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    Mittlerweilen sind die Funktionen der linken und rechten Button-Leisten über das Haupt-Menü erreichbar. Die Button-Leisten könnten meiner Ansicht nach entfallen, was der Übersichtlichkeit des Programmfensters zuträglich wäre.


    Für Anwender, die sich an die Buttonleisten gewöhnt haben könnten diese (ab-, bzw. zuschaltbar) erhalten bleiben.


    Auch die Dokumentation zum Programm, bzw. Anleitungen hier im Forum könnten vereinheitlicht und klarer gestaltet werden, wenn die Funktionsbeschreibungen über diesen einheitlichen Menü-Pfad beschrieben werden können.

    Selbstverständlich sind bestehende Beschreibungen des Programms dahingehend zu überarbeiten, was in etlichen Fällen ohnehin zur aktuallisierung nötig scheint.


    Bei der Gelegenheit könnte das Menü auch überarbeitet werden. So sollten Einstellungen wie auch die zur Dokumentenverwaltung unter den Einstellungen zu finden sein, statt nur über den Dokumente-Button in der Buchungsmaske. Dies ist nur eine, meiner Ansicht nach "unlogische" Menüführung. Gerne stelle ich weitere Vorschläge zusammen.

    Da die automatische Suche nach Updates beim Programmstart seit dem Wechsel auf das neue Update-Programm (kurz vor Jahreswechsel) nicht mehr automatisch sucht und neue Versionen anzeigt, habe ich mir angewöhnt, dies bei Programmstart über "nach Updates suchen", also manuell zu machen. Angesichts der stark gestiegenen Updatefrequenz der letzten Zeit halte ich das für sinnvoll, aber auch für umständlich. Könnte doch das Updateprogramm feststellen, ob eine gleiche oder eben höhere Versionsnummer vorliegt und bei Gleichheit einfach das Programm starten. Für einen beabsichtigten Wechsel (z. B. der zwischen 32Bit/64Bit-Konfiguration) bliebe dann immer noch die Möglichkeit, eine Anpassung der Installation manuell anzustoßen, ggf über den derzeit auch für Updates verwendeten Menü-Punkt.


    Heute stoße ich auf die angezeigte Version 16.05. Zu dieser existiert noch keine Info, was sich dabei ändert. Oder habe ich zwischen Forum, Webseite und Buchhalter.pdf etwas übersehen?

    Wegen der nötigen Umstellung auf das neue Installerprogramm und möglichen Problemen dabei war es z. Teil nötig, die selbe Installation nochmals laufen zu lassen, mit Option 'Alles Neu installieren'. Ich denke daher die aktuelle Situation.

    Ich nehme an, es wird wieder zu der Situation kommen, dass einem ein mögliches Update bei Programmstart gemeldet wird (automatische Updates) und auch, dass bei manuellem suchen nach Updates, ein Hinweis erfolgt, wenn schon alles aktuell ist.


    Lassen wir doch die Entwickler mal erst zur Ruhe kommen. Bei der derzeit nötigen schnellen Update-Frequenz zum Einarbeiten aktuell wichtiger Änderungen (z. B. Anlage EÜR) dürfte "geht" priorisiert sein gegenüber "geht einfach". :)

    Hallo Lilofee


    Du hast auf Deiner eigenen Pinnwand weitergeschrieben. Da liest keiner etwas.

    Neben der Handhabung des Taxpoolprogramms solltest Du Dich auch mit dem Forum besser vertraut machen.


    Quote

    Lilofee Donnerstag, 14:58 Vielen Dank für Eure raschen Antworten. Leider nutzt es mir nur wenig, da die Aufteilung unter "Einnahmen-Ausgaben" nur die E/Ü-Konten berücksichtigt, ich bräuchte es aber gerade für die Privatkonten, wie Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen. Diese kommen nur in Summe.

    Die Exportfunktion an Excel habe ich mehrmals probiert,doch ich bekomme immer nur Fehlermeldungen. Möglicherweise liegt es an meinem etwas veralteten Excel-Programm.

    Ich hätte gleich noch eine Frage in diesem Zusammenhang: ist es möglich, Konten umzubenennen, die bereits im Kontenplan vorhanden sind. Z.B. 1850 Außergewöhnliche Belastungen = Zusatz-KV oder 1851 = Unfall/Haftpfl. Vers.

    "Die Exportfunktion an Excel habe ich mehrmals probiert,doch ich bekomme immer nur Fehlermeldungen."

    Welche?

    Beschreibe mal, über welche Menü-Punkte Du die Exportfunktion versucht hast. Vielleicht gehst Du das in einem falschen Programmteil an.

    Jedenfalls unter Datei/Export/Buchungsdaten bist Du falsch.


    "...ist es möglich, Konten umzubenennen, die bereits im Kontenplan vorhanden sind. Z.B. 1850 Außergewöhnliche Belastungen = Zusatz-KV oder 1851 = Unfall/Haftpfl. Vers."

    Es ist möglich, aber in aller Regel nicht sinnvoll.

    Besser ist, neue Konten einzurichten, als Kopie von vorhandenen. Aber auch dazu sollte man wissen was man tut, sonst zerpflückst Du nur die Systematik des Kontenrahmens.

    Hallo DD2MIC,


    wenn es denn so ist, dss Du eine reine Anlageverwaltung nutzen willst, so kannst Du die Anlagenverwaltung natürlich auch in Taxpool machen. Voraussetzung ist natürlich, dass Du die Anlageverwaltung an sich verstehst und die entsprechend korrekte Umsetzung im jeweiligen Programm. Wenn Du Dich in LexWare einfinden konntest, wird Dir das auch in Taxpool gelingen.


    Ob Du dann in der Lage bist, die aus der Anlageverwaltung sich ergebenden Buchungen, bzw. sich daraus ergebenden Daten separat von Deiner Gewinnermittlung (in welchem Programm auch immer Du die als Bilanz oder EÜR erstellst) zu verwenden, bzw. dorthin zu übertragen, bezweifele ich, offen gesagt. Wenn Du beim Übergang zur EÜR nicht erkennst, dass der Assistent zur Gründung nicht der passende ist, fehlt offenbar das notwendige Verständnis der Grundlagen.


    Hier geht es aber auch um mehr. Der Umstieg auf EÜR (egal in welchem Programm) setzt das genaue Verstädnis beider Gewinnermittlungsarten voraus. Das kann Durch keinen Assistenten ersetzt werden. Auf Weiteres, wie die gesetzlich gegebenen Vorgaben, nach denen ein Wechsel zur EÜR - insbesondere bei zuvor freiwilliger Bilanzierung - nur unter Bedingungen möglich ist, kann man hier nicht eingehen. Da ist professionelle Hilfe angezeigt.


    Also bleibt auch Kto1495 leer?

    Warum die Frage? Ist das "Verrechnungskonto erhaltene Anzahlungen bei Buchung über Debitorenkonto" nicht ausgeglichen? Du scheibst doch:

    "+ sonstige Verbindlichkeiten -> gibt es nicht"


    Abgesehen davon, dass es ein Verbot zur steuerlichen Hilfeleistung für Unbefugte gibt, so dass Einzelfallberatung hier nicht geleistet werden darf, wird auch eine Antwort, "nimm den XY-Assistenten" für Deine Buchungen, nicht für eine korrekte Überleitungsrechnung führen. D. h. mangels Erkenntnis, was zu buchen ist, würdest Du mit einem Assistenten auch nicht zuordnen können, welche Buchungen anfallen.


    Schon um die "laufenden Buchungen" korrekt entsprechend der jeweiligen Gewinnermittlungsart vornehmen zu können, setzt das StBerG nicht umsonst eine 3-jährige Vorbildung voraus. Worum es aber bei Dir geht, sind Abschlussarbeiten, die selbst einem geprüften Bilanzbuchhalter nicht überlassen werden können. Ich gehe soweit zu Behaupten, dass manch StB bei einer bevorstehenden Überleitungsrechnung zurückschreck. Das ist schließlich nicht sein Alltagsgeschäft und er wird sich erst über seine Bücher vertiefen, um alle Details richtig zu verarbeiten. Selbstverständlich hat er dazu entweder die zugrundezulegende Buchhaltung selbst erstellt und weiß also, was sich hinter den korrekten Buchungen verbirg oder aber der Mandant gibt erschöpfende und korrekte Auskunft. Ist der Mandant auch zu letzterem nicht in der Lage, weil er die zu berücksichtigenden Sachverhalte nicht erkennt, fällt umfangreiches Recherchieren an.


    Übrigens, die

    doppelten Buchführung

    ist das Buchhaltungsprinzip, nach dem jede Buchung auf (mindestens) zwei Konten (also doppelt) erfolgt. Dies wird bei heutigen EDV-Buchhltungen auch bei der EÜR angewendet. Unterschiede bestehen jedoch hinsichtlich der jeweiligen Auswertung, auf welche auch die doppelten Buchungen Rücksicht zu nehmen haben.


    Die immer wieder anzutreffenden Auffassungen, Doppelte Buchführung sei an die Bilanzierungspflicht gebunden oder habe mit der Verwendung von Personenkonten zu tun, etc. ist unsinn. Auch eine EÜR kann mittels doppelter Buchführung erstellt werden und selbstverständlich kann man auch ohne Personenkonten nach dem Prinzip der Doppelten Buchführung arbeiten. Dieses Missverständnis ist mir allerdings ein deutliches Indiz in meinen Lehrgängen, dass die tatsächlichen Grundlagen der Bilanz oder der EÜR oder gar von beidem nicht verstanden wurden und empfehle dem Teilnehmer nochmal eine Ehrenrunde "Grundlagen der Bilanz" und/oder "Grundlagen der ER" zu drehen.


    Nach all der Offnheit aber dies: Es ist keine Schande, sich nicht in alle Tiefen in einem der Komplexesten und ständiger Änderung unterworfenem Fachgebiet auszukennen. In diesem Sinne, sei kein Frosch :)


    Fink und Frosch (Wilhelm Busch)


    Im Apfelbaume pfeift der Fink

    Sein: pinkepink!

    Ein Laubfrosch klettert mühsam nach

    Bis auf des Baumes Blätterdach

    Und bläht sich auf und quackt: »Ja ja!

    Herr Nachbar, ick bin och noch da!«


    Und wie der Vogel frisch und süß

    Sein Frühlingslied erklingen ließ,

    Gleich muß der Frosch in rauhen Tönen

    Den Schusterbaß dazwischen dröhnen.


    »Juchheija heija!« spricht der Fink.

    »Fort flieg ich flink!«

    Und schwingt sich in die Lüfte hoch.


    »Wat!« ruft der Frosch, »Dat kann ick och!«

    Macht einen ungeschickten Satz,

    Fällt auf den harten Gartenplatz,

    Ist platt, wie man die Kuchen backt,

    Und hat für ewig ausgequackt.


    Wenn einer, der mit Mühe kaum

    Geklettert ist auf einen Baum,

    Schon meint, daß er ein Vogel wär,

    So irrt sich der.

    Hallo

    nur zwei Tipps für derauchnoch.

    Die grundlegende Bedienung des Programms würde ich zuerst mal in einer Testfirma ausprobieren, sonst hast du bald ziemliches Chaos in der "echten" Buchhaltung.


    Vielleicht hast Du auch einen Buchhalter parat, der das mal mit dir durchgeht. Ohne Buchhaltungshintergrund sich die Bedienung zu erarbeiten wird kaum zu ausreichenden Erkenntnissen der Zusammenhänge führen und ist ziemlich unbefriedigend.

    Hallo Inge,


    zuerst muss Deine Überleitungsrechnung den Übergangsgewinn ermitteln, der noch zum Jahr 2019 gehört. In der Eröffnungsbilanz 2020 müssen dann deren, die Bilanz betreffenden Werte bereits enthalten/gebucht sein und schon die Eröffnungsbilanz hat ausgeglichen zu sein.

    Die Schlussbilanz 2020 ist dann wie üblich zu erstellen.


    Die e-Bilanz kann nur erfolgreich übertragen werden, wenn die Bilanz schon in der Buchhaltung ausgeglichen ist. Die Fehlermeldung bei der e-Bilanz deutet recht klar darauf hin, dass die Bilanz schon in der Buchhaltung nicht ausgeglichen ist.

    Das sollte sich zeigen, wenn Du einfach mal die Bilanz aus Taxpool heraus ausdruckst.


    Ich denke, Du wirst die Sachverhalte aus der Überleitungsrechnung und deren Auswirkung/Buchungen zur Anfangsbilanz überprüfen müssen.

    Gibt es in Taxpool eine Möglichkeit zum (voll-)automatischen Abgleich der Rechnungsbuchungen beim Einlesen der Zahlungsbuchungen?

    Es gibt nicht nur eine.

    Und die Vorgehensweise ist zudem unterschiedlich, je nach dem, in welchem Format die Bankbuchungen importiert werden. Siehe wichtige OP-Funktionen.


    Da aber für die Rechnungsbuchungen schon unklar ist ob sie vollständig in Taxpool importiert wurden, kann man fehlende Rechnungsbuchungen natürlich nicht in Taxpol finden. Hier lassen sich allerhöchstens nicht zuordenbare Zahlungen feststellen. Zugleich sei unsicher, ob alle Zahlungsbuchungen eingang zu Taxpool gefunden haben. Das macht das Chaos natürlich perfekt.

    Wie es dazu kommen kann, dass Zahlungen die von der Bank per MT940 in Taxpool gelangen, doch nicht gebucht sein könnten ist mir rätselhaft. Darauf mag ich aber jetzt nicht eingehen.


    Das Grundproblem lässt sich wegen der unvollständigen Darstellung der Vorgehensweise zwar nicht lokalisieren, jedoch ist klar, dass es außerhalb von Taxpool existiert und eben dort behoben werden sollte.

    Man kann ein Problem bei den Hörnern packen oder es an einem vorbeirauschen lassen, ihm hinterherlaufen und versuchen gerade noch seinen Schwanz zu greifen. Erledigen wird man es so aber nicht.


    Um nicht zuordenbare Zahlungen festzustellen genügt ein Blick auf das Personenkonto, welches dann eben nicht ausgeglichen ist.

    Welche Zahlung nicht zuordenbar war, wäre schon beim Import der Zahlungen feststellbar, bei dem "Offene Posten zuordnen" ausgewählt war.

    Wenn das Kreditorenkonto sich nie ausgleicht, der Saldo also an keinem Tag auf Null ist, dürfte das daran liegen, dass bereits Rechnungen eingebucht sind, die erst später bezahlt werden. Also der umgekehrte Fall zu "Zahlung ohne OP".


    Zusammengefasst kann man sagen, nur die OPs die auch in Taxpool gelandet sind können auch nur mit Zahlungen die ebenfalls in Taxpool gelandet sind abgeglichen werden. Da für beide Bereiche aber unsicher ist, ob sie vollständig gebucht wurden kann man weder feststellen, ob zu einer Rechnungsbuchung eine Zahlung vergessen wurde oder diese tatsächlich noch aussteht, noch kann man zu einer Zahlungsbuchung feststellen, ob eine dazu gehörige Rechnung tatsächlich fehlt oder diese vergessen wurde zu buchen.

    Hier hilft nur, die Vorgänge so zu organisieren, dass es nicht um "vergessen" oder "nicht vergessen" geht, um den Fehler zu vermeiden.

    Um den Fehler jeweils nachträglich zu korrigieren, bleibt einem nur der manuelle Abgleich.