Vor dem Export von DATEV-Daten sollte sichergestellt sein, ob das Zielsystem Neue Steuerschlüssel oder ein Leistungsdatum verwenden kann.
In DATEV-Programmen muss die Nutzung evtl. aktiviert werden. Dies sollte mit dem Empfänger der Daten vorab geklärt werden.
Falls dieses Features nicht unterstützt werden, muss die Einstellung in Taxpool vor dem Export deaktiviert werden:
Sofern nur Automatikkonten oder Standardsteuersätze gebucht werden, sind die neuen Steuerschlüssel nicht so relevant.
Aber wenn Sie z.B. §13b mit einem Nicht-Automatikkonto buchen, fehlt bei den alten Schlüsseln die Spezifizierung (wichtig für die Zuordnung in UStVA/UStErkl), z.B. bei §13b/19% ist der alte Schlüssel immer 94.
Sachverhalt: |
Alter Schlüssel (19%/7%): |
Neuer Schlüssel (19%/7%): |
Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers(§ 13b Abs. 1 UStG) |
94/91 |
506/507 |
Andere Leistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG) |
94/91 |
511/512 |
Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG) |
94/91 |
521/522 |
19%/7% Ohne Vorsteuer: |
19%/7% Ohne Vorsteuer: |
|
Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers(§ 13b Abs. 1 UStG) |
95/92 |
6506/6507 |
Andere Leistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG) |
95/92 |
6511/6512 |
Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG) |
95/92 |
6521/6522 |