Bankbuchung bei saldierter Zahlung - USt Istversteuerung

  • Hallo zusammen,


    es geht um eine Kapitalgesellschaft mit umsatzsteuerlicher Istversteuerung.

    Ich habe einen Gutschriftbeleg und von der gleichen Firma eine Rechnung über eine Verwaltungsgebühr. Die Belege werden zeitgleich erstellt und saldiert bezahlt.

    Ich habe die gleiche Firma als Kreditor und Debitor angelegt und buche die Gutschrift an den Debitor und die Rechnung an den Kreditor.

    Frage dazu: Macht man das so, oder bucht man hier die Rechnung auch auf den Debitor?


    Die Buchungen habe ich über die Lieferatenverwaltung erstellt, damit die Umsatzsteuer richtig zugeordnet wird (siehe Thread: Richtiges Buchen bei Istversteuerung)

    Die Bankbuchung habe ich wie folgt gemacht:

    Habenkonto: Debitor (1000€)
    Sollkonto (Splittbuchung): Bank (900€) und Kreditor (100€)


    Die Buchungen sind jeweils ohne Steuer (was möglicherweise das Problem ist).


    Ich stehe hier etwas auf dem Schlauch und habe keine richtige Idee wie ich das richtig buche, damit die Umsatzsteuer im Monat der Zahlung auch in der Voranmeldung landet.


    Danke euch und viele Grüße
    Sebastian

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe einen Gutschriftbeleg und von der gleichen Firma eine Rechnung über eine Verwaltungsgebühr.

    Bevor man sich in den unterschiedlichen Fällen verliert sollte klar sein, ob hier eine Gutschrift i. S. des UStG vorliegt oder doch blos eine Rechnungskorrektur.


    Zitat von UStAE 14.3. Rechnung in Form der Gutschrift

    (1) Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Eine Gutschrift kann auch durch eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, ausgestellt werden, wenn sie Leistungsempfänger ist (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 UStG). Der Leistungsempfänger kann mit der Ausstellung einer Gutschrift auch einen Dritten beauftragen, der im Namen und für Rechnung des Leistungsempfängers abrechnet (§ 14 Abs. 2 Satz 4 UStG). Eine Gutschrift kann auch ausgestellt werden, wenn über steuerfreie Umsätze abgerechnet wird oder wenn beim leistenden Unternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG die Steuer nicht erhoben wird. Dies kann dazu führen, dass der Empfänger der Gutschrift unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuer nach § 14c UStG schuldet. Keine Gutschrift ist die im allgemeinen Sprachgebrauch ebenso bezeichnete Korrektur einer zuvor ergangenen Rechnung.

    ...


    Bitte auch klären, ob Du die Rechnung (nebst Gutschrift/Rechnungskorrektur) für Deinen Kunden erstellt hast oder ob Du der Empfänger der Belege bist.

    Nach Deinen Zahlungsbuchungen (Bank mit 900 € im Soll) sieht es aus als hättest Du nach Verrechnung 900 € erhalten, also wohl eine Rechnung über 1000 € an den Kunden ausgestellt und Ihm auch eine Gutschrift über 100 € ausgestellt.

    Das passt aber nach meinem Verständnis nicht zu "buche die Gutschrift an den Debitor" also Deinen Kunden, der ja i. d. R. Rechnungen von Dir erhält, wenn Du über eine Leistung abrechnest.

  • Es empfiehlt sich, bei Rechnungen und weiteren Belegen, sich immer klar auszudrücken:

    Eingangsrechnung

    Ausgangsrechnung


    Angaben zu Buchungen sollten wo immer möglich nach dem bewährten Schema des Buchungssatzes erfolgen:

    Grundlegend zuerst das/die SOLL-Konten an dann das/die HABEN-Konten


    Hilfreich sind weitere Angaben:

    Soll-Konto-Nr (nebst Bezeichnung), Betrag, Datum, ggf. Buchungstext

    evtl. weitere Soll-Buchungen bei Splittbuchungen

    an

    Haben-Konto-Nr (nebst Bezeichnung), Betrag, Datum, ggf. Buchungstext

    evtl. weitere Haben-Buchungen bei Splittbuchungen


    Ich bin gespannt, welche Buchungen zu welchen erfassten Ein/Ausgangsbelegen mittels der Faktura erzeugt wurden und ob das dem tatsächlichen Vorgang entspricht.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Bevor man sich in den unterschiedlichen Fällen verliert sollte klar sein, ob hier eine Gutschrift i. S. des UStG vorliegt oder doch blos eine Rechnungskorrektur.


    Es handelt sich um eine Gutschrift im Sinne des UStG.



    Bitte auch klären, ob Du die Rechnung (nebst Gutschrift/Rechnungskorrektur) für Deinen Kunden erstellt hast oder ob Du der Empfänger der Belege bist.

    Nach Deinen Zahlungsbuchungen (Bank mit 900 € im Soll) sieht es aus als hättest Du nach Verrechnung 900 € erhalten, also wohl eine Rechnung über 1000 € an den Kunden ausgestellt und Ihm auch eine Gutschrift über 100 € ausgestellt.

    Das passt aber nach meinem Verständnis nicht zu "buche die Gutschrift an den Debitor" also Deinen Kunden, der ja i. d. R. Rechnungen von Dir erhält, wenn Du über eine Leistung abrechnest.

    Ich bin Empfänger der Belege. D.h. ich bekomme jeden Monat 2 Belege (eine Gutschrift über die bezogenen Leistungen und eine Rechnung mit Servicegebühr).

    Die Gutschrift lautet im Beispiel auf 1000€, die Rechnung auf 100€. Ausgezahlt werden 900€, da die beiden Belege saldiert werden.

  • Die Gutschrift (analog Ausgangsrechnung) wurde von Taxpool wie folgt gebucht:
    Datum: 28.2.2023
    10002 (Debitor), 1000€,

    an

    4400 (Umsatzerlöse 19%), 840,34€

    3816 (Umsatzsteuer 19% nicht fällig), 159,66€



    Die Eingangsrechnung wurde wie folgt gebucht

    Datum: 28.2.2023

    6303 (Fremdleistungen), 84,03€

    1406 (Abziehbare Vorsteuer 19%), 15,97€

    an

    70002 (Kreditor), 100€

    • Offizieller Beitrag

    Nun gleichst Du die beiden verrechneten Posten (vollständig!) über ein Verrechnungskonto

    z. B. (SKR03/04) 1792 / 3630 Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonto) aus.

    Dazu in der Kunden-/Lieferatenverwaltung unter "ZAHLUNGEN" beide Beträge (1000 € und 100 €) erfassen, dabei als Finanzkonto statt der Bank, das Verrechnungskonto angeben.

    Dabei werden auch die OPs ausgeglichen und für die bisher nicht fällige USt zum Verrechnungsdatum (=Zahlungseingangsdatum) diese "fällig" gestellt.


    Schließlich erfolgt die Buchung des Zahlungseingangs über 900 € (z.B. am 01.03.2023) auf der Bank:

    1800 Bank an 1792 /3630 Verrechnungskonto, 900,00 €, 01.03.2023, Zahlungseingang nach Verrechnung


    Jetzt stimmt auch die Bank (inkl. +900 € Zahlungseingang) und das Verrechnungskonto ist ausgeglichen.

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

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