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Die mit Update 18.17 eingeführte Provisionsabrechnung ist keine Abrechnung über Leistungen die man selbst erbracht hat, sondern eine Abrechnung über Leistungen die der Provisionsempfänger erbracht hat, über welche nun der Leistungsempfänger abrechnet.
Dazu UStG § 14 Ausstellung von Rechnungen:
(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
[...]
10.in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die Angabe „Gutschrift”.
Um dem § 14 (4) Nr. 10 zu entsprechen, sollte die Angabe "Gutschrift" in dem Text des Belegs verwendet werden.
Am einfachsten zu erreichen ist das, in dem die Bezeichnung "Provisionsabrechnung" gegen "Provisionsgutschrift" ausgetauscht wird.
Dies sollte auch im Menü und den Hilfetexten nachvollzogen werden, um die neuen Belege zweifelsfrei als Gutschriftsbelege zu erkennen und nicht etwa mit Provisions-Rechnungen (die ein Provisionsempfänger ausstellen würde) zu verwechseln.