DATEV-Import, Steuerschlüssel Berücksichtigung?

  • Hallo zusammen!


    Beim Import einiger DATEV-Buchungsstapel erhalte ich die im Screenshot ersichtliche Meldung "Es kann nicht festgestellt werden, ob die Steuer im Soll oder im Haben gebucht werden soll."



    Die Steuerschlüssel scheinen jedoch seitens DATEV eindeutig definiert zu sein (am Beispiel für 2019): Steuerschlüssel-Tabelle für Regelbesteuerung 2019



    Dies der Steuerschlüssel, obwohl im PDF-Fehlerreport explizit angezeigt, bei der Verarbeitung der importieren Buchungsdatensätze nicht berücksichtigt?

    Oder mangelt es mir hier an dem erforderlichen Verständnis, d.h. dass es nicht so einfach geht, wie ich das vermute?


    Besten Dank!

    Taxpool Bilanz, Version 18.23 Portabel | SKR04 | Ist-Versteuerung
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    Oder mangelt es mir hier an dem erforderlichen Verständnis

    Wenn Du verstehst, was die Buchung 1900 an 1800 bedeutet, solltest Du prüfen, was den Vorsteuerabzug begründet.

    Einen Vorsteuerabzug hast Du doch mit der Rechnung, die als Aufwand gebucht wird. Wiso soll nun bei einer Rechnungsabgrenzung Vorsteuer gezogen werden und warum gegen Bank?


    Deine Buchung ist aus 2014! Willst Du wirklich die alten Buchungen noch nach Taxpool hohlen? Wozu dass denn?

  • Konkret wurde hier eine Mitgliedsrechnung für einen 12-Monatszeitraum verbucht. Die zugehörige Rechnung wurde am 21.06. ausgestellt und am 30.06. per Lastschrift vom Bankkonto bezahlt.


    Seitens der Buchhalter bei der Kanzlei höre ich öfter, dass bei mir "gegen die Bank" gebucht wurde/wird. Wohl aus Vereinfachungsgründen, da die Buchhaltung überschaubar ist.


    Daher wurde die Zahlung der Rechnung wohl gegen das Abgrenzungskonto gebucht und dann der Nettobetrag über die folgenden 12 Monate hinweg mit jeweils 15 EUR gegen 6600 (Werbekosten) aufgelöst. Die Vorsteuer gehört ja aber dennoch in den Juni.


    Ja - im konkreten Beispiel ist das aus 2014. Habe ja aber auch alle weiteren Buchungen bis und inkl. Anfang 2024. Dein Einblick in die Vergangenheit erachte ich ganz gut, auch zum evtl. nachschauen, wie etwaige Sachverhalte verbucht wurden (insbesondere zum Nachschauen ("spicken"), falls es ähnliche Vorkommnisse in der Zukunft gibt.

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    Dein Einblick in die Vergangenheit erachte ich ganz gut, auch zum evtl. nachschauen, wie etwaige Sachverhalte verbucht wurden (insbesondere zum Nachschauen ("spicken"), falls es ähnliche Vorkommnisse in der Zukunft gibt.

    Das funktioniert allerdings nur, wenn man in der Lage ist, die wesentlichen Unterschiede "ähnlicher" Sachverhalte zu erkennen und die genaue Wirkung von Vereinfachungen auch versteht und weiß diese in Taxpool abzubilden. Bei den meißten Anfängern nutzt das Spicken nicht, da sie die Sachverhalte nicht korrekt auseinander halten können.

    So ist die o. genannte Vereinfachung nicht gegeben, weil die Buchhaltung überschaubar ist, sondern weil es unter gewissen Umständen erlaubt ist Rechnungen ohne Kreditor zu erfassen.

    BMF Schreiben vom 28.11.2019

    "Es ist nicht zu beanstanden, wenn Waren- und Kostenrechnungen, die innerhalb von

    acht Tagen nach Rechnungseingang oder innerhalb der ihrem gewöhnlichen Durchlauf

    durch den Betrieb entsprechenden Zeit beglichen werden, kontokorrentmäßig nicht

    (z. B. Geschäftsfreundebuch, Personenkonten) erfasst werden"


    Dann weißt Du ja jetzt, wo (im Soll oder Haben) die Vorsteuer gebucht werden muss und ergänzt die Buchnung entsprechend.

  • Hi Taxoloop, Danke für die Info, insbesondere den Ausschnitt aus dem BMF Schreiben :)


    Ja, ich weiß und wusste vor meinem Post, wo/wie die Vorsteuer zu verbuchen ist. Aber das war nicht meine Frage, denn darum ging es mir ja gar nicht in meinem Posting.


    Es scheint mir doch vielmehr so zu sein, dass die für die Entscheidung notwendigen Daten vorliegen. Also ist es auch technisch möglich, die entsprechende Entscheidung anhand dieser importierten Daten vorzunehmen. Dann wäre es doch auch schön, wenn das berücksichtigt und somit "sauber" verarbeitet würde, ohne die Notwendigkeit eines manuellen Eingriffs (Recherche und manueller Entscheid). Somit wäre das Thema wohl im Bereich der Verbesserungsvorschläge besser aufgehoben.

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    @ blinky


    Eigentlich hatte Taxoloop bereits Alles dazu erwähnt.


    Zusätzlich:

    Steuerschlüssel setzen bedeutet nicht, dass dieser auch akzeptiert wird, bei Automatikkonten lassen sich Steuerschlüssel außer 40 nicht setzen.

    Eine Buchung von Umsatzsteuer/Vorsteuer mittels Steuerschlüssel setzt i.d.R. das Vorhandensein von Anlagekonten oder Erfolgskonten in der Buchung voraus. Dies ist in anderen Programmen auch so.

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    Aber das war nicht meine Frage

    Es waren zwei Fragen. Die erste ...


    Dies der Steuerschlüssel, obwohl im PDF-Fehlerreport explizit angezeigt, bei der Verarbeitung der importieren Buchungsdatensätze nicht berücksichtigt?

    hat mit der fehlenden Info, zu Zuordnung der USt gemäß der Warnung nur am Rande zu tun, weshalb ich nicht darauf einging. Die zweite Frage ...

    Oder mangelt es mir hier an dem erforderlichen Verständnis, d.h. dass es nicht so einfach geht, wie ich das vermute?

    habe ich versucht zu klären. Es scheint, als fehlt Dir doch das Verständnis der Funktionszusammenhänge der Buchungen. Das werden wir hier nicht nachhohlen können.


    Es scheint mir doch vielmehr so zu sein, dass die für die Entscheidung notwendigen Daten vorliegen.

    Woraus soll denn aus der importierten Buchung (die hier nirgendwo dargestellt ist) hervorgehen, auf welcher Seite (Soll/Haben) der Buchungsbetrag in Netto und Steuer zu splitten ist?

  • Eventuell steh ich ja irgendwo "auf dem Schlauch". Die raportierten Datensätze werden nach dem Import in "rot" hervorgehoben. Sehr gut :)


    Sieht dann so aus:


    Die Nachfrage bei Selektion und anklicken von "Ändern" ist genau diese hier -- wobei ich es so verstehe, dass die Entscheidung doch aus dem angelieferten Steuerschlüssel ableitbar ist:


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    Eventuell steh ich ja irgendwo "auf dem Schlauch".

    Stimmt.


    Du suchst Dein Glück im Steuerschlüssel, nimmst aber nicht wahr, dass wegen der verwendeten Konten (ein Erfolgskonto, hier eben ein Aufwandskonto, ist ja nicht enthalten, weil "vereinfacht" gleich auf "Rechnungsabgrenzung gebucht wurde) für Taxpool nun nicht mehr erkennbar ist auf welcher Seite (Soll/Haben) die Steuer gebucht werden muss.


    Du implizierst, dass die DATEV-Steuerschlüssel-Beschreibung "Vorsteuer", eine in jedem Buchungssatz eindeutige Zuordnung der Steuer an die beteiligten Konten (hier: Soll 1900 Rechnungsabgrenzung an Haben 1800 Bank) bedeutet. Das Programm kann aber an keinem der beteiligten Konten erkennen, dass dort der Steuerbetrag "abgezweigt" werden muss, da dies über die verwendeten Konten erkannt wird.


    Wir wissen (ich nur auf Nachfrage) dass vor der Buchung der Rechnungsabgrenzung eine Buchung der Rechnung mit Vorsteuerabzug nicht stattgefunden hat, weshalb uns klar ist, dass "Rechnungsabgrenzung und Vorsteuer" an "Bank"zu buchen ist und nicht etwa "Rechnungsabgrenzung" an "Bank und Vorsteuer".

  • Vielen Dank für die Ausführungen! Ich habe besser verstanden, worauf Du hinaus möchtest.


    Du hast recht, ich implizierte, dass das Feld BU-Schlüssel eine eindeutige Zuordnung hat.

    Aber genau das ist auch mein Verständnis der DATEV-Dateistruktur: Das Feld 9 (BU-Schlüssel) ist fest verbunden mit dem Feld 8 (Gegenkonto).


    Siehe Format-Beschreibung "Buchungsstapel" und in der Dokumentation Buchungsstapel erfassen die Erläuterung zum (Kombinations-)Feld "BU Gegenkto (Berichtigungs- und Steuerschlüssel / Gegenkonto)". Dort wird das Kombinationsfeld "BU Gegenkto" beschrieben als ein Feld für Gegenkonto und Berichtigungs-/Steuerschlüssel. Es handelt sich um EIN logisches Feld "Gegenkonto mit BU-Schlüssel", das im DTVF-Export in zwei separate Datenfelder aufgeteilt wurde.



    Der Vollständigkeit halber hier noch die (unvollständige) Zeile aus der DTVF-Originaldatei:

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    Jetzt erst erkenne ich Dein Ziel.

    Du willst das das Programm Taxpool die Entscheidung wo die Steuer zu buchen ist nicht nur nach der bestehenden Logik (gemäß vorhandenen Anlagekonten oder Erfolgskonten in der Buchung) erkennt, sondern auch, wenn kein entsprechendes Konto verwendet wurde.


    Ob dies ohne mögliche Konflikte mit der bisherigen Logik programmierbar ist, überblicke ich nicht. Es dürfte aber seinen Grund haben, warum andere Programme das auch nicht schaffen oder auch für unnötig halten. Schließlich funktioniert die bestehende Logik, vorausgesetzt man bucht die Abgrenzung beim Verbuchen der Rechnung und nicht bei deren Zahlung.


    Abzugrenzen war von vorneherein vom Rechnungsbetrag nur jener Teil, welcher für Leistung im kommenden Jahr abgerechnet wurde und nicht der gesamte Rechnungsbetrag. Zwar kommt durch die folgenden monatlichen (wozu monatlich?) Umbuchungen des nichtabgrenzbaren Aufwandes im laufenden Jahr und die Umbuchung des abgrenzbaren Aufwandes im Folgejahr zum jeweiligen Jahresende zu korrekten Endwerten und dem Buchhalter ist kaum ein Vorwurf zu machen.

    Tatsächlich nähert sich der Aufwand des laufenden Jahres in den Monaten nach Rechnungseingang erst allmählich an den tatsächlich schon im Monat des Rechnungseingangs entstandenen Aufwand an. In den Monaten dazwischen ist bereits entstandener Aufwand (im Beispiel wohl Werbekosten) nicht erkennbar. Ein solches Buchungsvorgehen sollte man meiner Meinung nach auch nicht abspicken.


    Anscheinend wurde also nur im Hinblick auf korrekte Endwerte gebucht und monatliche Auswertungen spielten eine untergeordnete Rolle. Zugleich dürfte ein Einlesen dieser Buchungen (Altjahre) in einem anderen System ursprünglich nicht vorgesehen sein. Sonst hätte man sich damals schon über eine - auch für ein Zielsystem auswertbare - Buchungsrichtlinie Gedanken gemacht.

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