Separate Transaktion von Bank für Umsatzsteuer richtig buchen

  • Guten Abend,


    meine Bank bucht von dem Geschäftskonto in den ersten Monatstagen jeweils die, für im vorausgegangenen Monat erbrachten Leistungen (Monatsgebühr, Kontoauszugsentgelte, Portokosten, Zahlungsverkehrentgelte) angefallene Umsatzsteuer von 19%, in einer separaten Transaktion ab. Die Transaktionen sind also aufgeteilt in die entsprechenden Leistungen in Netto, sowie eine Abbuchung die sich zu 100% aus den zusammengerechneten Umsatzsteuerbeträgen für diese verschiedenen Leistungen zusammensetzt. Wie muss ich diese Transaktionen verbuchen? Ist meine Annahme, dass ich die entsprechenden Bankleistungen ohne USt. auf Sollkonto 4970 und die entsprechenden Umsatzsteuertransaktionen direkt auf Konto 1576 buchen muss korrekt?


    Vielen Dank und einen schönen Abend!

    • Official Post

    Ist meine Annahme, dass ich die entsprechenden Bankleistungen ohne USt. auf Sollkonto 4970 und die entsprechenden Umsatzsteuertransaktionen direkt auf Konto 1576 buchen muss korrekt?

    Das würde ich so nicht machen um nicht auf die automatische Vorsteuerberechnung bei der Aufwandsbuchung zu verzichten.


    In der Regel berechnen Banken die USt zugleich mit den Leistungen, unabhängig von der/den Zahlungen für die Leistungen und Umsatzsteuer.

    Dein Vorsteuerabzug ist aber mit der Berechnung nebst Vorsteuerausweis gegeben, unabhängig davon wann er abgebucht wird.


    Erfolgt der USt-Ausweis (gemäß Beleg) der Bank tatsächlich erst nach dem Beleg über die Netto-Leistungen?

  • Da habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Die Berechnung und Aufschlüsselung erfolgt tatsächlich auf einem Beleg. Auch die Abbuchung vom Bankkonto erfolgt an einem Tag (obwohl dies vermutlich – zumindest bezüglich der Vorsteuer – wie ich gelernt habe, ja irrelevant ist). Ich vermute ich weiß, worauf Du mit Deiner Frage abzielst. Es würde nun also wahrscheinlich nichts dagegen sprechen, die Einzelbuchungen, die durch den Import der Banktransaktionen entstanden sind zu löschen und mit Verweis auf den Beleg eine einzelne Buchung vorzunehmen, bei der wie gewöhnlich die Umsatzsteuer von 19% für die automatische Vorsteuerbuchung eingestellt wird. Ich möchte mich noch einmal für diese recht grundsätzliche Frage entschuldigen, würde mich aber freuen, wenn Du meine Vermutung bestätigen oder korrigieren könntest. VIelen Dank

  • Die Berechnung und Aufschlüsselung erfolgt tatsächlich auf einem Beleg.

    Und zu diesem Belegdatum erfolgt das Verbuchen des Aufwands und der VSt. gegen Verbindlichkeiten oder gleich gegen Kreditor Bank oder (wenn der Beleg zugleich die Abbuchungen aufzeigt) gegen Bank.

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    • Official Post

    Erfolgt der USt-Ausweis (gemäß Beleg) der Bank tatsächlich erst nach dem Beleg über die Netto-Leistungen?


    Ich vermute ich weiß, worauf Du mit Deiner Frage abzielst.

    Meine Fragen zielen i. d. R. auf eine Antwort ab. :)

    Die hast Du ja gegeben.

    Die Berechnung und Aufschlüsselung erfolgt tatsächlich auf einem Beleg.

    Dann wäre ja jetzt klar, wie Du den Beleg buchen würdest, wenn nicht im nachhinein die Angabe zu Buchungen aus Import folgte.

    die Einzelbuchungen, die durch den Import der Banktransaktionen entstanden sind

    Du kannst die Einzelbuchungen aus dem Import natürlich löschen und von Hand buchen, wie geschildert.


    Rationeller wäre, die Buchungen beim Import gleich so buchen zu lassen, dass ein Löschen und neu buchen nicht nötig ist, wofür die Einstellungen zum Buchungsassistenten entsprechend der Beleglage und den Importdaten anzupassen ist. GGf. können beide Abbuchungen auf 4970 "Nebenkosten des Geldverkehrs" mit USt gebucht werden.

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