Umsatzsteuerfreie Umsätze

    • Offizieller Beitrag

    Konten, die auf 87

    https://umsatzsteuer-voranmeldung.taxpool.net/Umsatzsteuer-Voranmeldung-2023.pdf


    verweisen sind:


    {SKR03/04}

    {8290,4290} Erlöse 0 % USt Photovoltaik

    {1714,3264} Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 0 % USt Photovoltaik (Verbindlichkeiten)

    {8719,4719} Erlösschmälerungen 0 % USt Photovoltaik

    {8734,4734} Gewährte Skonti 0 % USt Photovoltaik

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

    • Offizieller Beitrag

    scheitert die Plausibilitätsprüfung bei der VA.

    mit welcher Meldung?


    Wie mach ich das?

    Einfach entsprechend der Vorgaben auf die richtigen Konten buchen, dann passt das.

    Bitte nicht wieder versuchen, eigene Standards umsetzen zu wollen.

    • Offizieller Beitrag

    Dann sag doch einfach was das für Umsätze sind, wenn Du schon meine Frage oben nicht beantwortest.

    Du willst doch, dass Umsätze in KZ 87 angegeben werden. Dazu gibt es die von modular in #2 genannten neuen Konten mit dem neuen Steuersatz 0% USt.

    Wenn Du also Deine Umsätze diesen Konten nicht zuordnen kannst - obwohl doch die Kontenbezeichnungen dies schon recht eindeutig ermöglichen - musst Du genau sagen, was das für Umsätze sind, die Du in KZ 87 haben willst.

  • Fehler während der Plausibilitätsprüfung, Datensatz nicht plausibel. Zur Ermittlung der fehlgeschlagenen Plausibiltätsprüfungen muss der Rückgabepuffer (Parameter "rueckgabeXmlPuffer") ausgewertet werden.

    <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>

    <EricBearbeiteVorgang xmlns="http://www.elster.de/EricXML/1.0/EricBearbeiteVorgang">

    <FehlerRegelpruefung>

    <Nutzdatenticket>1</Nutzdatenticket>

    <Feldidentifikator>/Anmeldungssteuern[0]/Steuerfall[0]/Umsatzsteuervoranmeldung[0]/Kz87[0]</Feldidentifikator>

    <Mehrfachzeilenindex>0</Mehrfachzeilenindex>

    <LfdNrVordruck>0</LfdNrVordruck>

    <RegelName>formalePruefung</RegelName>

    <FachlicheFehlerId>feldUnbekannt</FachlicheFehlerId>

    <Text>Das Feld '$/Elster[1]/DatenTeil[1]/Nutzdatenblock[1]/Nutzdaten[1]/Anmeldungssteuern[0]/Steuerfall[0]/Umsatzsteuervoranmeldung[0]/Kz87[0]$' wird im angegebenen Veranlagungszeitraum bzw. bei der angegebenen Veranlagungsart nicht unterstützt.</Text>

    </FehlerRegelpruefung>

    </EricBearbeiteVorgang>

    • Offizieller Beitrag

    Erlöse aus Wohnraumvermietung.

    hat mit KZ 87 grundsätzlich nichts zu tun.

  • Aber wie wär es, wenn du einfach mal mein Problem löst, statt mir ständig zu vermitteln, dass mein Problem schon als solches nur eine Geburt meines Schwachsinns ist?


    Ich schildere es hier nochmal:

    Ich habe sowohl umsatzsteuerpflichtige als auch umsatzsteuerfreie Umsätze. Taxpool meldet aber nur die umsatzsteuerpflichtigen in Kz 81 in der Voranmeldung. Mein Finanzamt hätte aber gerne auch die umsatzsteuerfreien in Kz 87. Wobei hier 87 nicht in Stein gemeißelt ist. Sie wollen einfach die umsatzsteuerfreien Umsätze mit vorangemeldet haben. Von mir aus auch jedes andere passende Kz.


    Wie krieg ich das hin?

    • Offizieller Beitrag

    @ gopartment:


    Sei froh, dass die Pos 87 bei Deinem VZ nicht verfügbar ist.


    Ich hatte Dir bereits bei Beginn gesagt, dass die Pos 87 mit Photovoltaik zu tun hat, es war auch der Link zur Anleitung enhalten, deswegen verstehe ich nicht, warum Du darauf bestehst, diese Pos verwenden zu wollen, wenn diese gar nicht zutrifft?


    Zitat


    Taxpool meldet aber nur die umsatzsteuerpflichtigen in Kz 81

    Das Konto 8200/4200 ist nur ein allgemeines und kein spezialisiertes Konto. In Der UStVA werden nur wenige bestimmte steuerfreie Umsätze gemeldet, nicht alle!


    'Steuerfreie Umsätze' hat insofern keine große Aussagekraft, einige steuerfreie Umsätze können z.B. in den Pos 41, 43, 44, 48, 49 in der UStVA deklariert werden, siehe dazu

    § 4 UStG - Einzelnorm

    vielleicht kann Dir das FA oder ein StB. dazu helfen, nur das Wort Vermietung in den Raum zu stellen reicht einfach nicht aus.


    In der Kontenverwaltung kannst Du nach USTVA-Pos sortieren, um ein spezialisiertes Konto zu finden, ansonsten Deinem Konto oder einem neu angelegten Konto die Pos zuordnen, die Du benötigst.

  • Wie kann "deswegen verstehe ich nicht, warum Du darauf bestehst, diese Pos verwenden zu wollen, wenn diese gar nicht zutrifft?" auf "Wobei hier 87 nicht in Stein gemeißelt ist. Sie wollen einfach die umsatzsteuerfreien Umsätze mit vorangemeldet haben. Von mir aus auch jedes andere passende Kz." geantwortet werden? Lest ihr überhaupt, was ich schreibe?


    'Steuerfreie Umsätze' hat insofern keine große Aussagekraft, einige steuerfreie Umsätze können z.B. in den Pos 41, 43, 44, 48, 49 in der UStVA deklariert werden, siehe dazu

    § 4 UStG - Einzelnorm

    vielleicht kann Dir das FA oder ein StB. dazu helfen, nur das Wort Vermietung in den Raum zu stellen reicht einfach nicht aus.

    Das sind doch alles finanzrechtliche Fragen. Danach frage ich nicht.

    Ich frage nach einer technischen Beschaffenheit der Software. Der Hinweis, dass ich das KZ im "Konto bearbeiten"-Dialog einstellen kann, wäre für mich die passende Antwort gewesen. Da bin ich dann aber selbst drauf gekommen.


    Jetzt schließt sich nur dummerweise ein Folgeproblem an: Plausibilitätsprüfung gescheitert. (Siehe oben)

  • Und im praktischen Leben ist es ja so, dass man schon gebucht hat, wenn man die USTVA abgeben will. Also jetzt neues Konto anlegen oder passendes suchen ist nicht hilfreich. Die Buchungen sind ja jetzt schon da. Und jetzt muss ich mit den vorhandenen Gegebenheiten das Problem lösen und nicht feststellen, dass man von vorneherein alles hätte anders machen müssen. Das hilft nicht.


    Im Konkreten sieht es so aus, dass ich neue Konten angelegt habe, deren Referenzkonto 4200 ist. 4201, 4202 und 4203. Diese Konten sind mit umsatzsteuerfreien Vermietungsumsätzen bebucht, die irgendwie bei der USTVA mitgemeldet werden sollen.


    Der Aufbau der Software, dass man das KZ im Konto einstellen kann, läßt vermuten, dass das problemlos möglich ist.

  • Ich verstehe nicht, warum ich hier immer, wenn ich nach einer technischen Lösung frage, in Diskussionen, ob ich überhaupt richtig buche, verwickelt werde.


    Ich will hier über technische Möglichkeiten der Software Taxpool reden und nicht was auf welches Konto gehört. Denn das frage ich meinen Steuerberater oder in Rechnungswesen-Foren.

  • Wenn man einfach im SKR 03 das Konto: 8105 Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 UStG (Vermietung und Verpachtung) verwendet, kommen die Umsätze doch automatisch richtig in die Voranmeldung. Warum willst Du unbedingt ein nicht zutreffendes Konto nehmen und von Hand für die UStVA umbiegen. Wenn man das in Taxpool vorgesehene Konto bebucht (ggf. die bisher auf 4200 stehenden Umsätze umbucht), sollte es doch ohne Handstände gehen?


    my 2 ct.

    Lisa


    Nachtrag SKR 04: 4105 Steuerfreie Umsätze nach §4 Nr. 12 UStG (Vermietung und Verpachtung)

  • Wäre vielleicht im Nachhinein besser gewesen. Mein StB hat mir halt 4200 ff. vorgegeben. Zu diesem Zeitpunkte gab es auch noch nicht den Wunsch des FAs, die umsatzsteuerfreien Umsätze gemeldet zu kriegen.

    Aber 4105 hat auch eine Null im Feld USTVA, was ja bedeutet, dass es nicht mitgemeldet wird.


    Aber ich glaube, das Problem lässt sich durch Eintragen des gewünschten KZ ins Feld USTVA des jeweiligen Kontos lösen, wenn dann nicht die Plausibilitätsprüfung scheitern würde.

    Dazu dürften die Taxpool-Profis hier gerne mal was sagen. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Wobei hier 87 nicht in Stein gemeißelt ist.

    Hattest Du plötzlich angemerkt, nach dem Du gewünscht hast, "hätte aber gerne auch die umsatzsteuerfreien in Kz 87".

    Nun beschwer Dich bitte nicht, wenn Deine unzureichenden, bzw. widersprüchlichen Angeben, bzw. Wünsche zu stets neuen/anderen Rückfragen führen, da Deine Angaben nach wie vor unzureichend sind um einen Kontierungsvorschlag zu machen.


    Es ist übrigens Deine Wortwahl,

    dass mein Problem schon als solches nur eine Geburt meines Schwachsinns ist?

    Darauf will ich nicht weiter eingehen. Jedoch Deine Versuche statt korrekt zu buchen, stets an Standards der Buchhaltung herumzuschrauben zeigen, dass Du von den Zusammenhängen nicht viel verstehst. Somit wäre aber jeder Versuch Dir die "technische Beschaffenheit der Software" zu erklären nicht Zielführend, da Dir die Grundlagen der buchhalterischen Zusammenhänge offenbar völlig fehlen.

    Schon dass Du den Widerspruch von "umsatzsteuerfreien" Umsätzen und solchen mit dem neuen Steuersatz 0% nicht erkennst zeigt, dass Du die "finanzrechtliche Fragen" nicht durchschaust, die in die Hinterlegung von Standards im Programm mündet. Du wirst also gar nicht in der Lage sein, die zu Grunde liegenden, von Dir aber nicht erkannten Unterschiede in neu von Dir hinterlegte Standards im Programm zu hinterlegen. Selbst dann nicht, wenn - was nicht Aufgabe des Forums ist - Dir die technischen Möglichkeiten, die gegebenen Standards zu manipulieren.

    Übrigens halte ich es für fahrlässig, einem Laien solche Manipulation zu erläutern, weiß er doch nicht, was er da tut.


    Du widerhohlst sogar, was offensichtlich von Dir falsch verstanden wurde nochmals:

    Mein Finanzamt hätte aber gerne auch die umsatzsteuerfreien in Kz 87.

    Dabei bin ich mitlerweilen sicher, dass das FA die von Dir geschilderte Anforderung so nicht gestellt hat!

    Und im praktischen Leben ist es ja so, dass man schon gebucht hat, wenn man die USTVA abgeben will.

    Richtig ist, dass man im praktischen Leben vor dem Buchen der einzelnen Sachverhalte die korrekte und DATEV-konforme Zuordnung zu den Konten festlegt. Ist man dazu selbst nicht im Stande, muss man eben vorher in Erfahrung bringen, wie die Sachverhalte sind und wie demzufolge zu kontieren ist.


    Die Angabe des StB "hat mir halt 4200 ff. vorgegeben." hast Du offenbar auch nicht verstanden. Du hast hierbei die jeweiligen Sachverhalte zu erkennen und den ff (= fort folgenden) Konten unterhalb 4200 sachverhaltsgerecht zuzuordnen (kontieren) und zu buchen.

    Im Konkreten sieht es so aus, dass ich neue Konten angelegt habe, deren Referenzkonto 4200 ist. 4201, 4202 und 4203. Diese Konten sind mit umsatzsteuerfreien Vermietungsumsätzen bebucht, die irgendwie bei der USTVA mitgemeldet werden sollen.

    Und schon dass war ggf. falsch; jedenfalls wenn die zu Buchenden "umsatzsteuerfreien Vermietungsumsätze" solche sind, die gemäß § 4 Nr. 12 UStG umsatzsteuerfrei sind. Aber auch dies ist ja an Deinen rudimentären Hinweisen zu den vorliegenden Sachverhalten nicht sicher abzulesen, weshalb man noch nicht mal sicher sagen kann, dass das Konto 4105 richtig wäre.

    Ich verstehe nicht, warum ich hier immer, wenn ich nach einer technischen Lösung frage, in Diskussionen, ob ich überhaupt richtig buche, verwickelt werde.

    Das liegt einfach daran, weil die von Dir gewünschte Vorgehensweise, das Programm und die Standardeinstellungen so zu verändern, dass es trotz falscher Buchungen richtige Auswertungen liefert nicht der korrekten Anwendung eines Buchhaltungsprogramms entspricht.

    Der Hinweis, dass ich das KZ im "Konto bearbeiten"-Dialog einstellen kann, wäre für mich die passende Antwort gewesen. Da bin ich dann aber selbst drauf gekommen.


    Jetzt schließt sich nur dummerweise ein Folgeproblem an: Plausibilitätsprüfung gescheitert. (Siehe oben)

    Und genau weil Deine Wünsche nicht umsetbar sind, wie Du nun hoffentlich einsiehst, wäre der Hinweis, das KZ im "Konto bearbeiten"-Dialog einzustellen schlicht falsch gewesen!

    wenn dann nicht die Plausibilitätsprüfung scheitern würde.

    Dazu dürften die Taxpool-Profis hier gerne mal was sagen. ;)

    Die Plausibilitätsprüfung scheitert, weil Deine Buchungen nicht plausibel sind. So einfach ist das!


    Nun mal zu Deiner Art hier aufzutreten.

    Schon in Deinem früheren Thema "Selbst angelegte Steuersätze" hast Du mangels Verständnisse der systematischen Zusammenhänge von korrekter Verwendung von Konten und deren zugewiesenem Steuersatz auf Lösungen gepocht, die mit regulärer Anwendung des Proigramms nicht zu erreichen sind. Auch dabei bedientest Du Dich falscher oder zumindest unklarer Darstellungen der Sachverhalte. Sprachst von Konten, die es im dort angegebenen SKR 04 nicht gibt und warst nach Anspielungen wie : "...man braucht keine Glaskugel. Aber was anderes wäre hilfreich. ;)" schließlich zu der Erkenntnis gekommen "habe ich gelernt, dass ich ein Kommunikationskrüppel bin und ein besserer Mensch werden muss." Dieser Erkenntnis würde ich mich aus Höflichkeit nicht anschließen wollen.


    Nun kommst Du wieder mit Ansprüchen daher, die das Forum nicht abdecken kann. Schon gar, weil Du wieder nur stichwortartig (statt ausreichend konkret) die Sachverhalte darstellst und die demgegenüber eher ausschweifenden Passagen mehr nur Vorwürfe darstellen als notwendige Sachverhaltsdarstellung.

    Vielleicht kann Dein StB Dir in einem direkten Gespräch die notwendigen Details entlocken oder aber er kennt diese ohnehin und kann Dich davon überzeugen, dass man nicht ein Programm umkrempelt um grundlegende Fehler beim kontieren zu kompensieren. Hier im Forum bekommen wir das ja offenbar nicht hin.

    Ebenso können wir die notwendigen Grundlagen nicht vermitteln, die für das Buchen nach SKR unabdingbar sind. Hierzu können Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen dienen, die aber nicht über das Forum geleistet werden können.


    Für weitere Fragen bitte die "Zielführende Problembeschreibung" (siehe meine Signatur) lesen und eine eigene Signatur erstellen.

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

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