Verbuchung "ungewollter" Erträge

  • Hallo,


    bei mir auf dem Geschäftskonto kommt ab und an eine Spam-Buchung von einem Inkasso-Unternehmen (RUF MICH AN...), die dabei jeweils 11 cent aufs Konto buchen.


    Nach meinem rudimentären Verständnis sind das nicht steuerbare Umsätze, die als Kleinunternehmer im 2024-EÜR Formular ins Feld 119 eingetragen werden sollten. Ich finde aber nur Kto 8950 für nicht steuerbare Umsätze, die in EÜR Feld 103 landen, welches für Kleinunternehmer nicht gilt. Ein Konto, das in EÜR-Feld 119 bucht, gibt es anscheinend nicht.


    Die paar cent könnte ich zwar einfach als Erlöse buchen, aber trotzdem die Frage: Wie und wohin buche ich das richtig?


    Oliver

  • Um korrekt zu buchen muss man wissen, um was genau es sich bei den Zahlungseingängen handelt.


    Solche Zahlungseingänge erfolgen z. T. um selbst angegebene Kontodaten zu prüfen. Diese kommen dann i. d. R. von einem Geschäftspartner. Dann sind es Erträge.


    Ein Inkassounternehmen, dass Geld überweist statt einzuziehen, halte ich für unwahrscheinlich. Eines mit Namen "ruf mich an" kenne ich nicht.

    Bitte die Herkunft der Zahlung genauer darstellen.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Es ist, wie geschrieben, Überweisungs-Spam. Der genaue Name der Firma spielt für das Problem keine Rolle.

    Ich habe keinerlei Geschäftsbeziehung zu denen, und die zu mir auch nicht.


    Da steht im Überweisungstext eine Telefonnummer mit der „Bitte“, sich dort zu melden. Und da eine Überweisung ohne Betrag wohl nicht funktioniert, wird dazu eben ein kleiner Betrag überwiesen.


    Woher die die Kontonummer haben, keine Ahnung. Das ganze ist unerwünschte Werbung, umgangssprachlich Spam.


    Oliver

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    Hallo Oliver,


    es ist schon richtig, ohne die geschäftlichen Umstände genau zu erkennen läßt sich oft nicht genau sagen als was der Sachverhalt gebucht werden kann.

    Zahlungen zu erhalten, um einen Rückruf zu bekommen habe ich auch noch nicht erlebt.


    Soweit also kein irrtümlicher Zahlungseingang dahinter steckt, der eine Verbindlichkeit gegenüber dem Überweisenden auslöst, wird man des Geld wohl behalten können. Eine rechtssichere Beurteilung trifft der Kaufmann selbst oder hohlt sie sich bei einem Rechtsanwalt.


    Ich sehe in dem "Geschenk" keinen Umsatz oder Ertrag, denn weder wurde etwas dafür geleistet, noch liegt ein betrieblicher Vorgang überhaupt vor.

    Dann ist das auch nicht anders zu buchen, als jede andere Privateinlage, die unglücklicherweise auf Deinem sogenannten Geschäftskonto eingegangen ist statt auf Deinem nicht geschäftlich genutzten Konten.


    Bitte für weitere Fragen zu Buchungen beachten:

    Die "Zielführende Problembeschreibung" lesen und eine eigene Signatur erstellen.

    Die angepinnten Themen in den Unterforen lesen, hier z. B. Buchhaltungsfragen "richtig" stellen im Unterforum Buchhaltungsfragen / EÜR

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    • Official Post

    Oder durchlaufender Posten 1590 im SKR03.


    Wenn Du 8950 auf KU-Erlös ändern willst, aber wie schon von Taxoloop erwähnt, stammt der Betrag lt. Deinen Infos nicht aus Deiner Geschäftstätigkeit:

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • Oder durchlaufender Posten 1590 im SKR03.

    Bleibt die Frage, wann sich das ausgleichen soll.



    Ich werde 8590 umstellen, das dürfte die sinnvollste Möglichkeit sein.

    Wenn drr Sinn der ist, aus einkommensteuerfreien Eingängen zu versteuernden Ertrag zu machen, ja.

    Davon unabhängig sollten die Einstellungen von Standardkonten nicht geänder werden, sondern besser eine Kopie des Kontos für eigene Einstellungen genutzt werden. Darauf weist das Programm doch auch hin.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Wenn drr Sinn der ist, aus einkommensteuerfreien Eingängen zu versteuernden Ertrag zu machen, ja.

    Das Ziel der Aktion ist weniger, die paar cent steuerfrei zu bekommen, als vielmehr, eine unauffällige EÜR-Steuererklärung zu haben, die keine automatischen Warnungen beim Finanzamt triggert (falls die so was überhaupt haben).


    Letztes Jahr gabs auch schon so eine Buchung, die hatte ich auf 2700 "sonstige Einkünfte" gebucht, was aber ebenfalls auf ein EÜR-Feld gemappt wird, was für Kleinunternehmer nicht vorgesehen ist.


    Die Buchung als Privateinlage ist da vielleicht doch das sicherste Mittel.


    Oliver

  • Die Buchung als Privateinlage ist da vielleicht doch das sicherste Mittel.

    :thumbup: und trifft den Vorgang ganz ohne Verrenkungen.

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  • Taxoloop

    Closed the thread.

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