Ich habe im Testzeitraum von dem Taxpool EÜR eine GDPdU erstellt. Der GDPdU Export ist beim Finanzamt nicht einlesbar. Hat jemand ähnliche Probleme festgestellt und wo lag die Ursache. In er eigentlichen EÜR kann ich keine Auffälligkeiten feststellen.
GDPdU aus TAXPOOL EÜR
- NobbyW
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Ob es Auffälligkeiten in einer Auswertung der Buchhaltungsdaten (hier der EÜR) gibt, hat keine Aussagekraft dazu, ob der GDPdU-Export einlesbare Daten beim FA liefert. Auch aus falschen Buchungen (einer fehlerhaften EÜR) entstehen i. d. R. einlesbare Exporte.
Schau doch einfach mal in die Exportdateien.
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Wenn GDPdU-Daten vom FA angefordert werden, dann wohl wegen einer Prüfung. Dabei halte ich es für keine gute Idee, sich ein Programm zu wählen, mit dem die laufende Buchhaltung offenbar nicht erfolgte.
Wiso werden die Daten nicht aus dem Programm heraus erstellt, mit dem auch die Buchungen GoBD-konform erledigt wurden?
Wenn jetzt die Buchhaltung in einem Testzeitraum von 14 Tagen neu erstellt wird und daraus die Daten erstellt werden, melden sich doch beim Prüfer wegen der späten Buchhalungserfassung (die aus den Daten ersichtlich wird) sofort Zweifel an.
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Befinden sich alle Buchungen im Journal?
Befinden sich Einträge in der exportierten Datei journal.txt?
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Im Jornal befinden sich 186 Buchungen. In der exportierten Datei Journal.txt ebenfalls 186 Einträge (lesbar). Haben die vergebenen Belegnummern irgend einen Einfluß auf den Export?
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Die ursprüngliche Buchhaltung ist schon älter und machte Probleme mit dem Export GDPdU. Die Prüfung ist vom Finanzamt inzwischen ohne Ergebnis abgeschlossen worden. Die alte Buchhaltung soll daher durch den TAX-Buchhalter ersetzt weerden, aber nur, wenn der GDPdU auch störungsfrei funktioniert.
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NobbyW: Für unregistrierte Benutzer gibt es dazu leider keinen weiterreichenden Support.
Auf Anhieb kann ich auch nicht sagen, woran es liegt.
Wenn Du Dir aber die Hinweise zur Datenträgeranforderung ansiehst, die das FA Dir gesendet hat, wirst Du sehen, dass das Format nicht vorgeschrieben ist, der/die Betriebsprüfer/in kann bei Problemen alternativ auch die Datei
journal.txt
in der zip-Datei separat einlesen, die Felder sind TAB-getrennt:
Daten Betriebsprüfung (GDPdU-Export)
Alternativ geht auch Folgendes (im Excel-Format exportieren):
Unter 'Einstellungen' im Register 'Verschiedenes' die 'Neue Druckausgabe' aktivieren.
Menü: 'Berichte, Buchungsstapel' --> Datum auswählen und auf 'Journal' stellen.
OK drücken.
Dann alle Felder als Excel exportieren:
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In der exportierten Datei Journal.txt ebenfalls 186 Einträge (lesbar).
Wenn die Dateien lesbar sind und nur beim FA nicht einlesbar sind, liegt es nahe, dass da auf dem Transport etwas schief läuft. Das wird sich aber kaum klären lassen, wenn das FA die Prüfung bereits abgeschlossen hat und vermutlich kein Interesse hat, weitere Dateien zu prüfen/einzulesen.
Das schon die originale Buchhaltung in einem anderen Programm "Probleme machte" den GDPdU Export vorzunehmen macht mich zwar hellhörig, kann aber auf ein vermeintliches Problem in Taxpool eher nicht hinweisen.
Da die nachträglich erstellte Buchhaltung von Altjahren (egal in welchem Programm) kaum mit den Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen vereinbar sein dürfte, gehe ich davon aus, dass eine neuerstellte "Kopie" der alten Buchhaltung (nun in Taxpool) schon vom Grundsatz die GoBD nicht erfüllt. Die Exporte daraus könnten für eine Prüfung untauglich sein. Aber das soll besser ein StB einschätzen.
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Mir geht es hier nicht um irgendwelche rechtlichen Einschätzungen sondern ausschließlich um die Einlesbarkei der GDPdU durch das Finanzamt. Durch den Export aus der alten Buchhaltung wurden die 186 Buchungen in die Buchungsmaske des Taxpool Buchhalters übernommen, von mir kontrolliert und anschließend gebucht. Bis auf das Buchungsdatum ist das Ergebnis identisch mit dem alten Buchhalter. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum eine Einlesbarkeit im Falle einer erstmaligen orginalen Buchung im Taxpool Buchhalter möglich sein soll, im Falle über einen Export jedoch Probleme bereiten soll. Das eigentliche Problem nuss doch woanders liegen. Daher meine Frage: Welche Probleme können abstrakt dazu führen, das fir GDPdU nicht einlesbar ist (unvollständige Grundangaben, fehlerhafte Buchungsnummern, veraltete Programme etc.). Zumindest der Anbieter müsste doch über einschlägige Erfahrungen verfügen.
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Mir geht es hier nicht um irgendwelche rechtlichen Einschätzungen sondern ausschließlich um die Einlesbarkei der GDPdU durch das Finanzamt.
Zu der Verwertbarkeit des Exports für das Finanzamt (FA) bestehen (neben der Einlesbarkeit dort) weitere Anforderungen an die Daten des Exports. Da die Exportdatei aus Taxpool zum Ausdruck bringt, dass die Buchhaltung von damals erst im aktuellen Jahr (Journaldatum!) festgeschrieben erscheint. Sollte die alte Buchhaltung zuminmdest für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist nicht ersetzt werden.
Die alte Buchhaltung soll daher durch den TAX-Buchhalter ersetzt weerden,
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass der "Ersatz" der alten Buchhaltung evtl. keine so gute Idee ist.
Zur Einlesbarkeit des Exports beim FA:
Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum eine Einlesbarkeit im Falle einer erstmaligen orginalen Buchung im Taxpool Buchhalter möglich sein soll, im Falle über einen Export jedoch Probleme bereiten soll.
Das die Einlesbarkeit beim FA unter den geänderten Daten (siehe oben, ggf. um Jahre späteres Erfassungs-, bzw. Journaldatum) zu Einleseproblemen führe wurde ja nicht behauptet. Es leidet evtl. nur der Nachweis einer zeitnahen Buchhaltung.
Wo das Problem des FA liegt die von Dir empfangenen Daten überhaupt Einlesen zu können, müßte schon das FA sagen können. Das die Export-Dateien lesbar sind hast Du ja selbst festgestellt und auch ich habe mir einen GDPdU-Export angesehen und kann die Dateien problemlos öffnen und verarbeiten.
Sollten sich in Deinen Daten innerhalb der Exportdateien Unschlüssigkeiten (z.B. fehlerhafte Buchungsnummern) befinden oder Daten unvollständig sein so müssen die Dateien dennoch vom FA geöffnet werden können.
Man kann es sich so vorstellen, wie bei einem Textverarbeitungsprogramm, dass eben auch einfache TXT-Dateien einlesen kann. Egal welcher Kauderwelsch in den Texten steht, wird der nach dem Einlesen einfach angezeigt. Und nun werden die Daten (im Beispiel der Text) geprüft. Dabei weist etwa eine Rechtschreibprüfung auf allerlei Fehler hin; es kann also die Datei lesen obwohl es Unstimmigkeiten im Text, bzw. Rechtschreibfehler gibt.
Was Du mit "veraltete Programme" meinst weiß ich nicht. Du wirst ja wohl die Dateien nicht mit irgendwelchen Programmen verändert haben.
Und jedenfalls mir liegen keinerlei Erfahrungen dazu vor, nach denen die Exporte aus Taxpool nicht eingelesen werden können.
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modular
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