Anfangsbestände / Endbestände der Inventur einbuchen bei Neuanlage der Firma

  • Guten abend,


    mein Steuerberater hat mir im letztem Jahr aufgrund Personalmangels gekündigt.


    Nun habe ich mit Taxpool ab 2023 alles neu gebucht.

    Der letzte Punkt der mir fehlt, ist, die Endbestände aus 2022 sowie 2023 korrekt einzubuchen .

    Es ist mir zwar gelungen, den Endbestand aus 2022, den ich vom Steuerberater übernommen habe, einzubuchen, dieser erscheint auch, aber der Endbestand der Inventur zum 31.12.2023 ist wesentlich niedriger.

    Ich suche nun einen Weg, den Endbestand einzutragen, so das Sie die Bilanz zu meinen Gunsten ändert, und das in der Bilanz erkennbar ist, das die Summen vom Vorjahr passen.

    Ich buche im SKR03 und würde mich auf Tips freuen, gerne mit den richtigen Buchungskonten.

    Ich versuche es seit gestern Nachmittag ;(


    Viele Grüße

    • Official Post

    aber der Endbestand der Inventur zum 31.12.2023 ist wesentlich niedriger.

    Zuerst müßtest Du mal feststellen, welche Endbestände sich geändert haben. Bei der Inventur werden ja nicht nur Warenbestände, sondern auch alle anderen Vermögensgegenstände festgestellt.


    Falls die Differenzen im Warenbestand bestehen, werden Bestandsveränderungen grundsätzlich über 3960 "Bestandsveränd. - Roh-, Hilfs-, Betriebsst." gebucht.

    Bei vermindertem Bestand also

    3960 an Warenbestand,

    wobei der Warenbestand unter 3980 "Bestand - Waren" oder 7100 "Fertige Erzeugnisse und Waren (Bestand)" erfasst sein kann.


    Für weitere Fragen bitte die "Zielführende Problembeschreibung" lesen und eine eigene Signatur erstellen.

  • Ich suche nun einen Weg, den Endbestand einzutragen

    Der Endbestand in der Buchhaltung ist doch bereits auf den Bestandskonten. Er muss nur um die Bestandsveränderungen gemäß Inventurwerten korrigiert werden.

    Vielleicht solltest Du, wenn Du wirklich die Abschlussarbeiten selbst vornehmen willst, einige Grundlagen dazu erlernen. Zeit dafür wäre ja seit letztem Jahr gewesen und Schulungsangebote (nicht diese kostenlosen und oft unnützen Internet-Videos) gibt es ja. Oder Du läßt den Abschluss doch lieber von einem StB bearbeiten, allerdings ohne den StB zum Buchhaltungslehrer zu verdonnern.

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