EÜR - Umsatzsteuer - Vorsteuer

  • Hallo,
    Ich bin gerade dabei, mich in die Taxpool-Software einzuarbeiten.
    Ich habe 2 Testbuchungen eingegeben und dann einen EÜR-Bericht abgefragt.
    Dort hat das Programm die Umsatzsteuer und Vorsteuer bei der Berechnung des Betriebsergebnisses mit einbezogen.
    Nach meiner Kenntnis geht es aber bei der EÜR um Netto-Einnahmen und -Ausgaben.
    Wo liegt der bzw. mein Fehler?
    Grüße von Paul

  • Hallo Paul,

    das passt alles so. Bei der EÜR ist die vereinnahmte Umsatzsteuer Betriebseinnahme und die bezahlte Vorsteuer Betriebsausgabe.

    Natürlich muss die Differenz aus vereinnahmter USt. und bezahlter Vorsteuer, in Deinem Beispiel 38 € - 19 € = 19 € dann noch (mittels Umsatzsteuervoranmeldung) ans Finanzamt abgeführt werden. Die Zahlung dieser Umsatzsteuer (19 €) ist auch Betriebsausgabe, wenn die dann gezahlt ist, bleibt als Überschuss 100 €. Die Zahlung der Umsatzsteuer ans Finanzamt hast Du im Test noch nicht eingegeben, daher die Irritation.

    Du hast einen Umsatz von 200 € netto und Aufwand von 100 € netto, macht 100 € Überschuss.

    Gruß

    Lisa

  • Nach meiner Kenntnis geht es aber bei der EÜR um Netto-Einnahmen und -Ausgaben.

    Diese Annahme ist falsch.

    In der EÜR ist auch die vereinnahmte USt eine Einnahme und die Vorsteuer eine Ausgabe.

    Die Zahlung der Umsatzsteuer ans Finanzamt hast Du im Test noch nicht eingegeben,

    Die Zahlung der USt (Zahllast) erfolgt ja immer erst in Folgemonaten. Am Jahresende also auch erst im Folgejahr.

    Und so kommt es, dass Die Einnahmen (im Beispiel 238 €) und die Ausgaben (119 €) zu einem Überschuss von 119 € führen und nicht zu 100 €.

    Erst wenn die abzuführende USt auch bezahlt ist, wirkt sie als Ausgabe und mindert den Überschuss, sei es auch erst im nächsten Jahr.


    Die EÜR interessiert es nicht, ob Einnahmen aus USt stammen oder nicht. Es wird grundsätzlich nach Zahlungsflüssen gebucht.

    Wäre also Deine Buchhaltung nach den beiden Buchungen am 31.12. vollständig hättest Du einen Gewinn nach EÜR i. H von 119 € und eine USt-Schuld von 19 € im FolgeJahr zu zahlen, in dem sie dann auch erst den Gewinn im Folgejahr verringert.


    Auf eine ggf. zu berücksichtigende 10-Tage-Regel mag ich nicht eingehen, dass würde die grundsätzliche Gewinnermittlung nach EÜR verschleiern.

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  • Taxoloop

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