Kleinunternehmer: EU-Lieferungen und Auslandslieferungen richtig buchen.

  • Hallo,


    Wie buche ich Bestellungen aus dem Ausland richtig?


    Ich bin Kleinunternehmer aber muss trotzdem eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Und da ist es wichtig, dass die Auslandsumsätze nicht mit drin stehen als Umsatz.


    Vielen Dank für die Hilfe.

    Grüße

    Kontenrahmen:

    SKR 03


    Zur Umsatzsteuerberechnung (= Versteuerungsart):

    Kleinunternehmer (nach § 19 UStG)


    Zur Gewinnermittlungsart:

    EÜR


    Rechtsform:

    Einzelunternehmen (evtl. auch e.K.)

    • Offizieller Beitrag

    Wie buche ich Bestellungen aus dem Ausland richtig?

    Mit Bestellungen meinst Du sicher die Umsätze, da die Bestellungen an sich für die EÜR keine Buchung auslösen.

    Mit Ausland meinst Du vermutlich Drittland. Ausland im Sinne des UStG ist das Gebiet, das nicht Inland ist und somit auch die EU.

    Ich erwähne dies, damit wir uns sicher sein können, über die selben Sachverhalte zu sprechen.


    Allerdings umfasst eine Frage "Wie buche ich Umsätze mit Drittlandsbezug?" immer noch derart vielfältige Sachverhalte, dass man dazu etliche Kapitel eines Lehrbuchs schreiben müßte.

    Bitte die "Zielführende Problembeschreibung" lesen und eine eigene Signatur erstellen, das grenzt die Themen schon etwas ein.


    Dann wäre zu klären, was es für Umsätze sind, die Du machst.

    Lieferst Du etwa Waren (und ggf. welche? Denn es gibt auch hier noch unterschiede) oder erbringst Du sonstige Leistungen (Dienstleistungen)?

    Auch, an wen Du leistest/lieferst und evtl. in welchem Umfang und, und, und.

    Hier gilt es die Umsätze in den richtigen Konten und damit den richtigen Positionen im Formular zuzuordnen.


    eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Und da ist es wichtig, dass die Auslandsumsätze nicht mit drin stehen als Umsatz.

    Auch die Umsätze, z. B. von Ausfuhrlieferungen sind anzugeben, obwohl sie steuerfrei sind.

  • Taxoloop

    Korrekt ich meine Umsätze (eine Bestellung ist bei mir immer ein Umsatz, da man bei mir nicht bestellen kann ohne zu bezahlen, sorry, dass ich mich da nicht klar ausgedrückt habe.)


    Ich möchte konkret wissen wie ich die genannten Umsätze Buche, als Umsatz innerhalb der EU und auch außerhalb der EU. (Ich verkaufe weltweit Waren.)


    Warum möchte ich das wissen, weil ich zur Abgabe der Jahres Umsatzsteuererklärung verpflichtet bin weil ich ein USt IdNr habe. Und das Finanzamt anhand der Umsatzsteuererklärung ja sieht ob ich noch Kleinunternehmer bin. Die Grenze von 50.000€ Umsatz im zweiten Jahr möchte ich gerne voll ausschöpfen und der entscheidende Punkt ist, dass Auslandsumsätze nicht bei dieser Grenze berüchtigt werden. Was für mich heißt, dass wenn ich 60.000€ Umsatz habe aber 11.000€ in den USA gemacht habe zählt für mich die Kleinunternehmer Regelung.



    Vielen Dank für die Hilfe

    Kontenrahmen:

    SKR 03


    Zur Umsatzsteuerberechnung (= Versteuerungsart):

    Kleinunternehmer (nach § 19 UStG)


    Zur Gewinnermittlungsart:

    EÜR


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    Einzelunternehmen (evtl. auch e.K.)

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte konkret wissen wie ich die genannten Umsätze Buche, als Umsatz innerhalb der EU und auch außerhalb der EU. (Ich verkaufe weltweit Waren.)

    Grundsätzlich sind Umsätze zunächst entsprechend den Sachverhalten unterschiedlich zu behandeln/buchen (Verkauf in der EU, wie innergemeinschaftliche Lieferungen und Verkauf außerhalb der EU wie Ausfuhrlieferungen)

    Ich habe oben schon erklärt, dass weitere Besonderheiten zu beachten sind, z. B. "... Waren (und ggf. welche? Denn es gibt auch hier noch unterschiede)"

    Ohne konkrete Angaben zu dem jeweiligen Umsatz lässt sich auch nicht konkret sagen, wie zu buchen ist.


    Der von modular gegebene Link zeigt zwar auf Infos, die in einigen Teilen falsch (weil veraltet) sind, teils auch schon früher so wie dargestellt nicht richtig sind, zeigt aber die Komplexität der Fragestellungen recht gut, die eher noch anspruchsvoller als damals sind.


    Ich helfe gerne einen konkreten Fall zu buchen. Jedoch kann das eine entsprechende Beratung nicht ersetzen, die beim Einstieg in den intenationalen Handel, ggf. über elektronische Plattformen und an unterschiedliche Kundenkreise (privat/Unternehmer) unerlässlich ist.

  • TaxpoolUser


    Dann sagen wir eine Vase 25€ (kostenloser Versand) an eine Privatpersonen in die USA und eine Vase 25€ (kostenloser Versand) an eine Privatperson in die EU.

    Kontenrahmen:

    SKR 03


    Zur Umsatzsteuerberechnung (= Versteuerungsart):

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    Einmal editiert, zuletzt von Steuer-Neuling ()

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Steuer-Neuling,


    der Umsatz mit einem Kunden in den USA ist nicht steuerbar, da der Leistungsort nicht im Inland liegt.

    Buchen würde ich das auf

    8120/4120 (SKR03/04) Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 1a UStG


    Noch ein Hinweis zu den zwei Umsatz-Grenzen beim Kleinunternehmer.

    Die 50.000 € Umsatzgrenze ist eine Schätzung zum Umsatz des laufenden Jahres, also eine Vorausschau. Diese besimmt sich nicht aus der Buchhaltung.

    Was Du aus der Buchhaltung heraus im Auge behalten kannst ist die 20.000 € Umsatzgrenze und ob diese im laufenden Jahr (also eher zum Jahresende) überschritten sein wird, woraus für das nächste Jahr die Kleinunternehmerregel nicht mehr zutrifft, weil dann die 20.000 € Vorjahresgrenze überschritten sein wird.


    Die Kleinunternehmereigenschaft geht nicht deshalb verloren, weil die Umsatzprognose zum laufenden Jahr sich später als tatsächlich überschritten darstellt. Der Unternehmer verliert die Kleinunternehmerregelung nur, wenn zu Beginn des Jahres eindeutig und nachprüfbar vorhersehbar ist, dass er den Grenzwert von 50.000 EUR überschreiten wird. (BFH, Urteil v. 7.3.1995, XI R 51/94)

    Vielleicht solltest Du Dir zu den Themen besser einen Fachlichen Rat einhohlen. Insbesondere, wenn absehbar ist, dass Du alsbald kein Kleinunternehmer sein wirst und Dich mit den unterschidlichen Regelungen zu OSS, innergemeinschaftlichen Umsätzen etc. auseinandersetzen musst, ist es besser sich vorher zu informieren wie dann zu verfahren ist. Trifft die Kleinunternehmerregelung auf ein Jahr nicht mehr zu, reicht die Zeit kaum noch, sich erst dann damit zu beschäftigen.


    Planung ist nicht alles - aber ohne Planung ist alles nichts. :)

    • Offizieller Beitrag

    @ Steuer-Neuling:

    Hauptsächlich wird bei KU --> Lieferung EU und B2B/B2C 8195 verwendet, ist dabei bei B2C die Lieferschwelle überschritten oder wird vorher schon mittels OSS übermittelt, wird häufig z.B. 8320 (Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen, im Inland nicht steuerbar, Steuerschlüssel 10) verwendet, dabei müssen beim Import zu Taxpool der Landes-ISO-Code und der Umsatzsteuersatz übergeben werden. Dazu auch.


    Zur Anrechnung.


    Da die Ausfuhrlieferungen (8120/4120 (SKR03/04) Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 1a UStG) in § 19 Abs. 3 UStG nicht ausgenommen sind, sollten diese in die Kleinunternehmererlöse einfließen (dazu addiert werden).


    Alle Kontonummern aus dem SKR03.

  • modular

    Hat den Titel des Themas von „Auslandsumsätze richtig buchen.“ zu „Kleinunternehmer: EU-Lieferungen und Auslandslieferungen richtig buchen.“ geändert.
  • modular

    Hat das Thema geschlossen.

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