Import von CSV Kassendaten

  • Hallo,


    ich nutze noch nicht Taxpool, aber in Zukunft womöglich.


    Ein Großteil der Daten, die ich derzeit buchhalterisch verarbeiten müsste, sind Kassendaten aus meiner elektronischen Kasse. Diese lassen sich im CSV Format / DATEV Format aus der Kasse exportieren (anscheinend gibt es ein definiertes DATEV Format- ob diese Daten dem tatsächlich entsprechen, kann ich nicht sagen).


    Dabei ist zu bedenken, dass es inzwischen eine Vielzahl von Daten aus Kassen gibt: neben der Aufteilung in zwei USt Sätze die Unterscheidung in Zahlungsarten: bar, unbar mit 'Open Loop' Karten (Giro, Debit, Kredit) und 'Closed Loop' Karten als Prepaid Kundenkarten (in diesem Zusammenhang Verbuchung von Zahlungsmitteltausch bar --> Kundenkarte bzw. unbar --> Kundenkarte).


    Da inzwischen leider eine Menge Kassendaten 'nachgearbeitet' werden müssen, suche ich eine Software, die mich dabei unterstützt: also Import der Kassen CSV-Daten, Möglichkeit diese bleibend in Taxpool zu ordnen (Spalten), so dass die Daten beim nächsten Import an der richtigen Stelle stehen.


    Ich benutze derzeit ein rel unbekanntes Kassensystem, steige aber demnächst auf JTL um (JTL POS - JTL WaWi). Ich habe hier schon gelesen, dass es Importmöglichkeiten aus JTL WaWi in Taxpool mit der 'Ameise' gibt, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob JTL POS (die Kasse) ihre Daten auch in der WaWi speichert. Wenn nicht, müsste der Import in Taxpool direkt aus der Kasse heraus erfolgen (dabei hilft die 'Ameise' wahrscheinlich nicht, da diese m.W. nur mit der WaWi zusammenarbeitet.


    Um die Sache schließlich 'rund' zu bekommen: Ich würde als Steuersoftware gerne 'WISO Steuer' benutzen- aber hier scheint es Probleme beim Import von Daten aus anderer Software zu geben. Was tun?


    Es wäre schön, wenn mir jemand soweit helfen würde, dass ich weiterkomme!

  • Hallo Taxpaul,


    aus dem was Du schreibst ergibt sich nur ein sehr lückenhaftes Bild Deiner Anforderungen und Wünsche.

    Es wird nicht klar, welche Ausgangssituation besteht und was Dein Ziel ist.

    Zu den Möglichkeiten Deiner bisherigen Kasse bist Du offenbar selbst nicht umfänglich informiert.

    DATEV Format- ob diese Daten dem tatsächlich entsprechen, kann ich nicht sagen

    Ob Du nur diese Kasse einsetzt bleibt unklar.

    dass es inzwischen eine Vielzahl von Daten aus Kassen gibt:

    Welche Kassendaten Du "nacharbeiten" musst und warum bleibt offen und doch suchst Du nach einer Software, die Dich dabei unterstützt, sie in Taxpool nach Spalten sortiert zu importieren.


    In wie weit man Deine bisherige Kasse und deren Daten in Taxpool vernünftig importieren kann, ließe sich leicht klären.

    Doch wenn Du ohnehin auf JTL umsteigen willst kann man sich das sparen.


    Wie JTL mit den Daten der einzelnen Module umgeht, wirst Du besser in deren Foren klären können. Dabei solltest Du auch für Dich entscheiden, ob Du Faktura-Daten aus der WaWi nach Taxpool übernehmen willst oder eben nur Buchungen aus der POS-Kasse und ob dazu die Ameise nötig ist.


    Ein ganz eigenes Projekt ist, wie Du Deine Steuererklärungen erstellst (ich nehme an es geht dabei nur um die ESt) und womit Du das erledigen willst. Das eine Steuererklärung nicht allein aus der Gewinnermittlung der Buchhaltung erstellt werden kann und folglich weitere Informationen einzugeben sind, die nicht per Import möglich sind, sollte klar sein.

    Was tun?

    Die Steuererklärung zu erstellen ist ein eigener Arbeitsschritt, der nach der Gewinnermittlung folgt und eine Reihe von Überlegungen und Daten benötigt, die nicht "importiert" werden können. Das wird auch weiterhin so bleiben und sollte von der Buchhaltung/Gewinnermittlung getrennt erfolgen.

    Es wäre schön, wenn mir jemand soweit helfen würde, dass ich weiterkomme!

    Eine auf die individuelle (aber hier unbekannte) Ausgangssituation gerichtete Softwareberatung zu unterschiedlichen Programmen verschiedener Anbieter ist kaum in einigen Forenbeiträgen möglich.


    Vielleicht bist Du in der Lage, zumindest schon mal ein Pflichtenheft für Dein Projekt zu erstellen oder wenigstens die Ausgangssituation vollständig zu beschreiben, mittels derer Lösungsschritte gegangen werden können. Evtl. wirst Du dazu auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen müssen.

    Weitere Infos über mich.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

    Edited once, last by wiko-services.de ().

    • Official Post

    TaxPaul


    Normalerweise ist der DATEV-Import vorzuziehen.


    Die Vorgänge, die Du beschrieben hast, sind ja wahrscheinlich bereits über das DATEV-Format korrekt abgebildet.

    Falls es sich um mehrere Kassen handelt: Hast Du separate Konten dazu vergeben?


    Ich würde zum Testen folgendes machen:


    Erstelle eineTestfirma, wichtig: Verwende dabei den gleichen SKR wie auch in Deiner Kassensoftware. Kassenkonten im SKR03 gehen von 1000-1099, im SKR04 von 1600-1699. Der SKR ist später nicht mehr änderbar.

    Falls Du die Konten nicht in der Kassensoftware konfigurieren oder sehen kannst, mache einen Textexport, öffne die Datei mit LibreOffice und schaue, welche Konten verwendet werden. Wichtig: Nicht in LibreOffice oder Excel ändern, dies kann Probleme beim Import verursachen.


    Benenne in Taxpool in der Kontenverwaltung die Kassenkonten so um, dass Du weisst, um welche Kasse es sich handelt (In der Listenansicht der Kontenverwaltung Doppelklick in der Listenspalte des Kassenkontos.


    Importiere über das Programm-Menü die DATEV-Daten.


    Gehe auf 'Berichte, EÜR'.



    Quote

    Da inzwischen leider eine Menge Kassendaten 'nachgearbeitet' werden müssen, suche ich eine Software, die mich dabei unterstützt: also Import der Kassen CSV-Daten, Möglichkeit diese bleibend in Taxpool zu ordnen (Spalten), so dass die Daten beim nächsten Import an der richtigen Stelle stehen.

    Das bitte genauer erläutern.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

    • Official Post

    TaxPaul

    zu möglichen Problemen beim Import von Buchungsdaten aus anderen Programmen müßtest Du konkreter werden. Dazu solltest Du zuerst entscheiden, in welcher Art die Buchungsdaten vorliegen bzw. welchen Export Deine Kasse tatsächlich bereitstellt.

    Das DATEV-Format beinhaltet tatsächlich grundlegende Vorgaben, etwa zu den Tabellenspalten. Es kann jedoch in verschiedenen Dateiformaten vorliegen, neben ".csv" auch als ".txt".


    Da auch die kostenlose Mini-Version von Taxpool den Import der verschiedenen Buchungsdaten ermöglicht, kannst Du Dich leicht selbst dazu einarbeiten und an Hand Deiner Daten testen.


    Da inzwischen leider eine Menge Kassendaten 'nachgearbeitet' werden müssen, suche ich eine Software, die mich dabei unterstützt: also Import der Kassen CSV-Daten, Möglichkeit diese bleibend in Taxpool zu ordnen (Spalten), so dass die Daten beim nächsten Import an der richtigen Stelle stehen.

    Eine vernünftige Zuordnung der einzelnen Felder der Kassendaten zu den entsprechenden Daten für eine Buchung kann keine Software für Dich vornehmen. Die hierfür notwendigen Entscheidungen müssen mit Sachverstand vorgenommen werden, sind dann aber für spätere weitere Importe abrufbar, so dass diese beim nächsten Import an der richtigen Stelle stehen.


    Selbstverständlich kann Taxpool mit unterschiedlichen Steuersätzen, Zahlungsarten und Zahlungsmittel tausch umgehen. Entscheidend ist, dass die Importierten Daten dies auch auswertbar beinhalten.

  • Hallo zusammen,


    und Danke erstmal für die Reaktionen. Ich denke, es ist am sinnvollsten, wenn ich hier Schritt für Schritt vorgehe. Wie beschrieben, habe ich bisher Daten aus einem Kassensystem namens "Faktura.Cash", welches mit einer WaWi namens "Faktura XP" zusammenarbeitet. Geplant war seinerzeit ein größerer Ausbau mit Onlineshop, dies geschah aber bisher (zum Glück) nicht, denn leider entpuppte sich die genannte Software als riesiger Reinfall (obwohl Handbuch etc. überzeugend aussehen). Ein Fehlgriff bei solcher Software ist natürlich der Super-GAU. Da ich mich also auf die Kasse konzentrierte, ist auch nur diese hier relevant. Ich gehe davon aus, dass es mit den JTL-Lösungen demnächst besser läuft.


    Wahrscheinlich macht es Sinn, wenn ich eine solche DATEV- / CSV- Exportdatei einfach mal zeige (hierzu das Handbuch von Faktura Cash) - ich habe sie mal als Datei angehängt.


    Dazu folgende Erläuterungen:


    Der Betrieb ist eine Kaffeebar, daher die rel kleinen Beträge. Zu der Zeit, aus der diese CSV Datei ist, gab es noch kein Kartenterminal für Giro-/Kredit-/Debit-Karten, sondern nur Barzahlung und eine Prepaid-Kundenkarte (die entsprechend nur bar aufgeladen werden konnte). Die Kundenkarten-Einzahlungen erkennt man an den glatten Beträgen: 10,00 €, 20,00 €, 50,00 € und der Kundennummer in einigen der Spalten (10xxx)- weshalb die sich öfter wiederholt, weiß ich nicht. Die Kundenkarten werden gegen einen Pfand von 3,00 € herausgegeben und können ab 10 € aufgeladen werden.

    Zahlungen mit Kundenkarte erkennt man an rel krummen Beträgen, da vom Originalpreis prozentual rabattiert.


    Die Tabelle enthält eine Menge Spalten, die im Handbuch nicht dokumentiert sind. Vermutlich bezieht sich einiges auch auf die WaWi, mit der die Kasse theoretisch in der Lage sein sollte zusammenzuarbeiten (ob das nun funktionierte oder nicht, war nachher nicht mehr so klar).


    Jetzt fällt mir auf, dass dort ja nirgends die USt ausgewiesen ist (obwohl bei jedem Produkt hinterlegt).....


    Also ich lade das jetzt trotzdem schonmal hoch, damit man einen ersten Eindruck bekommt. Werde mich dann wohl doch nochmal mit diesem Kassenhersteller in Verbindung setzen müssen.


    Es geht hier zunächst einmal nur um den Gesamteindruck.

  • modular

    Quote
    Da inzwischen leider eine Menge Kassendaten 'nachgearbeitet' werden müssen, suche ich eine Software, die mich dabei unterstützt: also Import der Kassen CSV-Daten, Möglichkeit diese bleibend in Taxpool zu ordnen (Spalten), so dass die Daten beim nächsten Import an der richtigen Stelle stehen.

    Im Grund meine ich das:


    Eine vernünftige Zuordnung der einzelnen Felder der Kassendaten zu den entsprechenden Daten für eine Buchung kann keine Software für Dich vornehmen. Die hierfür notwendigen Entscheidungen müssen mit Sachverstand vorgenommen werden, sind dann aber für spätere weitere Importe abrufbar, so dass diese beim nächsten Import an der richtigen Stelle stehen.

    wiko-services.de

    Ein ganz eigenes Projekt ist, wie Du Deine Steuererklärungen erstellst

    Das ist mir schon klar- ich schrieb dies bewusst zusammen in einem Beitrag, damit der Gesamtzusammenhang klar wird. Ich habe die Steuererklärungen bisher von einem Steuerberater machen lassen, halte dies aber nicht mehr für unbedigt erforderlich, zumindest für die nächste Zeit nicht. Es gibt sehr viele, sich wiederholende Angaben, sowas kann man mit entsprechender Software ganz gut hinbekommen, denke ich. Natürlich bestehen die Steuererklärungen (Mehrzahl!) aus einer Vielzahl von Angaben und entsprechenden Gewinnermittlungen. Darunter ist auch die ESt Erklärung. Mit der genannten Software sollte das m.E. ganz gut möglich sein. Die hauptsächliche Arbeit steckt in der Buchhaltung, weshalb ich hier bin.

    Wer beide Softwares zufällig kennt (also Taxpool und WISO Steuer) kennt vielleicht auch Synergien mit beiden. Ich fürchte aber, dass da nicht viel möglich ist, denn Buhl Data (WISO Steuer) hält sein Produkt ziemlich geschlossen, was Schnittstellen angeht. Andererseits dürfte meine EÜR nach entsprechender Datenverdichtung so übersichtlich sein, dass ich die Daten im dümmsten Fall eben manuell übertragen kann.


    Ich habe mir noch nicht "Elster", das Produkt der Finanzbehörden angeschaut- wären dort Importe (von CSV Daten z.B.) eher möglich?


    Oder gibt es überhaupt irgendeine (für den Laien anwendbare!) Steuersoftware, die Datenimporte zulassen?

    • Official Post

    Hallo TaxPaul,


    soweit ich bisher erkenne, wäre die CSV-Datei des Kassenprogramms durchaus nutzbar, wenn nur das Kassenprogramm vernünftig eingerichtet wäre.

    Die Verwendeten Konten für die Umsätze sind Automatikkonten, also solche, bei denen der USt-Satz feststeht.

    Fraglich ist, ob denn tatsächlich korrekte Konten für die unterschiedlichen Vorgänge in der Kasse hinterlegt wurden. Danach sieht es aber nicht aus.


    Das Einrichten der Kassensoftware wurde offensichtlich nicht mit dem StB, bzw. einem Fachkundigen vorgenommen. Ein Laie kann soetwas nicht ohne Hilfe zumindest eines versierten Buchhalters. Hier hätten zumindest in der Kasse "Erlösarten" mit entsprechenden Sachkonten hinterlegt werden müssen. GGf könnte bei angeschlossener Warenwirtschaft sogar je Artikel ein Sachkonto vergeben werden. Aber auf die Zusammenarbeit mit der Faktura ist die Kasse nicht angewiesen.


    Ich schätze, nicht die Kassen-Software war ein Fehlgriff, eher hätte ein Sachkundiger die Einrichtung vornehmen sollen, dann müßten auch nicht Kassendaten 'nachgearbeitet' werden, wie Du erwähntest.

    Die Zuordnungen die schon in der Kasse hätten getroffen werden müssen, lassen sich beim Einlesen der CSV in ein Buchhaltungsprogramm grundsätzlich nicht vernünftig nachhohlen. Es wird - auch mit Sachverstand - kaum genügen, die (falsch gefüllten) Felder der CSV beim Import in der Buchhaltung zuzuordnen.

    Schließlich wurden ggf. Umsätze doppelt gebucht, soweit ich aus der CSV erkenne.


    Die hauptsächliche Arbeit steckt in der Buchhaltung, weshalb ich hier bin.

    Ich befürchte, die Buchhaltung selbst zu übernehmen, ohne das Zusammenspiel Kasse (egal ob das bisherige Programm oder JTL) und Buchhaltung (auch wenn Du am Ende Taxpool einsetzen willst) gut verstanden zu haben könnte noch mehr Chaos in die Gesamtsituation bringen als es jetzt schon durch die unglücklichen Kasseneinstellungen hervorgerufen wurde.


    Zu Deinem Wunsch, auch Steuererklärungen selbst zu machen, womöglich mit einem guten Programm, das auch Datenimporte ermöglicht will ich nur anmerken: Ob Kassenprogramm, Buchhaltungsprogramm oder Steuererklärungsprogramm, sie alle können nur so gut sein wie es der Anwender mit seinem Fachwissen und korrekter Anwendung der Funktionen ermöglicht.

  • es ist am sinnvollsten, wenn ich hier Schritt für Schritt vorgehe.

    Richtig! Bevor Du über den weiteren Einsatz diverser Programme oder den Austausch von Programmen (Kasse) nachdenkst solltest Du deren Funktionsweise kennen, sonst entscheidest Du evtl. wieder ein Programm einsetzen zu wollen, dass Du nicht korrekt anzuwenden weißt.


    Die korrekte Einrichtung des bisherigen Kassenprogramms sollte beim Anbieter angefragt werden, wenn man sich nicht selbst damit zurechtfindet. Ein externer Berater wird gewiss teurer werden, da der sich erst in die Kassensoftware einlesen muss.


    Selbst wenn auf eine andere Kassensoftware gewechselt werden soll, bleibt der Schritt der Einrichtung. Dazu ist Grundlagenwissen um Buchhaltung ganz allgemein nötig (z. B.: Was sind Automatikkonten?) und auch zu individuellen Daten der Buchhaltung müssen getroffene Entscheidungen berücksichtigt werden, so z. B. der verwendete Kontenrahmen und die individuell angelegten Konten.

    Hier sollte auf den StB zurückgegriffen werden, wenn das nicht selbst geleistet werden kann.


    Das Vorhaben,

    - die Kassensoftware zu wechseln und selbst erforderliche Konfiguration vorzunehmen

    - ein Buchhaltungsprogramm auszuwählen und Einzurichten, dabei beide Programme aufeinander abzustimmen

    ist von einem Laien tatsächlich nicht umsetzbar.

    Sich die notwendigen Vorkenntnisse anzueignen dürfte ein Vollzeitjob werden, wenn man dafür nicht einige Monate im Nebenjob "studiert".


    Der Gesamtzusammenhang ist durchaus deutlich geworden.

    Du möchtest die anstehenden Aufgaben (vielleicht mangels Budget) alle selbst erledigen, bist aber mangels Fachwissen nicht selbst dazu in der Lage. Ohne fremde Hilfe läßt sich fehlendes Fachwissen nicht ersetzen, sei es Du lässt Dich schulen um dann alles selbst machen zu können oder Du nutzt fremdes Fachwissen um die Aufgaben gleich extern bearbeiten zu lassen.


    Wenn Du schon die Kasse nicht vernünftig an die Buchhaltung anbinden kannst, wird es auch keine vernünftige Buchhaltung geben, also auch keine korrekte Gewinnermittlung. Selbst wenn es eine Anbindung an das gewünschte Steuerprogramm gäbe, würde dieses mit falschen Daten gefüttert auch falsche Steuererklärungen erstellen. Das schlimmste dürfte sein, dass Du dabei nicht mal die Fehler zu erkennen in der Lage sein wirst.


    Einfach nur irgendwelche CSV-Dateien in ein Programm einzulesen ist nicht die Anforderung. Man muss schon auch wissen was wohin gehört und warum. Das gilt für die Kassendateien, wie auch für die Ergebnisse der Buchhaltung bei der Gewinnermittlung und auch bei den Steuererklärungen.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

    Edited once, last by wiko-services.de ().

    • Official Post

    @ TaxPaul


    Die Datei entspricht nicht dem DATEV-Format, es fehlen z.B. der Header und der Buchungsschlüssel, der Buchungsschlüssel ist allerdings nur für nicht-Automatikkonten relevant (AM/AV).

    Warum dort als Gegenkonto 1200 und nicht 1000 eingetragen ist, weiß ich nicht.

    Die Konten sind im Prinzip auch teilweise falsch.

    Was soll die 1 hinter dem Belegdatum???

    Aufgrund des abweichenden Formats kann die Datei nicht direkt als DATEV importiert werden.



    Nur in diesem speziellen Fall Deiner Datei kann diese Datei so importiert werden:


    Datei mit notepad oder besser notepad++ öffnen und

    .2023 1

    durch

    .2023

    ersetzen.

    Dann speichern.









  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die Antworten.


    "Automatikkonto" höre ich jetzt tatsächlich zum ersten Mal. Auch wenn ich ein Newby bin, würde ich bezweifeln, dass das Automatikkonten sind, weil

    1. Während der jetzt über zweijährigen Beschäftigung mit diesem Kassensystem auch über den Support nie gehört, geschweige denn angewandt
    2. Die Suche danach bzw nach "Automatik*" im Handbuch liefert kein Ergebnis (wobei das Handbuch immer noch unvollständig ist)
    3. Ich habe mir heute nochmal einen "DATEV-Export" gezogen- diesmal sind (obwohl ich den Einstellungen m.W. dazu nichts geändert hatte) die USt Sätze mit dabei. Die einizige Erklärung dafür, die ich habe, ist das erratische Verhalten dieser Software.
    4. Das scheint ja eine typische DATEV-Funktion zu sein, nach dem, was ich darüber gelesen habe. Darauf müsste ja zumindest aufmerksam gemacht werden, wenn es denn vorläge. Und modular schreibt:

    Die Datei entspricht nicht dem DATEV-Format, es fehlen z.B. der Header und der Buchungsschlüssel, der Buchungsschlüssel ist allerdings nur für nicht-Automatikkonten relevant (AM/AV).

    Ich hielte jetzt den Umkehrschluss, dass der fehlende Buchungsschlüssel ein Hinweis auf Automatikkonten sein könnte, für etwas gewagt.


    Ein befreundeter Informatiker hat mir heute aus dem CSV-Extrakt in Excel eine aufwändige Pivot-Tabelle erstellt, von der mir noch immer etwas schwindelig ist, aber in etwa bekommt man damit eine Übersicht.


    Ich will hier nicht übermäßig die genannte Kassensoftware kritisieren- aber der Wechsel hat natürlich Gründe; ohne triftige Gründe macht man sowas nicht. Ich habe die Kasse auch durchaus mit Hilfe des Supports des Herstellers eingerichtet. Es blieb zwar immer ein mulmiges Gefühl, aber als Betreiber einer Unternehmung kann ich nicht 80% der Zeit der Software widmen, die mir ja gerade eigentlich Arbeit abnehmen soll. Also, ich habe die Kasse jetzt nicht einfach so betrieben. Es gabe eine ganze Menge Probleme die hier den Rahmen sprengen würden. Ich hatte früher ein ganz anderes Kassensystem und für die Buchhalterin meines bis dahin in Anspruch genommenen Steuerberaters kannte das neue Kassensystem nicht. Als erstes fragte sie mich, ob dieses denn eine Programmierprotokoll hätte. Nachfrage beim Hersteller ergab ein Herumgedruckse, man könne das nicht so genau definieren (was in gewisser Weise auch stimmt, aber die Randbedingungen sind definiert und meist wird wohl ein ausdruckbares Protokoll erwartet)- das alles konnte die Kasse nicht. Während sonst auf Hinweise zu Fehlfunktionen nicht oder nur sehr zögerlich reagiert wurde, entstand in kürzester Zeit aus einer Version 2.x eine Version 3.x, diesmal mit Programmierprotokoll. Ob das funktioniert weiß ich nicht, ich hatte wegen unzähliger Fehlfunktionen einfach keine Lust mehr darauf. Viel weiter bin ich mit der Buchhalterin nicht gekommen, nachdem ich ihr einen solchen DATEV Export zusandte hatte einige Zeit später mein Steuerberater aus gesundheitlichen Gründen das Mandat niedergelegt. Das ist jetzt alles sehr verkürzt und zur Illustration.

    Ich kann mir nun zumindest nicht vorstellen, dass JTL schlechter ist, um das Mindeste zu sagen.


    Was soll die 1 hinter dem Belegdatum???

    Habe ich mich auch gefragt. Scheint so von der Kasse vorgegeben zu sein...


    Auf Notepad++ sind wir heute nicht gekommen. Wie oben beschrieben, habe ich heute einen neuen "DATEV"-Export in Excel geöffnet.


    Die Kasse kann auch SQL-Befehle verarbeiten; der Support hatte das öfter mal angewandt. Zum Beispiel hierbei:


    Die Kasse kann Kundenkarten als Guthabenkarten verarbeiten. Ich nutze diese Funktion. Kunden zahlen ein Guthaben ein (z.B. 10 oder 20 €) und können dann damit bezahlen, wobei ein Rabatt von 15% geährt wird. Bei Ansicht der Spalten sucht man allerdings eine mit dem Kartensaldo (Guthaben) vergebens, obwohl dies ja sehr naheliegt. Die Anzeige des Kartenguthabens in der Kasse beim Einlesen der Karte resultiert demnach aus einer internen Berechnung. Ichhabe mich immer gefragt, ob eine solche Handhabung in der Darstellung des Guthabens von Kundenkarten überhaupt erlaubt ist.

  • "Automatikkonto" höre ich jetzt tatsächlich zum ersten Mal.

    Kein Wunder! Das sind so grundlegende Dinge für einen Buchhalter, dass sie in Informationen an Fachpublikum keine Erwähnung mehr finden müssen. Deine Zweifel sind recht schnell ausgeräumt. Schaueinfach in den Datev-Kontenplan hier z. B. der SKR 03 und vergleiche mit den Konten in Deiner Datei.

    AM 8400 Erlöse 19 % USt

    10.00;"H";"€";8400;1200; ...


    Dann lies im Kontenplan zur Bedeutung der Kennung AM:

    Hauptfunktionen (vor einem Konto)

    AV Automatische Errechnung der Vorsteuer

    AM Automatische Errechnung der Umsatzsteuer


    Damit ist der Punkt gefrühstückt.

    Die Verwendeten Konten für die Umsätze sind Automatikkonten, also solche, bei denen der USt-Satz feststeht.

    Richtig, es werden neben 8400 Erlöse 19 % USt nur noch 8403 verwendet. Das unsinnige Konto 1200 (Bank!) zeigt, dass die Einstellungen entweder (unsinnig für die Kasse) voreingestellt waren wie im Handbuch bebildert oder nach eben diesen Bildern eingestellt wurden.

    Eine korrekte "Einstellungen zur Buchhaltung" hat - wenn überhaupt - nicht mit dem erforderlichen Wissen um die Zusammenhänge stattgefunden.


    Es sind noch weitere Ungereimtheiten, die auffallen. Ich möchte darauf aber nicht weiter eingehen. Es führt zu weit im Taxpool-Forum zu Problemstellungen anderer Software so detailiert einzugehen, dass eine Grundlagenschulung inkludiert sein muss, damit auch ein Laie damit arbeiten kann.


    Ein befreundeter Informatiker hat mir heute aus dem CSV-Extrakt in Excel eine aufwändige Pivot-Tabelle erstellt, von der mir noch immer etwas schwindelig ist, aber in etwa bekommt man damit eine Übersicht.

    Dazu der immer wieder notwendige Hinweis, dass viele Programme den Inhalt von Feldern einer csv-Datei unbemerkt verändern. Excel ist ein wahrer Meister darin.

    Ich hoffe der Informatiker kennt die Problematik.

    Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass die obige Beispieldatei nicht schon Änderungen gegenüber der unangetasteten Datei aus dem Kassensystem erfahren hat.


    Ich will zur Qualität des Kassenprogramms nichts sagen, da ich es nicht detailiert kenne. Meine Erfahrung bei der Einrichtung oder Korrektur falsch eingestellter Kassensysteme zeigt aber, dass häufig die Funktionen des Programms nicht verstanden wurden und es so zu falschen Übergabedateien kommt. Einmal richtig verstanden und korrekt eingestellt tun Kassenprogramme i. d. R. was sie sollen.


    Dass hier der StB oder seine Buchhalterin nicht helfen konnte/wollte sondern sich stattdessen auf das Programmierprotokoll stürzt mag mehr damit zu tun haben, dass man sich für die technische Umsetzung beim Kunden nicht sehr begeistert. Allerdings kenne ich auch Mandanten, die nicht die technische Umsetzung aufgezeigt bekommen wollen, sondern dies so hinterfragen, dass es kaum zu bewältigen ist Ihnen alle Hintergründe zu erklären und auch noch der Nachweis der Richtigkeit getätigter Aussagen erbracht werden soll. Das kann man zwar machen, ist aber als Einzelschulung in dem gewöhnlichen Beratungsalltag eines StB kaum zeitlich unterzubringen. Ein StB ist eben kein Lehrgangsveranstalter.


    als Betreiber einer Unternehmung kann ich nicht 80% der Zeit der Software widmen, die mir ja gerade eigentlich Arbeit abnehmen soll.

    Dennoch versuchst Du die komplexe Einrichtung mehrerer Programme aufeinander selbst vorzunehmen. Und dies - meine Offenheit sei mir verziehen - ohne die Grundlagen "Buchhaltung" mitzubringen. Eine jahrelange Beschäftigung mit einem Kassensystem oder mehreren, ist nicht der Weg wie man zum Buchhalter wird, der über viele Jahre Erfahrungen sammelt um sich dann vielleicht auch in Kassensysteme und Datenaustausch einarbeitet.

    nachdem ich ihr einen solchen DATEV Export zusandte hatte einige Zeit später mein Steuerberater aus gesundheitlichen Gründen das Mandat niedergelegt.

    Ich will nicht bezweifeln, dass der StB wirklich gesundheitliche Gründe für das Niederlegen Deines Mandats hatte, vermutlich hat er ja auch alle Mandate abgegeben. Aber es gibt ja nicht nur einen StB und ich hätte erwartet, dass der StB Dich wohlwollend an einen Kollegen verweist.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Zum Thema "Automatikkonto" (hier: Konto 8400):


    Wie oben beschrieben, hatte ich das Kassensystem nicht allein sondern mit dem 'Support' des Kassenherstellers eingerichtet. Ich hatte bezüglich der Kontoeinrichtungen immer ein mulmiges Gefühl, da ich selbst in Sachen Buchhaltung eher auf der Stufe 'interessierter Laie' agiere - es hieß aber seitens des 'Supports', dass dieses Konto 8400 immer so eingestellt und meist (immer?) richtig sei. Natürlich ist es immer leicht im Nachhinein zu kritisieren, man hätte... (Fahrradkette).


    Dass es aber hier nicht richtig eingestellt ist (jedenfalls nicht in der durchgängigen Art), zeigt die Tatsache, dass ich zwei Umsatzsteuersätze habe, also 7% USt und 19% USt. Das Automatikkonto 8400 definiert aber nur Umsätze mit dem Regelsteuersatz von 19%. Ich habe nun nochmal die Tabelle anzeigen lassen (diesmal in Excel, trotz allem) und die USt-Sätze werden angezeigt. Sowohl bei den 19%- als auch bei den 7%- Umsätzen ist konstant das Konto 8400 eingestellt.


    --> Beim 'Support' hieß es ferner, dass man dies noch jederzeit umstellen könne.


    An dieser Stelle muss ich nun offensichtlich ansetzen


    Da hier 'zum Glück' noch keine Steuererklärung gemacht wurde, ist noch die Möglichkeit der Korrektur vorhanden, so dass wenigstens schon einmal 7% und 19% korrekt verbucht werden.


    Wenn ich es richtig sehe, ist das Automatikkonto für 7% Umsatzerlöse das Konto 8300


    Mir wäre aber rein gefühlsmäßig wohler, wenn ich keine Automatikkonten, sondern ganz 'normale' Buchungskonten ohne jede Automatik hätte.


    Ich kann aber diese Abkürzung "AM", die wohl für Automatikkonto steht, nirgendwo bei mir sehen- da steht nur "8400".

    Das unsinnige Konto 1200 (Bank!) zeigt, dass die Einstellungen entweder (unsinnig für die Kasse) voreingestellt waren wie im Handbuch bebildert oder nach eben diesen Bildern eingestellt wurden.

    Eine korrekte "Einstellungen zur Buchhaltung" hat - wenn überhaupt - nicht mit dem erforderlichen Wissen um die Zusammenhänge stattgefunden.

    Ja, das Konto 1200 irritiert mich auch, wenngleich es nicht immer unter allen Umständen unsinnig sein muss, wenn ich nämlich alle Kasseneinnahmen vollständig in mein Geschäftskonto der Bank einzahlen würde. Das ist aber weder bei mir noch allgemein in dieser Absolutheit der Fall, so dass das Konto 1200 an dieser Stelle jedenfalls falsch ist.

    Wie diese Einstellungen zustandekamen, habe ich ja oben beschrieben.


    Kontenrahmen


    Ich kann mich jetzt irren, aber die Buchhalterin meinte, meine ich, mal, sie würde für mich den SKR04 (nicht 03) Kontenrahmen verwenden. Warum, weiß ich nicht. Ich habe jetzt mehrfach die umfangreichen Steuererklärungen durchgeblättert, aber dort ist der verwendete Kontenrahmen wohl nicht vermerkt. Kann man das irgendwie feststellen welcher Kontenrahmen verwendet wurde?

    Also "Abschlussgliederungsprinzip", statt "Prozessgliederungsprinzip".


    Wie geht es weiter?


    Als interessierter Laie in Sachen Buchhaltung würde ich trotz allem sagen:

    Die korrekte Buchhaltung in meinem Fall ist sicherlich keine Rocket Science und auch keine Konzernrechnungslegung. Im Grunde geht es doch nur um

    • Umsatzerlöse mit 7% und 19% USt
    • Bareinnahmen
    • Unbare Einnahmen mit Karten (Giro, Kredit, Debit)
    • Zahlungsmitteltausch für Prepaid-Kundenkarte (hier suche ich übrigens auch die Verbuchungen, die aber hier ja keine Umsatzerlöse sind und somit 0% USt haben, da erst durch Zahlung mit diesen Kundenkarten ein Umsatz zustandekommt)
    • Rechnungen aus Wareneinkauf, etc.


    Es ist völlig klar, dass eine solche Software richtig eingerichtet werden muss. In meinem Fall (und wohl nicht nur in meinem) hat sie zu mehr Verdruss als sonstwas geführt. Wenn sich Probleme und Fehlfunktionen einer Software im operativen Betrieb immer mehr häufen, weil man das erst im Laufe der Zeit mitbekommt, dann weiß man irgendwann nicht mehr wo man anfangen oder aufhören soll. Die Konten sind hier leider nur ein winziger Ausschnitt. Ich suche durchaus eine kompetente Person, die die Aufzeichnungen dieser Software fachmännisch analysieren und ordnen kann und klare Fehler dieser Software darstellen kann.


    Ich halte das, was für meine Buchhaltung notwendig ist, für letztzlich sehr übersichtlich, siehe oben. Die vermeintlich einfachste Lösung wäre der Ruf nach einem Steuerberater- aber der ist eben auch nur sehr bedingt eine Lösung, denn viele möchten solche Tabellen lieber gar nicht erst anrühren. Auf der Seite von JTL sind einige aufgeführt, die explizit damit werben, auch Daten aus JTL-Produkten zu verarbeiten. Da könnte ich ja mal anfragen, wenn es soweit ist bzw. wenn ich nicht weiterkomme.

    • Official Post

    Wie oben beschrieben, hatte ich das Kassensystem nicht allein sondern mit dem 'Support' des Kassenherstellers eingerichtet.

    Ich aber sagte bereits, ...

    Das Einrichten der Kassensoftware wurde offensichtlich nicht mit dem StB, bzw. einem Fachkundigen vorgenommen.

    Der Support des Kassenherstellers kann nicht den Fachkundiger ersetzen, der sagen kann, mit welchem SKR 03/04 in der Buchhaltung gearbeitet wird und welche Konten wie verwendet werden. Wenn Du schon nicht weißt, welchen Kontenrahmen Deine Buchhaltung einsetzt - wonach der Support Dir evtl. das richtige Konto nennen könnte - dann kann der Suport auch nur mutmaßen und eben jenen Konten vorschlagen, die i. d. R. verwendet werden. Dein mulmiges Gefühl kommt dann auch daher, weil Du die bei der Einrichtung getroffenen Entscheidungen selbst nicht nachvollziehen/überprüfen kannst.


    8400 ist in der Tat das richtige Konto, wenn der Umsatz mit 19% USt zu versteuern ist und in der Buchhaltung der SKR 03 verwendet wird.


    Welchen Kontenrahmen Dein StB verwendet (hat) ist leicht zu klären. Ein Anruf beim Stb genügt.

    Oder Du siehst in Deiner Buchhaltung nach, ob Umsätze zu 19% dort auch auf 8400 gebucht wurden/werden. Im SKR 04 werden Umsätze unter den Konten 4000 ff. gebucht.


    Die Kritik an Deinem Vorgehen ist übrigens nicht böse gemeint. Jedoch solltest Du eine Erkenntnis für das aktuelle Vorgehen daraus ziehen statt an "hätte, hätte, Fahrradkette" zu denken. Du solltest jetzt nicht wieder ohne ausreichende Kenntnisse herumprobieren. :)

    Beim 'Support' hieß es ferner, dass man dies noch jederzeit umstellen könne.

    Das dürfte für die künftigen Aufzeichnungen in der Kasse gelten. Ob die bisher aufgezeichneten Umsätze in der Kasse bei jetzt erfolgender Änderung der dort eingestellten Konten auch diese anderen Konten in die CSV eintragen hate ich für sehr ungewiss.

    Jedoch bleibt die Möglichkeit die "falschen" Konten in der CSV beim Import bzw. davor zu korrigieren.


    Wenn ich es richtig sehe, ist das Automatikkonto für 7% Umsatzerlöse das Konto 8300

    Richtig, wohlgemerkt beim SKR 03!

    Mir wäre aber rein gefühlsmäßig wohler, wenn ich keine Automatikkonten, sondern ganz 'normale' Buchungskonten ohne jede Automatik hätte.

    Automatikkonten haben ihren Sinn und Zweck in einer nach DATEV angelegten Buchhaltung. Unter anderem werden aus ihnen die Umsatzsteuervoranmeldungen und weitere Auswertungen (automatisch) befüllt.

    Ich kann aber diese Abkürzung "AM", die wohl für Automatikkonto steht, nirgendwo bei mir sehen- da steht nur "8400".

    Der DATEV-Kontenplan gibt an, welches Automatikkonten sind und welche nicht. (Link dazu siehe oben.) Deinem Kassensystem kann das egal sein, weshalb es auch nichts dazu angibt.

    ... wenn ich nämlich alle Kasseneinnahmen vollständig in mein Geschäftskonto der Bank einzahlen würde.

    Dann hättest Du eine Buchung über den Eingezahlten Betrag und nicht zig Buchungen über einzelne Verkäufe, die zwingend in der Kasse und nicht in der Bank zu buchen sind!

    Falls es zu Auszahlungen von der Kasse zwecks Einzahlung bei der Bank kommt (wovon auszugehen ist) werden diese wie beschrieben gebucht.


    Du müßtest erkennen, dass zwar Buchhaltung keine Raketenwissenschaft sein mag (es gibt andere Meinungen dazu), dass aber schon die Korrrektur bisheriger Aufzeichnungen (Deiner Kasse) und das Einlesen der Umsätze schon weit über das hinausgeht was von einem "'interessiertem Laien" ohne langwieriges Selbststudium geleistet werden kann. Und das sind nur die Aufgaben, um die bisher mit dem alten Kassensystem erstellten Umsatzdaten in einer Buchhaltung verwenden zu können.

    Die korrekte Einrichtung eines (alten oder neuen) Kassenprogramms ist dann auch an die Funktionsweise des Kassenprogramms anzupassen und mit dem Wissen um die eigene Buchhaltung an diese anzupassen.


    Wenn Du schon von Automatikkonten (mangels Wissen um die weiteren Zusammenhänge - s. o.) abweichen willst wirst Du schon am ersten Punkt der scheinbar einfachen Aufgaben scheitern, nämlich dem systemkonformen verbuchen Deiner Umsätze.


    Allein um die Zusammenhänge des angeblichen Zahlungsmitteltausches "Zahlungsmitteltausch für Prepaid-Kundenkarte" zu erläutern und Deine falsche Vorstellung davon dass Umsätze mit Guthabenkarten (siehe §3 UStG, dort Abs. 13 ff.) nicht der Umsatzsteuer unterliegen (auch nicht dem inzwischen existenten 0%-Satz für Photovoltaikanlagen ab 2023) sprengt die Möglichkeiten des Forums.


    Ich habe nun nochmal die Tabelle anzeigen lassen (diesmal in Excel, trotz allem) und die USt-Sätze werden angezeigt.

    Dann war Deine obige Datei wohl tatsächlich verfälscht worden und die Mühe aller die sich damit befasst haben umsonst vertan.


    Wir stehen hier gern zur Verfügung, wenn es Fragen zu Taxpool gibt, selbst wenn Du es noch nicht einsetzt. Zu Möglichkeiten des Imports Deiner Kassendaten hast Du Wege augfezeigt bekommen, wie dies auch mit Deiner unüblichen Datei funktionieren kann. Wenn Du dann die Entscheidung für ein Kassenprogramm getroffen hast und eine entsprechende Test-Datei hast, können Einzelfragen daran angegangen werden. Auch zu Fragen wie welche Sachverhalte zu werten und zu verbuchen sind können wir beitragen, dann bitte konkrete Fragen in den entsprechenden Forenteilen stellen. Zuvor jedoch bitte die "Zielführende Problembeschreibung" bzw. die angepinnten Themen lesen und eine eigene Signatur erstellen.

  • Taxoloop


    D'accord. Der erste Versuch, die Daten vom Stb bearbeiten zu lassen, scheiterte ja leider- gedacht habe ich schon daran. Man kann aber meiner Erfahrung nach nicht selbstverständlich voraussetzen, dass jeder Steuerberater das macht- im 'Normalfall'. Da in diesen Zeiten gar nichts mehr 'normal' ist, hat sich auch dies unendlich verkompliziert. Selbstversuch: Einfach mal bei zufällig ausgewählten Steuerberatern anrufen und fragen, ob noch ein Mandat übernommen werden kann... Wenn ich dann noch mit so einer Tabelle ankomme, dann.... Ciao!

    Ich weiß im Moment nicht wie, aber irgendwie muss ich das hier ordnen. Wenn ich niemanden dazu bekomme, dann muss ich es eben selbst machen.

    Dann hättest Du eine Buchung über den Eingezahlten Betrag und nicht zig Buchungen über einzelne Verkäufe, die zwingend in der Kasse und nicht in der Bank zu buchen sind!

    Upps... ja... 'an Kasse' gibt's ja auch, habe ich gerade nicht parat gehabt (ich hatte mal ein paar Vorlesungen mit Buchhaltung, aber wohl nicht richtig aufgepasst).


    Aber dennoch bleibe ich dabei: Wenn ich jemandem eine Kassensoftware verkaufe, gleichzeitig dafür Support anbiete, den Verwendungszweck der Kasse kenne, dann richte ich die Konten entweder vernünftig ein (und bei Kenntnis der 7%-Umsätze ist das hier offenkundig falsch) oder ich sage ganz klar, dass Konteneinstellungen nur von Fachkundigen vorgenommen werden sollen oder vom Benutzer auf eigene Gefahr. Bei aller Nachsicht, die ich sonst gerne habe, das ist einfach so- und ist bei Weitem nicht das einzige Problem in diesem Bereich.


    Die Kritik an Deinem Vorgehen ist übrigens nicht böse gemeint. Jedoch solltest Du eine Erkenntnis für das aktuelle Vorgehen daraus ziehen statt an "hätte, hätte, Fahrradkette" zu denken. Du solltest jetzt nicht wieder ohne ausreichende Kenntnisse herumprobieren. :)

    Habe ich schon verstanden


    Ein Anruf beim Stb genügt.

    Ich habe hier nur einen winzigen Ausschnitt der Probleme dargestellt, um ungefähr eine Einordnung zu ermöglichen. Ich werde das, soweit noch möglich. Die neue Kanzlei ist bei 'ETL' und benutzt kein 'DATEV' mehr. Außerdem wollen m.W. nur noch Arztpraxen machen (und hier, schätze ich mal, vorzugsweise radiologische Großpraxen und MVZs...).


    Automatikkonten haben ihren Sinn und Zweck in einer nach DATEV angelegten Buchhaltung. Unter anderem werden aus ihnen die Umsatzsteuervoranmeldungen und weitere Auswertungen (automatisch) befüllt.

    Hier doch noch eine Frage: Wären diese Automatikkonten immer alternativen (Nichtautomatik-) Konten vorzuziehen, also einfach Konten, die ebenfalls für Umsatzerlöse mit 7% oder 19% stehen, aber eben nicht 'automatisch' sind. Es könnte ja vllt sein, dass diese Automatikkonten nur im 'DATEV-Universum' richtig funktionieren, in anderen Universen (ETL?) aber ggf. nicht?


    und Deine falsche Vorstellung davon dass Umsätze mit Guthabenkarten (siehe §3 UStG, dort Abs. 13 ff.) nicht der Umsatzsteuer unterliegen

    Zu meiner Ehrenrettung muss ich hier aber intervenieren!

    Das habe ich eben gerade nicht geschrieben, sondern:

    Zahlungsmitteltausch für Prepaid-Kundenkarte (hier suche ich übrigens auch die Verbuchungen, die aber hier ja keine Umsatzerlöse sind und somit 0% USt haben, da erst durch Zahlung mit diesen Kundenkarten ein Umsatz zustandekommt)

    Also beim Zahlungsmitteltausch selbst (Zahlungsmittel A, z.B. Bargeld gegen Zahlungsmittel B, z.B. diese Prepaidkarte) fällt keine USt an. Beim Einsatz derselben dagegen sehr wohl (außer bei Kauf einer Photovoltaikanlage ;-)).


    Dann war Deine obige Datei wohl tatsächlich verfälscht worden und die Mühe aller die sich damit befasst haben umsonst vertan.

    Ich kann mir das derzeit auch nicht erklären, pardon.


    Abschließend noch eine für mich wichtige Frage:

    Wer kennt einen Steuerberater, der sowas macht?


    Ich halte das Ganze, trotz Allem, für einigermaßen übersichtlich- siehe die Auflistung. Ich werde mir Hilfe holen, und dann geht es weiter. :)

  • Also beim Zahlungsmitteltausch selbst (Zahlungsmittel A, z.B. Bargeld gegen Zahlungsmittel B, z.B. diese Prepaidkarte) fällt keine USt an.

    Wenn ich es richtig verstehe, dann ist diese Prepaidkarte eine Karte die Du an Deine Kunden ausgibst und die die Kunden mit 10 € aufladen.

    Die Kundenkarten werden gegen einen Pfand von 3,00 € herausgegeben und können ab 10 € aufgeladen werden.

    Genau das ist aber kein Zahlungmittel, sondern ein Gutschein (genauer ein Mehrzweck-Gutschein), den Du ausgibst. Der Umsatz dabei unterliegt sehr wohl der USt, wie dem UStG zu entnehmen ist, wenn man dort nachließt.


    Dazu kommt, dass auch das Pfand ggf. noch zu buchen ist.


    Wie schon angedeutet, ein StB wird sich einen Mandanten, der alles mehrfach Hinterfragt und letztlich eine Ausbildung zum Buchhalter erwartet, kaum gerne ans Bein binden. Wenn dann auch noch "zerschossene" Dateien geliefert werden dann bekommt der einen Herzinfarkt und wird das Mandat wegen gesundheitlicher Probleme niederlegen. :)


    Für mich hast Du trotz versuchter Ehrenrettung Deine Ehre nicht deswegen verloren, weil Du die Kundenkarten trotz Hinweise auf die Gesetzeslage nicht als Gutschein erkennst. Dein Nachfragen, vielmehr Deine Widerrede zeigt aber, dass Du Dich trotz gegebener Hinweise nicht in die Thematik einlesen kannst/willst. Und dabei ist das feststellen von Sachverhalten zur Buchhaltung bei weitem keine Raketenwissenschaft und durchaus von einem "einfachen" Buchhalter (im Sinne des StBerG) zu leisten.


    Du wirst Dich wohl entscheiden müssen, ob Du einen Buchhalterlehrgang haben möchtest oder eine Steuerberatung bzw. die Buchhaltung in StB-Hände legen willst.


    Bei bestehenden Unzulänglichkeiten an den Vorarbeiten zur Buchhaltung ist es unerheblich warum die gelieferten Daten nicht verwertbar sind. Es darf also dahingestellt bleiben, warum Deine Datei zerschossen ist und offensichtlich falsche Konten dort hinterlegt sind. Ob nun dem Kassensoftware-Support ein Vorwurf daraus zu machen ist, eine eigentlich unmögliche Beratung durchzuführen ändert nichts daran, dass der Buchhalter oder StB der Deine Daten verwenden soll sich darauf verlassen können muss, dass diese auch korrekt und abgestimmt auf die vom StB eingerichtete Buchhaltung geliefert wird. Von diesem Zustand trennt Dich aber jenes nicht vorhandene Wissen um die doch recht "übersichtliche" Buchhaltung.

    Abschließend noch eine für mich wichtige Frage:

    Wer kennt einen Steuerberater, der sowas macht?

    Für das was Du vorhast (Korrektur vorliegender Kassendaten an Hand bereits bearbeiteter/veränderter Daten) könnte ich Dir auch aus den StBs, mit denen ich zusammenarbeite bzw. für die ich arbeite keinen nennen, denn die haben tatsächlich keine Kapazitäten um Schulungen zu halten oder Aufarbeitungen aus Vorjahren anzunehmen. Selbst deren Steuerfachangestellte sind mit "normalen" Aufgaben ausgelastet, so dass derartige Mandate auch auf Empfehlung nicht angenommen werden. Anders könnte es aussehen, wenn Du Dein Mandat nicht an erst noch zu leistende Vorarbeiten knüpfst und im Idealfall dem StB einen kompetenten Ansprechpartner stellst. Jedoch bleibt ja offen, welche weiteren Probleme noch aufploppen werden.

    Ich habe hier nur einen winzigen Ausschnitt der Probleme dargestellt, um ungefähr eine Einordnung zu ermöglichen.

    Eine realistische Einordnung der Probleme die auf einen zukommen ist mit einem winzigen Ausschnitt natürlich nicht zu erreichen. Solch ein "Fass ohne Boden" will doch keiner angehen.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Zahlungsmitteltausch für Prepaid-Kundenkarte (hier suche ich übrigens auch die Verbuchungen, die aber hier ja keine Umsatzerlöse sind und somit 0% USt haben, da erst durch Zahlung mit diesen Kundenkarten ein Umsatz zustandekommt)

    Wenn es sich hier um sogenannte "Mehrzweckgutscheine" handelt, schreibst du völlig richtig, dass es sich hier (noch) um gar keine Umsätze handelt.

    Auch dafür ist ein eigenes Konto im SKR03 vorgesehen, nämlich 1604 Verbindlichkeiten aus Gutscheinen


    Du buchst also beim Verkauf/Aufladen Kasse (1000) an Verbindlichkeiten aus Gutscheinen (1604) und hast dadurch ebenfalls keinerlei Probleme mit der Kontenautomatik.


    Beim Einlösen nimmt die Kasse (1000) gar nicht an der Transaktion teil, sondern es wird das entspechende Erlöskonto gegen 1604 gebucht.


    Man muss hier wohl unterscheiden zwischen der Kasse im Kontenplan ( = das Konto mit dem Bargeld ) und der Kasse als technische Einrichtung, die auch Dinge tun kann, die buchhalterisch mit einer "Kasse" nichts mehr zu tun haben.


    Tatsächlich würde ich von dem Gerät Kasse und der dazugehörigen Software ebenfalls erwarten, dass zu allen technischen Funktionen auch individuelle Einstellungen möglich sind. Diese passend zur Buchhaltung zunächst zu formulieren und dann auch einzustellen ist Aufgabe des Anwenders.


    Microsoft schreibt ja auch nicht deine Briefe für dich, obwohl sie unzweifelhaft der Hersteller der Software "Word" sind, mit der man ebenfalls unzweifelhaft Briefe schreiben kann.


    Die Korrektur der alten Daten sollte für einen Softwareentwickler oder Excel-Profi leicht von der Hand gehen, wenn - und nur dann, wenn - du das Regelwerk eindeutig und unmissverständlich formulieren kannst.


    Stb. und Softwareentwickler in Personalunion sind übrigens eine seltene Spezies ;)


Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!