Ich hoffe, ich bin mit meiner Frage hier im Unterforum richtig:
Wie wird so etwas richtig verbucht?
Ein PKW ist seit 5 Jahren überwiegend geschäftlich genutzt und wurde auch so erfasst und abgeschrieben. Nach Umzug wird der PKW geschäftlich nicht mehr benötigt (geschäftl. Nutzung unter 3%) und soll nun "entnommen" werden. Taxpool macht mir den Vorgang leicht: Ich klicke auf"Abgang durch Privatentnahme" und gebe den aktuellen Verkehrswert ein (der aktuell höher ist, als der Restwert gemäß AfA). Nun muss aber ein Verrechnungskonto angegeben werden.
Meine Suche brachte das Ergebnis, dass her das Konto angegeben werden sollte, von dem aus die Anlage damals finanziert / gebucht worden ist. Das schafft bei mir Unklarheit, denn das Kfz wurde über ein Privatdarlehen finanziert, welches dann mit Ratenzahlung per Banküberweisung getilgt wurde. Das Darlehen wurde teils in bar und teils als Überweisung an mich ausgehändigt. Aber wahrscheinlich ist dies doch nicht wichtig, denn maßgeblich dürfte doch jetzt sein, auf welches Konto das Geld aus der Entnahme verbucht werden soll.
Per DropDown-Auswahlliste stehen alle Finanzkonten zur Auswahl zur Verfügung, einschließlich Privatentnahme 1800, Privateinlage 1890, EV und Darlehen 1750
Und da kommt die nächste Schwierigkeit ins Spiel: Ich verfüge gar nicht über das Geld, das auf dieses "Verrechnungskonto" gebucht werden soll, möchte aber mein Unternehmen oder das FA auch nicht besch...en! – Von daher könnte es sinnvoll sein, auf "Privatentnahme" zu buchen, zumal das anzugebende Konto als "Verrechnungskonto" bezeichnet wird und evtl. nur der "Verrechnung" dient.
Als Geschäftsfahrzeug kann ich es auch nicht halten, da die geschäftl. Nutzung extrem gering ist, aber die AfA unberechtigter Weise weiterhin gebucht würde.
Was würdet Ihr tun, wenn Ihr in dieser Situation wäret?
Ergänzung:
Habe gerade was gefunden:
17.850 EUR per 1800 (Privatentnahme) an 8910 (Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19%) und Umsatzsteuer 19% (1776).
Anlagenabgang an Anlagekonto mit dem Restbuchwert
2315 (Entnahme bei Buchgewinn) an 320 (Pkw). Der Buchgewinn ist der Wert, um den der Nettoentnahmewert den Buchwert übersteigt.
Das Ganze macht für mich Sinn, da bei diesen Buchungen "kein reales Geld fließt" (ich kann ja mit mir selbst keine Geschäfte abschließen) und dennoch der entnommene Wert dem Unternehmensgewinn über die 8910 korrekt hinzu gerechnet wird.
Seht Ihr das genau so?