Was hat Taxpool geplant bezüglich der Verarbeitung von E-Rechnungen (Rechnungseingang) und der Erstellung von E-Rechnungen ( Rechnungsausgang)?
Falls ich bereits erstellte Kommentare dazu übersehen habe, bitte ich das zu entschuldigen.
Beancounter
Was hat Taxpool geplant bezüglich der Verarbeitung von E-Rechnungen (Rechnungseingang) und der Erstellung von E-Rechnungen ( Rechnungsausgang)?
Falls ich bereits erstellte Kommentare dazu übersehen habe, bitte ich das zu entschuldigen.
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Die geplanten Änderungen/Erweiterungen werden auf der Seite "Neuerungen seit ..." oben unter In Vorbereitung aufgeführt.
Zu e-Rechnungen ist demnach z. Zt. nichts vorhersehbares geplant und vermutlich kann über die dort genannten Punkte hinaus auch keine verlässliche Aussage zu Terminen gemacht werden.
Wenn Du magst kannst Du ja einen Verbesserungsvorschlag im entsprechenden Forenbereich einstellen, so dass der Wunsch danach evtl. auch von anderen Usern unterstützt wird.
Hallo,
die Anfrage ist ja über ein Jahr alt, aber ab 1.1.2025 gilt nunmal die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen.
Ich wollte mal fragen, wie hier der Stand der Dinge ist.
Da die Pflicht ja bekanntlich für alle gilt und andere Programme den Empfang bereits implementiert haben kann das schnell zum KO Kriterium von Taxpool werden.
Ich selber fänd es schade wechseln zu müssen
Einlesen sollte noch in einen der kommenden Updates im November erscheinen...
Nur um die "Pflicht" in das richtige Licht zu Rücken, die Pflicht zum Empfang von e-Rechnungen ist unabhängig davon, ob die E-Rechnung beim Empfänger auch automatisiert verarbeitet werden kann. Es genügt also ein E-Mail-Postfach bereitzuhalten um die E-Rechnungen empfangen zu können. Das dürfte bislang schon zur Verfügung stehen, unabhängig vom Einsatz des Taxpool-Programms.
Aus dem BMF-Schreiben:
Ab dem 1. Januar 2025 besteht für inländische Unternehmer die Notwendigkeit, eine E-Rech-
nung empfangen zu können. Hierfür reicht es aus, wenn der Rechnungsempfänger ein E-Mail-
Postfach zur Verfügung stellt. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass es sich um ein
gesondertes E-Mail-Postfach nur für den Empfang von E-Rechnungen handelt. Die Beteilig-
ten können abweichend hiervon andere zulässige Übermittlungswege vereinbaren.
Selbstverständlich sollte die E-Rechnung dann beim Empfänger auch dargestellt werden können, allein schon um deren Inhalt prüfen und sie bezahlen zu können. Darüber hinaus wird wie Modular schreibt, daran gearbeitet, die E-Rechnung auch in Taxpool einlesen und verarbeiten (buchen) zu können - selbst wenn es keine Verpflichtung dazu gibt.
Eine Anmerkung dazu noch:
Es gibt ja im Prinzip zwei Möglichkeiten:
1) Der Kunde erhält eine PDF-Datei, in der eine XML-Datei eingebettet ist, dann existiert an sich bereits eine Visualisierung.
2) Der Kunde erhält nur eine XML-Datei, in diesem Fall ist eine Visualisierung für Laien notwendig.
Aber auch bei 1) muss die XML-Datei verwendet werden. Wer sich nur auf die PDF verlässt, kann bei einer manipulierten PDF-Datei, deren Inhalt von der XML-Datei abweicht, und evtl. eine automatische Überweisung auslöst, Probleme haben.
Wie können Eingangsrechnungen revisionssicher mit taxpool archiviert werden?
Menüpunkt: DMS
Wie können Eingangsrechnungen revisionssicher mit taxpool archiviert werden?
Ggf. hilft das DMS um Eingangsrechnungen zu Archivieren. In wie weit das Archivieren durchgängig "revisionssicher" ist, ist von den Verarbeitungsschritten beim Empfang bis zur Archivierung abhängig.
Das wäre auch meine Frage.
Ist es geplant, dass die E Rechnungen in Taxpool rechtssicher archiviert werden können, oder benötigt man eine extra Software, zb. von Datev?
Hallo zusammen,
so weit ich informiert bin reicht es nicht die Rechnung zu archivieren. Vielmehr muss jede auftragsrelevante E-Mail, also auch die Rechnungs-Mail inklusive Rechnung im Anhang, revisionssicher archiviert werden. Das gilt aber schon seit Jahren (2017)! Das sollte schon beim Eingang im Postfach geschehen. Dafür bieten Webhoster extra rechtssichere Archivierung an. Alternativ kann man z.B. Mailstore verwenden, was aber genau nach Vorschrift installiert werden muss. Die Rechnung im Taxpool zu "archvieren" hilft da nicht weiter wenn der Steuerprüfer kommt. Übrigens genausowenig wie der "gute alte" Ausdruck, der nur als steuerrechtlich irrelevante Kopie gilt, weil beliebig veränderbar.
Anmerkung (Moderator Taxoloop)
Eine generelle Verpflichtung zum Archivieren von E-Mails gibt es nicht. Auch der Schluss, dass von einer E-Mail mit einer Rechnung im Anhang außer dem Anhang auch die E-Mail zu archivieren sei, ist ein Trugschluss. Die E-Mail stellt in diesem Fall nichts anderes dar, wie zu früheren Zeiten der Briefumschlag. Neben dem eigentlichen Beleg (Rechnung im Anhang) ist der "Briefumschlag" nicht von einer Archivierungspflicht betroffen.
Übrigens ist eine Kopie einer Rechnung durchaus geeignet steuerrechtlich relevant zu sein. Schließlich läßt sich auch mit einer Kopie in bestimmten Fällen immerhin ein möglicher Vorsteuerabzug retten.
Das Thema allgemeine Archivierungspflichten ist zu weitläufig um auf dabei auftretende Fragen einzugehen - zumal eingeschoben in das Thema E-Rechnung, dieses gekapert werden würde.
Dazu:
1) Erstmalig nach Erstellung des DMS einmalig alle Dateien einlesen. Neue Daten werden automatisch hinzugefügt.
2) Regelmäßig (z.B. monatlich/quartal) die Daten festschreiben. Das DMS verfügt über Mechanismen, die jede nicht-zulässige Änderung an der Datenbank erkennt. Zusätzlich sind eine Versionskontrolle, SHA512-Hashes enthalten. EIDAS und PAdES-LTV-Format werden unterstützt, dazu können Zeitstempel verwendet werden.
Ein Zeitstempel wird verwendet, um die zeitliche Existenz des PDF-Dokuments und seiner eingebetteten Informationen (wie der Hashes) zu verifizieren. Wenn das Timestamping mit einem eIDAS-konformen Dienst erfolgt, wird der Timestamp durch eine vertrauenswürdige Drittpartei (z. B. einen zertifizierten Zeitstempel-Dienstanbieter) verifiziert. Dieser Timestamp beweist, dass das PDF und seine Inhalte (einschließlich der Hashwerte der Dokumente) zu einem bestimmten Zeitpunkt existiert haben und nicht nachträglich verändert wurden.
Die Verwendung einer EIDAS-konformen Langzeit-PDF zur Einbettung von Hashwerten in Verbindung mit Timestamps ist ein sehr sicheres und rechtlich anerkanntes Verfahren, um Dokumente und deren Integrität über lange Zeiträume zu verifizieren. Die Kombination von Hashwerten und Timestamps in einem PDF-Dokument, das zusätzlich nach den Anforderungen der eIDAS-Verordnung (EU-Verordnung zur elektronischen Identifizierung und Vertrauensdiensten) zertifiziert wird, bietet eine starke Grundlage für die Langzeitarchivierung und den Nachweis der Dokumentenintegrität und Authentizität.
3) Wichtig sind regelmäßige Datensicherungen, diese können recht groß werden. Eine einfache Möglichkeit kann auch das Brennen auf eine DVD etc. sein.
@ AndVos
Quote..."Es besteht kein Anspruch der Finanzverwaltung auf Vorlage eines elektronischen Gesamtjournals, welches nach den Vorgaben der Finanzverwaltung Informationen zu jeder einzelnen empfangen bzw. versandten E-Mail des Steuerpflichtigen enthalten soll. Die Aufforderung zur Vorlage eines Gesamtjournals, in dem auch nicht nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtige E-Mails aufgelistet bzw. nach den Vorgaben der Finanzverwaltung dargestellt werden sollen, überschreitet die Befugnisse der Finanzverwaltung aus § 147 Abs. 6 AO und ist damit rechtswidrig."...
..."Eine Verpflichtung zum Führen bzw. zur Aufbewahrung eines solchen Gesamtjournals könne nach Ansicht des Gerichts aber weder § 200 AO noch den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Sinne der §§ 238 ff. HGB oder den §§ 140 ff. AO entnommen werden."...
ANSONSTEN:
Thunderbird, Daten regelmäßig auf ein WORM-Speichermedium, z.B DVD-R, brennen.
Als Email-Provider ist z.B. protonmail (vorabverschlüsselte Daten, Standort Schweiz) recht gut, es entfernt Werbetracker und ist Ad-Frei.
Die Daten werden mit der protonmail-Bridge automatisch lokal auf dem Rechner entschlüsselt. Webmail gibt es natürlich auch.
QuoteBecause what's in your email is your business
Most popular email providers, such as Gmail, Outlook, and Yahoo, scan the content of your emails and use your email address to create a detailed profile on you and profit from your data.
Proton Mail's end-to-end encryption and zero-access encryption ensure only you can see your emails. Not even Proton can view the content of your emails and attachments.
Ich würde es begrüßen, wenn für unterschiedliche Fragestellungen jeweils ein entsprechendes Thema eröffnet wird.
Inzwischen geht es unter der Überschrift E-Rechnung um ein Sammelsurium an Fragen und Infos.
- Verarbeitung von E-Rechnungen (Rechnungseingang) in Taxpool
- Erstellung von E-Rechnungen ( Rechnungsausgang) in Taxpool
Angehangene Fragen:
- Wie können Eingangsrechnungen revisionssicher mit taxpool archiviert werden?
- Ist es geplant, dass die E Rechnungen in Taxpool rechtssicher archiviert werden können?
Schließlich noch die teils irreführenden, teils veralteten Infos (Link) zu der vermeintlichen Verpflichtung alle E-Mails zu archivieren, was eine irreführende Verkürzung der tatsächlichen Pflichten ist.
Allein um auf die Fragen aus 2023 zum Erstellen von Ausgangs-E-Rechnungen und Verarbeitung von Eingangs-E-Rechnungen in Taxpool einzugehen und auch die Neuerungen im Programm dazu darzustellen ließ ich den alten Beitrag offen.
Die Fragen zur revisions und/oder rechtssicheren Speicherung nicht nur von Belegen (Ein- und Ausgangsrechnungen) sondern inzwischen von E-Mails sprengt das ursprüngliche Thema. Daher Schließe ich hier.
modular kann als Moderator auch in ein geschlossenes Thema schreiben, so dass weitere Infos zum Erstellen und der Verarbeitung von E-Rechnungen hier fortgeführt werden können.
Für alle anderen Fragen sollten bitte entsprechende neue Themen erstellt werden.
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