Wechsel des Bankkontos - best practice?

  • Hallo Zusammen!

    Ich möchte demnächst mit dem Geschäftskonto zu einer anderen Bank wechseln.

    Da ich überschaubare wiederkehrende Zahlungsströme habe, kann ich es ziemlich sicher schaffen, dass ab einem Tag X alle Lastschriften, Daueraufträge und sonstigen Ein- und Ausgänge über das neue Konto gebucht werden. Ich kann also am Tag X das Guthaben vollständig transferieren und der Zahlungsverkehr läuft nahtlos auf dem neuen Konto weiter als wäre nichts gewesen. Das alte Bankkonto wird dann auch zeitnah gekündigt.


    Wie mache ich das am günstigsten in der Buchhaltung? Aktuell benutze ich als Finanzkonto die 1200 (SKR03). Ich vermute es wäre günstig, auch in Zukunft die 1200 zu nutzen und nicht 1201 oder so, weil ich das ja sonst an zig Stellen immer umschalten müsste.


    Konkret:

    1) Spricht etwas dagegen, mit dem neuen Konto nahtlos auf der 1200 weiter zu machen?

    2) Kann ich die Transferbuchung vom alten zum neuen Konto in der Buchhaltung einfach ignorieren? Der Kontostand des effektiv genutzten Bankkontos ändert sich dadurch ja nicht. Für die Buchhaltung ist der Bankwechsel eigentlich irrelevant, weil die Konten nicht parallel betrieben werden, es gibt zu jedem Zeitpunkt genau das eine aktiv verwendete Girokonto, nur dass dessen IBAN sich zwischendurch ändert.

    3) Falls ich die Transferbuchung in der Buchhaltung abbilden sollte: Ergibt es Sinn, eines der 120x-Konten als "Temporärkonto" zu benutzen, beim Auszug aus dem alten Bankkonto dann 120x an 1200 zu buchen und beim Einzug in das neue Bankkonto wieder 1200 an 120x? Weil das ist ja, was praktisch passiert, nur dass 1200 vor und nach diesen beiden Buchungen ein unterschiedliches Girokonto zugeordnet ist.


    Hat das jemand schon mal gemacht und ne Empfehlung wie das mit dem geringsten Aufwand geht?

    • Offizieller Beitrag

    1) Spricht etwas dagegen, mit dem neuen Konto nahtlos auf der 1200 weiter zu machen?

    Die Nachvollziehbarkeit aus der Buchhaltung über den Geschäftsgang (Wechsel der Bank, also des Geschäftspartners) ist m. E. nicht mehr gegeben.

    2) Kann ich die Transferbuchung vom alten zum neuen Konto in der Buchhaltung einfach ignorieren?

    Natürlich nicht.


    Selbst wenn Du es schaffst, dass die Abrechnung der Bank des alten Bankkontos am Tag der Auflösung noch darüber gebucht werden kann, es gilt für unterschiedliche Bankkonten auch unterschiedliche Buchhaltungskonten zu verwenden. Und vernünftig wäre nicht 1201 sondern 1210 für die neue Bank zu verwenden.


    Aus den GoBD:

    Die Geschäftsvorfälle sind vollzählig und lückenlos aufzuzeichnen (Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht; vgl. AEAO zu § 146 AO Nr. 2.1).


    Geschäftsvorfälle sind in Übereinstimmung mit den tatsächlichen Verhältnissen und im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften inhaltlich zutreffend durch Belege abzubilden (BFH-Urteil vom 24. Juni 1997, BStBl II 1998 S. 51), der Wahrheit entsprechend aufzuzeichnen und bei kontenmäßiger Abbildung zutreffend zu kontieren.

  • Okay schade, ich hatte so was befürchtet. Schade, dass man das nicht kurzschließen kann.


    Die Endabrechnung der alten Bank erfolgt normalerweise über das neue Konto soweit ich weiß, also man erteilt der alten Bank mit der Kontokündigung ein Lastschriftmandat für den Einzug der letzten Gebührenrechnung vom neuen Konto.


    Das voreingestellte Konto 1200 taucht ja oft auf, im Buchungsassistenten, den Vorlagen, dem CSV-Import, OP glaub ich auch, Anlageverwaltung und wer weiß wo noch überall 1200 die Standardeinstellung bisher war... das provoziert Fehler.

    Gibt es in Taxpool irgendwo eine Einstellung, mit der man 1210 für alle entsprechenden Felder als Standardvorgabe einstellen kann? In Zukunft würde ja dann nie wieder 1200 verwendet werden. Oder kann man das z. B. beim Geschäftsjahreswechsel sozusagen resetten und 1200 wieder zum Standard machen?

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es in Taxpool irgendwo eine Einstellung, mit der man 1210 für alle entsprechenden Felder als Standardvorgabe einstellen kann?

    So allumfassend wie Du das hier meinst geht das nicht.


    Einer Umstellung des neuen Bankkontos auf die alte Kontonummer zum Jahreswechsel steht m. E. nichts entgegen.

    Dann bucht man einfach den Saldo um, :

    1200 Bank ABC an 1210 Bank XYZ (bei Sollsaldo des Bankkontos)

  • Einer Umstellung des neuen Bankkontos auf die alte Kontonummer zum Jahreswechsel steht m. E. nichts entgegen.

    Dann hab ich noch ne Idee: Der Januar ist ja noch nicht abgeschlossen. Ich könnte die wenigen Buchungen in 2023 _vor_ dem Bankwechsel auf 1210 "Alte Bank" machen und dann ab Februar irgendwann mit allen Buchungen auf dem Konto der neuen Bank wieder auf 1200. Das wäre dasselbe Vorgehen in spiegelverkehrt. Spricht da irgendwas gegen?


    Und: Ist 1200 eine geeignete Kopiervorlage für mein temporäres Zweitkonto 1210 oder sollte es 1201 sein wegen irgendwelcher Beziehungen zu den Unterkonten?

    • Offizieller Beitrag

    Dazu würde ich die Vortragsbuchung (Eröffnungsbuchung) des alten Bankkontos 1200 Bank ABC nach deren automatischer Erstellung ändern in 1210 Bank ABC. Dann müssen eben alle Buchungen auf dem alten Bankkonto auf die "neue" Kontonummer geändert werden.

    Hinweis: Dazu ist Buchungen Schnellsuche, bzw. Buchungen Erweiterte Suche zum Ersetzen verwendbar.


    Sobald das Bankkonto dann aufgelöst ist, wird dieses einen Saldo "Null" haben. Und die Buchungen auf dem neuen Bankkonto erfolgen unter der jetzt neuen Kontonummer, an die Du schon gewöhnt bist.

    So ist gewährleistet, dass jedes Bankkonto immer in genau einem Buchhaltungskonto abgebildet wird.


    Die Konten 1200, 1210, ... 1250 sind bereits angelegt. Hier muss nichts kopiert werden.

    Im Prinzip ist es egal ob 1210 oder ein neues Konto (z.B. 1201) verwendet wird. Jedoch lege ich grundsätzlich kein unnötiges Konto an.

    Außerdem verwende ich die Konten zwischen den bereits Angelegten nach folgendem Muster:

    1200 A-Institut, IBAN ...

    1201 A-Institut, IBAN ...


    1210 B-Institut, IBAN ...

    1211 B-Institut, IBAN ...


    Das ist aber nur eine rein praktische Unterteilung, aus der sich z.B. der Saldo bei einem Kreditinstitut leicht ermitteln lässt.

  • Ah okay danke, hatte nicht im Kopf dass es die Zehnerschritte so schon gibt. Ja gut, dann buche ich den Rest vom alten Konto dieses Jahr auf 1210 und mache mit dem neuen auf 1200 weiter, dann passt alles und macht nicht unnötig Arbeit.


    Wahrscheinlich kommt der Jahresabschluss etwas nach den laufenden Buchungen für den Jahresbeginn, aber ich merke mir die Änderung der Eröffnungsbuchung vor, danke für den Hinweis. Wusste gar nicht, dass man die automatischen Eröffnungsbuchungen bearbeiten darf, ich hätte da jetzt den Saldoübertrag mit ner extra Buchung gemacht.

    • Offizieller Beitrag

    Wahrscheinlich kommt der Jahresabschluss etwas nach den laufenden Buchungen für den Jahresbeginn, aber ich merke mir die Änderung der Eröffnungsbuchung vor, danke für den Hinweis. Wusste gar nicht, dass man die automatischen Eröffnungsbuchungen bearbeiten darf, ich hätte da jetzt den Saldoübertrag mit ner extra Buchung gemacht.

    Das sind nun wieder ein, zwei neue Lehrgänge.

    Die Eröffnungsbuchungen werden i. d. R. im Stapel erzeugt und stellen nichts weiter dar als automatisch berechnete Vorträge aus den Vorjahressalden. Selbstverständlich liegt auch das Erstellen der korrekten Eröffnungsbilanz -Werte im Verantwortungsbereich des Bilanzierenden und dürfen nicht nur sachgerecht geändert werden, sie müssen es in entsprechenden Fällen auch.


    Die Vorträge macht man als erstes im Jahr, denn man sollte (z. B. gerade zur Kontrolle der Bankkonten) die Bestände vergetragen haben.

    Es gibt keinen Grund sie erst mit dem Jahresabschluss des letzten Jahres zu übernehmen.

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

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