Hinweise zum Einlesen von DATEV-Daten in eine andere Software

    • Official Post

    Vor dem Export von DATEV-Daten sollte sichergestellt sein, ob das Zielsystem Neue Steuerschlüssel oder ein Leistungsdatum verwenden kann.

    In DATEV-Programmen muss die Nutzung evtl. aktiviert werden. Dies sollte mit dem Empfänger der Daten vorab geklärt werden.


    Falls dieses Features nicht unterstützt werden, muss die Einstellung in Taxpool vor dem Export deaktiviert werden:



    Sofern nur Automatikkonten oder Standardsteuersätze gebucht werden, sind die neuen Steuerschlüssel nicht so relevant.


    Aber wenn Sie z.B. §13b mit einem Nicht-Automatikkonto buchen, fehlt bei den alten Schlüsseln die Spezifizierung (wichtig für die Zuordnung in UStVA/UStErkl), z.B. bei §13b/19% ist der alte Schlüssel immer 94.


    Sachverhalt:

    Alter Schlüssel (19%/7%):

    Neuer Schlüssel (19%/7%):

    Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers(§ 13b Abs. 1 UStG)

    94/91

    506/507

    Andere Leistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG)

    94/91

    511/512

    Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)

    94/91

    521/522


    19%/7% Ohne Vorsteuer:

    19%/7% Ohne Vorsteuer:

    Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers(§ 13b Abs. 1 UStG)

    95/92

    6506/6507

    Andere Leistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG)

    95/92

    6511/6512

    Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)

    95/92

    6521/6522

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

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