Hallo DD2MIC,
wenn es denn so ist, dss Du eine reine Anlageverwaltung nutzen willst, so kannst Du die Anlagenverwaltung natürlich auch in Taxpool machen. Voraussetzung ist natürlich, dass Du die Anlageverwaltung an sich verstehst und die entsprechend korrekte Umsetzung im jeweiligen Programm. Wenn Du Dich in LexWare einfinden konntest, wird Dir das auch in Taxpool gelingen.
Ob Du dann in der Lage bist, die aus der Anlageverwaltung sich ergebenden Buchungen, bzw. sich daraus ergebenden Daten separat von Deiner Gewinnermittlung (in welchem Programm auch immer Du die als Bilanz oder EÜR erstellst) zu verwenden, bzw. dorthin zu übertragen, bezweifele ich, offen gesagt. Wenn Du beim Übergang zur EÜR nicht erkennst, dass der Assistent zur Gründung nicht der passende ist, fehlt offenbar das notwendige Verständnis der Grundlagen.
Hier geht es aber auch um mehr. Der Umstieg auf EÜR (egal in welchem Programm) setzt das genaue Verstädnis beider Gewinnermittlungsarten voraus. Das kann Durch keinen Assistenten ersetzt werden. Auf Weiteres, wie die gesetzlich gegebenen Vorgaben, nach denen ein Wechsel zur EÜR - insbesondere bei zuvor freiwilliger Bilanzierung - nur unter Bedingungen möglich ist, kann man hier nicht eingehen. Da ist professionelle Hilfe angezeigt.
Also bleibt auch Kto1495 leer?
Warum die Frage? Ist das "Verrechnungskonto erhaltene Anzahlungen bei Buchung über Debitorenkonto" nicht ausgeglichen? Du scheibst doch:
"+ sonstige Verbindlichkeiten -> gibt es nicht"
Abgesehen davon, dass es ein Verbot zur steuerlichen Hilfeleistung für Unbefugte gibt, so dass Einzelfallberatung hier nicht geleistet werden darf, wird auch eine Antwort, "nimm den XY-Assistenten" für Deine Buchungen, nicht für eine korrekte Überleitungsrechnung führen. D. h. mangels Erkenntnis, was zu buchen ist, würdest Du mit einem Assistenten auch nicht zuordnen können, welche Buchungen anfallen.
Schon um die "laufenden Buchungen" korrekt entsprechend der jeweiligen Gewinnermittlungsart vornehmen zu können, setzt das StBerG nicht umsonst eine 3-jährige Vorbildung voraus. Worum es aber bei Dir geht, sind Abschlussarbeiten, die selbst einem geprüften Bilanzbuchhalter nicht überlassen werden können. Ich gehe soweit zu Behaupten, dass manch StB bei einer bevorstehenden Überleitungsrechnung zurückschreck. Das ist schließlich nicht sein Alltagsgeschäft und er wird sich erst über seine Bücher vertiefen, um alle Details richtig zu verarbeiten. Selbstverständlich hat er dazu entweder die zugrundezulegende Buchhaltung selbst erstellt und weiß also, was sich hinter den korrekten Buchungen verbirg oder aber der Mandant gibt erschöpfende und korrekte Auskunft. Ist der Mandant auch zu letzterem nicht in der Lage, weil er die zu berücksichtigenden Sachverhalte nicht erkennt, fällt umfangreiches Recherchieren an.
Übrigens, die
ist das Buchhaltungsprinzip, nach dem jede Buchung auf (mindestens) zwei Konten (also doppelt) erfolgt. Dies wird bei heutigen EDV-Buchhltungen auch bei der EÜR angewendet. Unterschiede bestehen jedoch hinsichtlich der jeweiligen Auswertung, auf welche auch die doppelten Buchungen Rücksicht zu nehmen haben.
Die immer wieder anzutreffenden Auffassungen, Doppelte Buchführung sei an die Bilanzierungspflicht gebunden oder habe mit der Verwendung von Personenkonten zu tun, etc. ist unsinn. Auch eine EÜR kann mittels doppelter Buchführung erstellt werden und selbstverständlich kann man auch ohne Personenkonten nach dem Prinzip der Doppelten Buchführung arbeiten. Dieses Missverständnis ist mir allerdings ein deutliches Indiz in meinen Lehrgängen, dass die tatsächlichen Grundlagen der Bilanz oder der EÜR oder gar von beidem nicht verstanden wurden und empfehle dem Teilnehmer nochmal eine Ehrenrunde "Grundlagen der Bilanz" und/oder "Grundlagen der ER" zu drehen.
Nach all der Offnheit aber dies: Es ist keine Schande, sich nicht in alle Tiefen in einem der Komplexesten und ständiger Änderung unterworfenem Fachgebiet auszukennen. In diesem Sinne, sei kein Frosch
Fink und Frosch (Wilhelm Busch)
Im Apfelbaume pfeift der Fink
Sein: pinkepink!
Ein Laubfrosch klettert mühsam nach
Bis auf des Baumes Blätterdach
Und bläht sich auf und quackt: »Ja ja!
Herr Nachbar, ick bin och noch da!«
Und wie der Vogel frisch und süß
Sein Frühlingslied erklingen ließ,
Gleich muß der Frosch in rauhen Tönen
Den Schusterbaß dazwischen dröhnen.
»Juchheija heija!« spricht der Fink.
»Fort flieg ich flink!«
Und schwingt sich in die Lüfte hoch.
»Wat!« ruft der Frosch, »Dat kann ick och!«
Macht einen ungeschickten Satz,
Fällt auf den harten Gartenplatz,
Ist platt, wie man die Kuchen backt,
Und hat für ewig ausgequackt.
Wenn einer, der mit Mühe kaum
Geklettert ist auf einen Baum,
Schon meint, daß er ein Vogel wär,
So irrt sich der.