Steuersatz Bezeichnung geändert? §13 b Automatikkonto Sonstige Leistungen EU

  • Hi!


    Ich habe immer mal wieder Buchungen auf 3123 "Sonstige Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmers" (SKR03).


    Die richtige Einstellung "Steuern" sucht sich das Konto aktuell selbst aus ("§13b 19%") und verbietet mit einer Fehlermeldung, etwas anderes als diesen Wert einzustellen. Ich hatte für eine wiederkehrende Buchung vor längerer Zeit, Anfang 22, den Eintrag in den automatischen Buchungsassistenten übernommen, so dass die diese Zahlung immer dem Konto 3123 zugeordnet wurde. Die erste, manuell erstellte, Buchung ist korrekt.


    Die mit dem Buchungsassistenten automatisch ergänzten Buchungen haben als Steuersatz "EU-Erwerb 19%" und sind mehrfach ohne Fehlermeldungen durchgelaufen, gegen 3123 gebucht und ausgebucht. In der Voranmeldung gab es auch keine Probleme, obwohl das eigentlich (glaube ich) nicht die richtige Einstellung ist. Da in beiden Fällen Umsatzsteuer und Vorsteuer mir zugerechnet werden und 0 rauskommt ändert es an den Werten nichts, auf welchen der beiden Steuersätze die Buchung eingestellt ist.


    Erst in Q4/2022 hat Taxpool bei Anwendung der Automatikvorlage einen falschen Steuersatz bemängelt und die Einstellung §13b gefordert, dadurch habe ich das dann gemerkt und die Automatikregel aktualisiert.
    Ich habe keine Idee, wie aus einer Buchung, die zwangsweise die richtige Steuersatzeinstellung haben musste, durch Übernahme ein Eintrag in den Automatikregeln mit falscher Einstellung entstehen konnte, und warum das auch mehrfach nicht zu Fehlermeldungen geführt hat sondern das Konto mit einem (zumindest mittlerweile) gesperrten Steuersatz bebucht werden konnte.


    Kann mir jemand erklären, was da passiert ist? Hat es irgendeine Änderung im Programm oder den Standardkonten gegeben?


    Fliegen mir die Buchungen mit dem wahrscheinlich falschen Steuersatzeintrag beim Jahresabschluss um die Ohren?

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt derzeit drei verschiedene Typen von §13b in diesem Zusammenhang:


    1) Welchen Fall willst Du genau buchen?


    2) Einen Screenshot der Einstellung im Buchungsassistenten posten.

    Zitat

    Die mit dem Buchungsassistenten automatisch ergänzten Buchungen

    3) Welche Fehlermeldung ist genau erschienen?

    Zitat

    Erst in Q4/2022 hat Taxpool bei Anwendung der Automatikvorlage einen falschen Steuersatz bemängelt und die Einstellung §13b gefordert, dadurch habe ich das dann gemerkt und die Automatikregel aktualisiert.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo FelixR


    3123 "Sonstige Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmers" (SKR03)

    Hierauf sind ausschließlich sonstige Leistungen zu buchen, nicht etwa innergemeinschaftliche Erwerbe (siehe Konto 3425 "EU-Erwerb 19 % Vorsteuer 19 % Umsatzsteuer").

    Hintergrund ist, dass diese beiden Sachverhalte in der UStVA getrennt anzugeben sind und entsprechende USt- und VSt-Konten dafür hinterlegt sind.

    Wie Du richtig glaubst, sind derartige Fehler nicht so einfach festzustellen, denn nur im Vergleich des Ergebnises der Steuerschuld lässt sich dies nicht bemerken. Zumindest dann nicht, wenn nicht auch noch an weiteren Einstellungen zu Konten manipuliert wurde.


    Änderungen an den Standardkonten (mit dabei auch korrekten Einstellungen zur Steuer etc.) sollten nicht vorgenommen werden, worauf mit einer Meldung hingewiesen wird. Eine Fehlermeldung kommt, wenn man trotz Hinweis ändert nicht. Jeder darf seine Konteneinstellungen ganz nach belieben "zerschießen", nur bei völlig unsinnigen Eintragungen können weitere Meldungen (evtl auch Fehlermeldungen) entstehen.


    Die mit dem Buchungsassistenten automatisch ergänzten Buchungen haben als Steuersatz "EU-Erwerb 19%"

    Was Du an Entscheidungskriterien dem Buchungsassistenten mitgegeben hast um bestimmte Konten (mit deren Einstellungen) zu buchen kann ich nicht nachvollziehen. Dem Konto 3123 (übrigens ein DATEV-Automatikkonto) war meiner Erinnerung nach "EU-Erwerb 19%" standardmäßig nie zugeordnet.


    Da ich keine Historie mitführe, wann welche Änderungen an Konten und deren Einstellungen erfolgten, die Ursache bei Dir aber offenbar an Deinen Einstellungen im Buchungsassistenten liegen, ist es müßig sich Deiner Frage aus dieser Sicht heraus zu nähern.

    Die Frage wäre eher, welche Einstellung im Buchungsassistenten führte zu einer (vom Standard abweichenden) automatischen Verwendung der jeweils korrekten UST- und VSt-Konten, bzw. Steuersätzen.


    Da dies mit der Programmfunktion des Assistenten zu tun hat, verschiebe ich dahin.

  • modular

    1): Den ersten der drei Fälle habe ich manuell gebucht

    2): Screenshot (vor meiner Korrektur der Autobuchung)


    3) Fehlermeldung hab ich jetzt aktuell nicht, die hieß sinngemäß "für das Konto 3123 darf nur der voreingestellte Steuersatz §13b... verwendet werden". Die Fehlermeldung kommt auch, wenn man eine neue Buchung manuell macht mit diesem Konto und im Steuersatzdropdown was anderes (unerlaubtes) auswählt und versucht das zu buchen.


    Es kann sein, dass ich im Buchungsassistenten versehentlich einen falschen Wert für Steuersatz ausgewählt habe, dabei kommt ja keine Fehlermeldung. Was mich wundert ist nicht, dass die Assistenteinstellung falsch war, sondern mehr, dass die vom Assistenten verarbeiteten Buchungen mit der falschen Einstellung im Q2 und Q3 gebucht wurden ohne Fehlermeldung, obwohl das Konto das eigentlich gar nicht erlaubt.


    Gibt das irgendwelche Fehler bei der Ebilanz oder Abschließen des Geschäftsjahres? Da sich an den Werten ja nichts ändert und es um Nettobeträge von insgesamt nur 900 € geht würde ich mir ungern die Arbeit machen, die Buchungen alle zu stornieren und neu zu schreiben mit dem richtigen Steuersatz (falls das die sauber Lösung wäre). Der Fehler ändert halt am Ergebnis nichts.



    Taxoloop Das Thema "welches Konto ist das Richtige" hatten wir ja schon vor nem Jahr ausführlich besprochen. Keine Sorge, ich habe das richtig gewählt und auch nicht an den Standardkonten rumgebaut. Insgesamt habe ich überhaupt nur für Mietausgaben und Nebenkosten je ein Unterkonto ohne USt zugefügt, weil Vermieter ohne USt. Ansonsten ist die Kontenliste genau so wie Taxpool die ausliefert. Meine Frage bezieht sich ausschließlich auf das Dropdown in der Buchungsmaske bzw. dem Assistenten, wo in meiner Assistentvorlage ein falscher Wert gewählt war und gebucht wurde, obwohl der gar nicht hätte gebucht werden dürfen und man das so manuell auch gar nicht buchen kann.

    • Offizieller Beitrag

    In der Buchungsmaske dürfte es keine Fehlermeldung geben, denn dort werden nur standardmäßig für ein Konto vorgesehene Steuersätze überhaupt zur Auswahl angeboten. Es hätte also (ohne vorherige Änderungen an den Einstellungen) zu keiner Zeit eine manuelle Buchung 3123 mit Steuersatz "EU Erwerb" geben dürfen/können.

    Wenn es eine solche Buchung in der Buchungsmaske gab, dann nur wenn zuvor die korrekten Einstellungen ausgehebelt wurden.

    Nur dann hätte eine solch falsche Buchung manuell erstellt werden können und nur dann im Buchungsassistent falsch übernommen worden können.


    Ich vermute aber, Du hast trotz der Erklärungen (schon im April 2022), warum Du nichts an den Einstellungen ändern solltest, diese doch verändert, denn auch im Buchungsassistent wird bei korrekt belassenen Einstellungen die Auswahl "EU Erwerb" nicht angeboten.

    Vielleicht hast Du ja damals schon nicht mehr genau gewusst, was Du alles geändert hast und so den "schleichenden Fehler" nicht bemerkt.

    Dein Screenshot zeigt deutlich eine Autobuchungszuweisung, die so nicht ohne Änderungen an den Standard-Einstellungen möglich ist.

    • Offizieller Beitrag



    Der EU-Erwerb-Steuersatz ist falsch, bei mir wählt das Programm automatisch den §19-Steuersatz aus und rechts daneben die vorhandene Unterzuordnung für UStVA und UStErkl.


    1) Wenn Du die Kontonummer löschst und dann wieder einträgst, wird die korrekte Zuordnung wieder eingestellt.


    2) Die E-Bilanz sollte die zu 3123 vorgegebene Einstellung verwenden, unabhängig von dem falschen Steuersatz.

    Bei E-Bilanz sollten Automatikkonten oder eine Steuerzuweisung dazu sowieso niemals geändert werden.


    3) UStVA und UStErkl beziehen sich auf den beim EU-Erwerb-Steuersatz hinterlegten Werte!


    4) Die interne SteuerID in der Steuersatzverwaltung ermitteln und evtl. anpassen:


  • Dein Screenshot zeigt deutlich eine Autobuchungszuweisung, die so nicht ohne Änderungen an den Standard-Einstellungen möglich ist.

    Doch, also ich hab an den Konten nichts gemacht. Und die Auswahl wird schon angezeigt, nur beim Versuch die zu buchen kommt die Fehlermeldung, von der modular den Screenshot gepostet hat. Bei der Auswahl des Kontos wird automatisch der richtige Steuersatz gewählt, man kann aber im Dropdown was anderes auswählen. Erst wenn man versucht das zu buchen wird die Fehlermeldung angezeigt und die Buchung eben nicht durchgeführt. So weit finde ich das vom Programm auch nachvollziehbar. Bei den manuellen Buchungen habe ich ja entsprechend auch keine Fehler, das Ergebnis was ich aktuell im Journal habe kann man gar nicht so buchen manuell. Aber der Buchungsassistent kann das offenbar ohne Plausibilitätskontrolle, und da habe ich vermutlich beim Durchtabben oder Klicken das Dropdown verstellt gehabt.

  • Der EU-Erwerb-Steuersatz ist falsch, bei mir wählt das Programm automatisch den §19-Steuersatz aus und rechts daneben die vorhandene Unterzuordnung für UStVA und UStErkl.


    1) Wenn Du die Kontonummer löschst und dann wieder einträgst, wird die korrekte Zuordnung wieder eingestellt.

    Ja genau, das ist bei mir auch so, zumindest in der manuellen Buchung. [edit] ... und wenn ich im Buchungsassistenten die Einstellung bearbeite verhält sich das auch so.


    Zitat

    2) Die E-Bilanz sollte die zu 3123 vorgegebene Einstellung verwenden, unabhängig von dem falschen Steuersatz.

    Bei E-Bilanz sollten Automatikkonten oder eine Steuerzuweisung dazu sowieso niemals geändert werden.

    Also verstehe ich richtig, dass die E-Bilanz (ich habe nichts manuell geändert) vermutlich korrekt durchläuft und zuordnet?


    Zitat

    3) UStVA und UStErkl beziehen sich auf den beim EU-Erwerb-Steuersatz hinterlegten Werte!

    ... mit "Werte" meinst du die gebuchten Beträge, nicht die Höhe der Steuersätze richtig? Die Überschriften sind anders, aber am Ende kommt natürlich bei beiden 0 raus, so dass sich die Steuerschuld dadurch nicht ändert. Was passiert wenn ich die drei falschen Buchungen storniere und neu mit dem richtigen Steuersatz anlege beim Jahresabschluss? Reicht es dann, die USt-Erklärung rauszuschicken, die dann die korrekte Zuordnung enthält, oder werden dann auch korrigierte Voranmeldungen fällig?


    Zitat

    4) Die interne SteuerID in der Steuersatzverwaltung ermitteln und evtl. anpassen:

    Verstehe ich richtig, dass diese Suchen-Ersetzen-Funktion automatisiert die falschen Buchungen storniert und richtige anlegt? Dann wäre das ja schnell gemacht.

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Auswahl des Kontos wird automatisch der richtige Steuersatz gewählt, man kann aber im Dropdown was anderes auswählen.

    Aber ohne Änderungen kann man eben nicht den von Dir eingetragenen Steuersatz zu EU-Erwerb auswählen. Dieser wird bei korrekten (standard) Einstellungen nicht zur Auswahl angeboten. Siehe #5.

    Wenn das bei Dir immernoch geht, dann hast Du die Konteneinstellungen nicht wieder korrigiert.

    Wenn Du die Kontonummer löschst und dann wieder einträgst, wird die korrekte Zuordnung wieder eingestellt.

    Erhälst Du aber doch noch die Möglichkeit einen Steuerssatz "Eu-Erwerb" im Buchungsassistenten auszuwählen, muß die ursprüngliche Zuordnung für künftige automatische Buchungsvorschläge gelöscht und korrekt neu erstellt werden.


    Also verstehe ich richtig, dass die E-Bilanz (ich habe nichts manuell geändert) vermutlich korrekt durchläuft und zuordnet?

    Ich würde nun aber wirklich noch mal prüfen. Das Du irgendwann manuell etwas geändert hast steht für mich fest, denn anders läßt sich Deine falsche Zuordnung nicht erreichen.

    ... mit "Werte" meinst du die gebuchten Beträge, nicht die Höhe der Steuersätze richtig?

    Nein, die Werte bei UStVA und UStErkl sind keine Beträge, es sind die Formular-Felder-Zuordnungen für die genannten Auswertungen.

  • Ich würde nun aber wirklich noch mal prüfen. Das Du irgendwann manuell etwas geändert hast steht für mich fest, denn anders läßt sich Deine falsche Zuordnung nicht erreichen.

    Ich habe mal die ansonsten weitestgehend unbenutzte Testfirma bemüht, um diesen Screenshot zu machen. Bitte mach das bei dir auch mal. Vielleicht gibt es irgendwo eine Einstellung "unzulässige Steuersätze nicht anzeigen" oder so, aber das Dropdown wird bei mir auch bei den Automatikkonten gefüllt und man kann unzulässige Steuersätze auswählen.


    Das trifft übrigens auch auf andere Automatikkonten zu, z. B.


    Und das hier sind die Kontoeinstellungen dazu:



    Im Buchungsassistenten sieht das auch so aus wie in meinen operativen Daten:


    Wie gesagt, Screenshots aus meiner Testfirma, in der ich ansonsten nur die Rechnungserstellung und OP-Verwaltung ausprobiert habe. Probier es halt mal selber im Programm mit einer neuen Firma aus. Version ist 16.18 bei mir.

    Die Fehlerkontrolle in der manuellen Eingabe kommt erst, wenn man auf "Buchen" drückt, und dann kommt die von modular schon gepostete Fehlermeldung. Beim Buchungsassistenten kommt beim Speichern der Einstellung keine Fehlermeldung, die Vervollständigung wird anscheinend auch so ausgeführt, oder wurde zumindest bis zu einer Programmversion irgendwann im Herbst.

  • Zurück zu den Fragen an modular:


    Punkt 4 habe ich mal in der Testfirma ausprobiert: Mit der Suchen-Ersetzen-Funktion kann ich mit der entsprechenden Einstellung in "Aktion falls die Buchung nicht geändert werden kann" automatisch die ausgebuchten stornieren und ersetzen lassen. Das wäre die einzige Abweichung der Einstellungen zum Ersetzen zu deinem Screenshot. Außerdem kann ich von allen 3123-Buchungen die rausfiltern, die falsch sind, indem ich nach der falschen Steuersatz-ID 13 suche.


    Auch diese Funktion erlaubt übrigens die Zuweisung unzulässiger Steuersätze zu den Buchungen auf Automatikkonten. Ich habe zum Testen eine manuelle korrekte Buchung auf 3425 gemacht und den Steuersatz mit Suchen-Ersetzen auf §13b (also falsch) geändert, das läuft so durch. Die falsche Buchung lässt sich dann auch ausbuchen, wie beim Assistenten. Da wäre eine programmseitige Kindersicherung vor dem Schreiben der Buchungen wahrscheinlich eine gute Idee. Umgekehrt kann ich die falsche Buchung mit dieser Funktion natürlich auch wieder stornieren und richtig stellen.


    Danke für den Hinweis auf die Sammelverarbeitung, damit kann ich den Fehler ja sehr leicht korrigieren


    Wichtig wäre dann noch zu wissen:

    Was passiert wenn ich die falschen Buchungen storniere und mit dem richtigen Steuersatz neu buche? Reicht es, die USt-Erklärung rauszuschicken, die dann die korrekte Zuordnung aller betroffenen Buchungen zu §13b enthält, oder müssen dann auch korrigierte Voranmeldungen rausgeschickt werden? So wie ich das mit den Voranmeldungen und Jahreserklärung bisher erlebt und verstanden habe ersetzt ja die Jahreserklärung die Voranmeldungen und eventuelle Differenzen werden dann ausgeglichen (falls nötig durch Überweisungen), richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mal die ansonsten weitestgehend unbenutzte Testfirma bemüht, um diesen Screenshot zu machen. Bitte mach das bei dir auch mal.

    Das habe ich schon längst gemacht! Bitte lies in #5. Im übrigen verwende ich aktuelle Versionen.

    Der von Dir aufgezeigte Fehler kann in aktuellen Versionen nicht auftauchen, weil falsche Zuordnungen der Steuerschlüssel zu bestimmten Sachverhalten (Konten) unterbunden sind, es sei denn, man ändert mutwillig und gegen die entsprechenden Hinweise seine Einstellungen.


    Deine Version 16.18 ist nichteinmal die letzte Version zum Jahr 2022. Warum nimmst Du die kostenlosen Updates nicht wenigstens für die vorhandene Lizenz wahr, die ja schließlich auch Änderungen enthalten, z. Teil auch Fehler beheben?

    Ich habe mal die ansonsten weitestgehend unbenutzte Testfirma bemüht, um diesen Screenshot zu machen.

    Es ist natürlich unzweckmäßig, eine Testfirma mit ggf. anderen Einstellungen/Änderungen gegenüber der Firma (zu der Du Probleme hast) zu verwenden, um Fehleinstellungen in der Firma aufzuspühren.

    Daher sind Deine Darstellungen unbrauchbar. Sie zeigen einzig, dass in der Verwendeten Testfirma auch Fehleinstellungen getroffen wurden. Denn bei einer Buchung auf 3425 wird bei regulären Einstellungen nicht wie bei Dir dargestellt auch "§13b 19%" angeboten.

    Vergleich zu einer Installation mit unveränderten Einstellungen (die falsche Zuordnung "§13b 19%" wird bei 3425 EU-Erwerb nicht angeboten):


    Wenn Du Deinen Fehleinstellungen auf die Schliche kommen willst, kannst Du selbst eine saubere Installation der letzten 2022er Version erstellen, ohne die nur "weitestgehend" unveränderte Installation zu verwenden. Zu den Downloads


    Im Übrigen erinnere ich an Deine Versuche im April letzten Jahres (Umbuchung von Innergemeinschaftl. Erwerb (3425) auf Aufwandskonto), in denen Du versucht hast, die eigentlich korrekten Aufwandskonten (3425) gegen andere zu ersetzen. Hierbei hattest Du fehlerhafte Buchungen erzeugt.

    Was Du dann korrigiert hast und was nicht, ist nicht nachvollziehbar.

    Insbesondere kann nicht gesagt werden, ob durch die (ggf. nun gelöschten Buchungen) falsche Zuordnungen beim Automatischen Buchungsassistenten verblieben sind, die Dir nun immernoch vorgeschlagen werden.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Was passiert wenn ich die falschen Buchungen storniere und mit dem richtigen Steuersatz neu buche? Reicht es, die USt-Erklärung rauszuschicken, die dann die korrekte Zuordnung aller betroffenen Buchungen zu §13b enthält, oder müssen dann auch korrigierte Voranmeldungen rausgeschickt werden? So wie ich das mit den Voranmeldungen und Jahreserklärung bisher erlebt und verstanden habe ersetzt ja die Jahreserklärung die Voranmeldungen und eventuelle Differenzen werden dann ausgeglichen (falls nötig durch Überweisungen), richtig?


    Sofern Korrekturen notwendig sind, kann mit Taxpool auch eine berichtigte Anmeldung erstellt werden.

  • modular

    Hat das Thema geschlossen.

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