Hallo,
ich habe kein Arbeitszimmer, lediglich eine Büroecke in einem anderen Zimmer.
Ich möchte die Raumkosten in Form der Homeoffice-Pauschale geltend machen.
Darf ich das unter dem Konto "4200 Raumkosten" verbuchen?
Homeoffice-Pauschale statt Raumkosten
- Paul77
- Closed
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Ob bei Dir die Anforderungen für eine der unterschiedlichen Varianten der "Homeoffice-Pauschale" gegeben sind, kann hier nicht geklärt werden.
Bei einer Arbeitsecke dürfte wohl nur die Tagespauschale in Frage kommen. Welche Regelungen gelten hängt auch davon ab, um welches Jahr es sich bei Dir handelt.
Die Pauschale stellt ja nicht wirklich echte entstandene Raumkosten dar, weshalb auf das Konto "Sonstige eingeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (abziehbarer Teil)" 4651/6641 (SKR 03/04) gebucht werden sollte.
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Privateinlage" 1890/2180 (SKR 03/04).
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Taxoloop
Changed the title of the thread from “Raumkosten - Homeoffice-Pauschale” to “Homeoffice-Pauschale statt Raumkosten”. -
Die beiden Pauschalen nach § 4 (5) in Nummer 6b (eine Jahrespauschale) und Nummer 6c (eine Tagespauschale) werden nebeneinander als Homeoffice-Pauschalen bezeichnet.
Beide ersetzen jedoch den tatsächlichen Aufwand "Raumkosten" zugunsten einer abziehbaren Pauschale. Die Jahrespauschale nach 6b hebt jedoch auf ein Arbeitszimmer ab, wärend die Tagespauschale nach 6c auch ohne ein solches geltend gemacht werden kann. Die Tagsepauschale kann erst ab 2023 angewendet werden.
Das BMF-Schreiben vom 15.08.2023 geht ausführlich auf beide Pauschalen und ihr Verhältnis zueinander ein.
Um auch die korrekte Zuordnung der abziehbaren Pauschalen in der Anlage EÜR zu erreichen ist das richtige Konto 4651/6641 (SKR 03/04) zu verwenden.
Unter 4200 Raumkosten würden die Pauschalen in der Anlage EÜR falsch zugeordnet werden.
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Vielen Dank!
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Taxoloop
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