Unterposition gesucht für 7630 und 7633

  • (alte) GbR, Bilanz, Ist-Versteuerung, SKR04

    gemäß Fehlermeldung muß ich den beiden Konten 7630 und 7633 eine über is.netIncome.tax hinausgehende Zuordnung verpassen. Nutze ich den Schalter "Zuornung eingeben", wird mir genau is.netIncome.tax angeboten - und ich habe leider keine Ahnung, was ich darüber hinaus eingeben muß. Wo kann ich das finden? Kennt jemand die korrekten Zuornungen?

    • Offizieller Beitrag

    Bei einer GbR dürften die Beträge den Gesellschaftern zufallen und auf entsprechenden Konten zu buchen sein.

    • Offizieller Beitrag

    Zuordnung von Unterpositionen:

    1) Anzeige 'Alle Einträge'

    2) Konto auswählen.

    3) Schalter 'Zuordnung anzeigen'.

    4) Passende Unterposition auswählen.

    5) Schalter 'Durch Auswahl zuordnen':

  • Danke! Genauso hatte ich gehofft, daß es gehen würde. Aber vermutlich hat ihr Kollege recht und das geht nicht mit den Einstellungen in einer GbR. (Leider habe ich nicht verstanden, wohin ich dann buchen sollte - ich verteile den Gewinn / Verlust der GbR auf die Einzelpersonen immer im nächsten Jahr nach Anerkennung duch das Finanzamt)


    Oder habe ich nur irgendwie die zur Verfügung stehenden Steuern eingeschränkt? In meiner Liste tauchen über die Textsuche beide nicht auf. Würden Sie mir ggf. die beiden Taxonomien nennen, die Sie bei sich angezeigt bekommen (in dem Feld Info)? Oder mir verraten, wie ich die Anzeige bei [Alle Einträge] auf Ihre Anzeige eweitern kann?

    • Offizieller Beitrag

    Mir fällt es schwer, die angegebene Kombination (GbR und Bilanz) nachzuvollziehen.

    Aus einer GbR wird in der Regel eine OHG (siehe §105 HGB), sobald die Grenzen unterhalb derer keine Bilanzierungspflicht bestehet (siehe § 241a HGB).


    Die GbR selbst hat - da sie nicht Schuldner der Kapitalertragssteuer ist, sondern deren Gesellschafter - die Kapitalertragssteuer nicht zu tragen, also ggf. den Gesellschaftern auf deren Konten zu belasten.


    Ich will aber hier nicht einfach Konten nennen, auf die dann in blindem Vertrauen gebucht wird, wenn schon nicht klar ist, um was für eine Gesellschaft es sich handelt. Das wäre zuerst zu klären.

    Danach wären die Einstellungen in den Stammdaten der E-Bilanz - die hier auch unbekannt sind - zu prüfen und ggf. zu korrigieren, so dass die entsprechenden Positionen in der E-Bilanz zugänglich sind, bzw. unzugänglich bleiben falls es die Gesellschaft nicht hergibt.

    In wie weit die Buchhaltung und der Abschluss der Gesellschaft sich dann als überarbeitungsträchtig erweist, sollte dem Rat des beteiligten Steuerberaters vorbehalten bleiben.

  • In dem zitierten Artikel geht es um die BilanzierungsPFLICHT. Die WAHL zur Bilanzierung ist vor vielen Jahren so getroffen, es besteht kein Grund zur Änderung. Das IST geklärt und angegeben.


    Tatsächlich ist die Kapitalertragssteuer (als auch der Soli) vom Dividendenzahler einbehalten worden (die GbR hält den Genossenschaftsanteil) und reduziert so den zu versteuernden Gewinn vor Verteilung - wird so auch in der Bilanz dargestellt - aber halt nicht bei der eBilanz. Ich würde es (bei den Beträgen) am liebsten einfach weglassen, aber leider stehen auf dem Beleg alle drei Positionen drauf - und da auf dem Kontoauszug vorhanden, kann ich nicht einfach das ganze Ding unter den Tisch fallen lassen.


    Einen Steuerberater gibt es nicht - die Bilanzerstellung ist ein Klacks bei den wenigen Buchungen, lediglich die Umsetzung in die Taxonomie ist ein Horror - dabei bin ich von WiSo auf Taxpool umgestiegen, um dem zu entgehen.


    Wenn es also daran liegt, daß ich anscheinend noch an einer anderen Stelle die falsche Gesellschaftsform gewählt habe, teilen Sie mir bitte mit, welche Einstellung wo die korrekte wäre.

    • Offizieller Beitrag

    Die WAHL zur Bilanzierung ist vor vielen Jahren so getroffen,

    Meine altersschwache Glaskugel konnte mir nicht anzeigen, dass freiwillig bilanziert wird. Mir wäre so was nie in den Sinn gekommen. Und bitte mich nicht auszupeitschen; für die getroffene und beibehaltene Wahl zur Bilanzierung kann ich ja auch nichts. :)


    Wenn es also eine GbR ist dann wird die Rechtsform wohl so stimmen. Aus der Eingabe der Rechtsform ergeben sich dann die entsprechenden E-Bilanz-Positionen.

    Die Angabe zur Geschäftstätigkeit "GbR" halte ich zwar für falsch, sie spielt aber für die E-Bilanz-Positionen keine Rolle.


    Die Kapitalertragsteuer gehört als für Rechnung der Gesellschafter abgeführte Steuer zu der Personengesellschaft, führt aber zugleich zu einer Entnahme der Gesellschafter, da eine Kapitalertragsteuer-Anrechnung nur bei deren Einkommensteuerschuld möglich ist. Diese, und nicht die Gesellschaft, sind einkommensteuerpflichtig.


    Ob die Buchungen der - den Gesellschaftern zuzurechnenden - Kapitalertragssteuer in Aufwandskonten der GbR korrekt sind und sich ohne Abschlussumbuchungen auf die Gesellschafterkonten im Gewinn der GbR in einer Handelsbilanz auswirken dürfen, kann dahingestellt bleiben. Die E-Bilanz geht bei einer GbR offensichtlich davon aus, dass Kapitalertragssteuern als Sonderform der Erhebung der Einkommensteuer wie auch der Soli als Vorabentnahmen der Gesellschafter darzustellen sind. Es ist doch ein Klacks, dies gleich beim buchen der Beträge oder bei in Abschlussbuchungen zur Bilanzierung zu berücksichtigen.

    Wenn es also daran liegt, daß ich anscheinend noch an einer anderen Stelle die falsche Gesellschaftsform gewählt habe, teilen Sie mir bitte mit, welche Einstellung wo die korrekte wäre.

    Da ich nicht weiß, was die Gesellschaft ausmacht, will ich nicht mutmaßen, ob die übrigen Eingaben dem entsprechen.

  • Die E-Bilanz geht bei einer GbR offensichtlich davon aus, dass Kapitalertragssteuern als Sonderform der Erhebung der Einkommensteuer wie auch der Soli als Vorabentnahmen der Gesellschafter darzustellen sind.

    wie? Eine Steuerzahlung als Entnahme?


    Und auf welchen Konten wäre das zu buchen?

    • Offizieller Beitrag

    wie? Eine Steuerzahlung als Entnahme?

    Wenn doch der GbR Mittel entzogen werden für "private Zwecke" und seien es die Steuern des Gesellschafters, dann entnimmt der Gesellschafter diese Mittel aus der GbR.


    Je nach Stellung der Gesellschafter und den diesen zugeordneten Konten ist auf den Privatkonten, bzw. Unterkonten für die Gesellschafter die Entnahme zu buchen.

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

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