Bei der Regelung gibt es eigentlich nichts anzulegen. In der Buchungsvorlage ist der selbst ermittelte Wert der "Unentgeltlichen Wertabgabe" im Betrag einzutragen. Auch die Aufteilung nach "19 % USt" (80%) und "ohne USt" (20%) nimmt die Vorlage selbst vor und bebucht die richtigen Konten.