Hallo zusammen,
vielen Dank schon einmal, dass ihr euch mit meiner Frage beschäftigt. Da ich recht neu im Thema doppelte Buchführung bin, bitte ich eventuelle Missverständnisse auf meiner Seite bzw. meine sehr grundlegenden Fragen zu entschuldigen. Sollte ich mich unklar ausdrücken, lasst mich dies bitte wissen.
Ich sitze gerade an der SKR03-Buchhaltung für eine kleine GmbH, Nun habe ich einen Fall, in dem es eine per Vorkasse eingeleitete Transaktion gibt (Domain-Registrierung, also üblicherweise Sollkonto 25), bei der das liefernde Unternehmen wohl aufgrund eines internen Fehlers nach 7 Tagen eine Rückerstattung durchgeführt hat. Nachdem das Unternehmen darauf hingewiesen wurde, wurde um eine erneute Bezahlung gebeten. Beim zweiten Mal war der Vorgang erfolgreich, die Domain wurde erfolgreich registriert und eine Rechnung bzw. Quittung ausgestellt. Auf der Rechnung ist die deutsche Mehrwertsteuer ausgewiesen, die Vorsteuer sollte also geltend gemacht werden. Wenn ich es richtig verstehe, dann wird bei einer Buchung bei Angabe der regulären USt. der entsprechende Betrag automatisch auf das Konto 1576 gebucht (bitte korrigiert mich, wenn das falsch ist). Kann ich also die zugehörige Rückerstattung einfach auf das selbe Konto zurückbuchen (Konto 25)? Wird die die geltend zu machende Vorsteuer, dann ebenfalls auf dem Konto 1576 wieder korrekt abgezogen und wäre das die korrekte Vorgehensweise? Wenn ich mir das Kontenbuch für das Konto 1576 anzeigen lasse, scheint zumindest alles korrekt abgerechnet zu werden und auch der Vorsteuerbetrag mit der gebuchten Rückerstattung wieder korrekt abgezogen zu werden. Ich frage mich dennoch, ob dies die korrekte Vorgehensweise ist. Wenn dies korrekt sein sollte, würde man dann bei einer Rückerstattung für gelieferte Ware genauso verfahren oder ändert sich etwas an dem Vorgang, wenn bereits eine Lieferung der Ware stattgefunden hätte und vor der Rückerstattung eine Rücksendung durchgeführt worden wäre?
Vielen Dank!
Sebastian