Buchungen: Korrekte Auswahl Kategorie/Konto

  • Buchungseingabe über 'Einfach buchen'.


    Es ist eine 'Kategorie' einzugeben. Die Kategorie-Nummer wird woanders aber als Konto oder Konto-Nummer bezeichnet. Und in Forenbeiträgen sogar als Sachkonto. Verwirrend. Aber vermutlich wurden keine einheitlichen Begriffe verwendet. Aus meinem Angestellten-Dasein (SAP) kenne ich zudem die Bezeichnung Kostenart für solche Kategorien; aber da mag ich nicht ganz korrekt liegen.


    Meine konkreten Fragen:


    (1)


    Ich habe Software (Taxpool, 65 €) gekauft und diese als '27 EDV – Software' gebucht. In der EÜR wird diese allerdings nicht unter Betriebsausgaben sondern unter "Kontennachweis Sonstiger Konten" aufgeführt. Gemäß Antwort aus einem anderen Forumsbeitrag muss ich wohl 'Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter' (SKR 03: 4855 / SKR 04: 6260) wählen.


    Wie kann ich solche Probleme vermeiden? Denn '27 EDV – Software' ist ja eigentlich eine gute Beschreibung für die Ausgabe.


    Lernt man das in entsprechenden Seminaren? Muss das dann ein spezielles Taxpool-Seminar sein?


    (2)


    Gefühlt gibt es 500 Kategorien. Sind diese in jeder Buchhaltungssoftware gleich? Wenn ich z.B. für meinen Steuerberater nach DATEV exportiere, weiß er dann, was die von mir gewählte Kategorie bedeutet?



    Viele Grüße und vielen Dank für eine Antwort.


    P.S.

    In der Hilfe und im Handbuch bin ich nicht fündig geworden.


    P.P.S.

    Für meine Signatur: Wie finde ich heraus, welchen Kontenrahmen ich verwende? Da ich in meiner Kontenliste nur 4855 finde, aber nicht 6260, ist es vermutlich SKR 03. Und welche Versteuerungsart verwende ich?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo tmatth


    gut möglich, dass eine Kategorie an verschiedenen Stellen unterschiedlich bezeichnet wird. Hierfür gibt es nämlich keinen Standard.

    Im Gegensatz dazu haben Konten eine Bezeichung und auch diverse Funktionen, bzw. Zuordnungen hinterlegt, die i. d. R. nach Standard Kontenramen (z. B. SKR 03) festgelegt sind.


    Kostenarten haben mit den Kategorien in Taxpool nichts zu tun. In der Regel sind Kostenarten ein Begriff der Kosten und Leistungsrechnung.

    In Taxpool gibt es die Möglichkeit Kostenstellen zu verwenden. Mir scheint aber, da verwechselst Du einige Begriffe.


    Zu 1.

    Dein Problem ist, dass Du die Grundlagen der Buchhaltung, bzw. der Aufteilung der Konten im SKR nicht kennst und daher von den Kontenbezeichnungen nicht auf deren Funktion schließen kannst.

    Die Kontenbezeichnungen sind eben nicht ohne das Wissen um die Unterschiede verschiedener Kontenbereiche nutzbar. Stichworte zum Selbststudium: Aufwandskonten, Bestandskonten.


    Solche Probleme lassen sich nur vermeiden, wenn Du das nötige Wissen dazu erlernst. Und wie Du richtig vermutest gibt es dazu Seminare, bzw. Fortbildungen. Diese müssen - da die Grundlagen der Buchhaltung auch in Taxpool gelten - nicht speziell auf Taxpool abgestimmt sein. Wenn es allerdings darum geht die erlernten Grundlagen dann auch in Taxpool anzuwenden, gibt es - wie in jedem Buchhaltungsprogramm - durchaus unterschiedliche Umsetzungen im Programm. Dazu kann aber die Hilfe und das Forum helfen.


    Zu 2.

    Die Kategorien sind im Grunde nichts anderes als eine kleine Auswahl der Konten nach dem Kontenrahmen, die für die am häufigsten vorkommenden Buchungen. Deren Bezeichnungen sind eben nicht Standardisiert, können also in jedem Programm anders lauten, wenn auch sie wohl i. d. R. zumindest ähnlich sind.

    Da jeder Kategorie ein exaktes Konto zugeordnet ist, erhält der StB in der Datei nicht etwa die Bezeichnung der Kategorie, sondern die dieser eindeutig zugeordnete Kontonummer des entsprechenden Kontos.

    Das bedeutet, wer auch immer an Hand einer Kategorie bucht, muss dafür sorgen, dass das nach vereinbartem SKR zugeordnete Konto der jeweiligen Kategorie entspricht und dabei den abzubildenden Sachverhalt korrekt (nach DATEV-Standard) trifft. Dies wird erreicht, in dem entweder

    - der Buchende sich über die korrekte Verwendung der Kategorien zu jedem Sachverhalt "schlau gemacht" hat

    - der StB dem Buchenden Vorgaben zur Verwendung der Kategorien macht und ggf. für unklare Sachverhalte ein verabredetes Konto/Kategorie vereinbart

    - der Buchende die entsprechenden Grundlagen aus entsprechender Vorbildung mitbringt um seine Buchhaltung eigenverantwortlich anlegen zu können

    - ...

    P.S.

    In der Hilfe und im Handbuch bin ich nicht fündig geworden.

    Das mag daran liegen, dass Du auch die entsprechenden (Fach-) Begriffe nicht kennst. Einige Beispiele:

    Kontenrahmen

    Konto

    Kontenkategorien

    Allerdings ersetzt die Hilfe auch kein Lehrbuch, bzw. kann nur beschränkt zum Selbststudium Hilfe leisten. Die Hilfe, wie auch das Programm setzt gewisse Grundkenntnisse voraus, zumal auch das Programm kein Lernprogramm darstellt. Es können dort nur rudimentäre Hinweise geliefert werden.


    P.P.S.

    Für meine Signatur: Wie finde ich heraus, welchen Kontenrahmen ich verwende?

    Du solltest schon wissen, für welchen Kontenrahmen Du Dich zunächst entschieden hattest, bevor Du diesen in Taxpool bei der Anlage der Firma (dem Mandanten) zur Verwendung eingestellt hast. Bei der Einstellung wurdest Du auch darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung unveränderbar ist. Siehe auch Kontenrahmen.


    Da ich in meiner Kontenliste nur 4855 finde, aber nicht 6260, ist es vermutlich SKR 03.

    Korrekt!


    Und welche Versteuerungsart verwende ich?

    Auch das solltest Du wissen, bevor Du das entsprechende in Taxpool hinterlegt hast. Schließlich musst Du doch die Versteuerungsart entsprechend und im Ramen der gesetzlichen Regelungen entscheiden (und ggf. dem Finanzamt mitteilen), bevor Du dazu dem Programm "mitteilen" kannst wofür Du Dich entschieden hast.

    Was Du im Programm dazu eingestellt hast kannst Du unter Buchen / Aktuelles Witrtschaftsjahr / Eigenschaften nachsehen.

  • Hallo,


    danke, dass hat schon mal sehr geholfen!!!! :)

    Du solltest schon wissen, für welchen Kontenrahmen Du Dich zunächst entschieden hattest, bevor Du diesen in Taxpool bei der Anlage der Firma (dem Mandanten) zur Verwendung eingestellt hast. Bei der Einstellung wurdest Du auch darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung unveränderbar ist. Siehe auch Kontenrahmen.

    Normalerweise bin ich ein pedantischer Dokumentierer - deshalb dauert bei mir alles doppelt so lange wie bei anderen. Bei meiner Buchhaltung wollte ich ausnahmsweise mal pragmatischer sein. ;( Das war vermutlich etwas blauäugig.


    P.S.

    Signatur habe ich angepasst

    • Offizieller Beitrag

    Signatur habe ich angepasst

    Danke, das hilft oft sehr.

    Jedoch, der Freiberuf, bzw. die freiberufliche Tätigkeit ist ein Begriff aus dem Steuerrecht (siehe § 18 (1) Nr. 1. EStG), welcher nur eng begrenzte Tätigkeiten, bzw. Berufe umfasst. Im allgemeinen Sprachgebrauch, etwa für den Selbständigen verwendete Bezeichnungen (Freiberufler, Freischaffender, Freiermitarbeiter, etc.) bringen im steuerrechtlichen Sinne eher Verwirrung als dass die Information "Freiberufler" für einen Solo-Selbständigen hilfreich wäre.

    Vielleicht überprüfst Du die Angabe noch und gibst eine Rechtsform an, wie folgt:

    Unternehmensform / Rechtsform

    Kapitalgesellschaft (z. B.: GmbH, UG, AG, KGaA, eG)

    Einzelunternehmen (evtl. auch e.K.)

    Personengesellschaft (z. B.: OHG, KG, GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet)


    Wenn Du tatsächlich freiberuflich tätig (im Sinne § 18) bist kannst Du das natürlich gerne auch mit aufnehmen.

  • Hallo,


    4855 für die Software hilft auch nicht weiter. In der EÜR wird sie zwar nun berücksichtigt, aber dafür bleibt sie in der Umsatzsteuererklärung außen vor. 4855 ist nämlich ohne USt voreingestellt. Scheint ein schwieriges Metier zu sein.


    P.S.

    Ich bin Freiberufler im Sinne des §18, EStG, und so beim FA gemeldet. "Solo-Selbständiger" hatte ich nur dazu gesetzt, damit man weiß, dass ich ein ganz kleines 1-Mann-Unternehmen bin. Ich benötige keine der genannten Rechtsformen und muss auch kein Gewerbe anmelden. Signatur geändert.

    • Offizieller Beitrag

    Erst in der Hilfe nachlesen, dann fragen:

    Anlagen verwalten


    Konten nachfolgend bezogen auf SKR03 (Der Kontenrahmen ist im Dialog Konten bearbeiten, rechts am Programmfenster ersichtlich):


    4855 ist kein DATEV-Automatikkonto und ein Aufwandskonto, es kann auch mit einem Steuersatz bebucht werden.


    Taxpool gibt dann für diese Buchungen bei der EÜR oder E-Bilanz den Hinweis: "Anlagekonto manuell gebucht", der diesbzgl. ignoriert werden kann.


    Alternativ: GWG, z.B., Trivialsoftware < 250 EUR netto am einfachsten auf Aufwand buchen, sinnvollen Buchungstext 'Software xxx' verwenden.

    Z.B. 4890 Betriebsbedarf,


    GWG AHK > 250 EUR netto <= 800 EUR netto --> Einfach in der Anlagenverwaltung erfassen:



  • Gemäß Antwort aus einem anderen Forumsbeitrag muss ich wohl 'Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter' (SKR 03: 4855 / SKR 04: 6260) wählen.

    Grundsätzlich sind scheinbar ähnliche Fälle letztlich doch andere Fälle, auch wenn dies dem Laien oft nicht klar ist. Daher ist es nicht ratsam sich auf andere Fälle zu beziehen, insbesondere nicht ohne diese dann wenigstens zu verlinken.


    Auch die "Buchungseingabe über 'Einfach buchen'." setzt für andere Sachverhalte als einfache "laufende Buchungen" voraus, dass der User die gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten und deren Anforderungen kennt, um diese sodann korrekt umzusetzen/ zu buchen.


    Für Anlagen, also solchen Witschaftsgütern oder Vermögensgegenständen, die der Firma für längere Zeit (mehr als ein Jahr) zur Verfügung stehen sollen gelten, dem Laien kaum noch zu überblickende Sonderregelungen, welche auch noch recht schnellebiger Änderungen unterworfen sind, wie z. B. die Regelungen zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Daher werden Anlagebuchungen i. d. R. von den

    "laufenden Buchungen" (Buchungen des täglichen Geschäftsgeschehens. Sie bestehen hauptsächlich in Waren, Dienstleistungs- und Geldströmen zwischen dem Unternehmen und Lieferanten einerseits und Kunden andererseits.) getrennt behandelt, so auch in Taxpool, wo es für Anlagen besondere Programmbereiche gibt.


    Ohne hier im Detail auf die Hintergründe einzugehen würde ich die Taxpool Lizenz (die Taxpool Software wird nicht gekauft) unter 4806 "Wartungskosten für Hard- und Software" direkt als Aufwand verbuchen.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Erst in der Hilfe nachlesen, dann fragen:

    https://www.taxpool.net/HTML/anlagenverwaltung.htm

    Genau, das ist auch meine Devise, aber ich habe im Forum gefragt, weil ich nicht weitergekommen bin.

    Ganz einfacher Grund dafür: Ich bin blutiger Laie und hatte keine Ahnung, dass ich nach "Anlage" suchen muss. Anders gesagt: Wenn ich eine scharfe Metallkante entschärfen will und weiß nicht, dass das Werkzeug dafür Feile heißt, habe ich ein Problem.


    Da mir die bisherigen Antworten nicht so richtig weitergeholfen hatten, habe ich mir nun ein Buch zum Thema besorgt. Darauf basierend bin ich dann auf Anlage und die Anlagenverwaltung in Taxpool gestoßen. Sehr schön, so kommen wir zusammen.

  • Anwendersoftware

    Ohne hier im Detail auf die Hintergründe einzugehen würde ich die Taxpool Lizenz (die Taxpool Software wird nicht gekauft) unter 4806 "Wartungskosten für Hard- und Software" direkt als Aufwand verbuchen.

    So ganz passend finde ich das mit den Wartungskosten nicht.


    Software zählt ja wohl als Wirtschaftsgut. Z.B. geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums ziemlich klar hervor, dass Betriebs- und Anwendersoftware Wirtschaftsgüger sind.

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-02-22-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    Also geht die wohl wie Hardware ins Anlagevermögen und ist ähnlich wie diese zu buchen. Inzwischen ist mir ziemlich klar geworden, welche Sachkonten dafür die richtigen sind.

    • Offizieller Beitrag

    Das Schreiben das Du nochmal verlinkt hast geht von Software aus, die nicht schon als Trivialsoftware (bitte nachlesen) als GWG (bis zu 800,00 €) behandelt wird, wenn man denn tatsächlich eine Software kauft.


    Da aber Taxpool die Software kostenlos verteilt und lediglich das Nutzungsrecht (Lizenz) einen Aufwand darstellt, bleibt es dabei dass Du einen Aufwand zur Verwendung der Software hast.

    So ganz passend finde ich das mit den Wartungskosten nicht.

    Um im Bild Deiner Feile zu bleiben: Du kaufst keine Feile, Du bezahlst lediglich dafür, sie nutzen zu können. :)

    Wartungskosten sind aber genau die Aufwendungen, die man hat, um etwas (weiterhin) benutzen zu können.


    Was ein Wirtschaftsgut ist wurde auch schon verlinkt und danach wirst Du feststellen, dass Du Lizenzkosten hast, aber nichts was Du beispielsweise wieder verkaufen könntest, denn die Lizenz ist auf Dich ausgestellt und lässt sich auf einen Anderen nicht ohne Weiteres übertragen.


    Der Kontierunsvorschlag mit 4806 ist m. E. gut gewählt.

    • Offizieller Beitrag

    lisari : Taxpool ist kein Aboprogramm.


    @ttmath: Es wurde schon alles erläutert, oder nimm 4930 und den erklärenden Buchungstext nicht vergessen.

  • modular

    Hat das Thema geschlossen.

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