Eröffnungsbuchungen bei Übergang von EÜR zu Bilanz an Finanzamt

  • Hallo zusammen,


    seit diesem Jahr müssen wir unsere GbR bestehend aus 2 Personen Bilanzieren, daher Umstellung nach Jahren EÜR auf Bilanz Software.


    Aus Empfehlung und mitlesen im Forum haben ich mich entschlossen, die Firma neu anzulegen, um Übertagungsfehler zu vermeiden.


    Die Erstellung der Eröffnungsbilanz habe ich es soweit geschafft, war nicht besonders komplex da aus wenigen Punkten bestand:


    Dia Aktiva:


    Fertige Waren

    Unfertige waren


    Forderungen

    Bankguthaben


    Die Passiva

    Gewinn aus Vorjahr 2024

    Rest zum ausgleich als Eigenkapital deklariert


    Bei den Stammdaten habe ich für jeden Gesllschafter:


    Rechtsform des Gesellschafter: natürliche Person- Privatvermögen

    Gesellschaftergruppe.... : Vollhafter - persönlich Haftender Gesedllschafter einer OHG ( das einzige was passend zum auswählen ist)



    Aber ich scheitere ich an der Stelle: bei der Übermittlung ans Finanzamt:


    Hier bekomme ich die Fehlermeldung von eric.log siehe Anhang


    „Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften“


    Aus den angewbotenen Hilfeseiten werde ich nicht wirklich, da ich kein gelernter Buchhalter bin.

    Gibt es hier eine Lösung?

  • Hallo Andi-Muc,


    Ich kann zwar leider zu dem konkreten Problem nichts beitragen, möchte aber kurz zwei andere Hinweise zu eurem Wechsel EÜR -> Bilanz geben, da ich diesen auch gerade vollziehe (jedoch als Einzelunternehmer). Da das vielleicht auch für andere über die Suchfunktion interessant ist, antworte ich mal direkt hier statt als Privatnachricht. Ich hoffe, das ist ok.
    (Disclaimer: Ich bin aber auch kein Steuerberater und habe mir das nur angelesen.)

    • Der Gewinn aus Vorjahr 2024 macht meiner Meinung nach in der Eröffnungsbilanz (in gewissem Sinne ja eine Firmenneugründung) keinen Sinn, da kenne ich es so, dass das Eigenkapital (für das es ja nach Rechtsform dann ja verschiedene "Ausprägungen" gibt (Eigenkapital, Variables Kapitel, etc.)) diese Dinge mit "aufnimmt".
    • In die Passiva gehören idealerweise noch Rückstellungen für Gewerbesteuer 2024 und IHK-Beitrag 2024. (Die können ja beide aus dem Gewinn schon recht genau berechnet werden.) Dann muss in der Bilanz 2025 nicht periodenfremder Aufwand gebucht werden. Stattdessen wäre die IHK-Rückstellung im Übergangsgewinn zu berücksichtigen. (Die Gewerbesteuer ist ja keine abziehbare Betriebsausgabe.)
    • Habt ihr ggf. noch Sachanlagen in den Aktiva? (Bei mir sind es z.B. 2 Notebooks, die nur noch mit Erinnerungswert eingehen.)

    Viele Grüße

    Tobias

  • Umstellung nach Jahren EÜR auf Bilanz Software.

    Die Umstellung auf eine bilanzierende Software bitte nicht verwechseln mit dem Bilanzieren.

    haben ich mich entschlossen, die Firma neu anzulegen, um Übertagungsfehler zu vermeiden.

    Das Anlegen einer neuen Firma ist nicht wegen Übertragungsfehlern nötig, sondern weil in einer Buchhaltung nicht zwei verschiedene Gewinnermittlungsmethoden dargestellt werden können. Eine neue Firma anzulegen war richtig, jedoch aus anderen Gründen.

    Die Erstellung der Eröffnungsbilanz habe ich es soweit geschafft, war nicht besonders komplex...

    Hier überschätzt Du Deine Fähigkeiten. Deine Eröffnungsbilanz ist falsch.

    Die Passiva


    Gewinn aus Vorjahr 2024

    Der Gewinn aus dem VJ wird im VJ ermittelt und auf die GbR-Gesellschafter verteilt, wie es vereinbart ist und bei jedem in der EStE 2024 berücksichtigt. Ggf. legt jeder seinen Gewinn wieder in die neue Firma ein.

    Aber ich scheitere ich an der Stelle: bei der Übermittlung ans Finanzamt:

    Zum Glück! Sonst läge dem FA jetzt schon eine falsch Eröffnungsbilanz vor.

    da ich kein gelernter Buchhalter bin.

    Selbst ein Buchhalter ist im Zweifel mit den konkreten Schritten beim Wechsel der Gewinnermittlung überfordert. Es muss schließlich für die GbR eine Überleitungsrechnung erstellt und der Übergangsgewinn festgestellt werden.

    Dieser ist laufender Gewinn der neuen Firma und außerhalb der Bilanz zu berücksichtigen.

    Dazu kommen steuerliche Regelungen, wie mit diesem Gewinn umzugehen ist, auf die ich hier aber auch nicht eingehen mag.


    Nicht zuletzt wegen gesellschaftsrechtlicher Fragen, sonder eben auch wegen der korrekten Abbildung in der Buchhaltung sollte dringend eine dazu befugte Facherson in Anspruch genommen werden.


    Da ich gerade in meinem Stammbistro sitze und am Handy rum tippe, habe ich die PDF nicht angesehen, kann also dazu jetzt nichts sagen. Vielleicht schaue ich morgen da rein.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

    • Official Post
    Quote

    um angekündigten Berichtsbestandteil

    'genInfo.report.id.reportElement.reportElements.KKE' [Berichtsbestandteile,

    Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften] liegen keine

    werthaltigen Angaben vor.


    Und dafür gibt es im Register Kontenzuweisung den Schalter KKE.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

    • Official Post

    Die hier behandelte Frage(n) nach den Eröffnungsbuchungen zur Bilanz der neuen Firma in Taxpool stellen sich meiner Auffassung nach nicht erst in der E-Bilanz, welche ja auf der Bilanz und deren Buchungen beruht.

    Ausgangspunkt ist die EÜR der GbR nebst Inventurwerten zum Übergangstag. Das ermittelte Inventar der GbR führt zur Eröffnungsbilanz der neuen Firma, welche mittels Eröffnungsbuchungen erstellt wird. Dies geschieht unter Buchen / Eröffnungsbuchungen in der Buchhaltung der neuen Firma. Dazu die Hilfe Eröffnungsbuchungen. Da es hier keine Vorjahreszahlen gibt (die Zahlen aus der "Firma" GbR nach EÜR ermittelt wären ja falsch) sind die Eröffnungsbuchungen manuell einzugeben.


    Der noch in der GbR erzielte Gewinn aus Vorjahr (2024) ist dort in der EÜR festzustellen. Was davon nicht entnommen wurde (z. B. auf dem Bankkonto verblieb) ist jedenfalls für die neue Firma kein "Gewinn aus Vorjahr" sondern Eigenkapital, wie auch immer sich dies in der Bilanz genauer darstellt.


    Zur Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart bitte dort in der Hilfe nachlesen und die dortigen Links beachten. Siehe auch die Berechnung nach dem Schema bei Wikipedia.


    Der Übergangsgewinn/verlust bei Wechsel der Gewinnermittlungsart ist dann für die neue Firma zu beachten, wo er den laufenden Gewinn der neuen Firma betrifft.

    • New
    • Official Post

    Die Frage hatte ich bereits beantwortet s.o.


    Quote

    Zum angekündigten Berichtsbestandteil

    'genInfo.report.id.reportElement.reportElements.KKE' [Berichtsbestandteile,

    Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften] liegen keine

    werthaltigen Angaben vor.


    Es wurden keine Daten in der KKE erfasst.


    Und schließe damit.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • modular

    Closed the thread.

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