Rechnungsdatum in Vorjahr - Zahlung in Folgejahr bei IST-Versteuerung

  • Hallo,


    es geht um eine Firma mit IST-Versteuerung und Bilanzierungspflicht.


    Das Rechnungsdatum ist 31.12.2022 mit Vorsteuer. Diese Rechnung wurde gezahlt im Januar 2023.


    Die Eingansrechnung wurde wie folgt gebucht

    Datum 31.12.2022

    Sachkonto und VSt an Kreditor


    Datum 20.1.2023

    Kreditdor an Bank

    Problem: Bei der Umsatzsteuervoranmeldung läuft nun die Vorsteuer aus der Rechnung ins Q4 2022 war wegen IST-Versteuerung falsch ist.

    Frage: Habe ich das falsch gebucht? Was muss ich tun, damit die Vorsteuer fürs Q4 passt?



    Viele Grüße
    Sebastian

    • Offizieller Beitrag

    Hallo LordExcalibur


    ich gehe davon aus, dass es sich bei der Eingangsrechnung um eine Rechnung mit Vorsteuerausweis handelt, deren abgerechnete Leistung bereits bis zum 31.12.2022 auch erbracht worden war. lisari setzt dies auch voraus.

    In anderen Fällen, können sich andere Zeitpunkte/Bedingungen für den Vorsteuerabzug ergeben, z. B. bei Anzahlungen/Vorauszahlungen. Siehe § 15 UStG.

    Im Zweifel gerne mit genauer Schilderung des Sachverhalts nachfragen.


    Das Missverständnis zur IST-Versteuerung hat lisari auch bereits angesprochen.

    Die Regelversteuerung (auch als SOLL-Versteuerung bekannt) ist in § 16 UStG (1) Satz 1 geregelt: "Die Steuer ist, soweit nicht § 20 gilt, nach vereinbarten Entgelten zu berechnen."


    Die von dieser Regel abweichende IST-Versteuerung ist in § 20 UStG geregelt.


    Beide Regelungen beziehen sich aber lediglich auf die Umsatz-Steuer, welche aus den Umsätzen (etc.) sich ergibt/errechnet wird. Die davon abzuziehende Vorsteuer hingegen berechnet sich davon unabhängig immer nach § 15 UStG. Dort gibt es zwar unterschiedliche Bedingungen zu beachten, die sich aber nicht durch die Regelungen zur IST-/SOLL-Versteuerung ändern.

  • Hallo Sebastian,


    in Deinem Anderen Beitrag schreibst Du vom Übergang zur Bilanz in 2024.

    Vielleicht buchst Du also in 2022 (und evtl auch in 2023) noch eine EÜR.

    Dann sind evtl. bei EÜR andere Vorgaben zu beachten (z. B. 10-Tageregel) und es ist möglich, dass das Jahr 2022 bereits abgeschlossen ist und in der EÜR die Vorsteuer aus der genannten Eingangsrechnung nicht gezogen wurde.

    Das Rechnungsdatum ist 31.12.2022 mit Vorsteuer. Diese Rechnung wurde gezahlt im Januar 2023.

    Vielleicht gibst Du besser für jedes der beteffenden Jahre an, unter welchen Bedingungen (EÜR / Versteuerungsart) gebucht wurde und evtl. welche Jahre bereits abgeschlossen sind.

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