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    Bei der Regelung gibt es eigentlich nichts anzulegen. In der Buchungsvorlage ist der selbst ermittelte Wert der "Unentgeltlichen Wertabgabe" im Betrag einzutragen. Auch die Aufteilung nach "19 % USt" (80%) und "ohne USt" (20%) nimmt die Vorlage selbst vor und bebucht die richtigen Konten.

    Ich nehme an, dass sich an der bisherigen Aussage

    Nein, derzeit nicht.

    nicht viel geändert hat.

    Die Ankündigung zur REST-API als "demnächst" läßt ahnen, dass konkrete Zeitpunkte schon in 2022 nicht genannt werden konnten.


    Vielleicht sollte ein Verbesserungsvorschlag im entsprechenden Forenbereich eröffnet werden, wo er eher "im Gedächtnis" bleibt und bis zur Erledigung im Blick der Programmentwickler bleibt. :)

    Mir ist aufgefallen, dass mir unter Analgen bearbeiten -> Auto-Buchungen mir der Zugang und die erste Abschreibung von 2022 fehlt. (Siehe Anlage 2)

    Es passiert nicht von alleine, dass die Zugangs- und Abschreibungs-Buchungen (oder auch die entsprechenden Einträge in der Anlageverwaltung, die diese Buchungen auslösen) gelöscht werden.

    Also wirst Du selbst klären müssen, warum Du die Buchungen/Einträge gelöscht hast.

    In den Einstellungen der Anlage sollten der Zugang und die erste Abschreibung zu sehen sein.

    Vielleicht wurden aber auch manuelle Anlagebuchungen vorgenommen? Siehe ganz unten in der verlinkten Seite.

    Gibt es eine Möglichkeit die BWA so zu konfigurieren, dass diese Buchstaben nicht mehr sichtbar sind?

    Es wäre quasi unsinnig sich die Konten ohne soll/haben anzeigen zu lassen, da ja sonst deren Stand unklar wäre. Vorzeichen hingegen ließen vermuten, dass diese Kontenstände dem Gewinn oder Verlust zu zurechnen wären. Dem ist nicht so.


    Wenn hinter dem Gesamtergebnis in der BWA ein "S" aktuell steht, bedeutet es ein Verlust und kein Gewinn.

    Das Betriebsergebnis steht oben und ist unterstrichen. Da gibt es kein S/H.

    Der darunterstehende Kontennachweis ist kein Kostennachweis.

    Es sind die Konten, die mit der Gewinnermittlung nichts zu tun haben. Dabei gilt bei EÜR für die USt-Konten, dass diese entsprechend der Hilfe zugeordnet werden können, um sie direkt dem Betriebsergebnis zuzurechnen. Der Saldo der Konten welche nicht das Ergebnis beeinflussen steht ganz unten und ist mit S/H entsprechend der Summe aller ihrer Salden gekennzeichnet. Diese Summe dient lediglich der Kontrolle und ist i. d. R. identisch mit dem Betriebsergebnis.

    Das ganze rührt daraus, dass in der Buchhaltung Konten bebucht werden, die in der EÜR keine berücksichtigung finden. Dies sind z. B. das Konto Kasse, welches ein Bestandskonto ist. Es würde bei einer Bilanz als Teil des Eigenkapitals erscheinen, welches bei der EÜR nicht erfasst wird.

    unter dem Abschnitt Kostennachweis sonstiger Konten.

    Vielleicht war dies nur ein Tippfehler. Wenn nicht, solltest Du Dir die Auswertung und deren Bestandteile/Zusammenhänge genauer anschauen und ggf. erläutern lassen.

    Wenn nicht andere Einkunftsarten vorliegen, bei denen KiSt unterjährig gezahlt/abgeführt wird, gibt es keine im Jahr gezahlte KiSt die als Sonderausgabe einzutragen ist.

    Hast Du doch irgendwelche KiSt, beispielsweise aus Kapitalerträgen, ist ein Sonderausgabenabzug evtl. auch daraus nicht gegeben.

    Empfehlung: Lass das von einem StB Deines Vertrauens beurteilen. Hier im Forum können die genauen Details kaum ausgebreitet werden. Und das sollten sie auch nicht angesichts Deiner eingetragenen Webseite. ;)


    Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Dies gilt nicht, soweit die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer gezahlt wurde. Bei der als Zuschlag auf die nach dem gesonderten Tarif des § 32d Abs. 1 EStG ermittelte Einkommensteuer gezahlte kann die darauf entfallende KiSt ggf. abgezogen werden.

    Aus der bisherigen Beschreibung zu dem was Du machen willst läßt sich nur erahnen, dass Du einen IAB bei einer EÜR in einem Jahr vor der Anschaffung nutzen willst. Für dessen Berücksichtigung ist keine Buchung und auch keine AfA nötig, da er in der Anlage EÜR berücksichtigt wird.


    Um den IAB in der Anlage EÜR zu betücksichtigen gibt es 3 Möglichkeiten.

    1. Du füllst die Anlage EÜR selbst und ohne Taxpool aus. Dann musst Du die korrekten Daten in die entsprechenden Felder eintragen, wie auch die übrigen Ergebnisse aus Taxpool.

    2. Du füllst die Anlage EÜR selbst mit Taxpool aus. Dann musst Du die entsprechenden Schritte in Taxpool nach den gegebenen Anleitungen gehen und Dich nicht davon irritieren lassen, dass andere Programme wie das des StB ein anderes Vorgehen benötigen.

    Es scheint so als versuchst Du an Hand dem Vorgehen des StB (evtl. in früheren Jahren) dort abzuschauen, wie es unter seinen Programmen zu machen ist.

    Das haut nicht hin.


    3. Dein StB soll die Anlage EÜR erstellen. Dann musst Du die entsprechenden Schritte mit ihm genauer absprechen und wenn er die o. g. Buchungen von Dir erwartet musst Du ggf. fehlende Konten anlegen.

    Ja, das Problem betrifft nur das Taxpool-Fenster.

    Dann ist also nur die Darstellung des Bildschirms des fernbedienten Rechners auf dem anzeigenden Rechner betroffen. Da kann das Taxpool-Programm (welches auf "seinem" Rechner ordentlich läuft und anzeigt) vermutlich nichts dafür.


    modular

    Ich verwende Ultra VNC unter Windows 10 auf dem Taxpool-Rechner und greife über UVNC von anderen Windows-Rechnern (Win 7 bis Win 10) und über AVNC

    (https://github.com/gujjwal00/avnc) von verschiedenen Android-Geräten darauf zu.

    Die Darstellung ist problemlos, selbst auf meinem Handy.


    Ich nutze dies nur selten, um mal etwas in einer Buchhaltung nachzusehen oder mal eine Buchung zu korrigieren. Das geht recht gut.

    Lange Buchhaltungs-Sessions mache ich damit aber nicht.


    Umgekehrt erhalten meine Mandanten eine vorbereitete UVNC.exe, damit ich an deren System Schulung oder Korrekturen von Ferne vornehmen kann. Auch das geht ganz wunderbar, erst heute wieder mit einem mandantenseitigen Win7-Notebook getestet.

    Ich nutze solche Verbindungen regulär nicht, habe mir aber für Notfälle eine Verbindung per VNC zwischen PC mit Taxpool und Notebook bzw. Android-Tablet erstellt. Tests dazu ergaben weder auf dem PC noch auf den entfernten Geräten solche Probleme.


    Verstehe ich es richtig, dass sich bei euch dabei nicht die Darstellung auf dem PC mit Taxpool ändert, sondern lediglich die Darstellung des Taxpool-Fensters auf dem entfernten PC?

    Ich gehe davon aus, dass die bald erscheinende Belegerkennung alle Einträge einer Rechnung erkennt.

    Ich halte es mit angekündigten Verbesserungen/Erweiterungen im Hinblick auf mein aktuelles Arbeiten an aktuellen Buchhaltungen so, dass ich "bald erscheinende" Möglichkeiten erst dann in meine Überlegungen einbeziehe, wenn der Zeitpunkt "bald" auch tatsächlich erreicht ist.

    Das hat mir schon immer geholfen, meinerseits nicht unhaltbare Versprechen gegenüber meinen Mandanten einzugehen, etwa die, zur seit langem "geplanten" GewSt-Erklärung aus Taxpool heraus. Die mache ich nämlich stets noch selbst.

    Hallo Clemens,


    Dein Vorhaben ist schon etwas spezieller und Deine Fragen dazu recht umfangreich.

    Da Du bestimmte eigene Vorgaben machst (z.B. geänderter Datenpfad, eigene SQL-Abfrage) wirst Du umfangreiche Tests durchführen müssen. Angesichts der Eigenheiten bei Dir wird das so vielleicht noch von keinem anderen Anwender umgesetzt worden sein.

    Vielleicht mußt Du also selbst nach Deiner Systematik testen. Das sollte sich aber innerhalb 2 Wochen gut machen lassen, wenn man sich zuvor einen guten Plan macht.


    Deine eher allgemeinen Fragen zum Paypal-Abgleich und zum OSS-Export lassen sich vielleicht in den entsprechenden Forenbereichen besser klären als hier.

    Das Jahr 2023 ist buchhalterisch abgeschlossen, alle Abschlussbuchungen 2023 sind erfolgt. Bei dem Versuch, die EÜR 2023 zu erstellen, ...

    Ich kann nicht nachvollziehen, mit welcher Programmversion (Version XX.XX) das Jahr 2023 gebucht wurde.

    Ein aktuelles Update wurde durchgeführt (Betriebssystem Windows 10, Programmversion > 17.00).

    Wenn tatsächlich ein Update auf die Version 17.00 (die erste Version 2023) gemacht wurde, war die Version vorher doch eine ältere.


    Ein wirklich aktuelles Update würde die aktuelle Version liefern, also 18.xx für 2024.


    Es konnte keine Verbindung zum Server hergestellt werden,

    Vielleicht liegt ja auch ein Problem mit dem Internetzugang vor.


    Insgesamt sieht es so aus, als würde eine Buchhaltungsdatei mit einer älzteren Version erstellt worden sein und nun soll das "passende" Programm neu installiert werden, man weiß aber nicht genau, mit welcher Programmversion die Buchhaltungsdatei erstellt wurde.

    Auch mein Steuerberater konnte sich die Abweichung nicht erklären

    Vielleicht ist der Steuerberater auch kein wirklich guter Buchhalter. ;)


    Die Programmbedienung in Taxpool mag etwas ungewohnt sein, doch die korrekte Zuordnung von SOLL und HABEN müßte auch der StB erkennen.

    Mit der praktischen Bedienung des Programms tun sich erfahrene Buchhalter leichter. Vielleicht läßt Du Dir für die Splittbuchungen von dem helfen, der Dir vor Jahren mit dem Programm geholfen hat und Ihr legt passende Buchungsvorlagen für die betreffenden Buchungen an.