Umsatzsteuererstattung Vorjahr in EÜR erfassen?

  • Hallo,


    folgende Fragestellung:
    Für 2021 ergab die USt-Erklärung eine recht hohe Rückzahlung, die in 2022 vom Finanzamt ausgezahlt wurde. Da in der EÜR das Zuflussprinzip gilt, stellt sich die Frage, ob und wo dieser Zufluss in der EÜR für das Geschäftsjahr 2022 (als Ertrag?) erfasst werden muss.
    Sollte der Erstattungsbetrag tatsächlich als Einkünfte in Zeile 17 erfasst werden, verstehe ich das nicht:
    In 2021 habe ich den Betrag als Vorsteuer ausgezahlt. Im Rahmen meiner USt-Jahreserklärung habe ich diesen dann vom Finanzamt erstattet bekommen: per Saldo stehe ich also bei Null! Wenn ich den Betrag dann in der EÜR für 2022 als Einkünfte ausweisen muss (und von allen anderen Einträgen abstrahieren wir jetzt mal), muss ich die von mir zuerst verausgabte, dann erstattete USt versteuern und zahle hierfür rund 35% (Durchschnitts-ESt-Satz) Steuern. Per Saldo mache ich also aus der UST ein Minus in der Kasse.

    Kann mich jemand aufklären, ob und wo in der EÜR ich den Erstattungsbetrag Vorjahr ausweisen muss?

    Vielen Dank vorab

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    In 2021 habe ich den Betrag als Vorsteuer ausgezahlt.

    dabei darfst Du nicht vergessen, dass diese Beträge in 2021 Deinen Gewinn gemindert haben. Sie wurden als Vorsteuer in den Betriebsausgaben berücksichtigt und Deine ESt ist entsprechend geringer.


    Nun hast Du eben wieder etwas zurück bekommen und hast also in 2022 eine Einnahme.

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Rückmeldung. Ich schließe den Thread sodann.


    Wenn noch Fragen zu Buchungen bestehen, bitte den verwendeten SKR angeben. Im übrigen gerne auch eine Signatur anlegen, wie in meiner beschrieben.


    Viel Erfolg!

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

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