Gutschriftsverfahren

  • Ich bin Freiberufler und werde oft über Vermittler gebucht. Vermehrt wird dort das Gutschriftsverfahren angewendet, ich schreibe also keine Rechnung, sondern bekomme direkt auf meinen Leistungsnachweis eine Gutschrift zugesendet mit anschließender Zahlung.

    Bisher habe ich dagegen in Taxpool immer eine eigene Rechnung erstellt. Gibt es mittlerweile eine Möglichkeit Gutschriften mit Zahlungskonditionen von Kunden wie eigene Rechnungen zu buchen?

    Ich hatte genau diese Frage schon in 2014(!) einmal gestellt, seitdem hatte ich keinen solchen Vermittler mehr.....


    Danke für eine Antwort

    Uli

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Uli,


    das Gutschriftsverfahren bezieht sich auf § 14 (2) UStG.

    Demnach kann eine Rechnung von einem Leistungsempfänger für eine Lieferung oder sonstige Leistung des Unternehmers (Du) ausgestellt werden, sofern dies vorher vereinbart wurde (Gutschrift). Die Gutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, sobald der Empfänger der Gutschrift (Du) dem ihm übermittelten Dokument widerspricht.

    Die Gutschrift wirkt wie eine eigene Rechnung die Du dem Leistungsempfänger schreiben würdest. Falsche Angaben (z. B. falscher/unberechtigter USt-Ausweis) in der Gutschrift gelten so, als hättest Du eine falsche Rechnung geschrieben und bist dann beispielsweise auch für falsch/unberechtigt ausgewiesene USt die Steuer gemäß § 14c UStG schuldig. Das bedeutet, dass Du auch für die Korrektheit der in der Gutschrift gemachten Angaben verantwortlich bist und die Gutschrift also darauf hin prüfen musst. Ist die Gutschrift nicht korrekt, ist ihr zu widersprechen.


    Vor dem Hintergrund, dass Du die Gutschrift ohnehin prüfen mußt, kannst Du grundsätzlich wie gehabt verfahren, in dem Du eine Rechnung in Taxpool schreibst, feststellst, dass in der Gutschrift alles korrekt ist und dann entsprechend Deine Rechnung buchst. Dabei ist vernünftig einen eigenen Belegnummernkreis zu verwenden und die auf der Gutschrift angegebene (vom Aussteller vergebene) Belegnummer, sowie auch die Zahlungskontitionen zu berücksichtigen.

    Das halte ich jedoch für umständlich, jedenfalls dann, wenn nicht vorlaufende Belege (Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein) schon erfasst sind.


    Du kannst statt dessen die eingegangene Gutschrift (ohne eine Rechnung zu erfassen) direkt als Umsatz buchen und der Buchung die Gutschrift beifügen.

    Wenn die Zahlung eingeht, buchst Du entsprechend aus.


    Sollte noch etwas unklar zum Vorgehen sein, bitte meine Signatur beachten.


    Viel Erfolg!

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

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