Anlage buchen, die wegen Investitionsabzugsbetrag zu GWG wird

  • Hallo,


    ich habe eine Anlage, die wegen des Investitionsabzugsbetrags zu einem GWG wird. Ich nehme an, dass diese Anlage im Anlageverzeichnis deshalb unter "GWG" einsortiert werden muss. Wenn ich in der Anlagenverwaltung jedoch die Afa-Methode "GWG" wähle, meckert Taxpool immer wegen der zu hohen Anschaffungskosten. Taxpool scheint nämlich die Anschaffungskosten vor Anwendung des Herabsetzungsbetrages auszuwerten. Ich bin daher dazu gezwungen, stattdessen die lineare oder manuelle Afa-Methode zu wählen. Das Ergebnis im Anlageverzeichnis sieht dann offensichtlich fehlerhaft aus:


    Wenn ich im Reiter "Auswahl" die GWG-Kontrolle deaktiviere, kann ich zwar die Afa-Methode "GWG" wählen und die Anlage wird im Anlageverzeichnis auch unter "GWG" einsortiert. Aber ist dies wirklich die richtige Lösung? Da ich die GWG-Kontrolle eigentlich sinnvoll finde, müsste ich sie für diese Fälle ständig deaktivieren und anschließend wieder aktivieren.


    Programmversion: 18.21 (64-bit unter Windows 10)

    SKR 03, SOLL-Versteuerer, EÜR, Freiberufliche Tätigkeit, Buchung mit Personenkonten (lexoffice Standard)

    Edited once, last by a.behm ().

    • Official Post

    Wenn Du sicher bist, dass alles mit Deinen abweichenden Einstellungen OK ist, kannst Du in der Anlagenübersicht die Einstellung:


    GWG-Kontrolle: Sofern die Einstellung aktiviert ist (Vorgabe), können GWG-Anlagen nur erstellt werden wenn die jahresabhängigen Betragsgrenzen eingehalten werden.


    deaktivieren.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

    • Official Post

    Aber ist dies wirklich die richtige Lösung? Da ich die GWG-Kontrolle eigentlich sinnvoll finde, müsste ich sie für diese Fälle ständig deaktivieren und anschließend wieder aktivieren.

    Da die GWG-Kontrolle lediglich bei der Erfassung der Anlage erfolgt, bei der zunächst nur der Betrag ohne weitere Bewegungen zur Verfügung steht, ist Dein Vorgehen für die besonderen Fälle (Die Anlage wird per IAB zu einem GWG) genau das richtige.


    Die GWG-Kontrolle soll ja nur grobe Fehler vermeiden helfen, die bei der Erfassung der Anlage von GWG vorkommen können, wenn die Grundlage (Maximalwert) nicht berücksichtigt/vergessen wird.

    Wer viele Anlagen bucht, die ein wiederkehrendes Aus- und Einschalten der Betrags-Kontrolle bei solchen besonderen GWG erfordert, wird die Betragskontrolle wohl ausgeschaltet lassen. Wer nur vereinzelt solche Anlagen bucht und die jahresabhängigen Grenzwerte daher eher mal vergessen könnte, tut gut daran, die Kontrolle wieder zu aktivieren.


    Im Übrigen ist die Entscheidung, ob von den GWG-Regeln gebrauch gemacht werden soll letztlich erst am Jahresende zu treffen und dann auch besser zu entscheiden, ob nicht doch anders abgeschrieben werden soll.

  • Fälle, bei denen durch einen IAB die GWG-Grenze unterschritten wird, gibt es durchaus. Hier darf man sich nicht von der GWG-Kontrolle verunsichern lassen, die eben den Betrag nur vor dem Herabsetzungsbetrag auswerten kann und genau für solche Fälle abgeschaltet werden kann.

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  • Taxoloop

    Closed the thread.

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