Überzahlung Debitor

  • Wie kann ich eine Überweisung an den Kunden buchen?


    Zum Hintergrund:


    Ich betreibe gewerblich ein Ferienhaus. Vor Anreise müssen die Gäste den Buchungsbetrag zzgl. einer Kaution Überweisen.

    Gebucht wird über den Debitor bei den Zahlungen, so dass in der Übersicht bei der Rechnung ein negativer OP-Saldo angezeigt wird. (So kann ich direkt sehen, ob die Kaution überwiesen wurde)


    So weit, so gut.


    Nach Abreise der Gäste wird diesen die Kaution (unter Abzug möglicher Schäden) zurück überwiesen.


    Und jetzt steh ich am Schlauch.


    Wie kann ich den Zahlungsausgang buchen, damit bei der Rechnung der Saldo ausgeglichen wird?

    In meiner bisherigen Buchhaltung konnte ich hierfür einen negativen Zahlungseingang buchen. Das geht hier leider nicht.



    Ich hoffe, ich konnte mein Problem anschaulich beschreiben.


    Teste jetzt schon seit Tagen die verschiedensten Möglichkeiten durch, ohne auf einen grünen Zweig zu kommen. Vermutlich ist Lösung sogar einfach und ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.


    Danke schon mal für die Unterstützung

    • Official Post

    Wenn ich richtig verstanden habe schreibst Du die Rechnung per Taxpool und dies erst, nach dem der Mieter zuvor bereits die Miete zusammen mit der Kaution überwiesen hat.

    Unter Verwalten / Kunden/Lieferanten /Zahlungen läßt sich keine Zahlung ohne eine Rechnung eingeben, soweit ich weiß.

    Du buchst den Vorkasse-Zahlungseingang vermutlich in der Buchungsmaske, erstellst später eine Rechnung über den Betrag "Miete" zu der Du von der Zahlung nur den Betrag der Miete zuordnest und hast dann einen negativen Rest-OP. Diesen gleichst Du bei der Rücküberweisung des Kautionsbetrages durch buchen auf dem Debitor aus und bereinigst den Rest-OP.


    Falls das so nicht funktioniert oder Du anders vorgehst, schildere bitte chronologisch den genauen Ablauf:

    Wann buchts Du den Zahlungseingang Miete+Kaution und wie.

    Wann Stellst Du die Rechnung? Über welchen Betrag, nur Miete oder auch mit Kaution? Verwendest Du dabei ggf. unterschiedliche Artikel (Miete/Kaution)?


    Bevor Du das machst bitte die "Zielführende Problembeschreibung" lesen und eine eigene Signatur erstellen.

  • Ich stelle erst um auf Taxpool und teste die anstehenden Vorgänge.


    Die Rechnung wird in Taxpool erstellt nach Buchungseingang über den Buchungsbetrag.

    Da die Kaution kein steuerbarer Umsatz ist, sondern ein durchlaufender Posten wird diese auch nicht in der Rechnung mit aufgenommen.

    Die Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kautionszahlung) buche ich unter Verwalten / Kunden/Lieferanten /Zahlungen auf die jeweilige Rechnung bei Zahlungseingang.

    Die Kautionszahlung steht dann als negativer OP bei der Rechnung.

    Für die Rückerstattung der Kaution hab ich bisher nur die Möglichkeit über die Buchungsmaske gefunden. Bekomme aber dadurch den OP von der Rechnung nicht sauber.

    Hoffe, ich habe es jetzt besser beschrieben.

  • Die Rechnung wird in Taxpool erstellt nach Buchungseingang über den Buchungsbetrag.

    Meinst Du den Zahlungseingang oder tatsächlich irgendeine Bestätigung über einen Buchungsbetrag?

    Man kann immer noch nicht sicher sagen, wie Du vorgehst oder vorgehen willst.

    Die Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kautionszahlung) buche ich unter Verwalten / Kunden/Lieferanten /Zahlungen auf die jeweilige Rechnung bei Zahlungseingang.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du die Anzahlung, Kautionszahlung und die "Restzahlung" (was ist das jetzt?) zur gleichen Zeit buchst.


    Um zu einem gewünschten Vorgehen, einen praktikablen Weg zu suchen sollte das gewünschte Vorgehen vom Ablauf her klar dargestellt werden. Darauf zielen die Fragen oben ab:

    childere bitte chronologisch den genauen Ablauf:

    Wann buchts Du den Zahlungseingang Miete+Kaution und wie.

    Wann Stellst Du die Rechnung? Über welchen Betrag, nur Miete oder auch mit Kaution? Verwendest Du dabei ggf. unterschiedliche Artikel (Miete/Kaution)?

    Der Bitte nach der Signatur schließe ich mich an, dann braucht man nicht immer in Dein Profil zu schauen.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • OK, ich versuchs nochmal



    Grundsätzlicher Ablauf in der Ferienhausvermietung.


    Feriengast bucht einen Aufenthalt für einen bestimmten Zeitraum und erhält hierüber einen Buchungsbestätigung mit entsprechenden Zahlungsanweisungen. Diese beinhaltet, dass a) innerhalb 5 Tagen eine Anzahlung (i.d.R. 20 - 30% des Buchungsbetrages) und b) bis 10 Tage vor Anreise die Restzahlung zuzüglich einer Kaution (Sicherheitsleistung) zu leisten ist.

    Nach dem Aufenthalt des Feriengastes im Ferienhaus erhält dieser, soweit keine Schäden zu verrechnen sind, die Kaution zurück überwiesen.


    Jetzt zum chronologischen Ablauf in der Buchhaltung mit einem Beispiel:


    Gast bucht am 13.01.2024 einen Urlaubszeitraum von 18.10.-20.10.2024 mit einem Buchungsbetrag (Mietpreis) von 600--- €.


    In Taxpool wird (am 13.01.2024) ein Debitorenkonto angelegt sowie eine Rechnung über den Buchungsbetrag (Mietpreis ohne Kaution) erstellt.


    Eingang der Anzahlung über 200,--€ am 18.01.2024 wird diese unter Verwalten / Kunden/Lieferanten /Zahlungen entsprechend gebucht.


    Eingang der Restzahlung am 02.10.2024 über 400,-- sowie die Kautionsleistung über z.B. 150,--€ wird ebenso unter Verwalten / Kunden/Lieferanten /Zahlungen gebucht.


    In der Übersicht im Debitorenkonto ist entsprechend ein OP-Saldo von -150,-- €


    Nach Abreise des Gastes am 20.10.2024 wird diesem am 25.10.2024 die Kaution (Sicherheitsleistung) zurück überwiesen.

    Und genau hier hakt es aktuell. Wie buche ich, dass dann der Rechnungs-OP ausgeglichen ist?


    Um hier auf die Kernproblematik meiner Frage nochmals einzugehen hier noch ein anderes Beispiel:


    Oben genannter Gast hat gebucht, die Rechnung wurde erstellt und die Anzahlung geleistet.

    Aus privaten Gründen storniert der Gast die Buchung des Ferienhauses. Die Anzahlung ist daraufhin zurück zu überweisen und die Rechnung zu stornieren. Auch hier muss dementsprechend der Zahlungsausgang an den Gast entsprechend gebucht werden.


    Info zu Unternehmen:


    Gewerbliche Ferienhausvermietung

    EÜR

    SKR04

    mit Personenkonten

  • Das mehrfache Ändern der Beiträge hilft gerade nicht, die Vorgänge zu verstehen.

    Vor einigen Stunden habe ich den Beitrag #5 gelesen, doch keine Zeit zu antworten, weil zuerst die gemachten Angaben noch zu korrigieren wären (Anzahlung 200 + Restzahlung 600 bei nur 600 Miete) bevor auf das Kernproblem (Kautionsverwaltung unter einem Debitorenkonto) hätte eingehen können. Nun steht da zwar "Eingang der Restzahlung über 400 €" statt zuvor 600 €, das ist aber nur meinem Gedächtnis zu verdanken. Jeder andere sieht nicht, was geändert und vermutlich vorher falsch gebucht wurde.


    Die Ausweitung der Kernfrage jetzt auch auf das andere Beispiel - auch nachträglich eingefügt - und die Buchungsversuche im neuen Beitrag #6 verkomplizieren die Sache nur.


    Die Kaution ist weder eine Leistung, noch besteht eine Forderung darauf. Da Debitorenkonten Unterkonten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen darstellen, haben Kautionsbeträge auf Debitorenkonten grundsätzlich nichts zu tun.

    Die Problematik, dass im Bereich der Offenen Posten, eine entsprechende Verwaltung von Kautionen kaum oder auch garnicht möglich ist, hat gerade damit zu tun. Was auf den ersten Blick in anderen Programmen irgendwie über Debitorenkonten abbildbar ist, führt bei ernstzunehmenden Buchhaltungsprogrammen zu Problemen der Handhabung, weil aus einer Vermischung von Kautionen und Forderungen in der FiBu Probleme bei den Abschlüssen zu erwarten sind.

    Aus meiner Zeit bei einer Immobilienverwaltung kenne ich entsprechende Verwalungsprogramme, die eine integrierte (aber von der FiBu unabhängige Kautionsverwaltung haben. Die hat Taxpool nicht zu bieten.

    In der FiBu sind Kautionen (Eingänge und Ausgänge) separat von den Debitoren auf Kautionskonten zu buchen (SKR 04: 3550 ff "Erhaltene Kautionen"), wobei einfach der Mieter (oder die Deb.-Nr) im Text vermerkt wird.

    Über bestehende Kautionsguthaben der Mieter reicht es je nach Umfang der aktuellen Mietverhältnisse, diese in einer Excel-Tabelle zu verfolgen. Dies ist in vielen Hausverwaltungen und bei Immobilienverwaltern die keine spezielle Software mit Kautionsverwaltung verwenden alltägliche Praxis und darf wohl als praktikable Lösung gelten, um nicht zu sagen sie ist tatsächlich zeitgemäß.


    Zu #6

    Statt des erwarteten OP i. H von Null € stehen nun -300 € "Noch offen". Vermutlich wurde hier eine Zahlung (Siehe Typ) zu einer in den OP-Rechnungen vom 13.01.2024 nicht erkennbaren Ausgangs-Gutschrift (siehe Belegnummer GA-1) also zu einer weiteren Verbindlichkeit erstellt.


    Nachtrag:

    Ich sage voraus, dass die in diesem Beitrag gemachten Veränderungen von Eye-Data nicht anders nachvollzogen werden können, als zu sagen, dass und wieviele Änderungen dieses Beitrags durch mich erfolgten.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

    Edited once, last by wiko-services.de: Eingefügter Nachtrag und weitere Änderungen. ().

  • Ein hoch auf das Gedächtnis. Die Änderungen sind jedoch auch über die Versionshistorie des Beitrages abrufbar.

    Wenn ich einen Fehler mache oder schreibe, stehe ich dazu und korrigiere diesen.


    In #6 ist für jeden Nachvollziehbar, dass wohl die Buchhaltung passend ist, jedoch die OP-Verwaltung nicht entsprechend abgebildet wird.


    Das hat auch nicht unbedingt mit den bei mir zu buchenden Kautionen zu tun. Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. kommen immer wieder vor und sollten entsprechend (auch in den Personenkonten) abgebildet werden können.


    Ich sehe dies für mich als eine Schwachstelle und werde entsprechend weiter testen um dann zu entscheiden, ob ich damit leben kann.

    Eine Excel-Tabelle ist hierfür sicher nicht geeignet und auch nicht zeitgemäß.


    Das Thema kann somit geschlossen werden

  • Ein hoch auf das Gedächtnis. Die Änderungen sind jedoch auch über die Versionshistorie des Beitrages abrufbar.

    Ein Hoch auf erfahrene Anwender, nicht nur des Forums.

    Dass Du Deine Änderungen in einer Historie einsehen kannst, nicht aber meine (siehe #8) verdeutlicht auch Dir das Problem mit nachträglichen Änderungen.


    Probiere einfach selbst aus, wie Du eine zeitgemäße Lösung zur Erfassung der Kautionsflüsse erreichst. In einer Buchhaltung sind eben Grenzen gesetzt, die ein willkürliches Verrechnen von Forderungen erschweren, schon gar, wenn es sich nicht um Forderungen handelt.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

    • Official Post

    Zur Nachvollziehbarkeit von Beitragsänderungen ist es so, dass tatsächlich nur für eigene Beiträge die Änderungshistorie eingesehen werden kann. Andere User sehen nur das etwas geändert wurde, jedoch nicht was geändert wurde. Dazu aus meinen Hinweisen:

    Buchhaltungsfragen "richtig" stellen

    7. Bearbeiten von Beiträgen

    Eigene Beiträge zu bearbeiten ist sinnvoll, wenn darin Fehler korrigiert werden sollen, die einem direkt nach dem Absenden auffallen. Spätere Änderungen sind zwar im Forum (noch) zulässig, erschweren aber den Zusammenhang mit weiteren Beiträgen zu erkennen, insbesondere, wenn bereits weitere Beiträge geschrieben wurden.

    Wurden noch keine Beiträge (Antworten) gegeben, sollten bei nachträglichen Korrekturen, entsprechende Bemerkungen hinterlegt werden. Besser noch ist die Korrektur (ganz im Sinne eines Buchhalters) durch Streichung der vorherigen Darstellung entsprechende Markierung nachvollziehbar zu gestalten.

    Wurden bereits Beiträge erfasst, sollten Korrekturen besser in einem neuen eigenem Beitrag erfolgen. Solche Änderungen werden nämlich leicht übersehen, weil man doch dazu neigt, nur in bisher ungelesenen Beiträgen etwas Neues zu erwarten.


    Zum eigentlichen Problem

    Die OP-Verwaltung ist im Grunde eine genauere Betrachtung der Zusammensetzung des Saldos eines Kundenkontos. Wärend auf dem Debitorenkonto Zahlungen und Forderungen unabhängig von einem Zusammenhang der einzelnen Zahlung zu den damit beglichenen Forderungen erscheinen, soll die OP-Verwaltung genau diesen Zusammenhang nachvollziehbar machen, nämlich welche Forderung(en) zu welchen Teilen mit welcher Zahlung ausgeglichen sind.


    Da es zu den Zahlungen bezüglich der Kaution keine Forderung gibt (es wurde ja zu Recht keine Position "Kaution" in der Rechnung aufgenommen, so dass die Rechnung nur zu Forderungsbuchungen über die Miete führt), kann ein Zusammenhang der Zahlungen zu einer Forderung "Kaution" in der OP-Verwaltung nicht dargestellt werden. Ebenso kann die Rückzahlung der Kaution nicht ohne eine entsprechende Gutschrift (=Verbindlichkeit) abgeglichen werden.


    Beim Zahlungseingang der Restzahlung + Kaution wäre eine Splitbuchung wie folgt in der Buchungsmaske möglich.

    Bank an Debitor (Restbetrag zur Rechnung) mit OP-Ausgleich und Erhaltene Kaution (Kautionsbetrag) ohne OP-Zuordnung

    Dabei kann die Kaution nicht in den OPs verfolgt werden und auch auf dem Debitor taucht sie nicht auf. Sie kann nur über den Buchungstext dem Debitoren zugehörig beschrieben werden. Das wäre der korrekte Weg.


    Man könnte auf die Idee kommen, die Kaution statt über Erhaltene Kaution auf dem Debitorenkonto zu erfassen (ohne OP-Ausgleich!), so dass der Saldo des Debitorenkonto trotz ausgeglichenem (Rechnungs-) OP die "Überzahlung" ausweist. Bei Rückzahlung an den Mieter könnte das Debitorenkonto wieder ausgeglichen werden. So sieht man am Debitorensaldo (nicht in den OPs) den Stand der Dinge.

    Ob man sich damit ggf. Probleme bei diversen Auswertungen schafft überblicke ich im Moment nicht, weshalb ich selbst es so nicht machen würde.


    Wenn Du Dich in die Funktionen der OP-Verwaltung einlesen willst findest Du in der Hilfe eine Übersicht und weitere Infos auch in den Unterpunkten zu dem Hilfe-Thema.

  • Taxoloop

    Closed the thread.
    • Official Post

    Eye-Data


    Quote

    Das hat auch nicht unbedingt mit den bei mir zu buchenden Kautionen zu tun. Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. kommen immer wieder vor und sollten entsprechend (auch in den Personenkonten) abgebildet werden können.

    Das geht doch, weiterhin kannst Du auch notfalls an Verrechnungskonten ausgleichen.

    Zur Behandlung von Kautionen wurde bereits alles von wiko-services und taxoloop erwähnt (separate Buchung), erstelle doch einfach wie schon erwähnt, passende Buchungstexte, mit der Suchfunktion ist es dann einfach diese aufzufinden.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

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