euBP - Elektronische Prüfung der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

  • Hallo zusammen,


    Seit 01.01.2025 ist die Datenübermittlung an die DRV zur elektronischen BP Pflicht. Die letzten Ausnahmegenehmigungen sind wohl bis zum 31.12.2026 befristet.

    Da neben den sozialversicherungsrechtlichen Daten auch Daten aus der FIBU elektronisch zu übermitteln sind möchte ich frühzeitig anfragen, ob bei TAXPOOL hierzu was in der Roadmap ist.

    Software: Taxpool mit Postgres in Bilanz- und EÜR Version; Online-Banking über Subsembly
    Kontenrahmen: SKR 03 / 04 / 42 / 49 ; Wunsch wäre SKR 14
    mehrere Mandanten,

  • Derzeit habe ich keine Infos dazu.

    Du kannst alternativ auch ein Lohnprogramm mit euBP mit Taxpool kombinieren.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • Soweit ich informiert bin sind die Daten aus der Finanzbuchhaltung ab 01.01.2025 verpflichtend elektronisch über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln, soweit nicht auf Antrag bis 31.12.2016 davon abgewichen wird.

    Im § 28p (6a) SGB IV heißt es:

    "Für die Prüfung nach Absatz 1 sind dem zuständigen Rentenversicherungsträger die notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln; werden die Daten aus der Finanzbuchhaltung nicht durch ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt, können sie auch über eine systemgeprüfte Schnittstelle oder ein systemgeprüftes Programmmodul aus einem Programm zur Finanzbuchhaltung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung übermittelt werden. ..."

    Wenn also die prüfrelevanten Daten der Finanzbuchhaltung nicht aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt werden können (etwa weil das Entgeltabrechnungsprogramm mangels angebundener FiBu sie nicht bereitstellt) können diese Daten von Arbeitgebern auch über eine systemgeprüfte Schnittstelle oder ein systemgeprüftes Programmmodul der Finanzbuchhaltung zur Verfügung gestellt werden.

    Ich nehme an, dass sich ein Programmmodul in Taxpool dazu erübrigt, da i. d. R. die Lohnprogramme eine entsprechende Schnittstelle besitzen.

    Schon seit 2022 können professionelle Gehalt-/Lohn-Programme, die FiBu-Daten (z. B. als GDPdU-Export aus der FiBu) in das Lohn-Programm importieren und für den Versand aufbereiten. Der Versand des FiBu-Datenbestands erfolgt dann wie der Versand eines euBP-Entgeltdatenbestands. Das funktioniert nicht nur mit den FiBu-Daten aus Programmen des gleichen Herstellers und auch nicht nur über den GDPdU-Export.

  • Ich erledige für unterschiedliche Mandanten (z. B. FiBu-Selbstbucher oder deren StB) die Lohnabrechnungen teils mit, teils ohne auch die FiBu zu bearbeiten.

    Bei bisherigen DRV-Prüfungen erhält der Prüfer die Lohndaten aus dem Lohnprogramm per euBP direkt durch mich und die FiBu-Daten separat von dem, der die FiBu macht auf unterschiedlichem Weg.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es auch nach dem o. g. letztem Datum keine Ausnahmeregelung geben wird, die FiBu-Daten außerhalb eines euBP-fähigen Entgeltprogramms beizulegen. Ich gestehe aber, dass ich nicht genau verstehe, was eine "systemgeprüfte Schnittstelle" bezüglich Fibu-Daten darstellen soll. Letztlich müssen ggf. auch andere Übermittlungen erfolgen, die nicht digitalisiert vorliegen (etwa der schriftliche Verzicht auf Rentenversicherung), welche auch bisher schon nicht in den euBP-Daten der Lohnprogramme übergeben werden konnten.

    Mal sehen was sich dazu künftig noch ergibt.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • modular January 31, 2025 at 10:06 PM

    Closed the thread.
  • Jedes Unternehmen kann sich bis einschließlich 2026 durch formlosen Antrag von der Verpflichtung zur euBP befreien lassen.

    Wir schauen, ob wir Mitte/Ende 2026 in Verbindung mit einem Softwarepartner in dessen Software oder direkt in Taxpool eine Anpassung dazu bereitstellen.

    Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 95a SGB IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen zur Verfügung zu stellen. Derzeit kann das SV-Meldeportal die Daten jedoch noch nicht für euBP exportieren, es ist abzuwarten, ob das noch geschieht.

    deutsche-rentenversicherung.de sagt:

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