieviele eines Artikels bei einem Lieferanten bestellt wurden (z. B. Jahresmenge) läßt sich dann immer noch nicht sagen.
Wenn
leider hat mein PC den Geist aufgegeben. Festplatte wahrscheinlich hin.
Ob der PC nicht geht und dies an der defekten Festplatte liegt solltest Du zuerst herausfinden.
Wenn die Festplatte z. B. an einem anderen Rechner angeschlossen noch leesbar ist, wird man weiter sehen.
Datensicherungen habe ich gemacht. Bin mir aber nicht sicher auf welcher Festplatte gespeichert wurde.
Dann musst Du das eben herausfinden. Wie sollen wir erraten, wieviele Festplatten Du verwendet hast und wohin Du die Sicherung gelegt hast.
Was wenn ich keine Daten dazu finde?
Dann musst Du eben neu anfangen.
Kann Taxpool nicht auf die Daten zurückgreifen die ich eingebucht habe?
Woher soll Taxpool denn die eingebuchten Daten nehmen, wenn Du keine hast oder nicht weißt wo sie sind?
Sind evtl. Umsatzsteuer Voranmeldungen irgendwo gespeichert die ich übermittelt habe?
Die Voranmeldungs-Daten sind in Taxpool gespeichert, in der Datensicherung und beim Finanzamt (ELStER).
welches Programm hier "Schuld" ist
In den weit häufigeren Fällen ist es der Anwender, der das Programm bedient. Bei Umstieg der Buchhalterin auf ein für sie neues Programm liegt es nahe, dass das Vorgehen noch nicht so eingeübt ist.
Das händische Ändern der csv-Datei, sogar in den Buchungszeilen sollte aber nicht dauerhaft nötig sein.
Ich tippe auf die Einstellung zu Stapel/Journal/beides, die in der Buchungsmaske gewählt werden können, aber auch beim Export getroffen werden müssen.
"Bei dem Konto '90002' handelt es sich nicht um ein Anlagekonto".
Die Konten 70000 bis 99999 sind bei DATEV für Kreditorenkonten, also Personenkonten reserviert. Somit ist der Hinweis des Programms korrekt.
Wenn nicht auf längere Sachkonten umgestellt wurde, beträgt die Sachkontenlänge vier Stellen und nicht fünf.
Das ursächliche Problem ist offenbar die richtige Anlage von Konten. Bitte dazu unter Verwalten Konten die Hilfen lesen. Siehe auch hier.
"Der Kontonummernbereich von 10000 bis 69999 ist für die Debitorenkonten und der Kontonummernbereich von 70000 bis 100000 für die Kreditorenkonten reserviert."
Daher meine Frage, ob da eine Einstellung falsch ist.
Wie soll man erahnen, welche Deiner Einstellungen evtl. falsch ist, wenn man nichts dazu weiß, was Du eingestellt hast.
Mach doch mal einen Screenshot der Einstellungen.
Für das FA, also für die Steuerbilanz, bleibt doch der Anlagespiegel nach wie vor gefordert.
Ist der handelsrechtlichen Offenlegungspflicht mit der Elster-Übertragung der E-Bilanz Genüge getan?
Kurz gesagt: Nein.
hat JTL das so exportiert?
Die Datei kommt aus der "selbsterstellten Exportdefinition".
Da sind Feldtrenner (TAB) z. Teil in die Felder gerutscht. (1. Spalte)
Man kann nur erahnen, worauf die Fragen abzielen. In meinen Seminaren werden oft solche Fragen gestellt, aus denen ich dann erkennen muss, welche Grundlagen dem Fragesteller fehlen.
Hier geht es vermutlich darum, dass
Bank an Kasse
in aller Regel nicht direkt gebucht wird, sondern über ein Transitkonto gebucht wird:
Bank an Geldtransit
und
Geldtransit an Kasse
oder ein Rücklagenkonto (Steuerrücklagen...)?
Hier sollte zunächst klar sein, was Rücklagen und was Rückstellungen sind.
Steuerrücklagen zu bilden ist zwar ratsam, diese werden aber aus Eigenkapital gebildet. Buchungen werden dafür nur in besonderen Fällen nötig (z. B. nach § 4g EStG, u. a.)
Für Rücklagen die man bildet um aus seinen Gewinnen künftige Steuerzahlungen leisten zu können, erfolgen im allgemeinen keine Buchungen, es sei denn, die entsprechenden Beträge würden auch tatsächlich auf ein anderes Finanz-/Privat-Konto (etwa ein Sparkonto bei der Bank) überwiesen.
Wir mussten nach dem missglückten Update auf 2024 taxpool ganz neu installieren. Da sich offenbar schon länger ein Fehler eingeschlichen hatte, den ich nicht bemerkt habe, haben wir auch keine aktuelle Datensicherung.
Wie eben noch zu einem anderen Fall, kann ich nur dazu raten, gewünschte Funktionen immer ausreichend zu testen und bei auftauchenden Problemen, diese sogleich zu klären, statt sie zu "umgehen" oder zu ignorieren.
Das hilft, die getane Arbeit auch auf dauer sicherzustellen und nicht umsonst zu arbeiten.
wenn Programmfunktionen wegen Bedienungsfehlern zu unerwarteten Meldungen/Hinweisen führen, hat es keinen Sinn, das Programm neu zu installieren und dann vor den selben Problemen zu stehen. Das Format der einzutragenden Steuernummer ändert sich durch erneute Installation nicht.
Viel mehr muss man sich in die Funktionen des Programms einarbeiten und diese auch verstehen. Dazu bieten die Hilfe im Programm, die Online-Hilfe und die Buchhalter.pdf im Programm meistens ausreichende Informationen. Der User muss sich aber schon auch die Zeit nehmen sich darin einzuarbeiten und dies möglichst mit einem Test-Mandanten statt mit aktuellen "Echt-Daten".
Wenn das Einspielen einer Komplettsicherung bisher nicht erfolgreich nachvollzogen werden konnte, ist - nach meiner Einstellung zu Datensicherungen der Buchhaltung - der Zeitpunkt, aktuelle Echtdaten mit einem neuen Programm zu bearbeiten einfach noch nicht erreicht.
In der Einarbeitungsphase muss man immer damit rechnen, dass die bisherigen Arbeiten und daraus entstehenden Ergebnisse zu verwerfen sein werden, bzw. dass sie (sei es auch nur aus Unwissenheit über die Sicherungsfunktionen des Programms) nicht verwendbar sind.
Hat man z. B. aus Termingründen keine Zeit sich ausreichend mit den Programmfunktionen zu befassen, bevor man produktiv damit arbeiten kann, bleibt das Risiko des Datenverlusts bzw. die Notwendigkeit der Datenrettung, ggf durch externes Aufschalten auf den Rechner.
Willst Du solche Risiken künftig vermeiden, bleibt nur, nach und nach die Grundlagen zum Verständnis der Programmfunktionen zu schaffen und auftauchende Probleme zu lösen, statt sie zu umgehen.