Fehler bei Zuordnung von "Beteiligung an Personengesellschaft" in E-Bilanz

  • Hallo!


    Ich habe eine Beteiligung an einer Personengesellschaft im Anlagevermögen (Kto 860) und möchte dieses in der E-Bilanz unter "An Personengesellschaften" hängen. In 2021 funktionierte dies auch problemlos:



    In 2022 erhalte ich jedoch die folgende Fehlermeldung:

    Code
    Konto: 860
    Zuweisung: 'bs.ass.fixAss.fin.particip.partnerships'
    Name: 'An Personengesellschaften
    Hinweis: Fehler 10029: Bestimmten Summenpositionen darf eine werthaltige Position nicht direkt zugewiesen werden.
    Ordnen Sie den Wert (Konto '860') an der Position 'bs.ass.fixAss.fin.particip.partnerships' ('An Personengesellschaften') einer Unterposition zu (Schalter 'Zuordnung eingeben').
    Ansonsten kann ein Fehler wie z.B. 'Für den Kontext ... wurde kein Unterpositionswert zum Summenmussfeld...berichtet.' auftreten.


    Als Workaround kann ich in 2022 eine Zuordnung auf "Sonstige, nach Rechtsform nicht zuordenbar" vornehmen, aber inhaltlich passt das natürlich nicht.


    Hat sich ab 2022 etwas für "Personengesellschaften" geändert oder mache ich etwas falsch?


    Vielen Dank

    Nils

  • modular Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!


    Es gibt leider keinen Unterknoten bei "Personengesellschaften":


    Ich habe mir eine E-Bilanz aus "Agenda" bzw. von eBilanz+ aus 2022 gesucht und dort den folgenden Baum gefunden:


    Offenbar sollte es laut Taxonomie weitere Unterknoten im Baum geben. Mit "Anzeige: Alle Einträge" sehe ich in Taxpool aber nichts.


    Über die Textsuche in E-Bilanz-Dialog finde ich den Eintrag zu Mitunternehmerschaften tatsächlich, aber beim Versuch, diesen im Baum anzeigen zu lassen, gibt Taxpool eine Fehlermeldung:


    Gibt es eine Möglichkeit, diese Knoten anzuzeigen oder ergänzen zu lassen?


    Vielen Dank und Gruß

    Nils

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    In WJ 2024 ist die vorgegebene Zuordnung:


    bs.ass.fixAss.fin.particip.partnerships.commPart.other



    Ich habe es auch mit WJ 2022 getestet, gleiche Zuordnung, gleiche Auswahl.


    Der Eintrag ist lt. Taxonomie auch für alle Firmentypen (Einzel,PersGes,KapGes) zulässig:

    Deswegen würde ich Folgendes vermuten, hast Du gar nicht WJ 2022 ausgewählt, sondern 2021 und dort die Werte für Beginn und Ende des WJ auf 2022 gestellt, was Dir aber nicht hilft, da die Taxonomie vorab für 2021 geladen wurde und eigentlich deswegen auch der Jahresauswahldialog erscheint, um solche Probleme zu vermeiden.

  • modular Spannend! Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das WJ gewählt habe. Aber vielleicht habe ich da auch etwas nicht verstanden.


    Ich gehe folgenden Weg:

    • Jahr 2022 ist ausgewählte
    • Elster -> E-Bilanz
    • Auswertungsjahr 2022


    In den E-Bilanz-Stammdaten ist dann auch das gewünschte Jahr 2022 eingegeben:


    Wo bin ich gerade blind? :/

  • Ich das für 2023 noch einmal versucht und bekomme über die drei [!!!] einen Hinweis:



    Das ist interessant...


    Was habe ich überhaupt vor:

    • Ich buche nach Handelsrecht
    • Ich will eine E-Bilanz nach Steuerrecht ans FA übermitteln
    • Dafür möchte ich zur Handelsbilanz entsprechende Überleitungen erstellen - das funktioniert auch alles, bis auf dieses eine Konto zur Beteiligung an Personengesellschaft

    Viele Grüße

    Nils

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    In der Handelsbilanz ist der Eintrag nicht zugelassen (Taxonomie 6.7 Feld notPermittedFor).

    Der Eintrag enthält auch folgenden Hinweis:

    Quote

    z.B. Anteile an KG, GmbH und Co. KG, OHG, GbR, atypisch stille Beteiligungen (Mitunternehmerschaft). Steuerbilanziell ist der Wertansatz nach der sog. Spiegelbildmethode vorzunehmen. Auf die Berücksichtigung etwaiger Ergänzungs- und Sonderbilanzen wird hingewiesen. Der Wert kann auch negativ sein.

    Du findest auf YT auch Videos zur Spiegelbildmethode.

  • Das dt. Steuerrecht macht mich fertig... ;(


    Ich wollte den klassischen Weg HB+Überleitung=SB gehen. Ich möchte zusätzliche Klimmzüge mit Spiegelbildmethode u.ä. vermeiden. In der Vergangenheit hat den StB mit Datev das auch problemlos über HB und SB abgebildet und versendet.


    Könnte ich denn im Einstellungsdialog von HB auf SB umstellen - und dann mittels Überleitungen die richtigen Werte für die SB erzeugen? Dann werde ich direkt die SB und nicht HB+Überleitung übermitteln.


    Ich habe alle Werte für HB und SB ohnehin in Excel. Natürlich könnte ich das ganze jetzt als SB über einen kostenpflichtigen Anbieter wie eBilanz+ absenden. Aber ich habe mit Taxpool ja bereits ein Tool gekauft, dass das kann. Jetzt muss ich nur noch den richtigen Weg finden :saint:


    Nachtrag: ich sehe gerade, dass der von mir skizzierte Weg tatsächlich gehen könnte:

    • Als Bilanzierungsstandard "Steuerecht" auswählen
    • Dann in der E-Bilanz statt "Überleitung" die Funktion "Wert ändern" nutzen - wobei ich dann mal vermute, dass Taxpool
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    Quote

    Das dt. Steuerrecht macht mich fertig...

    Deutschland gehört leider zu den Ländern mit einem der komplexesten Steuersysteme weltweit.


    Quote

    In der Vergangenheit hat den StB mit Datev das auch problemlos über HB und SB abgebildet und versendet.

    Früher war alles besser. Da aber für WJ>=2022 für die Bewertung von Anteilen an Personengesellschaften in der E-Bilanz die Spiegelbildmethode vorgeschrieben ist, ist es halt jetzt komplizierter.


    Quote

    Natürlich könnte ich das ganze jetzt als SB über einen kostenpflichtigen Anbieter wie eBilanz+ absenden

    Eine Steuerbilanz kannst Du auch mit Taxpool versenden. Entweder diese wird vorab als SB gebucht oder aus HB übergeleitet.

    Was würde sich bei eBilanz+ oder ebilanzonline ändern? Das Problem würde mit den gleichen Parametern dort genauso auftreten.

  • Quote

    Eine Steuerbilanz kannst Du auch mit Taxpool versenden. Entweder diese wird vorab als SB gebucht oder aus HB übergeleitet.

    Was würde sich bei eBilanz+ oder ebilanzonline ändern? Das Problem würde mit den gleichen Parametern dort genauso auftreten.

    Naja, die Spiegelbildmethode würde nicht zum Einsatz kommen. Ich habe das schon mit dem Steuerbüro diskutiert. Es ergibt sich in meinem Falle keine steuerliche Auswirkung, sodass ich mir die Mühe für alle Beteiligten gar nicht erst machen will. eBilanz+ oder ebilanzonline kann ich einfach mit der von mir in Excel abgeleiteten SB füttern, versenden und gut. Taxpool hindert mich ja - korrekterweise - daran, wenn ich den Weg HB+Überleitung gehen möchte.

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    kann ich einfach mit der von mir in Excel abgeleiteten SB füttern, versenden und gut.

    Ehrlich gesagt, verstehe ich das Problem nicht:

    1) Externe Übermittlungstools nehmen i.d.R. Kontensalden oder XBRL-Dateien als Input, die Taxpool auch erzeugen kann.

    2) Du hast, so wie ich es verstanden habe, eine Excel-Tabelle mit selbst-berechneten Daten als Kontensalden für eine SB.

    3) Entweder importierst Du dann die Salden in Taxpool, falls diese nach Konto/Gegenkonto aufgebaut sind, oder Du buchst diese in Taxpool.

    4) Dann stellst in der E-Bilanz den Bilanzierungsstandard auf 'Steuerbilanz', wo Dein Problemkonto zulässig ist und übermittelst die Daten.

  • Du hast vollkommen recht. Ich hatte nur gehofft, es möglichst einfach haben zu können. Also HB buchen, Überleitung in der E-Bilanz und raus.


    Klar, ich kann in meiner HB Korrekturbuchungen machen, damit daraus die SB wird und das dann als E-Bilanz versenden. Oder ich kopiere den ganzen Mandaten und pflege parallel eine Buchhaltung nach Steuerrecht. Das birgt natürlich Fehlerpotential, das ich vermeiden wollte. Aber vielleicht geht es nicht anders :/

  • Ich habe nur 4-5 Korrekturbuchungen pro Jahr. Ist das folgende Vorgehen praktikabel?

    • Korrekturen in die HB buchen, sodass daraus die SB entsteht
    • Über den Schalten Inaktiv/Aktivieren werden diese Korrekturen geschaltet, je nach Ausgabewunsch HB vs. SB


    Taxpool-Buchhalter Hilfe

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    Eigentlich sollte es schon lange einen speziellen Buchungsfilter für HB/SB geben.

    Der allgemeine Aktivierungs/Deaktivierungsfilter ist bei wenigen Buchungen verwendbar.


    Ich hatte die Sache gerade nochmal angeschaut: In der HB ist die Oberposition

    bs.ass.fixAss.fin.particip.partnerships

    nicht gesperrt, aber ein Summenmussfeld, jedoch sind alle Unterpositionen gesperrt, da scheint mir ein Problem in der Taxonomie.

    Bei einem Test mit einem anderen Programm war das Konto in HB nicht zugeordnet und ich konnte die Zuordnung nicht durchführen, nur eine alternative Position wählen, allerdings war dann die Zuordnung in SB nicht korrekt durchführbar.


    Ich melde mich dazu noch...

  • Eigentlich sollte es schon lange einen speziellen Buchungsfilter für HB/SB geben.

    Das wäre vermutlich die sauberste Lösung, so ähnlich wie es auch Datev umsetzt, also mit einem zweiten bzw. parallelen Buchungskreis für SB.


    Ich vermute, dass ich mit dem allgemeinen Aktivierungs-/Deaktivierungsfilter irgendwann Probleme bekommen werden, wenn mein Verständnis richtig ist:

    • Da ich jetzt nach Handelsrecht buche, bräuchte ich zusätzliche Buchungen, um die SB-Sicht direkt in Taxpool herzustellen
    • Diese SB-Buchungen kann ich mit dem Aktivierungs-/Deaktivierungsfilter an-/aussschalten, um zwischen HB und SB-Sicht zu wechseln
    • Aber: ich vermute, dass diese SB-Buchungen ganz normal ins Folgejahr vorgetragen werden und damit den EB meiner Handelsrecht-Buchhaltung verändern würden. So müsste ich die (Umgekehr-) SB-Buchungen immer auch in die Folgejahre mitschleppen, um weiterhin zwischen HB und SB-Sicht "schalten" zu können - das klingt nach ordentlich Fehlerpotential durch viele manuelle Korrekturen :/

    In der Online-Hilfe heißt es zu "Unterschiede Handelsbilanz/Steuerbilanz":

    Quote

    Methode 3 (Änderung durch Buchung, z.B. bei Vorhandensein eines handelsrechtlichen und eines steuerrechtlichen Buchungskreises): Storno der Buchung in der Buchungsmaske Expertenmodus.

    Kann ich denn in Taxpool heute schon zwei unterschiedliche Buchungskreise für HB/SB nutzen?

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    Kann ich denn in Taxpool heute schon zwei unterschiedliche Buchungskreise für HB/SB nutzen?

    Nein, jedenfalls nicht wie gewünscht innerhalb eines Mandanten.


    Die Lösung "Methode 3" in der Online-Hilfe läßt sich entweder darüber erreichen, dass innerhalb eines Mandanten nach Erstellung der HB die Buchnungen zur SB erfolgen, welche wieder storniert werden um in der HB weiter zu buchen.


    Ich würde es allerdings vorziehen, nach Erstellung der HB eine Kopie des Mandanten (ggf. mit Zusatz "SB") zu verwenden um dort die Buchungen zur SB zu vollziehen. So bleiben beide "Buchungskreise" erhalten. Einem Umschalten gleichkommend kann dabei zwischen Mandant HB zu Mandant SB gewechselt werden.

  • ... Ich würde es allerdings vorziehen, nach Erstellung der HB eine Kopie des Mandanten (ggf. mit Zusatz "SB") zu verwenden um dort die Buchungen zur SB zu vollziehen. ...

    Das erscheint in meinem Falle als sinnvollste Lösung, solange bzw. wenn eine Überleitung der Position "Beteiligung an Personengesellschaft" tatsächlich nicht möglich ist.


    Frage zur Umsetzung eine Mandantenkopie:

    1. Wie kann ich am besten eine vollständige Kopie des bestehenden Mandanten anlegen, sodass alle darin enthaltenen Einstellungen und Informationen erhalten bleiben?
    2. Für den späteren Import neuer Daten aus dem alten Mandanten in den neuen Mandanten würde ich die Importfunktion aus anderem Taxpool-Programm nutzen, korrekt?
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    Wie kann ich am besten eine vollständige Kopie des bestehenden Mandanten anlegen, sodass alle darin enthaltenen Einstellungen und Informationen erhalten bleiben?

    Datei / Speichern unter ...



    Für den späteren Import neuer Daten aus dem alten Mandanten in den neuen Mandanten würde ich die Importfunktion aus anderem Taxpool-Programm nutzen, korrekt?

    Alternativ: Wenn in weiteren Jahren im "Mandant HB" weiter gebucht wurde können die Buchungen zur SB wiederum an einer Kopie des "Mandant HB" erfolgen.


    Tipp: Für die Buchungen zur SB einen eigenen Belegkreis anlegen und verwenden.

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