Abschreibung, AfA

  • Hallo, kann mir Jemand helfen?

    Ich habe auf die 560 einen neu gekauften Anhänger gebucht und möchte diesen nun über 11 Jahre in die Abschreibung bringen, wie mache ich das?

    Dann habe ich für den Aufbau und Anbauteile (für eine Fasssaunavermietung) das (Sammel) Konto 785 genommen. Den Gesamtbetrag würde ich gern auf 5 Jahre abschreiben.

    Kann mir jemand sagen, wie ich das einrichten kann? Ich bin zwar relativ Buchungs-sicher, würde mich aber, wenn ich hier so lese, als absoluten Anfänger bezeichnen.

    Vor allem mit Abschreibungen habe ich mich bisher nie so wirklich beschäftigt, und Taxpool gibt mir hier zum Teil echte Rätsel auf. Wär toll, wenn mir Jemand weiterhelfen kann. Danke.


    Ich bin Einzelunternehmer

    Istversteuerung/ EÜR
    SKR04

    • Official Post

    Hallo Torsten,


    mit der Datenhaltung (von Dir gewähltes Unterforum) hat das nichts zu tun.

    Bitte mach Dich mit dem Forum Vertraut. Die Forenbereiche sind nach den Menüpunkten des Programms aufgebaut.


    Ich verschiebe mal zu Anlagen. Dort werden die Programmfunktionen zur Anlageverwaltung abgehandelt.


    Bezüglich Deiner Konten, bitte die Kontenbezeichnungen zu den genannten Kontennummern angeben. Vielleicht wird Dir auch dabei klar, dass auf 785 i. d. R. keine Abschreibung erfolgt, da "Anlagen im Bau" in aller Regel nicht betriebsbereit sind.

  • Hallo TA, entschuldige bitte, dass ich das Thema falsch positioniert habe. Ich blicke bei der Struktur hier nicht wirklich durch.

    Glaub mir, ich habe alles versucht das hier zu verstehen, habe mich dann aber nach 6 Stunden herumprobieren, dazu entschlossen mal nachzufragen.

    Kannst Du mir ein passenderes Konto als die 785 benennen und mir dann sagen, wie ich das Problem lösen kann, also diesen Sammelposten,

    den ich bisher auf die 785 gebucht habe, umbuchen auf ... und dann in die Abschreibung bekomme?
    Der Anhängerkauf auf der 560 sollte doch aber einfacher sein, wie bekomme ich diesen als 11-jährige Abschreibung erfasst?

    Danke.

    Ich habe die 785 gewählt, weil die Anlage (also in diesem Fall die Fasssauna), dann ja irgendwann betriebsbereit war und nun als fertige Anlage in die Abschreibung soll. Bin für alle Tipps dankbar

    • Official Post

    Torsten S.


    Quote

    Der Anhängerkauf auf der 560 sollte doch aber einfacher sein, wie bekomme ich diesen als 11-jährige Abschreibung erfasst?

    Du legst in der Anlagenverwaltung (rechts am Programmfenster) eine Anlage mit linearer Abschreibung an, als RND trägst Du 132 ein, Anlagekonto ist 560.

    Nach dem Eintragen aller Werte auch mit dem Schalter 'Anlage EÜR' den Typ in der EÜR festlegen.


    785 ist im SKR04 eine Anzahlung auf Anzahlung auf Anlagen und Maschinen, handelt es sich wirklich um eine Anzahlung oder nicht?


    Anzahlungen auf Anlagen werden allerdings auch aktiviert.

    • Official Post

    Hallo Torsten,


    welche Konten "passend" sind hängt von der Art der Anlage, der gewählten Abschreibungsart, ggf. der Höhe der Anschaffungs/Herstellungskosten und eben auch davon ab, ob die Anlage betriebsbereit ist.

    Dazu sind grundlegende Kenntnisse zur Anlagebuchhaltung nötig, die mit der Programmbedienung zunächst nichts zu tun haben.


    Wenn Du die richtige Abschreibungsart (folgend nur einige aufgeführt) bestimmt hast, kannst Du die Daten zur Erfassung in der Anlageverwaltung eintragen.

    • lineare Abschreibung
    • degressive Abschreibung
    • Sofortabschreibung GWG (bis 250 EUR, bzw. Sammelposten = Poolabschreibung)
    • Sofortabschreibung GWG bis 800 € (alternativ zu obiger)

    Aus den Einträgen in der Anlageverwaltung erzeugt das Programm die Buchungen dann selbst. Du musst also keine Buchungen in der Buchungsmaske vornehmen.

    Hast Du die Anlageverwaltung unter Verwalten / Anlagen gefunden?


    In dem Fenster "Anlagen bearbeiten" sind die Reiter am unteren Rand "Auswahl", "Einstellungen", "Zusatzdaten", "Auto-Buchungen" und "Dokumente". Darin sind die jeweiligen Daten zu erfassen. Es existiert immer ein "Hilfe"-Button, der entsprechende Hinweise liefert.


    Soweit zur Programmbedienung. Eine generelle Einarbeitung in die Menüstruktur des Programms können wir hier nicht leisten. Dazu bediene Dich bitte der Hilfen im Programm, bzw. der Buchhalter.pdf


    Damit solltest Du die Anlage "Anhänger" mit einer AfA über 11-Jahre (Nutzungsdauer also 132 Monate) anlegen können.


    Kannst Du mir ein passenderes Konto als die 785 benennen und mir dann sagen, wie ich das Problem lösen kann, also diesen Sammelposten,

    den ich bisher auf die 785 gebucht habe, umbuchen auf ...

    Jetzt bin ich unsicher, was Du hierzu entschieden hast. Ein "Sammelposten" (aus verschiedenen GWG) ist etwas anderes als eine "Anlage im Bau".

    Hier solltest Du genau erklären, was unter ...

    für den Aufbau und Anbauteile (für eine Fasssaunavermietung)

    gemeint ist. Da für einen Sammelposten nur GWGs in Frage kommen müssen auch Details klar werden, aus denen Hervorgeht, dass die einzelnen Anlagen tatsächlich als GwG gelten.

    (selbständig nutzbarer, beweglicher und abnutzbarer Gegenstand des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 800 €)

  • Solange nicht die Kontenbezeichnungen zu den Konten von Torsten S. genannt werden, halte ich mich mit der Fleißarbeit zurück, diese selbst hier zu nennen.



    Es hat ja auch wenig Sinn, zu spekulieren, ob Anzahlungen für noch nicht abzuschreibende Anlagen und/oder bereits vorhandene Anlagen die aber noch im Bau befindlich sind vorliegen. Und dann ist noch nicht klar, ob diese wiederum GWG sind welche ggf. in einem Sammelposten aufgehen können und schließlich noch wann eine Betriebsbereitschaft eingetreten ist. Aussagen wie "irgendwann betriebsbereit war" helfen nicht weiter.


    Vielleicht sind aber auch unbewusst falsch verstandene und ebenso verwendete Fachbegriffe (zusätzlich) an der Unklarheit der Sachverhalte schuld.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Hallo Taxoloop,

    Es geht in dem Fall der Fasssauna-Vermietung um eine lineare Abschreibung.

    Dafür habe ich bisher folgende Konten im SKR 04 bebucht:


    780 (Anzahlungen auf technische Anlagen und Maschinen) für die Anzahlung(en)

    785 (Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung im Bau) für die Restzahlung der Anschaffung der Fasssauna, sowie als Sammelkonto für alle Anbau und Zubehörteile sowie der Oberflächenbehandlung der Sauna.

    Die Anlage, also die Sauna für die Vermietung, wurde am 07.12. des Jahres fertiggestellt und soll ab diesem Datum als komplette fertiggestellte Anlage über 6 Jahre in die lineare Abschreibung gehen, mit allen Posten (Einkäufen) welche ich dazu getätigt habe.

    Alle auf der 785 gebuchten, gesammelten Einkäufe sollen NICHT als GWG in die Sofortabschreibung, sondern die Fasssauna als, mit all diesen „Kleinteilen“als gesamte fertiggestellte Anlage, über 6 Jahre abgeschrieben werden.


    Dabei wäre ich sehr dankbar für Hilfe bei der Vorgehensweise

    • Official Post

    Hallo Torsten,


    Du schilderst zwar welche Konten Du bebucht hast, jedoch nicht klar welche Sachverhalte genau Dich zu den Buchungen gebracht haben, bzw. welche Sachverhalte konkret vorliegen.

    Zuerst erkläre bitte was diese Fasssauna ist, welche als eine Anlage gebucht werden soll und wohl zu einem Unternehmen Fasssaunavermietung gehört. Ist das eine komplette Geschäftseinrichtung, ein Gebäude oder was muss ich mir darunter vorstellen?


    Dann fehlen für mein Verständnis der Abfolge der Sachverhalte konkrete Zeitangaben. Wann wurde wofür vorausgezahlt, wann wurde dies geliefert, wann wurde die Anlage (oder die Anlagen?) betriebsfertig und wurden nach Betriebsbereitschaft weitere Anbauten, Zubehöre und/oder Ausbauten vorgenommen? Und wenn hier mehrere Jahre betroffen sind bitte auch die Jahre angeben. "am 07.12. des Jahres fertiggestellt" kann ja das aktuelle Jahr 2023 schon nicht mehr meinen.


    Vorab schon dies:

    Ich vermute, Du hast irgendwann irgendwelche Anzahlungen zumindest für Teile der "Fasssauna" gezahlt, bevor dazu Leistungen, bzw. Lieferungen erfolgten und nach der oder den Lieferung/en weitere Teile für die Fasssauna zugekauft und anscheinend weitere Arbeiten daran vorgenommen, bzw. vornehmen lassen ("Anbau und Zubehörteile sowie der Oberflächenbehandlung der Sauna").

    Ob Du tatsächlich Anzahlungen geleistet hast, wonach auch Modular schon fragte ist immer noch unklar. Bitte klären.


    Warum Du jene Anzahlungen auf

    780 (Anzahlungen auf technische Anlagen und Maschinen)

    die dann vorhandene Anlage aber unter

    785 (Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung im Bau)

    statt unter

    770 (Technische Anlagen und Maschinen im Bau)

    buchen willst kann ich nicht nachvollziehen.


    Wenn nicht die Vorgänge sich über einen oder gar mehrere Jahreswechsel hinaus ziehen, könntest Du evtl. einige Umbuchungen (von "Anzahlungen ..." auf "... im Bau" und von "... im Bau" auf das letztliche Anlagekonto (z. B. 420 Technische Anlagen) sparen.


    Bevor Du aber hier weiter schreibst, lege bitte eine Signatur an.

    Was alles hineingehört ist hier beschrieben. Um Deine Signatur anzulegen klicke hier.

    Danke!

  • Hallo Taxoloop, danke für die Antwort.


    Ich habe 2021 eine Fasssaunavermietung aufgebaut, was meint das ich eine Sauna, bestehend aus einem großen begehbaren Holzfass, welches auf einem Anhänger montiert ist, mit Saunabänken und einem Holzbefeuerten Saunaofen, vermiete. Also ich stelle den Kunden eine autarke Fasssauna an Ihren Wunschort, in den Garten, die Auffahrt oder die Ferienwohnung etc.


    Dazu habe ich zuerst einen Anhänger angezahlt und dann bezahlt. Das ist die erste Abschreibung, linear auf 11 Jahre.


    Dann habe ich eine Fasssauna erst angezahlt und dann bezahlt. Da diese Sauna im Auslieferzustand noch nicht wirklich zu vermieten war, mussten etliche Teile verstärkt, nachgearbeitet, und Oberflächen behandelt werden sowie etliche Zubehörteile ausgetauscht und/oder nachgerüstet werden. Somit ist für mich diese Fasssauna, eben eine Anlage im Bau, welche im Laufe des Jahres 2021 bis zum Stichtag (bisher 07.12.21) 15.12.21) fertiggestellt und betriebsbereit war, um zu ebendiesem Datum für 6 Jahre linear in die Abschreibung gehen soll. Wobei die Anzahlung und Bezahlung der Sauna, sowie sämtliche Kosten der "Nacharbeiten" der Sauna meines Wissens nach auf ein entsprechendes, Anlagekonto für fertig errichtete Anlagen umgebucht werden müssen.

    Von diesen Saunen habe ich jeweils eine große und eine kleine Variante. Deshalb würde ich jetzt gerne wissen, auf welche(s) Anlagekonto(s) ich diese Kosten umbuchen kann, und wie ich das konkret mit Taxpool anstelle.

    Die bisher genannten Konten:
    560 (sonstige Transportmittel) für die Anzahlungen und Käufe der Anhänger

    780 (Anzahlungen auf technische Anlagen und Maschinen) für die Anzahlungen der Saunen.

    785 (Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung im Bau) als Sammelkonto für alle Kosten der Nacharbeit bis zur Fertigstellung der Saunen.

    Diese Konten schienen mir am passendsten.


    Grüße

    Torsten

  • Hallo Torsten,


    anfänglich ging es soweit aus der Darstellung zu entnehmen war um genau zwei Anlagen:

    Einen Anhänger

    Eine Fasssauna


    Jetzt nach mehrfachen Rückfragen stellt sich heraus, dass der tatsächlich vorliegende Sachverhalt immer noch nicht feststellbar ist. Es ergeben sich nämlich Hinweise darauf, dass der Anhänger und die Fasssauna per Montage möglicherweise als ein Wirtschaftsgut zu werten sein können. Daraus ergeben sich ggf. noch weitere Möglichkeiten/Notwendigkeiten der Aktivierung.


    Nun taucht aber noch auf, dass es eine kleine und eine große "dieser" Saunen gibt.


    Spätestens jetzt geht es doch nicht mehr um grundsätzliche Angaben zum Buchen, auch nicht um grundsätzliche oder spezielle Fälle der Programmbedienung. Es geht viel mehr erst noch um die Klärung der Sachverhalte eines individuellen Falles. Die Frage nach der individuellen Bewertung/Aktivierung ist zuerst zu beantworten, woraus sich dann die Einträge in der Anlageverwaltung ergeben um die jeweils zutreffende AfA der/des jeweiligen Wirtschaftsgutes zu berechnen, bzw. vom Programm berechnen und buchen zu lassen.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Hallo wiko-services,
    danke für Deine Antwort, welcher ich aber leider nicht ganz folgen kann.

    Ich habe ins gesamt sogar drei Anhänger, welche ich jeweils linear auf 11 Jahre abschreibe.

    Dank "modular" weiß ich ja wie das funktioniert.

    Jetzt habe ich weiterhin 2 Fasssaunen, welche aber jeweils nur auf 6 Jahre abgeschrieben werden sollen, weil davon auszugehen ist, dass diese auf den Anhänger montierten Saunen, eben auch nicht so lange halten werden, wie die Anhänger auf denen sie montiert sind.

    Somit fände ich es sehr schwierig daraus jeweils ein Anlageobjekt zu machen, zumal die Saunen zwar fest auf den Anhängern angeschraubt und noch zusätzlich mit Gurten verzurrt sind. Aber diese Verbindungen sind allesamt wieder lösbar, was auch Sinn ergibt, weil die Saunen, falls nicht mehr nutzbar, auf den viel langlebigeren Anhängern getauscht werden können.

    Soweit ich jetzt anderweitig herausgefunden habe, muss ich wohl die Kosten für die Saunen ab Fertigstellungstermin umbuchen auf z. B. auf das Konto 500.

    Jetzt muss ich das ganze wohl, jeweils noch als Anlage über 6 Jahre im Programm verbucht bekommen.

    Bitte bedenkt bei Euren Antworten immer, dass ich kein Steuerfach gelernt habe und auch nur eine EÜR machen muss.

    Dabei sollte mich Taxpool unterstützen und ich freue mich sehr über konstruktive und hilfreiche Beiträge von Euch, wobei es aber durchaus passieren kann, dass, wie Du, WIKO-Services, schon bemerkt hast, dass es dabei zu Missverständnissen schon bei Begrifflichkeiten kommen kann.

    Deshalb danke für Eure Geduld mit mir.

    Danke

  • Hallo Torsten,

    Bitte bedenkt bei Euren Antworten immer, dass ich kein Steuerfach gelernt habe und auch nur eine EÜR machen muss.

    Dabei sollte mich Taxpool unterstützen ...

    Du merkst gewiss selbst, dass Taxpool ein Buchhaltungsprogramm ist und auch das Forum grundsätzlich für Hilfestellungen zum Programm dient. Weder ist Taxpool ein Buchhalter-Ausbildungsprogramm, kann Dich demnach auch nicht darin unterstützen Buchhaltung zu lernen. Wenn auch im Forum teils auch programmunabhängige Fragen kurz erörtert werden, so kann das Forum aber kaum tiefergehende Grundlagen vermitteln. Dies ist und bleibt Lehrgängen und Fachliteratur, etc. vorbehalten.


    Da eine EÜR (nicht umsonst inzwischen schon als "kleine Bilanz" bezeichet) sich auch an gesetzliche Vorgaben halten muss, sollten diese auch bekannt sein, wenn man sich selbst anschickt eine EÜR zu erstellen. Dazu zählt auch die Anlagebuchhaltung, welche in einfachen Fällen vielleicht nicht all zu schwer ist. (Betriebsbereites Wirtschaftsgut kaufen, bezahlen, mitnehmen, aktivieren und abschreiben. Fertig)

    Für andere als "einfache" Fälle muss man schon mehr beachten, auch bei EÜR. Siehe § 4 (3) Satz 3.


    Die Vorschriften über die [...] und über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung sind zu befolgen.

    Ohne Dich mit weiteren Quellen zu quälen, ob man den Anhänger und darauf montierte Sauna als zwei getrennte Anlagen (Wirtschaftsgüter) ansieht oder als ein einheitliches Wirtschaftsgut "Mobile Fasssauna" (deren Betriebsbereitschaft eben erst bei Fertigstellung gegeben ist) hat nicht nur Einfluss auf den Beginn der AfA, sondern gut auch auf die Nutzungsdauer und somit die Höhe der jährlichen AfA-Beträge. - Vielleicht ganz in Deinem Sinne.


    Ein Anhänger auf dem eine Imbiss-Ausstattung montiert wird ist erst dann betriebsbereit, wenn der Imbisswagen insgesamt fertig ist. Die Nutzungsdauer richtet sich dann aber gewiss nicht mehr nach dem Anhänger (11 Jahre gem. allgemeiner Tabelle).


    Für eine mobile Fasssauna könnte insgesamt eine Nutzungsdauer von 8 Jahren (vergleiche: Blockhaussauna) oder auch nur 6 Jahren (vergleiche: Saunakabinen) durchaus realistisch sein, wenn nicht gar weniger, da die Fasssauna ja auf dem Anhänger erheblicher Mehrbelastung ausgesetzt ist als jede feststehende.

    Um zu entscheiden, ob es sich bei den einzelnen Gegenständen jeweils noch um selbständige Wirtschaftsgüter handelt oder nur um unselbständige Teile des anderen (verbundenen) Wirtschaftsguts können Urteile des BFH dienen, die die Entscheidungsgrundlagen darlegen. Jedenfalls wäre ich bisher von einem zusammengesetzten eigenständige Wirtschaftsgut "Mobile Fasssauna" ausgegangen.


    Zwar endet meine Geduld hier noch lange nicht, doch kann ich meine Arbeit nicht übermäßig verschenken und meine Freizeit ist ohnehin schon nicht üppig bemessen. Siehe über mich.


    Nur soviel zum Vorgehen bei Anlagen im Bau. (Konten SKR 03/04)

    Der Aufwand für unfertige Anlagen wird gemäß Belegen auf 0498/0785 und Vorsteuer (1576/1406) gebucht. Das erfolgt ohne die Anlageverwaltung, da noch kein AfA-Beginn. Gegenkonto = entsprechendes Finanz- oder Privatkonto, bzw. Kreditor.


    Bei Betriebsbereitschaft/Fertigstellung ist der Saldo von 0498/0785 umzubuchen. Ja, nur der Netto-Betrag, die Vorsteuer ist ja bereits gezogen.

    Jetzt über die Anlageverwaltung, so dass die AfA ab Fertigstellung berechnet wird. Siehe auch Hilfe "Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen"

    Verrechnungskonto = 0498/0785

    Die Kontenbezeichnungen spare ich mir auch mal. :)

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

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