Anlage aus Buchung erstellen

  • Hallo,


    kann man Anlagen und GwGs bei einer Belegbuchung automatisch erzeugen lassen?


    Meine EBilanz wollte einfach nicht aufgehen, da ich den Wert einer Anlage falsch bei der manuellen Anlage im Anlagenspiegel erfasst hatte und ich noch dazu GWGs auf Konto 670 gebucht hatte ohne dass es dazu einen Abschreibungsposten gegeben hätte.


    Ansonsten tolles Programm :thumbup:


    Danke und viele Grüße

    Uwe

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Uwe,


    die Vorgehensweise ist bislang umgekehrt in Taxpool realisiert. Es werden nicht Anlagen aus Buchungen, sondern Buchungen aus Anlagen automatisch erstellt. Siehe Menü: Verwalten/Anlagen und dort die Hilfe


    GWGs die auf 0670 aktiviert wurden, müssen (wie alle aktivierte Anlagen) am Jahresende noch abgeschrieben werden, da 0670 kein Aufwandskonto ist. Siehe hierfür Konto 6262.


    Bei Nutzung von Verwalten/Anlagen, werden die AfA-Buchungen (auch eines GWG) gleich vorbereitet. Dadurch geht es am Jahresende nicht so leicht vergessen, dass noch die AfA zu buchen ist. Auch andere Anlagen lassen sich so gleich mit den daraus resultierenden AfA-Buchungen anlegen, was aus der normalen Buchungsmaske heraus (bislang) nicht angeboten wird.


    Für die Sofortabschreibung (wenn man also schon sicher ist, dass nicht eine andere AfA gewählt werden soll - was zweckmäßig erst am Jahresende entschieden wird) bucht man GWGs direkt in den Aufwand. Dazu ist das Konto 6260 (Sofortabschreibung GWG) wegen der besonderen Aufzeichnungspflicht zu GWGs über 250 € gedacht. Es ist ein Aufwandskonto, anders als 0670 und zugleich ersetzt es die sonst besonders zu führenden Aufzeichnungen gemäß § 6 (2) EStG Satz 4 und 5:

    Wirtschaftsgüter im Sinne des Satzes 1, deren Wert 250 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Tages der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretenden Werts in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. 5Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind.


    Viel Erfolg!

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