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    Bei den Buchungen hatte ich aber den Investitionsabzugsbetrag für zukünftige Investitionen anders gebucht, als es unser Steuerberater gerne gehabt hätte.

    Interessant wäre, wie Du den IAB "anders gebucht" hattest. Evtl. hast Du Dich an die Vorgehensweise in Taxpool gehalten? Dort bitte auch die Links zu den Beispielen beachten.

    In Taxpool werden zum IAB keine Buchungen gemacht, da diese Konten für die Auswertungen der EÜR keine Gewinnwirkung haben und die übrigen Auswertungen auf anderem Wege bestückt werden.


    Dein StB bucht z. B. den IAB überhaupt nur, damit die Buchungen auf den entsprechenden Konten in den nachfolgenden Programmen von DATEV deren Auswertungen (z. B. zur Anlage EÜR) entsprechen. Diese sind aber anders konzipiert als die Auswertungen von Taxpool. Buchungen zum IAB über die genannten Konten ist bei Taxpool nicht nötig, da die Auswertungen in Taxpool sich nicht aus diesen Konten ergeben, selbst wenn man sie anlegt.


    Aber beim IAB hat er auch etwas auf diese beiden Konten gebucht.

    Man muss also wieder raten, was er (der StB) da wohl gebucht hat.

    Vermutlich hat er den Betrag des IAB 9970 an 9971 gebucht und damit eine Buchung vorgenommen, die außerhalb der Gewinnermittlung EÜR ausgewertet wird, aber in seinen Programmen den "statistischen Wert" des Betrages von bestehenden IAB mitführt um steuerliche Korrekturen außerhalb der Gewinnermittlung zu überwachen/verarbeiten.

    Was die anderen Buchungen des StB betrifft, ist meine Glaskugel blind, weshalb im Folgenden sehr vorsichtig zu formulieren ist.


    Nun musst Du entscheiden, ob Du Deine Buchungen und die Vorgehensweise dazu

    a) beibehalten willst, so dass Deine Auswertungen aus Taxpool heraus zu den Ergebnissen führen, die der StB für seine Abschlussarbeiten verwendet hat.

    b) tatsächlich so abändern willst, dass sie denen Deines StB für seine Programme entsprechen, diese aber in Taxpool evtl. zu anderen, möhlicherweise falschen Ergebnissen führen.

    c) beibehalten willst wie in a) und zusätzlich die Änderungen des Stb in einer kopie Deiner Daten nachvollziehen willst.


    Schließlich ist es so, dass nur einer von euch den Jahresabschluss und entsprechende Buchungen nach seinem Programm macht und dies gegenüber dem FA zu den von ihm eingereichten Unterlagen vertreten können muss.

    Wenn Du - was ich vermute - die Buchungen des Stb übernehmen willst, ohne dass dieser das verlangt hat, dann wohl weil Du glaubst, seine Buchungen dann in Deinem Programm nachvollziehen zu können und ggf. daraus für Folgejahre zu lernen. Prophezeiung: Das wird nichts.


    Bitte besprich das mit Deinem StB, bevor Du an den Grundlagen seiner Umbuchungen (nämlich Deiner Buchhaltung in Taxpool) nachträglich etwas änderst.


    Die Buchungen des StB zum IAB - wie oben gemutmaßt - in Deine Buchungen nachträglich mit aufzunehmen bewirkt lediglich zusätzliche Vorträge der Konten nun in Taxpool, wo sie aber im Übrigen nutzlos sind. Bevor Du nutzlose Buchungen rein technisch nachvollziehst (ohne die systematischen Zusammenhänge durchblickt zu haben) solltest Du auch dazu mit dem abschlussbuchenden StB besprechen, ob dies auch tatsächlich in seinem Sinne ist. Hier kommt es ggf. darauf an, ob er im nächsten Jahr auch deine Vortragsbuchungen (ggf. zu den bei Ihm schon bestehenden) übernimmt oder er sich ohnehin an die Vorträge aus seinen Buchungen hält.


    Nur für den Fall, dass Du unbedingt die Buchungen erstellen willst, kannst Du jeweils 9912 zu 9970 und 9913 zu 9971 kopieren.

    Beide Konten sollten entgegen Deiner Behauptung "bei Taxpool hören die SKR04-Konten nach 9000 auf." vorhanden sein.


    Übrigens solltest Du nicht versuchen Konten neu anzulegen, sondern - wenn überhaupt - höchstens Konten kopieren! Darauf wird ja auch mehrfach hingewiesen.

    Hallo Sebastian,


    in Deinem Anderen Beitrag schreibst Du vom Übergang zur Bilanz in 2024.

    Vielleicht buchst Du also in 2022 (und evtl auch in 2023) noch eine EÜR.

    Dann sind evtl. bei EÜR andere Vorgaben zu beachten (z. B. 10-Tageregel) und es ist möglich, dass das Jahr 2022 bereits abgeschlossen ist und in der EÜR die Vorsteuer aus der genannten Eingangsrechnung nicht gezogen wurde.

    Das Rechnungsdatum ist 31.12.2022 mit Vorsteuer. Diese Rechnung wurde gezahlt im Januar 2023.

    Vielleicht gibst Du besser für jedes der beteffenden Jahre an, unter welchen Bedingungen (EÜR / Versteuerungsart) gebucht wurde und evtl. welche Jahre bereits abgeschlossen sind.

    Hallo Sebastian,


    nur als Hinweis, wenn schon der StB ohnehin hinzugezogen werden soll.

    Es geht um den Betrieb mehrerer Photovoltaikanlagen.


    Ich habe bisher keinen Steuerberater


    Für den Wechsel zur Bilanzierung werde ich wohl einen Steuerberater konsultieren

    Gerade erst diesaes Jahr ab Januar 2023 haben sich bei den PV-Anlagen Änderungen ergeben, die sich auch in der Buchaltung niederschlagen. Stichwort: Neuer Steuersatz nach § 12 (3) UStG (0%-Steuersatz, nicht zu verwechseln mit einer Steuerbefreiung nach UStG §4).

    Vielleicht sollte zumindest in dieser Richtung fachlicher Rat beim Einrichten von Taxpool eingeholt werden, damit nicht evtl. schon vor der Umstellung auf Bilanz falsche Konten bebucht werden.

    Da ich immer mal Mandanten mit unterschiedlichen Anforderungen habe, beobachte ich auch Problemberichte, die bei mir nur aktuell nicht relevant sind.

    Um aber nicht im Fall des Falles erst auf solche Probleme zu stoßen bin ich interessiert daran zu erfahren, ob diese bereits endgültig behoben sind.

    Für entsprechnde Rückmeldung bin ich dankbar!

    AnjaLin

    Wenn ich es richtig verstehe geht es ausschließlich um die Buchungen zu den Lieferanten-Rechnungen über Kreditorenkonten. Es scheint als kämest Du mit deinen Ausgangsrechnungen zurecht, egal ob die mit Taxpool erstellt werden oder nicht.


    Wenn Du die Buchungen zu den Eingangsrechnungen in der Buchungsmaske erfasst (also ohne die Eingangsrechnung unter Kunden/Lieferanten als Beleg zu erfassen) wie es modular mit Hinweis auf den Expertenmodus beschreibt, kommt dies deinem bisherigen Umgang mit Eingangsrechnungen sehr nahe.

    Einziger Unterschied: Du hast bisher das Aufwandskonto (Wareneingang) und die Zahlung (Bank) in einer Buchung und zum selben Datum gebucht.


    In einer Bilanz sind aber die Verbindlichkeit (gemäß der Rechnung) und deren Ausgleich (Zahlung) zum jeweiligen (i. d. Regel unterschiedlichem) Datum zu buchen.

    Daher erfolgt für beides je eine Buchung zum entsprechenden Datum.

    Und genau das machen die zwei Buchungen in der Buchungsmaske.

    Ich verstehe es so, dass Diana18 in der gleichen Firma, in der 2021 als EÜR gebucht war, das Jahr 2022 gebucht hat.

    So habe ich es auch verstanden.


    Im 1. Schritt die Datei unter einem anderen (neuen) Namen speichern.

    Eine Datensicherung ist immer ein guter erster Schritt. Bei solchen Umstellungen EÜR zu Bilanz und umgekehrt, benenne ich mit entsprechendem Zusatz um. Etwa MaxMüller-EÜR bis 2021 (dies jetzt für die alte Datei mit EÜR), neue Datei MaxMüller-Bilanz ab 2022.

    Dann aus der alten Datei das Jahr 2022 entfernen, so dass die EÜR bis Ende 2021 geht. Diese Datei wieder auf EÜR umstellen, um sie so aufzubewahren.

    Richtig. Man wird ja ggf. noch Auswertungen zu den alten Jahren mal ansehen wollen, bzw. bei Rückfragen/Prüfungen eben eine gebuchte EÜR vorweisen müssen.

    Danach in der neuen Datei die Buchhaltungsdaten/Jahre bis einschließlich 2021 löschen/herausnehmen. Die Buchungen 2022 blieben erhalten. Dann könnte man die EB-Werte 2022 stornieren und richtig eingeben. Die Gewinnermittlung auf Bilanz umstellen und ab jetzt mit dieser Datei weiterarbeiten.

    Ich würde anders vorgehen, denn:

    Die Altjahre könnten ggf. nicht mehr zu löschen sein und würden immer in dem Mandanten herumdümpeln und was auch immer bewirken.


    Mein Vorgehen:

    Neuen Mandanten anlegen! Dabei auch alle Einstellungen (nicht nur die Gewinnermittlungsart) durchgehen bzw. unter Berücksichtigung der jetzigen Bilanzierung eben auch neu überdenken.

    Wer ist schon sicher, dass mit dem alten Mandanten nicht auch Einstellungen (seien es auch nur Buchungsvorlagen) unversehens mitgenommen werden, an die man sonst garnicht denkt.


    Jetzt die Überleitungsrechnung (EÜR zu Bilanz) erstellen und die korrekten (durch die externe Überleitungsrechnung ggf. veränderten)

    Eröffnungsbuchungen erledigen und kontollieren, ob alles passt. (Datensicherung!)


    Dann erst die Buchungen aus dem EÜR-Mandanten zu 2022 exportieren und in den Bilanz-Mandanten zu 2022 importieren.

    Aber: Keiner weiß, wie angesichts der EÜR gebucht wurde und ob die Buchungen so für die künftige Bilanz passen. Es muss also sehr genau geprüft werden und eben mit buchhalterischem Hintergrundwissen für die Auswirkungen, bzw. deren Unterschiede zwischen Bilanz und EÜR.

    Dann könnten in der neuen Datei die EB-Werte 2023 auch automatisch ermittelt werden und sollten stimmen.

    Wie gesagt, zuerst muss eine sauberer Bilanz-Mandant ohne den EÜR-Buchungskram erstellt sein.

    Wenn dann die korrekten (übergeleiteten!) EB-Werte eingegeben wurden und die importierten Buchungen zur Bilanzierung tauglich sind (oder dazu gemacht wurden), dann können die EB-Werte 2023 automatisch vorgetragen werden. Ob sie stimmen (= Übereinstimmen mit den Ergebnissen der Inventur) hängt letztlich auch davon ab, ob korrekte Abschlussbuchungen in 2022 erfolgt sind. Darauf, dass Sie stimmen sollten ist m. E. kein Verlass.


    Den Prozess der Umstellung auf Bilanz allgemeingültig beschreiben zu wollen ist ein Tanz auf ganz dünnem Eis. Das geht in den allermeisten Fällen in die Hose oder führt zu unvollständigen/unklaren/verkürzt-falschen Handlungsanweisungen, die dem individuellen Sachverhalt nicht gerecht werden.

    derauchnoch

    Merkst Du wirklich nicht, dass Du es bist, der eine kompetente und korrekte Antwort mangels zuarbeit vereitelt?

    Bei allen Problemen, Fragen zu einem Thema zu stellen, zu dem man nicht viel weiß, kann man doch die Rückfragen beantworten und wenn man die nicht versteht, nachfragen.


    Am Telefon geht das selbstverständlich viel einfacher, doch das hier ist ein Forum mit kostenloser Nutzung der Funktionen des Forums als Online-Kommunikationsplattform, nicht zu verwechseln mit einem Kundentelefon.

    Das Menü der Seite https://www.taxpool.net verweist unter "Download" auf die Unterseiten

    Download / Taxpool-Buchhalter / Taxpool-Buchhalter Mini

    / Taxpool-Buchhalter EÜR

    /Taxpool-Buchhalter Bilanz


    Die "Übersicht Taxpool-Buchhalter Downloads" ist über klick auf

    Download / Taxpool-Buchhalter / (siehe Bild-Markierung) zu erreichen, was wenig intuitiv ist.

    (Der im Text vorhandene Link "Aktuelle Programmversion: 17.03 (Version 2023) befindet sich im Download.", sei nicht verschwiegen, aber der sollte besser im Menü auftauchen oder "Download alle Versionen", bzw. "Download-Archiv" heißen.


    Leichter zu finden wären (gerade auch ältere Versionen) bei einfügung eines Menüeintrags

    Download / Taxpool-Buchhalter / Taxpool-Buchhalter Alle + Archiv-Versionen

    Welche Taxpool-Version muss ein PC-B haben, damit ich die Komplettsicherung (aus PC-A) in den PC-B einspielen um weitere Buchungen sofort durchführen kann? Exakt gleiche Version?

    Es gab laut Versionsinformationen in der Version des Jahres 2022 (V 16.xx) ein mit Update (V 16.22) behobenes Problem.

    Quote from Versionsinfos

    Windows-Version 16.22:

    1) Komplette Datensicherung:

    a) Problembehebung


    Weiter gab es mit der neun Version 2023 (V 17.xx) ein neues Datenformat.

    Quote from Versionsinfos

    Windows-Version 17.00:

    ...

    11) Neues Datenformat: Die mit der Version 17 gesicherten Dateien lassen sich nicht mehr mit älteren Versionen öffnen.

    Ich gehe davon aus - ohne dies geprüft zu haben! - dass Komplettsicherungen aus älteren Versionen (abwärtskompatibel) mit der neuen Version dennoch eingelesen werden können.


    Weitere Änderungen (siehe auf der Hilfeseite zu Komplette Datensicherung erstellen/einspielen) betrafen unter anderem, Datensicherung bei Nutzung des DMS und "zip-Datei erstellen" (Anstelle der Sicherungsdatei im programmspezifischen Datenformat wird eine zip-Datei erstellt, welche ggf. manuell zurück zu spielen ist.)


    Wo kriege ich im Jahr 2023 die alte Version 2021 her?

    Von der Übersichts-Downloadseite die im Menü der Seite schlecht zu finden ist. :)

    Das entscheidende an Belgnummern der Buchhaltung ist, dass sie eine eindeutige Zuordnung zwischen Beleg und Buchung ermöglichen sollen. (Siehe BMF-Schreiben zu GoBD) Das ist bei eingelesenen Bankbuchungen m. E. auch dann gegeben, wenn ungenutzte Belegnummernbereiche (durch Löschen und Wiederimport) entstanden sind.

    Anders als bei Rechnungsnummern der Ausgangsrechnungen ist eine "fortlaufende" Belegnummer in der Buchhaltung meines Wissens nach nicht verlangt.


    Die progressive und auch retrograde Prüfung bleibt auch bei Lücken der Belegnummern erhalten, zumal die Lückenanalyse oder Mehrfachbelegungs-

    analyse bei Belegnummern plausibel ist und die vergebenen Belegnummern eindeutig sind.


    Ich würde also bei eingelesenen Bankbuchungen evtl. nicht auf solche Lücken Rücksicht nehmen.