Buchhaltung handels- oder steuerrechtlich?

  • Guten Tag!


    In einem Abstimmungstelefonat mit einem Mitarbeiter meines Steuerberaters haben wir den Datenaustausch DATEV <-> Taxpool erörtert.

    Hierbei ist das Thema der handels- bzw. steuerrechtlichen Verbuchung aufgekommen.


    DATEV scheint "sauber" zwischen beidem zu trennen. Mir wurde erklärt, dass es im Prinzip ähnlich wie zwei parallele Buchhaltungen zu verstehen ist.

    In meinem Fall werden üblicherweise Rahmen der Abschlussarbeiten die steuerrechtlich relevanten Buchungen durchgeführt.


    Es kam nun also die Frage auf, wie in Taxpool damit umgegangen wird bzw. umgegangen werden soll. Mir liegen DATEV-Exportdateien für den Import sowohl handels- als auch steuerrechtlich vor.

    Der Mitarbeiter erwähnte, dass ich mich vermutlich für eine "Sicht" entscheiden muss. In der Kopfzeile der DATEV-Datei ist ja immer (kodiert) erkennbar, ob es sich um handels- oder steuerrechtliche Buchungssätze handelt.


    Evtl. könnt ihr mir Infos aus der Praxis liefern? Wie handhabt ihr das? Oder kann Taxpool hier auch zwischen beiden "umschalten" ?


    Vielen Dank!

    Taxpool Bilanz, Version 18.23 Portabel | SKR04 | Ist-Versteuerung
    / Long-Time IT'ler - Consultant, IT-Architekt | in IT-Verständnis und -Analyse stark :) , in Buchhaltungs-/Verbuchungsthemen eher Anfänger /

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    Bisher ist ein Umschalten nicht möglich.

    Es können nur mit dem Schalter 'Extras/Inaktiv' in der Hauptbuchungsmaske bestimmte Buchungen deaktiviert werden.

    Konten, die nur im Handelsrecht gültig sind, müssen in der E-Bilanz für die Steuerbilanz übergeleitet werden.


    Wie ist denn bei Dir der genaue Ablauf:

    An welchen Stellen tritt bei Dir ein Unterschied zwischen HB und SB auf?

    Du buchst in Taxpool und sendest dem StB. Deine Daten, oder dieser bucht Alles und sendet Dir das Ergebnis, das Du dann in Taxpool einliest?, kurz beschreiben...

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

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    Wenn tatsächlich nach der HB zu einer abweichenden SB (weiter) gebucht werden soll kann die HB in einem Mandanten verbleiben, der zu einem neuen Mandanten kopiert wird, in dem dann die SB Buchungen eingelesen werden.


    So läßt sich zwischen HB-Mandant und ST-Mandant umschalten wie man es mag. Ich verstehe aber den Sinn nicht so recht, wenn doch der StB die Abschlüsse macht.

  • Besten Dank für die Erläuterung! Hatte auch überlegt, einfach mit zwei Mandanten zu arbeiten, um das Ziel zu erreichen.

    Nach meinem jetzigen Verständnis benötige ich die Abschlussbuchungen nach steuerrecht zur Entwicklung der SB / E-Bilanz selbst ja gar nicht, da der StB das übernimmt.


    Zu den Fragen

    Gegenwärtig wurden mir vom Buchhalter die existierenden Buchungen der vergangenen Jahre im DATEV-Format überlassen.

    Im Gespräch mit ihm kam der Hinweis auf, dass die überlassenen Dateien auch steuerrechtliche Buchungen enthalten. Das Einlesen beider Stapel führt ggf. nicht zum gewünschten Ergebnis - bzw. es gibt die grundsätzliche Überlegung anzustellen und Entscheidung zu treffen, ob ich die Daten in Taxpool nun handels- oder steuerrechtlich einlesen und erfassen mag.


    Für die laufende Buchung sind wir so verblieben, dass ich "ganz normal" nach Handelsrecht buche. Nach Überlassung der Buchhaltungsdaten an den Mitarbeiter Kanzlei des StBs am Jahresende werden dann dort die steuerrechtlich relevanten Buchungen im Rahmen des Jahresabschlussarbeiten durchgeführt werden -- und evtl. auch vorab handelsrechtliche Korrekturen, so sie erforderlich sind.


    Die dort durchgeführten Buchungen werden ich als Export wieder zurückerhalten.


    Damit die Bilanz und die EB-Werte stimmen, werde ich davon dann wohl zumindest die handelsrechtlichen (Korrektur-)Buchungen wieder einspielen. Die steuerrechtlichen nicht - oder evtl. in einen zweiten Mandanten, wie von Taxoloop vorgeschlagen.


    [...]


    Ich habe nun einmal die überlassenen DATEV-Exportdateien des Gründungsjahres genauer gesichtet:

    • Das technisch relevante Feld zur Unterscheidung lautet "Rechnungslegungszweck" gemäß DATEV-Formatbeschreibung.
    • Der Großteil des Dateien hat hier den Wert 0 (unabhängig) -- nach Erläuterung bucht man standardmäßig aber sowieso nach handelsrechtlichen Vorschriften.
    • Eine Datei der Abschlussbuchungen hat den Wert 50 (Handelsrecht)
    • Eine weitere Datei der Abschlussbuchungen hat den Wert 30 (Steuerrecht)
      • Darin enthalten sind Buchungsdatum 31.12. Buchungssätze (Konto 9970 gegen 9971)

    Beigefügt eine Übersicht aller Header für erste Buchungsjahr. Mit Endung für eine Textdatei hochgeladen (unterstützte Dateitypen), ist aber eine CSV. Habe die einige Felder der Datei anonymisiert.


    Besten Dank!

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    um das Ziel zu erreichen.

    Das Ziel der Überleitung zum Steuerrecht ist doch das die SB ans Finanzamt geht. Richtig erkannt! Wenn der StB das übernimmt, bekommst Du die Ergebnisse ja fertig und brauchst die Buchungen nicht nochmals bei Dir nachvollziehen.

    Hier ist die Buchhaltung des StB die führende. Deine laufenden Buchungen sind zwar Grundlage, aber die Abschlüsse (und ggf Korrekturen) laufen beim StB.

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