Bei den Buchungen hatte ich aber den Investitionsabzugsbetrag für zukünftige Investitionen anders gebucht, als es unser Steuerberater gerne gehabt hätte.
Interessant wäre, wie Du den IAB "anders gebucht" hattest. Evtl. hast Du Dich an die Vorgehensweise in Taxpool gehalten? Dort bitte auch die Links zu den Beispielen beachten.
In Taxpool werden zum IAB keine Buchungen gemacht, da diese Konten für die Auswertungen der EÜR keine Gewinnwirkung haben und die übrigen Auswertungen auf anderem Wege bestückt werden.
Dein StB bucht z. B. den IAB überhaupt nur, damit die Buchungen auf den entsprechenden Konten in den nachfolgenden Programmen von DATEV deren Auswertungen (z. B. zur Anlage EÜR) entsprechen. Diese sind aber anders konzipiert als die Auswertungen von Taxpool. Buchungen zum IAB über die genannten Konten ist bei Taxpool nicht nötig, da die Auswertungen in Taxpool sich nicht aus diesen Konten ergeben, selbst wenn man sie anlegt.
Aber beim IAB hat er auch etwas auf diese beiden Konten gebucht.
Man muss also wieder raten, was er (der StB) da wohl gebucht hat.
Vermutlich hat er den Betrag des IAB 9970 an 9971 gebucht und damit eine Buchung vorgenommen, die außerhalb der Gewinnermittlung EÜR ausgewertet wird, aber in seinen Programmen den "statistischen Wert" des Betrages von bestehenden IAB mitführt um steuerliche Korrekturen außerhalb der Gewinnermittlung zu überwachen/verarbeiten.
Was die anderen Buchungen des StB betrifft, ist meine Glaskugel blind, weshalb im Folgenden sehr vorsichtig zu formulieren ist.
Nun musst Du entscheiden, ob Du Deine Buchungen und die Vorgehensweise dazu
a) beibehalten willst, so dass Deine Auswertungen aus Taxpool heraus zu den Ergebnissen führen, die der StB für seine Abschlussarbeiten verwendet hat.
b) tatsächlich so abändern willst, dass sie denen Deines StB für seine Programme entsprechen, diese aber in Taxpool evtl. zu anderen, möhlicherweise falschen Ergebnissen führen.
c) beibehalten willst wie in a) und zusätzlich die Änderungen des Stb in einer kopie Deiner Daten nachvollziehen willst.
Schließlich ist es so, dass nur einer von euch den Jahresabschluss und entsprechende Buchungen nach seinem Programm macht und dies gegenüber dem FA zu den von ihm eingereichten Unterlagen vertreten können muss.
Wenn Du - was ich vermute - die Buchungen des Stb übernehmen willst, ohne dass dieser das verlangt hat, dann wohl weil Du glaubst, seine Buchungen dann in Deinem Programm nachvollziehen zu können und ggf. daraus für Folgejahre zu lernen. Prophezeiung: Das wird nichts.
Bitte besprich das mit Deinem StB, bevor Du an den Grundlagen seiner Umbuchungen (nämlich Deiner Buchhaltung in Taxpool) nachträglich etwas änderst.
Die Buchungen des StB zum IAB - wie oben gemutmaßt - in Deine Buchungen nachträglich mit aufzunehmen bewirkt lediglich zusätzliche Vorträge der Konten nun in Taxpool, wo sie aber im Übrigen nutzlos sind. Bevor Du nutzlose Buchungen rein technisch nachvollziehst (ohne die systematischen Zusammenhänge durchblickt zu haben) solltest Du auch dazu mit dem abschlussbuchenden StB besprechen, ob dies auch tatsächlich in seinem Sinne ist. Hier kommt es ggf. darauf an, ob er im nächsten Jahr auch deine Vortragsbuchungen (ggf. zu den bei Ihm schon bestehenden) übernimmt oder er sich ohnehin an die Vorträge aus seinen Buchungen hält.
Nur für den Fall, dass Du unbedingt die Buchungen erstellen willst, kannst Du jeweils 9912 zu 9970 und 9913 zu 9971 kopieren.
Beide Konten sollten entgegen Deiner Behauptung "bei Taxpool hören die SKR04-Konten nach 9000 auf." vorhanden sein.
Übrigens solltest Du nicht versuchen Konten neu anzulegen, sondern - wenn überhaupt - höchstens Konten kopieren! Darauf wird ja auch mehrfach hingewiesen.