Eröffnungsbuchungen bei Übergang von EÜR zu Bilanz

  • Hallo zusammen, ich habe folgendes Probelm und hoffe, mir kann jemand helfen.
    Wir hatten von 2021 zu 2022 einen Wechsel von EÜR zur Bilanzierung (Einzelunternehmen).
    Daher hatte ich Anfang 2022 erstmalig über "Buchen > Eröffnungsbuchungen" die EB-Werte automatisch aus 2021 über das Programm ziehen lassen. Das dat auch soweit alles gut geklappt.
    Jetzt wollte ich die EB-Werte wieder genauso für 2023 automatisch einspielen lassen, bekomme aber die Fehlermeldung das die "Eröffnungsbilanz für 2022 nicht ausgeglichen ist" (eigentlich genau um den Betrag, der in Summe die EB-Buchungen zum 01.01.2022 ausmachte).
    Weiß jemand, was ich falsch gemacht habe?
    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Unter Eigenschaften aktuelles Wirtschaftsjahr kann zwar die Gewinnermittlung von EÜR auf Bilanz umgestellt werden, doch dies gilt für alle Wirtschaftjahre des Mandanten (Firma)


    Eigenschaften

    Unter Gewinnermittlung wird die aktuell eingestellte Gewinnermittlungart angezeigt, Betriebsvermögensvergleich oder Einnahme-Überschussrechnung.

    Diese Einstellung gilt für alle Wirtschaftsjahre.


    Für das Jahr 2022 (erstes Jahr das zu bilanzieren ist) hätte ich eine neue Firma (Mandant) angelegt und die Eröffnungsbuchungen dort von Hand erstellt.

    Je nach dem was in der EÜR gebucht war, stimmen die Endbestände nicht damit überein, was für die Eröffnungsbilanz zu buchen ist.

    Automatisch geht sowas m. E. gar nicht.

  • Sorry, doch noch eine Frage hierzu: Wie würde man jetzt am besten vorgehen um meinen Fehler für 2022 zu nachträglich zu korrigieren, wenn wir keine neue Firma anlegen wollen.
    Die Erüffnungsbuchungen, die Taxpool automatisch erstellt hat manuell löschen und wieder händisch neu eingeben, oder würde das nichts bringen?
    P.S: Bilanzierung ist für unter Eigenschaften bereits eingestellt...
    Sorry, ich hänge da gerade etwas fest

  • Wie würde man jetzt am besten vorgehen um meinen Fehler für 2022 zu nachträglich zu korrigieren, wenn wir keine neue Firma anlegen wollen.

    Es gibt keinen anderen Weg als einen neuen Mandanten anzulegen.

    Und den alten Mandanten wieder auf EÜR umstellen.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Es gibt keinen anderen Weg als einen neuen Mandanten anzulegen.

    Und den alten Mandanten wieder auf EÜR umstellen.

    Ich verstehe es so, dass Diana18 in der gleichen Firma, in der 2021 als EÜR gebucht war, das Jahr 2022 gebucht hat. WENN das zutrifft, wäre dann folgendes Vorgehen denkbar, um die ganzen Buchungen 2022 nicht nochmals eingeben zu müssen?

    • Im 1. Schritt die Datei unter einem anderen (neuen) Namen speichern.
    • Dann aus der alten Datei das Jahr 2022 entfernen, so dass die EÜR bis Ende 2021 geht. Diese Datei wieder auf EÜR umstellen, um sie so aufzubewahren.
    • Danach in der neuen Datei die Buchhaltungsdaten/Jahre bis einschließlich 2021 löschen/herausnehmen. Die Buchungen 2022 blieben erhalten. Dann könnte man die EB-Werte 2022 stornieren und richtig eingeben. Die Gewinnermittlung auf Bilanz umstellen und ab jetzt mit dieser Datei weiterarbeiten.
    • Dann könnten in der neuen Datei die EB-Werte 2023 auch automatisch ermittelt werden und sollten stimmen.

    So hätte man die ganzen Lieferanten, Kunden und die Buchungen 2022 alle drin, hätte aber die Datei sauber und müsste nicht alles nochmals neu eingeben/importieren.


    Wäre das ein gangbarer Weg?


    Gruß

    Lisa

  • Ich verstehe es so, dass Diana18 in der gleichen Firma, in der 2021 als EÜR gebucht war, das Jahr 2022 gebucht hat.

    So habe ich es auch verstanden.


    Im 1. Schritt die Datei unter einem anderen (neuen) Namen speichern.

    Eine Datensicherung ist immer ein guter erster Schritt. Bei solchen Umstellungen EÜR zu Bilanz und umgekehrt, benenne ich mit entsprechendem Zusatz um. Etwa MaxMüller-EÜR bis 2021 (dies jetzt für die alte Datei mit EÜR), neue Datei MaxMüller-Bilanz ab 2022.

    Dann aus der alten Datei das Jahr 2022 entfernen, so dass die EÜR bis Ende 2021 geht. Diese Datei wieder auf EÜR umstellen, um sie so aufzubewahren.

    Richtig. Man wird ja ggf. noch Auswertungen zu den alten Jahren mal ansehen wollen, bzw. bei Rückfragen/Prüfungen eben eine gebuchte EÜR vorweisen müssen.

    Danach in der neuen Datei die Buchhaltungsdaten/Jahre bis einschließlich 2021 löschen/herausnehmen. Die Buchungen 2022 blieben erhalten. Dann könnte man die EB-Werte 2022 stornieren und richtig eingeben. Die Gewinnermittlung auf Bilanz umstellen und ab jetzt mit dieser Datei weiterarbeiten.

    Ich würde anders vorgehen, denn:

    Die Altjahre könnten ggf. nicht mehr zu löschen sein und würden immer in dem Mandanten herumdümpeln und was auch immer bewirken.


    Mein Vorgehen:

    Neuen Mandanten anlegen! Dabei auch alle Einstellungen (nicht nur die Gewinnermittlungsart) durchgehen bzw. unter Berücksichtigung der jetzigen Bilanzierung eben auch neu überdenken.

    Wer ist schon sicher, dass mit dem alten Mandanten nicht auch Einstellungen (seien es auch nur Buchungsvorlagen) unversehens mitgenommen werden, an die man sonst garnicht denkt.


    Jetzt die Überleitungsrechnung (EÜR zu Bilanz) erstellen und die korrekten (durch die externe Überleitungsrechnung ggf. veränderten)

    Eröffnungsbuchungen erledigen und kontollieren, ob alles passt. (Datensicherung!)


    Dann erst die Buchungen aus dem EÜR-Mandanten zu 2022 exportieren und in den Bilanz-Mandanten zu 2022 importieren.

    Aber: Keiner weiß, wie angesichts der EÜR gebucht wurde und ob die Buchungen so für die künftige Bilanz passen. Es muss also sehr genau geprüft werden und eben mit buchhalterischem Hintergrundwissen für die Auswirkungen, bzw. deren Unterschiede zwischen Bilanz und EÜR.

    Dann könnten in der neuen Datei die EB-Werte 2023 auch automatisch ermittelt werden und sollten stimmen.

    Wie gesagt, zuerst muss eine sauberer Bilanz-Mandant ohne den EÜR-Buchungskram erstellt sein.

    Wenn dann die korrekten (übergeleiteten!) EB-Werte eingegeben wurden und die importierten Buchungen zur Bilanzierung tauglich sind (oder dazu gemacht wurden), dann können die EB-Werte 2023 automatisch vorgetragen werden. Ob sie stimmen (= Übereinstimmen mit den Ergebnissen der Inventur) hängt letztlich auch davon ab, ob korrekte Abschlussbuchungen in 2022 erfolgt sind. Darauf, dass Sie stimmen sollten ist m. E. kein Verlass.


    Den Prozess der Umstellung auf Bilanz allgemeingültig beschreiben zu wollen ist ein Tanz auf ganz dünnem Eis. Das geht in den allermeisten Fällen in die Hose oder führt zu unvollständigen/unklaren/verkürzt-falschen Handlungsanweisungen, die dem individuellen Sachverhalt nicht gerecht werden.

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  • "Programmtechnischer Wechsel von EÜR auf Bilanz"

    Das merke ich mir als Kapitel für meine Lehrgänge.

    Und vielen Dank ...

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